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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-04-22 · 16 (22.4.1898) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
16 (22.4.1898)
Date
1898-04-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 310 Vr. Vloch » Mochrnkchrtfl Nr. 16 Die deutsche Sprache hat nicht immer Ausdrücke, die sich mit dem hebräischen Begriffe decken, die übliche Uebersetzung lautet für „eiser knegdau" „eine Gehilfin, wie sie ihm zu st eh t" oder „Gehilfin, die u m i h n s e i". Beides ist ungenau, namentlich der letztere Ausdruck übersieht ganz das vorangestellte vergleichende 2. „eiser (-irr)" ist aber eine männliche Form und ist richtiger mit „Helfer, G e h i l f e" übersetzt, vermeiden wir aber den persönlichen Ausdruck, übersetzen wir „eiser" mit „Hilf e" oder „B e ist an d". Und jetzt „knegdau"; das Wort »neged« (12) heißt eigentlich „was vorn i st", w a s m a » v 0 r A u g e n hat"; ich halte es für richtig, zu übersetzen „eiser knegdau" „einen Beistand, gleichsam, als ob er dom) sich vorAugenhabe." „Willst Du Dich selber erkennen, Sieh, wie die Andern es treiben!" das mußte auch den ersten Menschen möglich sein. Unser Begriff von der Gottheit läßt die Vorstellung nicht zu, daß jene — um mich recht drastisch auszudrücken — Menschen erster und zweiter Güte hätte in die Welt setzen wollen. Es heißt wörtlich: „Gott schuf den Staubgeborenen, männlich und weiblich schuf er sie." Gott spricht Beide an, segnet Beide und gibt Beiden oh ne Unterschied die Erde mit ihrer Habe zum Besitz. Nun kam der Sündenfall. Die Gottheit theilt Jedem einzeln seine öesondere Strafe mit: „Der Mann muß in Zukunst — wie es heißt —sein Leben lang im Schweiße seines Angesichtes der Erde abringen seinen Unterhalt." Und zur Frau wurde gesagt: „Schwer werde ich machen Deine Pflichten als Weib und als Mutter, Du aber wirst anhangen Deinem Manne und er wird Dein Herr sein." Bettachten wir näher die strafenden Worte an Eva. Hätte eine bedingungslose Unterwürfigkeit des Weibes generell — dem Manne gegenüber ausgesprochen werden sollen, so würde die Stimme im Garten vielleicht gesagt haben: „Ich nehme Dir allen Besitz, jedes persönliche Recht und jede persönliche Pflicht; Du bist von nun an nur Sclavin des Mannes, hast willenlos das zu thun, was er von Dir fordert." Doch nicht so lautet das Wort. Nein, Du bleibst dieselbe Creatur, wie Du aus meiner Schöpferhand hervorgegangen, bebältst dieselben Rechte und Pflichten, nur im Berhältniß zwischen Dir und Deinem Manne will ich eine strafende Aenderung eintteten lassen, die Pflichten ihm und Deinen Kindern gegenüber werde ich Dir schwer machen, Du sollst Dich sehnen nach Deinem Manne, gleichwohl er Dich beherrschen wird. Hier tritt die Frau in die Botmäßigkeit ihres Mannes, ich sage ihres Mannes, und empfindet die Schwere der Gatten- und Mutterpflichten; Adam war der Gebieter seiner Frau. Und hier setzt der Zwang an, der jetzt unaufhörlich das Männergeschlecht den Frauen — in der Gemeinschaft — gegenüber ausgeübt hat. Doch der Fluch, den die Frau mit sich nahm aus dem Paradies hinaus in die Welt, er ist zum Segen geworden der Menschheit. Wenn man irgendwo das Wort anwenden darf, das Weib hat es in seiner herrlichsten Bedeutung erfüllt, es hat gemacht „eine Tugend aus der Noth". Nicht eine Tugend, nein, all' die herrlichen Vorzüge für die wir keinen passenderen Ausdruck finden konnten, als den summarischen Begriff „Weiblichkeit" mit all' seinen Atttibuten — die Tiefe des Gemüthes, die Weichheit des Herzens und tausend andere psychologisch räthselhaste Empfindungen, die gleich deutlichen Tönen auffteigen bei dem leisesten Berühren der zartbesaiteten Frauenseele — sie alle sind Früchte auf dem Ackerfelde der Gatten- und Mutterpflichten, und tief, sehr tief müssen manchmal die Furchen gezogen worden sein, denn festgewurzelt und unerschütterlich stehen die Früchte. Das erste Buch Mosis führt uns herrliche Frauengestalten, unsere Erzmütter, vor, aber sie alle kannten nur ihre Pflichten als Hausstau, so drückend hatte sich das Bewußtsein einer Schuld einersetts, die volle Hingabe an ein bestimmtes Arbeitsfeld andererseits vererbt. Mt im zweiten Buch Mosis begegnet uns ein Weib, das hinaustritt aus dem 'Geleise des Herkommens, freilich — und das ist bedeutungsvoll — eine Prophetin, Mirjam. 