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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-05-20 · 20 (20.5.1898) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
20 (20.5.1898)
Date
1898-05-20
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 20 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 399 schaulichkeit und gründlicher Sachkenntniß schildert uns Verfasser diese traurige Periode des Flagellantenunfugs und die Ereignisse des nachfolgenden XV. Jahrhunderts, des Jahrhunderts der I u d e n Vertreibungen. Die erschütterndste Katastrophe, welche die Bamberger Judengemeinde traf, war die Ausweisungsmaßregel Vom Jahre 1478. Alle unter bischöflichem Schutze stehenden Juden mußten mit Kind und Kegel Haus und Hof Verlassen, um in der Fremde denk sicheren Untergang zu Verfallen. Alle jene mit der größten Willkür in Ausweisungsdecreten sich kundgebenden Judenaustreibungen hörten erst seit der Mitte des XVII. Jahrhunderts auf (Seite 21), da seitdem die Bischöfe darauf bedacht waren, die unter ihrem Schutze lebenden Juden gegen solch' unmenschliche Verfolgungen zu beschirmen. Weshalb aber trotzdem die vielen, zu Gunsten der Juden von den Bischöfen erlassenen Schutzmandate nichts halfen, vielmehr am Ende d e s XVII. Jahrhunderts die wüstesten Pöbelexcesse gegen die Inden losbrachen, erfahren wir aus des Verfassers näheren Ausführungen (Seite 24 ff) wofür wir ihm. umso dankbarer sind, als selbst größere Geichichts werke von diesen Ereignissen keine Notiz genommen haben, da letztere ihrem Ursprünge und ihren Motiven nach, bisher unbekannt waren. Als Gründe der um 1699 ausgebrochenen Judenplünderungen gibt Verfasser (Seite 39) mit Recht „gemeine Habsucht und Räuberei" an; die Ursachen aller jener Excesse waren weder religiöser noch socialer Natur; vertheidigte sich doch ein der Bedrohung der Inden Angeklagter vor dem Untersuchungsrichter mit den vielsageuden Worten: „Dergleichen Gedanken sehen i h m e von Gott nicht, sondern von dem h ö s e n G e i st e i n g e b l a s e n Word en." (Seite 40.) Mit Recht findet unser Verfasser den tieferen Grund der Verfolgungeli in der v e r f a s s u n g s r e ch t l i ch e n Ausnahmsst e l l n n g der Inden im Mittelalter. (Seite 46.) Wir müssen uns leider versagen, auf die weiteren Ausführungen des gelehrten Verfassers näher einzugehen und können des knapp bemessenen Raumes wegen den Leser blos auf die einzelnen Capitel des anffchlußreicherr Buches verweisen. Sehr interessant sind des Verfassers Erörterungen in den „Judenschutz und Schutzjudeu, Organisation, Ghettto, Synagoge, Friedhof" überschriebenen Capiteln, in welchen uns ein anschauliches, farbensattes Bild entrollt wird, sowohl von der rechtlichen oder — besser gesagt — rechtlosen Stellung der unter bischöflichem und ritterschaftlichem Schutze lebenden Juden, als auch von der inneren Organisation und Entwicklung ihres Gemeinwesens. Ein „das Rabbinat" betitelter Abschnitt (Seite 140) beschäftigt sich mit der amtlichen und schriftstellerischen Thätigkeit aller bis jetzt bekannten Rabbinen Bambergs (20 an der Zahl — von R. Samuel aus Babenberg, dem berühmten deutschen Tosafisten um 1220 bis auf Joseph Gersfeld im Jahre 1814) und enthält manche werthvolle literarische Daten und historische Momente. Nur möchten wir nicht mit dem Verfasser den Autor des vielgelesenen N a c h 1 a t h sc hi b’a, R. Samuel Meseritz zu einem Anhänger des Sabbatai Zebi stempeln (Seite 162); wenigstens bietet das Glltachten Nr. 81 (aus dem Nachlath schib’a), auf das sich Verfasser beruft, ebenso wenig einen stricten Beweis dafür wie die Ausfälle des Herrn