Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-05-27 · 21 (27.5.1898) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
21 (27.5.1898)
Date
1898-05-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3020846-3021223-3021245--07870-3032219
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 410 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 21 Culturbildern aus gestaltet werden könnten. Wen würde es nicht interessiren, zu erfahren, wie jüdische Gelehrsamkeit selbst auf christliche Kreise Einfluß geübt, die griechische Philosophie den Arabern vermittelt hat. Ein Elias Levita, der nicht nur von Bischöfen, sondern auch von dem König von Frankreich Franz I. zu Vorlesungen über hebräische Grammatik aufgefordert wurde. Ein Don Jsak Abarvanel mit seinem mächtigen Einflüsse am Hofe eines katholischen Regenten. Ein Jeder dieser Genannten bietet eine Fülle der interessantesten Lebensereignisse, deren Werke die herrlichsten Gedichte, philosophische Systeme enthalten, welche dankbare Aufgaben für Autoren, denen das Quellenmaterial zu Gebote steht und gottbegnadete Schriftsteller sind! Mögen diese bescheidenen Ansichten nur dazu dienen, um berufene Kreise für diese das ganze Judenthum interessirende Sache zu gewinnen, und der Autor des „Mahnwortes" kein Rufer in der Wüste sein. Rechnitz. MorizEhrlich, Rabbiner. Richter in Talar und Barett. ' Von L. Riese nfeld, Oberlehrer in Ung.-Vrod. Wir betreten den Gerichtssaal. Auf erhöhtem Podium sitzt der Richter, der Beschuldigte hat seinen Platz auf der Anklagebank eingenommen, Ankläger und Vertheidiger sind einander gegenüber, und der Zuhörerraum ist vom Publicum dicht besetzt. Die Anklage wird verlesen, das Beweisversahren eröffnet, Zeugen vernommen; der Ankläger stellt seine Anträge, und der Vertheidiger bemüht sich im Interesse seines Clienten. Endlich tritt eine feierliche Stille ein; es erhebt sich der Richter im wallenden, schwarzen Talar mit dem Barett auf dem Haupte und verkündet das Urtheil im Namen Seiner Majestät des Kaisers. Es ist ein eigenthümliches Gefühl, das den modernen Juden ergreift, wenn er den Richter im Talar und Barett ins Auge faßt. Es kommt ihm unwillkürlich die Person und die Mission des jüdischen Predigers in den Sinn: Priester der Religion, Priester der Justiz. Es wurde stets gesagt, man möge aus dem jüdischen Leben die orientalischen Formen eliminiren und sich der abendländischen Cultur und deren Gebräuchen accommodiren. Eine solche orientalische Sitte ist sicherlich die Bedeckung des Hauptes beim Gebete, und es heißt nur conseguent gehandelt, wenn die gründliche Reform, wie z. B. in der bekannten Synagoge in Berlin (Reformgemeinde), die den Sonntag an die Stelle des Sabbath gesetzt, auch die Entblößung des Kopfes eingeführt hat. Der orthodoxe Jude begnügt sich nicht mit dem Bedecken des Hauptes während des Gebetes, sondern er verlangt eine stete Bedeckung desselben zu jeder Tageszeit. Es soll dies nach fachmännischer Erklärung — symbolisch auf die Beschränktheit des menschlichen Denkens Hinweisen. Das unwissende Volk glaubte, das unbedeckte Haupt führe den Menschen zur Leichtfertigkeit. Doch schon vor hundert Jahren wies ein berühmter Sprachforscher darauf hin, daß das Volk irrthümlich kalusz rausch (Leichtfertigkeit) mit galusz rausch (entblößtes Haupt) verwechsle und bezeichnete dies als Unsinn. Das entblößte Haupt galt als Symbol der Schrankenlosigkeit, und dieser sollte stets entgegengetreten werden. Wenn der Geistliche in der Kirche sein Haupt bedeckt, so beruht dies auf seiner bevorzugten Stellung als Hirt der Gemeinde. Sein bedecktes Haupt ist ein geweihtes Haupt. Die Hirtenrolle, die Vermittlung zwischen Gott und Menschen, fällt bei uns Juden weg, aber nicht die empfangene Weihe. Vor einigen Jahren wurde im österreichischen Abgeordnetenhause, von hochachtbarer Seite, dem Rabbiner die Gleichwertigkeit mit dem christlichen Geistlichen abgesprochen, weil jener — keine Weihe empfängt. Merkwürdig, das Alte Testament gilt auch als Fundament der Kirche, und der doch so klare Satz: „ihr sollt mir sein ein Reich von Priestern und ein heiliges Volk" wird ignorirt. Es kann doch gar keinem Zweifel unterliegen, daß in diesem Bibelsatze dem ganzen jüdischen Volke die priesterliche Weihe für alle Zeiten ertheilt wird, und daß es keiner speciellen Acte für einzelne Individuen bedarf. Wer öon_ dieser allgemein ertheilten Weihe keinen Gebrauch macht, der hat für seine Person auf etwas verzichtet, das ihm rechtlich zugesprochen worden; es ist aber absolut unzulässig, dem jüdischen Priester eine Minderwerthigkelt gegenüber seinem christlichen Collegen beimessen zu wollen, weil die Ertheilung der Weihe nicht in ähnlicher Weise wie in der Kirche von Fall zu Fall erfolgt. Wenn wir somit ein jüdisches Gotteshaus betreten und nur bedeckte Häupter vor uns sehen, so sollen wir sofort