Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 17 (29.4.1898)
- Date
- 1898-04-29
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 328 Vr. VUtth'» WochrnskdrM Nr 17 wattigen und habe seine gesetzlich geschützten Prärogativen verletzt. Diese zu schützen, sei nicht Sache einer Partei, eines Volkes, sondern gemeinsames Interesse Aller, die sür Recht, Freiheit und Volksthum kämpfen. Dr. Straucher bedauerte lebhaft die wüthenden nationalen und confessionellen Kämpfe, die eine fruchtbare socialreformatorische und wirthschaftliche Arbeit nicht aufkommen lassen. Redner trat sür den Schutz der M inoribäten ein, apostrophirte die einzelnen Parteien, die Polen an eine ähnliche Vergewaltigung ihres polnischen Reichstages im Jahre 1794 erinnernd, die Czechen an ihre oft behauptete freiheitliche Richtung ermahnend, die katholische Volkspartei, indem er ihr das Beispiel des katholischen Centrums im deutschen Reichstage vorhielt, damit Alle durch ihr Votum für die Ministeranklage ihrer Achtung vor Gesetz und Recht und ihrem Proteste gegen gesetzwidrige Vergewaltigungen klaren Ausdruck geben. Mit einem warmen Appell an die Regierung, den Frieden und die Eintracht unter den Völkern zu begründen — weil der Friede die Arbeit, die Freiheit und das Glück der Völker bedeutet — schloß Dr. Straucher seine wohldurchdachten Ausführungen. Ungleiches Maß. Vor uns liegt ein amtliches Verzeichniß jener Druckschriften, deren Weiterverbreitung von den k. k. Gerichten aus Grund rechtskräftiger Confiscationserkenntnisse verboten wurde. Wir finden da folgende zwei Nummern: „CCCVII. K.-G- Eger ddto. 2. Februar 1898, Pr. 17/98'1, die ohne Angabe eines Verlegers bei August Kleemann, Waldsaffen (Bayern) gedruckte Druckschrift (Broschüre) mit dem Titel: „Wegweiser der deutsche« Geschäftsleute in Eqer" nach ß 302 St.-G." ' CCCXXI K.-G. Brüx, ddo. 2. Februar 1898, Pr. vlll 15/98/2, ein Flugblatt, enthaltend das „Verzeichnis über die in Biliu, Ugeß, Kutterschitz und Priesen wohnenden Personen der anderen Nationalität." nach Z 302 St.-G. .In diesen beiden Publicationen, welche die Boycottirung czechischer Geschäftsleute in deutschen Gebieten bezwecken, erblickte die Staatsbehörde mit Recht das Vergehen der Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen einem im Staate wohnenden Volksstamm. Derselbe § 302 des Strafgesetzes untersagt aber auch die Aufteizung zu Feindseligkeiten gegen staatlich anerkannte Religionsgenossenschaften. Nun gibt der Wiener antisemitische Verein „Christliche Familie" seit Jahren emen „Wegweiser sur chriftliche Familien" heraus, welcher die Boycottirung jüdischer Geschäftsleute bezweckt und massenhaft in allen Versammlungen verbreitet wird. Die Auflage dieses Wegweisers wird mit dreißig Millionen Exemplaren angegeben. Frage: Warum wird dieser Druckschrift gegenüber nicht auch der § 302 St.-G. angewendet, warum verbietet man in Böhmen die Boycottirung czechischer Geschäftsleute und duldet in Wien die Boycottirung jüdischer Geschäftsleute? Gibt es in Oesterreich zweierlei Recht und sind die Juden mindere Staatsbürger als die Czechen? U. A. w. g. Pater Stojalowski, der Spießgeselle der Antisemiten wird nun von seinen eigenen Freunden mit, vielen und recht merkwürdigen Fragen überhäuft, auf die er entschieden antworten muß. Das Lemberger Antisemiten -Blatt „D z i e n n i k P o l s k i", das sich noch vor einigen Tagen des Stojalowski warm angenommen hatte und ihn gegen die interessanten Enthüllungen der Socialdemokraten vertheidigte, in denen Stojalowski sozusagen actenmäßig als politischer Schwindel gekennzeichnet wird, der „Dziennik Polski" rückte nun am Sonntag mit einem Arttkel heraus, worin Herr Stojalowski aufgefordert wird, sich von den Vorwürfen zu reinigen, die ihn als Günstling der russischen Gendarmerie bezeichnen. Pater Stojalowski soll nämlich während seiner Verfolgungsära mit dem berüchtigten Gendarmeriegeneral Brok in Warschau folgendes Abkommen getroffen haben: 1. Brock verpflichtete sich, dem Pater Stojalowski einen sogenannten Gendarmeriepaß auszustellen, der zu jeder Agitation in Rußland berechtigt. 2. Brok stellte dem Pater Stojalowski jede Agitation in Wort und Schrift vollkommen frei, so zwar, daß Stojalowski's Schriften nicht von der Censur, nur vom General Brok persönlich censurirt werden sollen. 