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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-04-15 · 15 (15.4.1898) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
15 (15.4.1898)
Date
1898-04-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 15 Vr Bloch » WochrnschrM Seite 285 funkelstein heran, ergriff die Fahne, stürzte jedoch bald durch die Brust getroffen tobt nieder. Die Kugel streifte das Eiserne Kreuz und bog es unten vollständig nach oben. Dasselbe hängt heute, so beschädigt wie es war, im jüdischen Gotteshause in Beuthen (Preußisch-Schlesien)." Wortgetreue Abschrift. S. Brösler. „Jüdische Ritter des Eisernen Kreuzes" — unter dieser Spitzmarke erschien in Nr. 466 der im Commissionsverlag von Hermann Beyer in Leipzig wöchentlich einmal herausgegebenen Druckschrift „Deutsch-sociale Blätter" vom 22. Juli v. I. ein Artikel, in dem von dem jüdischen Kaufmann Rosenthal aus Hechlingen behauptet wird, er sei zu Beginn der Schlacht von Gravelotte seinem verwundeten Hauptmann beigesprungen, habe diesen, aus dem Gefecht getragen, ohne sich weiter am Kampfe zu beiheiligen. Für diese Liebe zu seinem verwundeten Hauptmann habe er das Eiserne Kreuz erhalten, obgleich man doch der Meinung sei, daß diese Auszeichnung für Tapferkeit vor dem Feinde bestimmt sei, nicht jedoch für eine sentimentale Anwandlung. Wegen dieses Artikels hatte der Fabrikant Rosenthal Strafantrag wegen öffentlicher Beleidigung gestellt, der die Strafkammer II beschäftigte. Angeklagt war der in Berlin wohnhafte, vierunddreißig Jahre alte verantwortliche Redacteur der „Deutsch-socialen Blätter", Herr Carl Heinrich Friedrich Wilhelm Louis Hogrefe aus Rethmar bei Hannover. Der Angeklagte gab zu seiner Entschuldigung an, daß ihm der Artikel von seinem Verleger zugeschickt worden sei mit dem Bemerken, daß der Einsender eine vertrauenswürdige Person sei. Uebrigens habe schon der „Badische Volksbote" in Heidelberg die Angelegenheit in gleichem Sinne erörtert, den er nicht citirt habe, .weil diese Zeitung inzwischen ihren Namen und den Platz ihres Erscheinens gewechselt habe. Ueber die Tendenz der „Deutsch-socialen Blätter" befragt, gab der Angeklagte an, daß sie antisemitisch seien und der Eigenthümer der Reichstagsabgeordnete Liebermann v. Sonnenberg sei. Durch die eidlichen Aussagen der Zeugen, die sämmtlich commiffarisch vernommen worden, sind, wurde festgestellt, daß Rosenthal vor Gravelotte als Einjähriger in einem andern Regiment, als in dem bezeichne en gedient hat, daß er nicht den Hauptmann seiner Compagnie, sondern einen anderen Hauptmann aus dem Gefecht getragen, und zwar, als die Compagnie zurückging und der Hauptmann verwundet liegen blieb. Um ihn nicht in die Gewalt des Feindes fallen zu lassen, hat er ihn angesichts des Feindes geholt und in eine Vertiefung gebettet. Darauf hat er sich am Kampfe weiter betheiligt. Das Eiserne Kreuz will Rosenthal wegen Auszeichnung im Gefecht, nicht wegen des Beistandes, den er dem Hauptmann geleistet, erhalten haben. Daß sich Rvsenthal vor dem Feinde ausgezeichnet hat, laßt sich auch noch daraus ersehen, daß er nach dem Feldzuge das Qualificationszeugniß zum Reserve-Officier wegen guter Führung vor dem Feinde erhalten hat. Auf Grund der Beweisaufnahme verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten, der bisher noch gänzlich unbescholten ist, wegen öffentlicher Beleidigung i zu einem Monat Gefänguiß. Der Tenor des Urtheils ist nach erlangter Rechtskraft in den Zeitschriften „Hohenzollernsche Blätter" und „Deutsch-sociale Blätter" auf Kosten.des Angeklagten bekauntzugeben. Bei der Frage, ob auf eine Geldstrafe, für die derx Staatsanwalt plaidirte, oder eine Freiheitsstrafe zu erkennen sei, erwog das Gericht die außerordentliche Schwere der Beleidigung und den gehässigen Ton des Artikels und kam daher zur Erkennung einer Freiheitsstrafe, die auf einen Monat bemeffen wurde. Berichtigung. Den aufmerksamen Lesern Ihres Blattes wird es nicht entgangen sein, daß sich in dem Essay, welcher der Aufhebung der I u d e n st e u e r und ihrem genialen Bekämpfer I. N. Mannheimer gewidmet ist, einige Zeitbestimmungen vorfinden, die — wohl in Ansehung der mangelhaften Quellen — ein anachronistisches Gepräge tragen. Der durch seine rege Thätigkeit auf dem Gebiete der Geschichtsforschung bekannte Rabbiner Dr. Ad. Frankl behandelt in seinem Werke „Geschichte der Juden in