Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 15 (15.4.1898)
- Date
- 1898-04-15
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021223-3021239--07741-3032084- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ne. 15 Vr. VknVs WvchrnphrM Sette 28? ab instantia freigesprochen. Das war eines jener Mittel einer barbarischen Reaction, durch welches man Denjenigen, denen man nichts anhaben konnte, wenigstens wie man sagt, ein „Klampfl" angehängt hat, das aber schwere Folgen für das ganze Leben hatte. Ab instantia freigesprochen werden hieß: Er ist einfach losgelassen worden, weil keine genügenden Beweismittel vorhanden waren, um ihn einzusperren; ein schlechter Kerl ist er -aber doch. (Heiterkeit.) Fischhof hat jahrelang an den Folgen derselben leiden müssen. Er wäre vielleicht auch möglicherweise etwas schärfer behandelt worden. Dem Professor Jellinek, einem Neffen jenes Hermann Jellinek, der in den Stadtgraben geführt und erschossen worden ist, sagte Fischhof: „Messenhauser war ein Katholik, Blum ein Protestant, und es hat daher noch ein Jude herhalten müssen, um in den Stadtgraben geführt zu werden, damit gegen alle Confessionen gleiches Recht geübt werde. Wenn nicht Jellinek es gewesen wäre, so wäre vielleicht an mich die Reihe gekommen." Während der Reactionszeit der Fünfziger-Jahre haben die einzelnen Nationalitäten, die in den wenigen Tagen freiheitlicher Entwicklung miteinander gehadert hatten, insbesondere die Slaven, den Lohn dafür bekommen, daß sie die nationalen Interessen über die freiheitlichen gestellt haben. Es trat eine constitutionalistische Gesetzgebung und eine durch und durch centralistische Verwaltung ein, und die Germanisation wurde in der ganzen Monarchie in einer Weise durchgeführt, wie vielleicht nicht einmal zur Zeit Kaiser Josefs. Das erzeugte allerdings auch einen sehr großen Haß gegen' die Deutschen, welche ihn aber eigentlich nicht verdienten, denn die Reaction war nichts weniger als von nationalem Deutschthum beseelt. Sie hat die deutsche Sprache nur als das geeignetste Mittel zu einer gewaltsamen Regierung betrachtet. Fischhof, welcher damals noch seinem ärztlichen Berufe lebte, beschäftigte sich insbesondere mit privaten Studien über die Verfassungs- und die Sprachen'rage. Im Jahre 1861, als wieder eine freiheitlichere Regung in Oesterreich eintrat, war es insbesondere die ungarische Frage, welche die öffentliche Aufmerksamkeit erregte. Es ist staunenswerth, wie gering zu der damaligen Zeit die Kenntnisse vom ungarischen Rechte und der ungarischen Verfassung waren. Hufere centralistische Partei, die dann eine scheinconstitutionalistische geworden ist, glaubte, ein viele Jahrhunderte altes Verfassungsrecht ohneweiters durch die octroyirte Charte vom Jahre 1861, die eigentlich nur ein Hohn und Spott auf freiheitliche Ideen war, ersetzen zu können. Ich glaube, Schmerling hat vom ungarischen Rechte und von der ungarischen Geschichte keine Ahnung gehabt, sonst hätte er keinesfalls glauben können, daß die Ungarn ihre Jahrhunderte alte Verfassung gegen dieses Machwerk jemals austausche» würden. Fischhof hat damals — im Jahre 1861 — im Vereine mit Dr. Josef U-iger, dem jetzigen Präsidenten des Reichsgerichkes, der ja im Jahre 1848 mit ihm im Sicherheitsansschusse gesessen ist. ein Buch herausgegeben, in welchem darauf aufmerksam gemacht wurde, daß man doch mit den Ungarn nicht so umspringen könne, wie es Schmerling wollte und daß man ihnen doch eine gewisse, ihren historischen Verfassuugsrechten entsprechende Selbstständigkeit geben müsse. Das Buch hat jedoch nicht soviel verlangt, als die Ungarn später errungen haben. Allein es hat trotzdem in den Wiener centralistischen Kreisen durchaus Mißfallen erregt, ebenso unter den damaligen Vertretern der Deutschen im Reichsrath, die noch eine centralistische Organisation des Reiches unter deutscher Führung durchführen zu können glaubten. Dann kam auch die wirtschaftliche Seite der Frage in Bettacht. Es hat sich darum gedreht, wer die Interessen der Staatsschulden bezahlen wird, wenn die Ungarn sagen, daß das sie nichts angehe, nachdem sie bei Eingehung der Schulden nicht gefragt wurden. Unger hat sich bald wieder zurückgezogen und laudabiliter widerrufen, was er früher ausgesprochen. Fischhof aber blieb dabei. Im Jahre 1866 war Oesterreich bekanntlich in einer außerordentlich traurigen Lage. Fischhof hat damals eine Broschüre veröffentlicht, worin er zu neuen Hoffnungen anregte, die Broschüre: „Ein Blick auf Oesterreichs Lage." Hier führt er aus: Wenn Oesterreich sich einmal von seinem Bestreben, die Vorherrschaft in Deutschland zu erlangen, losgemacht haben wird, wenn es sich von den Einmischungen in die italienischen Angelegenheiten fernehält und sich mit sich selbst beschäftigt, und wenn das auf freiheitlicher Grundlage