Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 18 (6.5.1898)
- Date
- 1898-05-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seile 350 Sr. VLoch « WoMrnkchrM Nr. 18 So ernte, meint das Blatt, Deutschland die Früchte der russischen Siege, indem es zu gleicher Zeit Rußland die „politische Vorherrschaft" in Kleinasien überlasse. Dem Einwande, daß Rußland von Niemand gehindert werde, seinen culturellen Einfluß geltend zu machen, begegnet der Leitartikler der„Now.Wr." mit der Erklärung, daß Rußland an culturellen Mitteln eben nicht reich sei, dafür aber andere Mittel in diesem Kampfe verwenden könne. Deutschland habe durch die Annexion von Kiaotschau die Theilung Chinas begonnen. Ganz dasselbe müsse durch eine ähnliche Initiative der Deutschen in Kleinasien veranlaßt werden, allein Rußland könne diese Theilung nicht zulassen. Der nutionale Standpunkt in seiner Bedeutung für das religiöse Leben. Von Tr. Adolf Biach, Rabbiner in Brüx. Wir wollen gleich von Vorneherein erklären, daß wir nicht Anhänger des politischen Zionismus sind. Unter dem nationalen Standpunkte jedoch verstehen wir das freudige Bewußtsein, der Religion anzugehören, welche, um mit dem Dichter zu sprechen, der ganzen Welt einen Gott und eine Moral gegeben und auf allen Schlachtfeldern des Gedankens gekämpft und gelitten hat. Dieser Standpunkt ist für das religiöse Leben von höchster Wichtigkeit. Denn er gestattet, die größte Freiheit im Denken mit echt jüdischer Stammestreue zu verbinden. Das treffendste Beispiel hiefür bietet Maimonides, der Verfasser des Mijchne-Thora einer- und des More nebuchim andererseits. Wir müssen dem bekannten christlichen Gelehrten Renan vollkommen beisümmen, wenn er bemerkt, daß im Judenthume die größte Formenstrenge mit vollständiger Denkfreiheit ganz wohl verträglich ist. Ebenso müssen wir Renan recht geben, wenn er diese Thatsache als den Grund der philosophischen Unabhängigkeit bezeichnet, die „sich bei den Juden im Mittelalter findet und die auch heute noch im Judenthume vorwaltet". Die nationalen oder sagen wir religiösen Formen im Judenthume müssen festgehalten werden, weil der Monotheismus, trotzdem er das Fundament unserer Religion ist, keine Religionsgenoffenschaft für die Dauer erhalten kann. Halten wir aber am national-religiösen Standpunkte fest, so ist unser Denken vollkommen frei. Mag beispielsweise das Verbot, gewisse Thiere zu genießen, auf ethischen, sanitären oder sonstigen Gründen beruhen, ausschlaggebender ist der nationale Grund, ich bin Jude, ich gehöre dem jüdischen Stamm an, als solcher habe ich daran sestzuhalten. Aus welcher Zeit dann jene Gesetze herrühren, das mag ein jeder Einzelne auf Grund seiner Forschungen mit sich selber ansmachen; die Hauptsache bleibt: „Ich bin als Jude, als Mitglied der jüdischen Religionsgenossenschaft verpflichtet, an den Gesetzen sestzuhalten, wie sie sich in der historischen Entwicklung ergeben und im Volksbewüßtsein sich eingelebt haben." Darum sind auch Gesetze aus nachmosaischer Zeit nicht minder wichtig. Ein Judenthum ohne specifisch jüdische Gesetze und Einrichtungen ist ebensowenig lebensfähig wie ein Gehirn ohne Hirnschale. Wenn man des Oefteren von Verknöcherung des Judenlhums spricht, so möchte ich auf die Worte eines christlichen Gelehrten Hinweisen, welcher in seiner „Entstehung des Christenthums" (Holtzmann in Oncken U. Band Schluß) bemerkt: „Man muß aber daran 'erinnern, daß diese Verknöcherung (zur Zeit der Mischna) dem Judenthume den Halt gab, ohne, den es schwerlich noch bis heute als lebenskräftige Gemeinschaft fortbestände. Menschen wie Josephus können wohl sich selber glatt durch das Leben helfen, können auch gute Quellenschriftsteller für später^ Zeiten weiden, aber mit ihrer Hilfe allein wäre das Judeuthum längst zu Grunde gegangen". Es ist natürlich ganz selbstverständlich, daß hiebei die allgemeinen ethischen Gesetze wie die Gebote der Nächstenliebe, Humanität, Sittlichkeit u. s. w. nicht außer Acht gelassen werden dürfen, haben ja auch die specifisch religiösen Gesetze den Zweck, Sittlichkeit, Humanität u. s. w. zu fördern. Hält man diesen Standpunkt, den wir in Kürze gezeichnet, fest, so braucht man weder Politischer Zionist noch Assimilationsjude zu sein. Zion wird und muß uns heilig bleiben, auch wenn kein jüdischer Staat cxistirt; tvir können modernes Leben voll und ganz in uns aufnehmen und trotzdem religiöse Zionisten sein, sowie auch jener k. f. Major jüdischen Glaubens, den ich kennen zu lernen Gelegenheit hatte, nichts von seiner Würde als Major