Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 20 (20.5.1898)
- Date
- 1898-05-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 20 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 387 widerliche Gemisch von Rohheit, Haß, Verachtung, Heuchelei, Verlogenheit und Dummheit, das man Antisemitismus nennt, vor Allem nöthig. Wir brauchen einen großen, nach Art der Schulvereine gegliederten Erziehungsverein, der durch Sässige und Wanderlehrer Eltern, Erzieher und Zöglinge aufzumuntern und zu belehren hätte über Alles, was wir unserer religiösen und geschichtlichen Aufgabe und dem Ehrgefühle und Selbsterhaltungstriebe schuldig. L. Mandl. In einer der nächsten Nummern dieses Blattes wird der Schluß der Besprechung dieses Themas folgen. Dr. Rieß. Eingesendet. Einem Geschwisterpaare — einem Bruder und einer Schwester — in zwei verschiedenen israelitischen Gemeinden Böhmens starb am ersten Pessachtage ein Bruder in Amerika. Beide befragten sich bei dem Rabbiner ihrer Gemeinde wegen der Abhaltung der rituellen siebentägigen Trauerzeit. Dem Bruder wurde von dem Rabbiner seiner Gemeinde der vorschriftsgemäße Bescheid ertheilt: Da die Todesnachricht vor Ablauf von 30 Tagen vom Tage des Absterbens erfolgte, so liegt der rituellen Vorschrift gemäß die Pflicht ob, die siebentägige Trauer, vollständig zu halten, inclusive der Abhaltung einer noch möglich gewesenen Trauerstunde am Berichtstage. Diese Anordnung wurde auch befolgt. Der Schwester hingegen wurde von dem Rabbiner ihrer Gemeinde lL. in F.) der Bescheid ertheilt, sie brauche blos eine einzige Stunde Trauer zu halten, was vollständig gegen die rituelle Vorschrift verstößt. — So ist es leider, wenn das Amt des Rabbiners oft Jedem anvertraut wird, selbst Solchen, denen jedes Wissen in den rituellen Codices entgeht, und denen manches gutgeschulte ältere Gemeindemitglied darin überlegen sein könnte. — Durch derartige Bescheide und Urtheile, die auf Unwissenheit und Gleichgiltigkeit beruhen, wird leider das noch vorhandene geringe religiöse Gefühl zerstört, die Einheit der religiösen Formen aufgehoben, die Autorität des Rabbiners herabgesetzt, die Religion zum Spielball der Willkür gemacht und das Judenthum entwürdigt. Möge dieser Fall, der viele seines Gleichen findet, den Cultusgemeinden zur Warnung und Richtschnur dienen, um das hohe Amt des Rabbiners und Seelsorgers nicht Jedem zu verleihen, der dazu keine andere Fähigkeit besitzt, als die Kühnheit, sich der Gemeinde als solcher anzubieten. A. A. Bestialitäten »m Namen des Patriotismus. Vor Kurzem fand in Madrid ein „großartiger" Stierkampf statt, dessen Ertrag zur Vermehrung der Kriegsflotte bestimmt war. Die Berichte schildern die Veranstaltung als ein glänzendes Nationalfest. 15.000 Zuschauer füllten die Arena, die Damen der Aristokratie verkauften Blumen, die Königin- Regentin ließ sich vertreten. 75 Stierfechter traten auf, die Auslese dieser edlen Zunft, die in Spanien mehr geehrt wird als die Beflissenen der Kunst und Wissenschaft. 12 Stiere und 35 Pferde wurden im Verlaufe des Kampfes getödtet; ob auch Menschen, wie es wahrscheinlich ist, getödtet oder verwundet worden sind, weiß das Telegramm nicht zu melden. Am Schlüsse der Veranstaltung gab es eine laute patriotische Kundgebung. Eine Militärcapelle spielte den Nationalmarsch, und Hochrufe auf Spanien würden ausgebracht. So wenig hat das nationale Unglück die Geister der Nation zu einem ernsten Aufraffen und zur rücksichtslosen Selbstprüfung, ohne die eine Rettung unmöglich ist, zu bewegen vermocht, daß fast in demselben Augenblick, in dem die Entscheidung fallen muß, die prunkende Rohheit der verrotteten spanischen Gesellschaft lärmende Feste feiert. Der überhitzte religiöse Fanatismus, der durch die spanischen Clericalen gezüchtet worden ist, und die perverse Freude am Blutigen gehören seit den Zeiten der Inquisition zu einander. In dieser seelischen Verfassung spricht sich die ganze nationale Ohnmacht Spaniens aus. Ob aber auch nur der Schein einer staatlichen Ordnung noch lange aufrechtzuerhalten sein wird, ist sehr fraglich. Denn auch um den gesinnungslosesten Pöbel zufrieden zu erhalten, genügen Spiele allein nicht. Das Brot aber ist im Lande theuer geworden. So ernten die Clericalen selbst die Früchte ihrer Politik, die das von der Natur so gesegnete Land durch Ertödtuug der natürlichen und menschlichen Kräfte zu einer Wüstenei gemacht hat. Die Juden i„ Amerika. Wie aus der New-Iorker Presse hervorgeht, sind auch die in den