Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 14 (6.4.1898)
- Date
- 1898-04-06
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 274 Br. Blsch'» WochrnMrM Nr. 14 welche sich fälschlich Bffchüdenheit nennt, nicht am Platze ist. Durch Lässigkeit und — sagen wir — Schüchternheit der berufenen Vertreter ist manches R;cht unserer Glaubensgemeinschaft verjährt, wenn auch nicht de jure, so doch de facto; durch zielbewußtes und consequentes Einschreiten ließe sich vielleicht noch Manches dieser Verjährung entreißen. Das Vorgehen des hiesigen Vorstandes verdient jedenfalls Anerkennung und Beachtung. Rabbiner Dr. Schornstein. Antisemitische Exceffe. Aus Wieliczka berichtet man uns: Gestern erneuerten sich die antisemitischen Excesse im dem zwei Kilometer von hier gelegenen Städtchen Klasno. Am Palmsonntag wird hier schon seit vielen Jahren vom Pöbel gegen die Juden demonstrirt. Rotten von Erwachsenen und Knaben durchziehen nach dem Kirchgänge die Straßen, und jeder ihnen begegnende Jude wird beschimpft und mit dem Palmwedel geschlagen. Diese Vorgänge sind notorisch und den Behörden bekannt. Es war also nach den jüngsten Excessen vorauszusehen, daß dieser Tag nicht ruhig verlaufen werde. In Wieliczka blieb es aber, da die gesammte Polizei anfgeboten wurde und der Regen sich in Strömen ergoß, ruhig. In Klasuo rotteten sich jedoch etwa 200 Personen zusanlmen und warfen die Fensterscheiben von Häusern ein, die von Juden bewohnt sind; eine jüdische Frau wurde durch einen Steinwurs im Gesichte verwundet. Ein einziger Gendarm war auf dem Platze, konnte aber gegen die Menge nichts ausrichten; es wurde sogar eine Verhaftung durch die Excedenten vereitelt. Budapest, 28. März. Heute Früh ist Frau David B i s ch i tz, geb. Johanna Fischer, im Alter von 70 Jahren g est o r b e n. Sie war es, die den Budapester israelitischen Franenverein gründete, der einer der wichtigsten Factoren der hauptstädtischen Armenpflege ist. Ihr Werk ist das israelitische Mädchenwaisenhaus und das Halbwaisenasyl, in denen viele Hunderte armer Waisenkinder ihr Heim fanden. Ihrer Initiative verdankt die israelitische Volksküche ihre Entstehung, wo täglich 600 bis 800 arme Leute gespeist werden. Ihr gelang es, das Interesse Baron Hirsch's für die Armen Ungarns zu wecken. Dank seiner Munificenz standen dem von Frau Bischitz geleiteten Wohlthätigkeitsbureau 20.000 Kronen zur Verfügung. In Würdigung ihrer ersprießlichen Thätigkeit ans den« Gebiete des Wohlthätigkeitswesens wurde ihr das goldene Verdienstkreuz mit der Krone, das Ritterkreuz des Franz Josef-Ordens rc., so auch der ungarische Adel mit dem Prädicate Heves verliehen. — Die meisten der hiesigen Wohlfahrtseinrichtungen hißten die Trauerfahne. Einer ihrer Schwiegersöhne, Herr Dr. Julius Pajzs, wurde erst vor einigen Tagen in den ungarischen Adelsstand erhoben. Baronin Clara Hirsch hat zum Andenken der kürzlich verstorbenen Frau Bischitz 300.000 fl. für israelitische Budapester Waisenkinder gespendet. Berlin, 29. März. Die Frage, ob orthodoxe Juden berechtigt sind, bei der Eidesleistung vor Gericht sich den Hut aufzusetzen, hat jüngst zu gerichtlichen Erörterungen geführt. In einem Civilproceß hatte ein jüdischer Candidat der Philosophie für den Verklagten Zeugniß abgelegt, er hatte sich aber geweigert, den Eid anders zu leisten, als unter Bedeckung des Kopfes. Die 46. Abtheilung des Amtsgerichts 1 hatte darauf durch Zwischenurtheil den Eid des Zeugen für verweigert erklärt, da es keine gesetzliche Vorschrift gebe, die den Bekennern der mosaischen Religion die von dem Zeugen beanspruchte Vergünstigung gestatte. Hätte eine solche etwa früher bestanden, so wäre sie ebenso wie die von der allgemeinen Gerichtsordnung den nichtunirten Griechen und Mohammedanern gewährten Vergünstigungen und Feierlichkeiten (wie Zuziehung eines Geistlichen) durch die §§ 443, 444 der Civilproceßordnung als beseitigt zu erachten. Mangels einer Zuverlässigkeit gewisser Zusätze und Zeichen ausdrücklich aussprechenden Vorschrift müsien diese für unerlaubt angesehen werden. Hiergegen legte der Vertheidiger sofortige Beschwerde ein und führte aus, daß sich das augefochtene Urtheil mit der Rechtsprechung des Reichsgerichtes und mit einer im Justizministerialblatt von 1880 wiedergegebenen Ansicht des Justizministers in Widerspruch setze. Das Reichsgericht habe ausgesprochen und auch der Justizminister habe diese Ansicht vertreten, daß nur solche Zusätze bei der Eidesleistung unzulässig seien, welche mit dem Wesen des Eides nicht vereinbar sind oder auf eine Negirung der in den Eidesworten enthaltenen Betheuerungen