I. M. Zunz in dessen Ir ha-Zedek (II. Seite 60) gegen Meseritz. Eine treffende Illustration zu dem angeblich fabelhaften Reichthum der Juden bildet die Erklärung des Freiherrn von Aufseß im Jahre 1729, daß seine Juden „alle durch die Bank arm und wohl keiner im Stande sei, von jedem Kopf einen Gulden zu geben." (Seite 200) Und doch wurden ihnen folgende Abgaben auferlegt: Schutzgeld, Haussteuer, Handelssteuer, Neujahrsgelder, Leibzoll, Todtenzoll (selbst der letzte Weg war für den Juden nicht unentgeltlich, indem für jede Person, wenn sie zu Grabe getragen wurde, 2 fl. als Geleitgeld gezahlt w rden mußte (Seite 213) und noch viele andere außerordentliche Steuern und Abgaben. Die letzten Abschnitte des Eckstein'schen Werkes behandeln die Zins- und Kreditgeschäfte, sowie den Handel unter den Juden des Bisthums. Die längst bekannte Thatsache, daß der Wucher auch von vielen Nichtjuden im Mittelalter in der ärgsten Weise getrieben wurde, wird vom Verfasser durch viele Beispiele erhärtet. Namentlich that sich auf diesem Gebiete ein Bamberger Abt, namens Robert hervor, dem man nachrühmt, er habe „durch den schmutzigsten Gewinn und Wucher, den er schon als Mönch getrieben, sich unermeßliches Geld zusammengescharrt, in welcher Kunst er auch sämmtliche Klosterbrüder unterwies." (Seite 259.) Mit einigen Streiflichtern auf die sociale Lage und die Sittenzustände bei den Juden des Bisthums schließt die gehaltvolle Abhandlung, die als Anhang noch einen größeren wissenschaftlichen Apparat in Form von vielen urkundlichen Beilagen enthält. Bezüglich der technischen Anlage des ganzen Werkes ist der Referent der Ansicht, daß Verfasser besser gethan hätte, wenn er in der Darstellung den üblichen „Pragmatismus der zeitlichen Aufeinanderfolge" (wie sich Verfasser in der Einleitung ausdriickt) beibehalten hätte. Die Darstellung hätte dadklrch an Klarheit und Uebersichtlichkeit gewonnen. So finden wir z. B. die Ereignisse des Jahres 1478 an vielen Stellen des Buches (Seite 13, 101, 188 u. s. w.) zerstreut, während alle diese bei den verschiedenen Materien der Schrift erwähnten Momente, in einem chronologischen Zeitpunkte zu einem einheitlichen Gesammtbilde zusammeugefaßt, uns am lebendigsten die damaligen Begebenheiten veranschaulichen. Ebenso verhält es sich mit dem Thema des „Landesrabbinats", das Verfasser an den verschiedensten Stellen seines Werkes (Seite 62, 153—157, 188 n. s. w.) — mitunter sehr ausführlich — behandelt. Diese Schrift, welche nicht nur dem Geschichtsforscher vom Fach, sondern auch dem Cultnrhistoriker, Juristen und Nationalöconomen eine reiche Fundgrube der Belehrung eröffnet, bildet einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der mittelalterlichen Geschichte der Juden in Deutschland. Deshalb kann dieses Werk, welches Verfasser dem Andenken seines Schwiegervaters, des berühmten Breslauer Rabbinen Dr. Joel, widmet, allen Freunden der Wissenschaft des Judenthums wärmstens empfohlen werden. Wien, im Mai 1898. Dr. L. L. Der Universalismus der mosaischen Heilslehre in seiner allgemein ethischen, socialen und allgemein eulturhistorischen Bedeutung. Eine populär-wissenschaftliche Abhandlung für die Lösung aller moderner socialen Fragen von Rabbiner I. Baum. III. Buch. Frankfurt a. M. Commissionsverlag von I. Kauffmann. 