Kremsier" in ausführlicher, lichtvoller Weise die noch immer nicht genug gewürdigten Ereignisse, welche sich vor und während der 1848er Reichsrathsperiode in dem kleinen Landstädtchen abspielten und doch für die österreichische Judenschaft von großer Bedeutung waren. Kaiser Ferdinand — heißt es in Fra n k l's Werk — berief a m 22. October 1848 in Folge der gestörten gesetzlichen Ordnung in der Hauptstadt und der nöthig gewordenen militärischen Maßregeln den constituirenden Reichsrath für den 15. November 1848 nach Kremsier, wo er in der Lage sein wird, sich ungestört und ununterbrochen seiner großen Aufgabe, der Ausarbeitung einer den Jntereffen unserer Staaten entsprechenden Verfassung, widmen zu können. In einem Erlaß vom 10. November 1848 wurde die Frist der Wiedereröffnung auf den 22. N ov e m b e r hinausgerückt. Wenn nun der Verfasser des oben citirten Artikels von einem Beschluß des Kremsierer Reichstages am 5. October und von einer Sitzung am 9. October desselben Jahres spricht, wird dieser Jrrthum blos auf einem Mangel an authentischen Quellenmaterial beruhen können. Auch in Bezug aus das Datum und den Ort der epochalen Rede I. N. M a n n h e i m e r's, die derselbe anläßlich der Berathung über die Abschaffung der Judensteuer gehalten haben soll, scheint mir die Angabe des Herrn Verfassers mit den im stenographische n P r ot o k o l l enthaltenen Daten nicht übereinzustimmen. Zur endgiltigen*) Feststellung dieser bedeutsamen Thatsache sei die gewiß glaubwürdige Mittheilung des Zeitgenossen Dr. Fischhof angeführt, daß Mannheimer, welcher während der vorberathenden Sitzung des Reichstages als zweiter Alters-Biceprüsident fungirte, blos ein einziges Mal, und zwar bei der B e r athung über die Glaubensfreiheit gesprochen habe. Die im Protokoll wörtlich aufgenommene Rede, welche, mehrere Stunden gedauert haben mußte, enthält blos eine weitgehende Beleuchtung des jüdischen Kircheurechtes; von der Judensteuer ist darin fast nichts enthalten. Vielmehr dient zur Berichtigung der Zeitangabe (9. October), an welchem Tage „die Schmach getilgt worden sein soll", die Notiz in F r a n k l's Werk, nach welcher die Judensteuer durch ein kaiserliches Patent vom 28. October 1848 aufgehoben wurde. Dieser Theil der Gesetzgebung wurde nicht mehr in Berathung gezogen, vielmehr betheiligten sich aus Anlaß der Besprechung anderer, die Interessen der österreichischen Juden betreffenden Vorlagen Dr. Fischhof, Dr. Ziemialkowski, Dr. Machalski und Rieger lebhaft an der Debatte. Im zweiten Bande der „Geschichte der Juden in Kremsier" finden sich die auf diesen Gegenstand bezughabenden Reden im Wortlaute vor. Cremsiriensis Theilnahrrre am Religionsunterricht. Anläßlich eines speciellen Falles, in welchem einer Schülerin israelitischer Coufession aus Ansuchen der Eltern von der Leitung der betreffenden Schule im Einvernehmen mit dem Religionslehrer die — wenn auch nur passive — Theilnahme an dem katholischen Religionsunterrichte gestattet wurde, hat sich der Bezirksschülrath bestimmt gefunden, anzuorduen, daß dem Religionsunterrichte einer bestimmten C o n f e s s i o n Angehörige anderer Confess i o n e n nicht beiwohnen dürfen. Die Schulleitungen wurden angewiesen, darüber zu wachen, daß die Theilnahme, sei es auch in vollkommen passiver Weise, an dem Religionsunterrichte einer bestimmten Coufession auf die dieser Confession ungehörigen Schulkinder beschränkt werde. Eine Frage von Dr. Rieß in Auspitz. I. Se. Ehrwürden, Landesrabbiner Herr Dr. P l a c z e k in Brünn, hatte die Gelegenheit, mir nachfolgende Antwort auf die in der vorletzten Nummer zur Discuffiou gestellten Frage zukommen zu lassen: Sehr geehrter Herr Doctor! Bei aller wohlthuenden Wärme der Begeisterung für das Judenthum, welche Ihr geschätzter Freund mit Ihnen gemeinsam hat, ist dessen Anregung doch zu nebulös und verschwommen, um sich dabei etwas Faßbares vorstellen zu können. Man sollte nicht daran vergessen, daß auch das „Uebersittnliche" einen realen Boden haben muß und daß die Ethik nicht umsonst sich „praktische Philosophie" nennt. *) In einer der letzten Nummern dieser Zeitschrift führte ich gleichfalls an, daß sich die Thätigkeit Mannheimer'» vornehmlich auf außerparlamentarischem Gebiete bewegte; das Nähere siehe Tr. A. Frankl „Geschichte der Juden in Kremsier". Breslau, 3. Schottländer.

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