3. Stojalowski übernahm die Verpflichtung, dahin zu wirken, daß sich der römisch-katholische Clerus in Polen von der römischen Kirche losfage und eine besondere „nationale Kirche" gründe! 4. Als Lohn sollte das den Polen in nationaler und kirchlicher Beziehung gleich heilige Kloster in Czenstochau an Stojalowski ausgeliefert werden. Der „Dziennik Polski" bemerkt weiter, er habe sich lange dagegen gesträubt, diese gegen Stojalowski sowohl als Polen wie als katholischen Geistlichen gleich schweren Anklagen zu veröffentlichen, nun aber seien ihm so ernste Thatsachen und Einzelheiten mitgetheilt worden, daß er nicht mehr schweigen könne, umsomehr, als die Angelegenheit in entstellter Form in immer weiteren Kreisen bekannt wird. Das genannte Blatt stellt nun an Stojalowski die Anfrage: 1. Ist es wahr, daß er direct oder indirect mit dem russischen Gendarmeriecommandanten unterhandelt habe? 2. Wenn ja, welcher Natur waren diese Unterhandlungen? Die „Arbeiterzeitung" bemerkt dazu: Diese Angaben des „Dziennik P o l s k i" klingen wahrscheinlich, wenn wir Folgendes erwägen: Stojalowski ersuchte den Bischof von Antivari um Aufnahme in dessen Diöcese, und er wurde auch dort aufgeuommen. Der Bischof von Antivari ist aber ein enragirter Russophile und selbst ein Politiker. In seinen Blättern hat Stojalowski sehr oft geschrieben, daß in Rußland und speciell in Russisch-Polen die Regierung die religiösen Gefühle der Bauern achtet und daß sich das besagte Kloster Czenstochau des besonderen Schutzes der russischen Regierung erfreut. Als er vor anderthalb Jahren in freiwilliger Verbannung in Ungarn lebte, schrieb er in einem Briefe an die Bauern, daß er den nächsten Brief wahrscheinlich schon von Warschau schreiben werde, wohin er sich flüchten wollte. Er hat den Zaren auffällig gepriesen und immer darauf verwiesen, daß in Rußland das Volk eine wenigstens so große Freiheit genieße wie in Oesterreich. Als der bekannte polnische Kritiker Chmielowski von der russischen Gendarmerie drangsalirt worden war, unter Entrüstung von ganz Polen, nahm Stojalowski die Warschauer Gendarmen in Schutz und versuchte die Bestrafung des Literaten zu rechtfertigen. Stojalowski hat sich immer mit den verschiedensten dunklen Existenzen umgeben, und mit rusiophilen Politikern stand er in freundlichen Verhältnissen. Der letzten „Aussöhnung" zwischen der polnischen Magnatenlinie und dem Zaren stinimte er bei, und das in einer Form, die den Polen gegenüber allen Anstand verletzte. Daß eine „nationale Kirche" unter dem Protectorat Rußlands sehr leicht Stojalowski's Traum sein konnte, unterliegt nach verschiedenen seiner Aussprüche wohl kaum einem Zweifel. Eine Niederlage des Dr. Trachtenberg. Kolomea. Bei der vor wenigen Tagen stattgefundenen Neuwahl des hiesigen Cultusvorstandes wurde der langjährige Cultuspräses, Reichsrathsabgeordneter Dr. Trachtenberg, vollständig fallen gelassen. Es gelang ihm nicht einmal, eine Stelle im Vorstände zu erringen, geschweige denn den Ehrenposten zu behaupten, auf welchen ihn das allerdings bei ihm wenig oder gar nicht gerechtfertigte Vertrauen seiner Mitbürger gestellt hatte. Herr Dr. Trachtenberg hat die Interessen seinerjüdischen Glaubensgenossen nicht nur gänzlich außer Acht gelaffen, sondern im Gegentheil, dieselben um der Gunst der Schlachta willen geradezu preisgegeben. Nunmehr hat er den Lohn für diese seine Haltung — denn von „Thätigkeit" kann man ja bei Herrn Dr. T r a ch t e n b e r g nicht sprechen — geerntet. Ein Beleidiguugsproeesi. In Frankfurt a. M. ist ein Steuerbeamter wegen Beleidigung zu einer geringen Geldstrafe verurtheilt worden, weil er in dem Streite zweier Frauen,, von denen die eine seine Zimmervermietherin war, bezüglich der anderen sagte: „Mit der Judenfrau sprechen Sie dochn icht." Die „Staatsbürgerzeitung" will aus diesem Urtheil herleiten, daß die Bezeichnung „Jude" eine Beleidigung sei. Das ist natürlich Unsinn. Wenn man von Jemandem sagt, er sei Jude, so ist das selbstverständlich ebensowenig eine Beleidigung, als wenn man von Jemandem sagt, er sei Christ. Der Zusammenhang ist es, der die Beleidigung statuirt. Antisemitische Kannegießerei. Dr. Sigl, der Ahlwardt manchnial um mehrere Längen übertrifft, läßt sich also vernehmen: „Wem gehört denn Kiaotschau? In Berlin haben die Verhandlungen mit der „deutsch-asiatischen Bank" wegen Concessionirung von Eisenbahnen, Vergebung von Berg-