Vereinigten Staaten angesiedelten Juden bereit, in bem Kriege gegen Spanien Gut und Blut für ihr Adoptiv-Vaterland zu opfern. So meldet die „E v e n i n g Post" vom 28. April: „Die jüdisch-russischen Farmer der Baron Hirsch'schen Eolonie in Woodbiue (New-Jerseh) haben sich dem Gouverneur von New- Jersey für den Kriegsdienst zur Verfügung gestellt und die meisten, die schon im russischen Heere gedient haben, werden wahrscheinlich in die Armee anfgenommen werden. Tie Schreiuer-Abtheilung der Rew- Aorker Handwerkerschule hat sich auch gemeldet. Sodann haben im Ost-Ende 70 russische Husaren — sämmtlich Juden — Anmeldungen zum Eintritt in den Heeresdienst unterzeichnet und es werden fortwährend neue Recruten eingestellt." Die bedeutende Importfirma Abraham und Straus hat folgendes Rundschreiben an ihre Angestellten gesandt (^Evening Journal« vom 22. April): „Wir haben erfahren, das Sie dem Miliz-Heere angehören. Falls Ihr Regiment sich entschließen sollte, in den Kamps zu ziehen, und Sie geneigt sind, mit auszurücken. so versichern wir Sie, daß Ihnen Ihre Stellung bis zu Ihrer Rückkehr offen bleibt und daß Ihnen Ihr Gehalt voll ansbezahlt werden wird, bis der Krieg beendigt ist. Bitte theilen Sie uns mit, an wen wir Ihr Gehalt während Ihrer Abwesenheit zahlen sollen. In der Hoffnung, daß Sie sich anszeichnen, der amerikanischen Flagge Ehren "bringen und gesund zurückkehren werden, um Ihre Stellung bei uns wieder anzutreten, verbleiben wir Ihre ergebenen Abraham & Straus." Die Lage der Juden in Rußland. Der „O d e ß k i L i st o k" widmet in seinen Nummern vom 23 28. Jänner und vom 3 15. Februar eine Reihe von Artikeln den Ergebnissen, welche das Gesetz vom Mai 1882 zur Folge hatte. Er weist nach, daß diese Maßregel, welche anerkanntermaßen den Zweck verfolgte, die Bauern vor den Unternehmungen der Juden zu schützen, jene eben so sehr geschädigt hat wie diese, und daß die Folgen des Gesetzes den ackerbaulichen Interessen nichts weniger' als förderlich sind. Nachstehend einige Betrachtungen und Thatsachen, die das Blatt anführt: „Nach den officiellen Bekanntmachungen hatte das Gesetz von 1882 den Zweck, die Ausbeutung der ländlichen Bevölkerungen durch die Juden zu verhindern. Trotz aller Hindernisse ist es den Juden gelungen, neue Absatzquellen für unsern Ackerbau zu schaffen, sie haben, zum großen Vortheil der kleinen Gutsbesitzer, der Bauern, Pächter, den Export vou Geflügel und Eiern unternommen. Wie viel größer wäre diese Einnahmequelle für die Bauern geworden, hätten die Juden, das R.cht gehabt, die Dörfer in Freiheit zu durchstreifen, in einigen Centren Einkaufshäuser einzurichten. Da die Bestimmungen des Gesetzes von 1882 die Juden der 1. Gilde nicht betreffen, biirfcu diese sich überall in den Landgegenden niederlassen. Da dieselben nicht zahlreich sind und die Concurrenz nicht zu fürchten haben, haben sie die Herrschaft auf den Märkten und bestimmen nach Belieben den Preis der Maaren. Das Gesetz von 1862 hat demnach den Großhandel auf Kosten des Kleinhandels und der Bauern begünstigt. Das Gesetz untersagt den Juden, Gelder hypothekarisch anzulegen auf Grundbesitz außerhalb der Städte und Flecken. Natürlich haben die Juden, welche sich mit derartigen Geschäften befaßten, ihre Gelder zurückgezogen, um sie anderweitig nnterzubringen. Es war dies ein harter Schlag für die Grundbesitzer des Territoriums; ihre Lage verschlechterte sich von Tag zu Tag, und mehrfach mußte die Regierung ihnen durch Leih- . gelder zu Hilfe kommen; trotz dieser officiellen Unterstützung ist die Zahl der zum Verkauf stehenden Güter eine enorme, und die Preise fallen mehr und mehr. Das an die Juden erlassene Verbot, Güter in Pacht zu nehmen, hat nicht weniger nachtheilige Folgen gehabt für die Bauern; es geht sogar so weit, daß viele Besitzer den Juden behilflich sind, das Gesetz zu umgehen. Mehrere Gouverneure mußten gegen diese Unregelmäßigkeiten einschreiten, aber die Besitzer bleiben dabei, sie finden einen Vortheil darin, ihre Güter an Juden zu verpachten. Die jüdischen Handwerker finden keinen Zutritt in den auf dem Lande befindlichen Fabriken und Werken. Wäre es nicht vernünftiger, diesen armen Leuten zu gestatten, daß sie ihr Brod auf ehrliche Weise und in nutzbringender Arbeit verdienen, als sie dazu zwingen, sich in Städten und Flecken zusammen zu pferchen, wo sie eine wahre Armee von Bettlern und Proletariern bilden. Das Gesetz von 1882 hat endlich — und dies ist der Cardinalpuilkt — den jüdischen Handwerkern den Weg zum