1898. Von diesem trefflichen nctuellen, von-Quellenstudium und gediegener Fachkenntniß zeugenden Werke, in welchem der Verfasser sich's zur Aufgabe gemacht, zu beweisen, daß die erhabene „Lehre Moses" nicht ein bloßes Religionsbuch' Israels, sondern die Erziehungs- und Heilslehre der ganzen Menschheit ist, sind bereits früher zwei Hefte erschienen, die von der Presse sehr günstig beurtheilt und von hervorragenden Gelehrten gewürdigt und wärnistens empfohlen wurden. Das uns vorliegende dritte Heft reiht sich würdig seinen Vorgängern an. Auch hier ist es dem Autor gelungen, sich seiner sich gestellten hohen Aufgabe auf die eclatanteste Weise zu entledigen. Der Gedanke, daß die ewigen Wahrheiten und herrlichen Lehren der Thora vom Anfänge an bestinimt waren, Gemeingut der gesummten Menschheit zu werden, ist nicht neu. Schon der gottbegnadete, redegewaltige Prophet Jesaias rief aus: „Als Deine Gesetze zur Erde kamen, lernten Gerechtigkeit üben die Bewohner der Welt. (Jes. 26—9.) Und im Talmud heißt es: Die allgemeine Merrschenliebe und Menscheuverbrüderung ist von solch' hoher Wichtigkeit und Bedeutung, daß Gott der Herr nur deshalb am Sinai sich offenbarte, um durch die Thora den allgemeinen Frieden in der Welt erhalten zn können, schekol hatorah hullo lau nitna eie loosaus scholaum boaulora. Diesen Gedanken zu verbreiten und durch Belege aus dem jüdischen Schriftthum zu begründen, ist ein verdienstliches Werk, das anerkannt und besonders gewürdigt werden muß. In innerer Zeit, in der leider trotz des fortschreitenden Zeitgeistes, trotz Cultur und Bildung das Judenthum, dem doch bekanntlich alle cultivirten, civilifirten Völker der Erde ihre besseren Begriffe über Gott, Mensch und Welt zu verdanken haben, mit echt mittelalterlichen Waffen in Wort und Schrift angegriffen und die Lehre Israels oft gefälscht, verdreht und verunziert wird, verdienen apologetische Schriften wie der Baum'fche „Universalismus" nicht nur gekauft sondern auch gelesen und allgemein verbreitet zu werden. Fr. Briefkasten. D. W. in P. Wir entnehmen ihrer Zuschrift, daß der in voriger Nummer erwähnte antisemitische Professor Ferd. Sachsel zur Zeit seines Prager Aufenthaltes noch Jude war. Als er in Prachatitz angestellt wurde, verliebte er sich in eine Christin und ließ sich taufen. Das Mädchen erklärte ihm jedoch ihren Abscheu vor getauften Juden und wies seine Werbung entschieden ab. Oßwald in Troppau. Ihre Ansicht: „Wer als Süd seid geboren wird und sich in N o r d a u verwandelt, eine arische Christin als Gattin heimführt, hat das Recht verwirkt, die Assimilationsbestrebungen zn brandmarken" — wird im Parteilager der neuen pseudo-zionistischen Secte nicht gebilligt. Westhein in Bielitz. Es gilt offenbar eine Veredlung der Race herbeizuführen. Abonnent in A.-K. Das Vergani-Vlatt brachte die entsetzliche, erschreckliche haarsträubende Sensationsnachricht, in Alsü-Kubin im Comitat Arva hätte zu einer Feier der 50. Jahreswende der 48er Gesetze sich nur der Judentempel als geeignet erwiesen. Es mußte jedoch klein beigegeben und eine entsprechende Berichtigung dahingehend ausgenommen werden, daß in der katholischen Kirche und i m T e m p e l die vom Comitat selbst angeregte Feier thatsächlich abgehalten worden ist. Wien. Isidor K-. Wir Haben Ihren Brief dem Herrn Verfaffer des betreffenden Artikels zagemittelt, welcher Ihnen für den Ausdruck fteundlicher Gesinnung dankt. Ein ehrlicher Besucher der Krucht- und Mehlbörse in Wien. Wenn die k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien einen solchen Bürgermeister ertragen muß, so müssen Sie sich leider auch derlei brutale Rede-Excesse schutzlos gefallen lassen, wie: Die Regierung thut soviel wie gar nichts. Wer sind die Feinde der monarchischen Staaten? Die Freimaurer. Diese sind die Feinde der Monarchien. In Spanien rütteln sie bereits am Throne. Der Krieg zwischen Spanien und

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