1 Es bedurfte also jetzt einer potenzirten Gottesbegnadmrg^ ich möchte sagen einer Schöpfungsergänzung, aber dadurch wird das einzelne Weib höhergestellt, als die Gesammtheit der Männer. ^M i r j a m stimmt nochmals, nachdem die Männer bereits ihr Siegeslied beendet, in voller Begeisterung den Hymnus an und reißt die Gesammtheit der Frauen mit sich forüj Hier möchte ich nicht unerwähnt lassen eine Bemerkung, die Samson Raphael Hirsch s. A. in seiner Pentateuch-Ausgabe bei dieser Stelle macht. Er weist auf eine grammatische Abweichung im Texte hin, nach welcher Mirjam zu „ihnen" (den Frauen) anS in männlicher Form spricht. Er begründet dies, indem er sagt: „Es wäre zu ermitteln, warum sie (die Frauen) hier gen. masc. bezeichnet sind. Vielleicht um, obgleich den Männern im begeisterten Gesänge nachfolgend, sie dennoch in der ganzen Bedeutung dieses Gesanges und 'der darin bekundeten hohen Bestimmung des Volkes den Männern völlig ebenbürtig gleichzustellen." ^Jn spaterer Zeit als Israel schon in seinem Lande wohnt, sehen wir in einer führerlosen, schweren Zeit ein Weib aufstehen, das allein sich bewußt ist dessen, was einem ganzen Volke noth thut. Deborah, sie besitzt alle Eigenschaften, um die erste politische, die höchste richterliche Stellung, im Lande einzunehmen, sie bedarf keines Schutzes für ihre Person, oder für das Recht, sie spricht Recht im Namen des Rechtes, sie zwingt Barak mit ihr in's Feld zu ziehen und wird so die Retterin und Befreierin ihres Volkes.' kUnd'ufi der Zeit der letzten Könige von Juda, da läßt der König Joschijahu selbst durch Chilkijahu, den Priester, ein Weib um Rath befragen, CH ul da mit Namen. Und diese scheut sich nicht, die ganze traurige Wahrheit dem Könige zu verkünden. die sein Volk tteffen folLj Hlitö diese Geistes Heroien, die auf den höchsten Höhen menschlicher Fähigkeiten sich heimisch fühlten, hatten sich keineswegs der Gattenpflichten entschlagen, nein, wir kennen sowohl D e b 0 r a h's als C h u l d a's Gatten, sie werden Beide namhaft gemacht, Lapidoth und Schallum^ Ich übergehe die Thateneiner Jael und einer Judith, die mit List und Gewalt Großes bewirkten und ^möchte jetzt noch den rechtlichen Standpunkt der biblischen Frau wenigstens durch ein Beispiel kurz kennzeichnen^ 'Kurz bevor Israel inUls eigene Land einziehen soll, als zum Zwecke der Vertheilung des Grundbesitzes eine allgemeine Zählung des Volkes nach Stämmen und Familien stattgefunden hat, da ttaten die Töchter Zelofchods vor Moses und sprachen: „Unser Vater ist gestorben und hat keinen Sohn hinterlassen. Warum soll der Name unseres Vaters verschwinden inmitten seiner Familie?" Und Moses, der selbst nicht des Rathes weiß, erhält auf Befragen den Bescheid: „Recht haben gesprochen die Töchter Zelofchods, es werde ihnen gegeben Besitz und Eigenthum unter den Brüdern ihres Vaters". . Und tatsächlich wird ihnen der Besitz zugesprochen, der ihrem Vater — sofern er gelebt hätte — zugefallen wäre. Hier also, wo die Bibel von der ersten Practischen national socialen Frage handelt, wo an die einzelnen Stämme und Familien der Grundbesitz von Staatswegen vertheilt werden soll, da werden auch der Tochter Erbrechte zuerkannt, wenigstens dort, wo eiw-Sohn nicht vorhanden ijl) 'Wir haben gesehen, daß die Bibel eine Gleichberechtigung von Mann und Weib von Hause aus kennt,;also das Stteben des Weibes nach Wiederherstellung des"Urzustandes als zu-Recht anerkennen muß. r Wir haben auch gesehen, daß bei einzelnen Frauen in Hervorragendem Maße die Befähigung und Thatkraft vorhanden ist, gleich Großes wie ein Mann zu wirken^ ^Gewiß sind nicht alle Frauen Heldinnen des Geistes oder der That^ das Streben mancher wird aufhören, gerade, weil ihr etwas zu erreichen möglich geworden. Aber mag ein Jahrtausend nur eine einzige bedeutende öffentliche That eines Weibes aufzuweisen haben, sind wir nicht .genug belohnt? Oder möge ein Jahrtausend das Weib nur Handlangerdienste im öffentlichen Leben verrichten sehen, können wir daraus dem Manne das Recht construiren, dem Weibe Unrecht zu thun?

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