erinnert werden, daß es hier nur geweihte Häupter gibt, der Staub des Irdischen ist abgeschüttelt „ziehe aus Deine Schuhe von Deinen Füßen, denn der Ort, auf dem Du stehst, ist ein heiliger Boden". Das Bedürfniß, mit Gott in innigem Verkehr zu treten, hat Alle hiehergeführt. Sieht es in unfern Bethäusern wirklich so aus, daß man nichts als geweihte Menschen erblickt? Finden. wir nicht oft einen Ichreienden Gegensatz zwischen dem, was ist, und dem, was sein sollte? Der Staat und die Gesellschaft fühlen sich veranlaßt, anscheinend unbedeutende Aeußerlichkeiten, fremde Gewandung, Kopfbedeckung rc. heranzuziehen, um mit mehr Nachdruck auf das Volk wirken zu können, und wir sollten geringschätzig über äußern Anstand, Benehmen und dgl. hinwegblicken? Talar und Barett haben in der jüdischen Geschichte eine Rolle gespielt. Unsere Urgroßväter bekleideten sich zu Ehren des Sabbath mit denselben und hielten strenge daran fest, daß nur Vollberechtigten diese Ehrentracht gebühre. In Böhmen und Mähren wäre es noch zu Zeiten Kaiser Ferdinands für einen „Magranten" (Emigranten, der nur eine religiös, aber nicht bürgerlich giltige Ehe eingegangen) gefährlich worden, im Tempel in einem solchen Herrencostüm zu erscheinen. Die „Familianteu" hätten ihm wahrscheinlich aufs Gründlichste die Lust benommen, sich mit fremden Federn zu schmücken. Der „Schabbeßdeckel" (Barett) durfte nicht entweiht werden. Das Barett auf dem Haupte des Richters erinnert uns also an unsere bedeckten Häupter, mahnt uns aber auch an die Pflichten, die das Kleid auferlegt. Ruhe, Anstand, tadelloses Benehmen in unfern Gotteshäusern herbeizuführen, ist etwas, dem mehr Aufmerksamkeit als bisher gewidmet werden muß. Die Zahl jener, die es schmerzlich berührt, daß nicht immer jene Uebereinstimmung zwischen den bedeckten Häuptern und dem Betragen der Tempelbesucher herrscht, ist groß, und viele wären geneigt, mitzuwirken, h«r Wandel zu schaffen. Ordner, die mit einer gewissen Machtcompetenz auszurüsten sind, fehlen überall. Diener sind nicht im Stande, hier erfolgreich zu wirken. Zuerst heißt es: Erkenntniß des Nebels; die Mittel, dasselbe zu bekämpfen, werden und müssen sich finden. Eine Frage. (Schluß.) Nachdem mehrere hochangefehene Männer über die von Herrn Mandl angeregte Frage ihre Ansichten ausgesprochen haben, liegt es mir ob, zum Schluffe der Discussion auch meine unmaßgebliche Meinung auszudrücken. Vorher halte ich es für nöthig, über die Berechtigung der Frage: „Welche Wege einzuschlagen und welche Mittel zu gebrauchen wären, um weite Schichten Israels diesbezüglich aus der Lethargie zu rütteln", meine Bedenken mitzutheilen. Wenn man vom allgemein menschlichen Standpunkte ausgeht und fragt: Sind wir Juden schlechter als unsere Nebenmenschen? Dann dürfte die Frage als unberechtigt zurückgewiesen werden. Denn sind wir Juden in der That moralisch weniger frei als die Nichtjuden, mit denen wir Zusammenleben? Oder könnte man von uns Juden, die wir als staubgeborne Menschen mit Fehlern und Gebrechen behaftet sind, verlangen, daß wir Alle als Tugendmuster glänzen sollen? Wenn in allen Schichten und Berufsclassen der Nichtjuden schwere moralische Gebrechen und große sittliche Defecte in einem hohen Percentfatze Vorkommen, warum sollte man sich wundern, daß auch bei den Juden manche moralische Fehler und ethische Makel anzutreffen sind? Sind wir doch denselben Naturgesetzen unterworfen, werden von denselben Neigungen, Lüsternheiten, Leidenschaften bethört, beherrscht wie die anderen Nebenmenschen! Ist es denn auch aber auch zum verwundern, daß uns manche moralische Fehler und Gebrechen noch anhaften? Hat man uns doch durch die ganze, lange, finstere Zeit der Diaspora wie die Thiere behandelt, durch Qualen sondergleichen die niederen Jnstincte in unserer gepreßten Brust geweckt, gezüchtet, jede höhere Regung niedergedrückt, jedes bessere Gefühl in uns erstickt, jeden Aufschwung niedergehalten! Kann man von dem im Kerker Schmachtenden, den die Ketten an seinem Körper zu Boden drücken, verlangen, daß er sich gen Himmel erhebe? Bei der Auffassung der Frage von dieser Seite kann man vielmehr kühn behaupten, daß wir Juden stets moralisch freier waren als unsere Peiniger, deren Thaten ihre prahlerische Lehre Lügen straften. Und auch jetzt noch sind wir moralisch freier als unsere Mitmenschen. Doch ist die moralische Freiheit nicht bei den oberen Zehntausend zu suchen, nicht auf schwindeligen Bergeshöhen, wo die Sonne des Glückes und Geldes ungetrübt niederstrahlt, sondern in der Niederung, in dem Schatten der Arbeit und Plage, der Demuth und Bescheidenheit. Nicht bei den Reichen und Capitalisten ist die Moral und Ethik zu finden, sondern in der Hütte des Hausirers, der Kammer des Arbeiters. Wenn es für meine Behauptung eines Beweises bedarf, will ich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.