verliert, trotzdeui er täglich Tefillin legt. Das „Vaterland" für das allgemeine gleiche Wahlrecht. Die jüdische Wählerschaft hat in der fünften Curie zumeist Socialdemokraten gewählt und in der bürgerlichen zunächst solche Candidaten unterstützt, die dem nationalen Chauvinismus nicht ganz verfallen sind. Wir glaubten mit solchem Verhalten dem österreichischen Vaterlande am besten zu dienen und eine patriotische Pflicht zu erfüllen. Nichtsdestoweniger hat man aus diesem Verhalten eine Waffe gegen uns geschmiedet. Da ist es denn doppelt interessant, daß das clericale „Vaterland" vom 3. Mai in einem Artikel: „Die Socialdemokraten als Staatspartei" zu folgendem Bekenntniß sich herbeiläßt: „Das natürliche Gefühl für den Zauber der Muttersprache ist gewiß auch bei den Socialdemokraten nicht völlig erstickt. Sie sind aber so weit vorgeschritten, daß sie dieses natürliche Gefühl auch bei jedem anderen Menschen achten und respectiren. Sie finden es als gar keine Erniedrigung, auch eine andere Sprache zu erlernen und, wenn es die Zweckmäßigkeit erfordert, zu gebrauchen. Und über die Frage der Zweckmäßigkeit haben sie sich längst geeinigt, während die sogenannten bürgerlichen Parteien darüber sich seit Jahr und Tag in den Haaren liegen. Im Hinblicke auf diese kleinliche Zank- und Ränkesucht der bürgerlichen Parteien kann die socialdemokratische Partei sich in der That mit einem, großen Schein von Berechtigung als die einzige Staatspartei brüsten. Es ist auch'ganz natürlich, daß, wenn die herrschenden Parteien keine Sprachenordnung zu Stande bringen, diese Aufgabe schließlich eine andere Partei übern eh men muß, und sei es die social d e m o k r a t i sch e Partei." Zur Protestantenhetze in Frankreich. Paris. Die französischen Protestanten werden bekanntlich in Nantes am 31. Mai den dreihundertsten Jahrestag des Edictes von Nantes feiern, wiewohl es schon am 13. April (1598) erlassen wurde. Der „Soleil" benützt die Gelegenheit —- sehr charakteristisch für die gegenwärtige Zeitstimmung! — nach dem Vorbid des Herrn Jules Lemaitre gegen sie zu hetzen, weil „der Geist dieser Secte" — „antifranzösisch" sei. Sie hielten zusammen, gleichviel ob sie Industrielle oder Beamte seien, einen Staat im Staate bildend. Und so wird denn Herr Hanotaux aufgefordert, zu wachen, während die Protestanten ermahnt werden, sich zu ändern, weil sie sonst leicht noch einmal mit den französischen Flinten Bekanntschaft machen könnten." Zum spanisch-amerikanischen Krieg. Von der amerikanischen Presse wird jetzt mit besonderem Behagen die Nachricht verbreitet, daß der Anwalt der Regierung in der Untersuchungscommission über die „Maine", Lieutenant-Commodore Marix, ein Jude sei und noch dazu ein Nachkomme Derer, die vor 400 Jahren aus Spanien vertrieben wurden. Das ist in der That eine Ironie der Geschichte. Nach einer Depesche des „Daily Chronicle" aus New- Iork ist der erste Freiwillige, der sich zur Aufnahme in eines der neugebildeten Freiwilligenregimenter für den Krieg mit Spanien gemeldet bat, ein russischer Jude gewesen. Andere Zeitungen melden die ziemlich unwahrscheinliche Nachricht, daß die Juden von Baltimore eine eigene jüdische Legion formiren. Auch von den jüdischen Ackerbaucolonien hat sich eine Anzahl von Freiwilligen gemeldet. Die Schächtfrage in Braunschweig. Der Braunschweigische Landtag hat dem Ersuchen des Landrabbinats- und des Braunschweiger Gemeindevorstandes gemäß den von dem Thierschutzverein beantragten Satz, der eine Betäubung der Schlachtthiere vorschreibeu sollte, gestrichen. Wenn auch der Landtag die Petition des Thierschutzvereines der Regierung zur Erwägung bei Erlaß der Ansführungsbestimmungen Sorge dafür tragen soll, daß jede Thierquälerei vermieden werde, was bei Befolgung der jüdischen Schächtvorschriften selbstverständlich und in mustergiltiger Weise erreicht ist. Das jüdische Schächten aber kann kein Landesgesetz verbieten, ohne daß der Gesetzgeber einen Eingriff in die Gewissensfreiheit und in verfassungsmäßig verbürgtes Recht sich zu schulden kommen läßt. Wer im braunschweigischen Landtage oder in dessen Commission durch Voten und Gutachten der Physiologen sich hat bestimmen lassen, der ist zu seinem gerechten Schluß auf einem falschen Wege gekommen. Wir Juden haben alle Ursache, für Aufklärung dahin zu sorgen, daß unsere Religionsgesetze nicht von Gelehrten-Gutachten abhängig sind. Wer das zuläßt, der ist, wollend oder nicht, darüber aus, die Unantastbarkeit unserer Religionsgesetze preiszugeben. Wenn die Gelehrten finden, daß unsere rituellen Vorschriften