geschieht, wenn insbesondere die verschiedenen ruhigeren und besseren Elemente der verschiedenen Nationalitäten sich zusammenfinden, um darüber zu berathen, wie sie die nationale Frage lösen können, dann ist gar nichts verloren, dann wird Oesterreich neu aufblühen. B elcredi wollte bei dieser Gelegenheit Fischhof zu einer Candidatur in den Reichsrath veranlassen, damit er dort in diesem Sinne versöhnend und calmirend wirken solle, weil ja die nationalen Streittgkeiten vom Jahre 1861, von der Schmerling'schen Verfassung an, immer fortdauerten. Fischhof machte aber B elcredi aufmerksam, daß er weder das active noch passive Wahlrecht in den Reichsrath habe, weil der Makel der Freisprechung ab instantia ihm noch immer anhaftete. Belcredi erwiderte, das mache gar nichts, in zwei Tagen sei dieser Makel ausgelöscht. Er werde ihm eine Cabinetsordre bringen, durch die ihm Alles nachgesehen und verziehen wird. Fischhof aber protestirte auf das Allerentschiedenste dagegen, daß für ihn eine Ausnahme gemacht werde. Die ihm trotzdem zugekommene Amnestie hat er dem Minister Belcredi zurückgewiesen. Diese That soll wesentlich dazu beigetragen haben, daß das Gesetz vom November 1867 erschien, welches bekanntlich die Rechtsfolgen für politische Delicte gänzlich aufhebt und auch für gemeine Delicte nach einer größeren oder geringeren Zeit, je nach der Schwere des Delictes, eine Verjährung der Rechtsfolgen eintreten läßt. Sie sehen, wie Fischhof auch auf diesem Gebiete seine freiheitlichen Anschauungen nicht blos ausgesprochen, sondern, wenn es sich darum gehandelt hat, auch nicht einen Augenblick gezögert hat, sie zu bethätigen. Im Jahre 1867 aber hatFischhof, nachdem die December-Verfassung erlassen war und die nationalen Streitigkeiten, besonders in den Landtagen und im Reichsrathe sich von Tag zu Tag erbitteter gestalteten, bereits den Entwurf eines Sprachengesetzes ausgearbeitet, welches er allen Abgeordneten mit der Bitte zuschickte, sie mögen einträchtig zusammenwirken, wie im Jahre 1848 im Verfassungsausschusse, um endlich diese schwere Klippe, an der bisher jede freiheitliche Bewegung in Oesterreich gescheitert ist, zu umschiffen und sie unschädlich zu machen. In diesem Entwürfe findet sich zuerst das Curiatvotum. Er sagt, die Geschichte der Religionskriege habe gezeigt, daß man religiöse Fragen nicht durch Majoritätsabstimmungen aus der Welt schafft, daß man in religiösen Angelegenheiten den Gegner durch Mehrheitsabstimmungen nicht überzeugen könne. Es wurde daher im westphälischen Frieden und später auf dem Regensburger Reichstage, wo es sich um religiöse Fragen gehandelt hat, die sogenannte Itio in partes, das heißt das Trennen nach Confessionen angeordnet, und in religiösen Angelegenheiten wurden die Gesetze durch die separaten Beschlüsse der evangelischen und der katholischen Curien geschaffen. Auch in nationalen Fragen — sagt nun Fischhof — lasse sich nichts dadurch machen, daß man einfach die in der Minorität Befindlichen niederstimmt. Denn diese werden dann immer das Gefühl eines gewissen an ihnen begangenen Unrechtes in sich tragen und sich nur mit Widerwillen oder gar nicht den Majoritätsbeschlüssen fügen. Es müsse daher ein Mittel gefunden werden, welches geeignet sei, solche Fragen auf einem anderen Wege als durch Mehrheitsbeschlüsse zu lösen. Was sich im Deutschen Reiche rücksichtlich der religiösen Fragen in der Beschlußfassung hierüber bewährt hat, glaubte er, werde sich auch in nationalen Fragen bewähren, und es sollte in solchen nicht nach Köpfen, sondern nach Nationalitäten abgestimmt werden. Es handelt sich dann um die Feststellung dessen, was nationale Fragen sind — zunächst ist es die Frage, in welcher Sprache unterrichtet werden soll, dann, in welcher Sprache die Behörden untereinander und mit dem Publicum verkehren sollen u. s. f. Man kam auch in späteren Verhandlungen auf das Fischhof'sche Curiatvotum zurück, allein es ist, um mich eines Volksausdruckes zu bedienen, verhunzt worden. Man wollte nämlich neben dem Curiatvotum ein besonderes Votum der Curie der Großgrundbesitzer, welche also das Zünglein an der Waage bilden sollten, eine Lösung, die Niemanden befriedigen konnte. ES war dies der Fall in den sogenannten Fundamentalartikeln vom Jahre 1871 und in den Taaffe'schen Ausgleichsvorlagen vom Jahre 1890. Die publicistische Thätigkeit Fischhof's in den Jahren 1867 und 1868 ist eine außerordentliche fruchtbare. Promemorias und Artikel über die brennenden Verfaffungsfragen sind aus seiner Feder in großer Anzahl sgeflossen. Er warnte vor dem inhaltslosen Artikel XIX, über die Rechte der Nationalitäten ohne Durchführungsgesetz, ohne ein Sprachengesetz. Ein solches wurde nicht erlaffen, und die Folge war, daß alle nichtdeutschen Nationalitäten im Artikel XIX die Quelle fiir die weitgehendsten