hinauslaufcn. Als solche stelle sich aber das Bedecken des Hauptes in diesem Falle nicht dar. Der Zeuge, ein orthodoxer Jude und Rabbinatscandidat, könne beanspruchen, daß ihm eine Formalität zugestanden werde, welche seine Religion für alle sacramentalen Handlungen vorschreibe. Das Gericht müsse einem frommen Juden ebenso gestatten, bei der Eidesleistung sein Haupt zu bedecken, wie es kein Bedenken tragen dürfte, einem frommen Katholiken bei der Eidesleistung das Niederknieen oder das Auflegen der Hand auf das Evangelienbuch zu erlaube»!. — In Uebereinstimmung mit diesen Ausführungen hat die 15. Civilkammer dahin entschieden, daß das Bedecken des Hauptes nicht als ein Zusatz anzusehen ist, der mit dem Wesen des Eides nicht vereinbar ist, sondern nur eine nach den Vorschriften der Civilproceßordnung überflüssige Bestärkung der im Eide enthaltenen Betheueruug darstellt, die dem Zeugen auf sein Verlangen zu gestatten ist. Bukarest. In dem schönen Rumänien hat bereits das Finale der großen Judenkrawalle aus dem letzten Winter stattgefunden. Am 24. haben die würdigen Geschwornen. in Bukarest gegenüber 17 von der Polizei festgenommenen Theilnehmern an den antisemitischen Verwüstungs- und Plünderungsscenen vom 5. December vorigen Jahres einen auf „Nichtschuldig" lautenden Wahrspruch abgegeben! Allerdings waren es zumeist verlotterte Bursche aus der Hefe der Bevölkerung gewesen, die erst gegen Ende der Krawalle von der Polizei aufgegriffen worden waren, während diese gar keine Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung der für den 5. December allgemein befürchteten Ruhestörungen ergriffen und auch dem Ausbruche längere Zeit un- 'thätig zugesehen hatte. Gleichwohl war aber das Verhör dieser Individuen insofern von Interesse, als ihre Aussagen zumeist darauf hinansliefen, daß sie zur Zerstörung israelitischen Eigenthums aufgefordert worden seien, und als einige von ihnen geradezu erklärten, daß die Losung zum Angriffe auf die israelitischen Geschäftslocale der inneren Stadt von Polizeiorganen ausgegebeu worden war. Die zur politischen Opposition gehörigen Vertheidiger der Angeklagten haben denn auch diese Aussage mit Berufung benutzt, um Polizei und Regierung für die bedauerlichen Vorfälle vom 5. December 1897 verantwortlich zu machen. Die zur Regierung haltenden Mitglieder der Vertheidigung suchten dagegen ihre Clienten dadurch von einer Verurtheilung zu retten, daß sie diese als willenlose Werkzeuge der die öffentliche Meinung beherrschenden antisemitischen Strömung hinstellten. Bemerkenswert!) ist, daß der trotz aller nachgewiesenen Schädigungen fremden Eigenthnms und verschiedener Diebstähle auf „Nichtschuldig" lautende Wahrspruch der Geschwornen vom Publicum mit lebhaftestem Beifall aufgenommen und unter deu Geschwornen selbst eine Geldsammlung fürdiefreigesproche ne »Plündere rein geleitet worden i st! Uebrigens sind mit dem Urtheil die Folgen der Antisemitenscandale vom 5. December noch keineswegs abgeschlossen, da die vorerwähnten Aussagen der wegen verbrecherischer Theilnahme an diesen Tumulten in Untersuchung gezogenen Individuen zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage an die Regierung gemacht werden sollen. Der Schluß dieses Stückes ist wahrhaftig seines Anfangs würdig! Petersburg, 4. April. (Russischer Monstreproceß.) Indem vor dem Gerichte in Minsk durchgesührten Processe gegen eine Anzahl jüdischer Bewohner der Stadt wegen angeblicher am 15. April vorgekommener Gewaltthätigkeiten entschied der Gerichtshof, daß keine Bethätigung des Hasses gegen die christliche Bevölkerung vorliege, sondern lediglich ein Widerstand gegen Militärpatrouillen. In Folge dessen wurden neun Angeklagte gänzlich freigesprochen und nur fünf wegen des letzteren Delicts zu je zwei Jahren Kerker verurtheilt. St. Petersburg. Die Deputation, die unter Führung von Hirsch Rabbinowitsch in Kowno hier weilte, ist vom Minister des Innern empfangen worden, der ihr sehr freundlich entgegenkam. Auf alle Beschwerden über die fast unerträgliche Lage der Juden antwortete der Minister freilich nur, daß die Regierung diese Situation kenne und daß sie die Schritte erwäge, in welcher Weise eine Besserung zu erreichen sei. Alle geeigneten Schritte sollten geschehen. Nun wir werden abwarten müssen, ob diese Versprechungen schöne Worte bleiben oder mehr bedeuten. Die Frage, ob diejenigen Juden, welche länger als zehn Jahre Kaufteute erster Gilde waren, das Wohnrecht in ganz Rußland noch behalten, wenn sie zu Kaufleuten zweiter Gilde werden, beschäftigte jetzt den Senat. Leider hat derselbe mimrr t rr irr rmri—r n ° amtsammmm