Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 14 (6.4.1898)
- Date
- 1898-04-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 272 Vr. Bloch*» Wochenschrift Nr. 14 Gegner, welche ihn der Parteilichkeit ziehn und sich nicht entblödeten, ihn, der sein Amt in uneigennütziger Weise verwaltet hatte, aus Rache zu verleumden und beim Kaiser zu denunciren, als hätte er in einer seiner Schriften die Würde der christlichen Religion verletzt. In Folge dieser lügenhaften Verleumdung ertheilte der Kaiser dem Statthalter von Prag den Befehl, den Rabbiner Heller in Fesseln nach Wien bringen zu lassen. Dem Gemeindevorstand gelang es jedoch, beim Statthalter durchzusetzen, daß Heller, der auch bei der Behörde in hohem Ansehen stand, ungefeffelt und ohne Bewachung nach Wien reisen durste. Nur mußte der Gemeindevorstand für ihn Bürgschaft leisten. In Wien angelangt, stellte er sich dem Kanzler vor, der ihn hart anfuhr, weil er in seinem Werke verletzende Aeußerungen gegen die christliche Religion gebraucht hätte. Der Kanzler ließ ihn sofort in den Kerker führen, wo er zwischen gemeinen Verbrechern weilen mußte. Den Bemühungen der Wiener israelitischen Gemeinde gelang es jedoch, ihn wenigstens von dieser sauberen Gesellschaft zu befreien, und so wurde ihm bald ein besonderes Zimmer eiugeräumt, wo er alle Bequemlichkeiten hatte. Als nun Heller bei der Gerichtsverhandlung in Gegenwart der Commission — die eingesetzt wurde, um zu constatiren, ob er die christliche Religion gelästert hätte — sich auf die glänzendste Weise vertheidigt und von seiner Unschuld entsprechende Proben und Belege geliefert hatte, wurde das Urtheil gefällt, das dahin lautete: Heller hätte zwar den Tod verdient, allein der Kaiser habe sich entschlossen, Gnade walten zu lassen, daher die Todesstrafe in eine Geldstrafe (!) verwandelt wurde. Man verlangte nämlich den Betrag von 12.000 Thalern. Den Bemühungen der Juden gelang es endlich doch, daß der Kaiser von dem hohen, unerschwinglichen Betrage von 12.000 Thalern nachließ und sich mit einem Lösegeld von 10.000 fl. begnügte, die in Ratenzahlungen entrichtet werden konnten. Nach vierzigtägiger Haft wurde er am 14. August 1629 in Freiheit gesetzt. Seine Feinde jedoch brachten es durch Verleumdungen dahin, daß er seines Prager Amtes trotz erwiesener Unschuld verlustig erklärt wurde In seiner Schrift „Megilot Eba" erzählt Heller selber: „Nach vielen Nachforschungen erfuhr ich die Ursache, durch welche alle meine Leiden herbeigeführt worden waren. Am Fasttage Gedalja (am dritten des Monats Tischri), ging ich nämlich, die Fürsprache eines beim Kaiser beliebten Hofmannes zu erbitten. Ich stellte ihm meine überstandenen Leiden vor. Ich bat nicht um Erlaß der fast unerschwinglichen Strafsumme, sondern um Aufhebung des Urtheils, nach welchem ich zu keinem Rabbineramt. gewählt werden sollte. Hierauf antwortete mir jener Beamte offen, wie folgt: „Für die Geldstrafe habe ich nie gestimmt; die Absetzung vom Amte aber geschah auf meine Veranlassung, und zwar darum, weil mir hinterbracht worden ist, Du habest Dich vor dem Statthalter von Prag gerühmt, mich während Deiner ^Anwesenheit in Wien in gelehrten Unterhaltungen des Jrrthums und der Unwissenheit überwiesen zu haben. Hierauf erwiderte ich: Er könne eben hieraus entnehmen, wie lügenhaft meine Widersacher verfahren. Die Zeit meiner Abi eise von Wien nach Prag sei allgemein bekannt, umso mehr, da sie in einem Gefolge von zehn Wagen und zehn Mann Begleitung geschah. Es könne also erwiesen werden, daß ich kurz vor dem Osterfeste von hier abgereist sei. Zu jener Zeit aber war der Statthalter in Prag bereits seit mehreren Monaten gestorben". Dieser Beweis ließ ihn sein Unrecht einsehen. Doch meinte er, er könne in Betreff meiner Wiedereinsetzung ins Amt nichts thun; doch wolle er mich auf's Kräftigste unterstützen, wenn ich irgend einen anderen Nahrungszweig ergreifen wollte, bei dem ich meiner Wissenschaft obliegen könne. Als ich ihm jedoch entgegnete, daß ich mich umso weniger auf einen anderen Erwerb legen könne, als ich von frühester Jugend an mich ausschließlich mit der rabbinischen Gelehrsamkeit beschäftigt hätte, erwiderte er, es ständen ja außer Böhmen noch andere Länder unter kaiserlicher Botmäßigkeit; ich möchte suchen, dort in irgend einer Gemeinde ein Unterkommen zu finden. Ich bemerkte dagegen, daß ich, verarmt, wie ich gegenwärtig sei, umso weniger ein Rabbinat annehmeu könnte, welches meine Subsistenz nicht genügend sichert. Er ermahnte mich zur Geduld und entließ mich. Obschon der geadelte Jacob Baffewi von Treuenburg, der seinetwegen große Geldopfer brachte, für ihn die Begnadigung erwirfte, ein Rabbineramt im Deutschen Reiche annehmen zu dürfen, verließ er dennoch 1631 das in Folge des 30jährigen Krieges verheerte und zerstörte Deutschland und folgte einem ehrenvollen Rufe als Oberrabbiner nach Niemrow in Podolien, wo er drei Jahre segensreich wirkte. Im Jahre 1634 wurde cr von der Gemeinde Wladimir in Volhynien zum Oberrabbiner ernannt. Allein auch hier zog er sich seiner strengen Maßregeln wegen, die er gegen die damals in Polen üblich gewesene Käuflichkeit der Rabbinerstellen, gebrauchte, viele Feinde zu, die ihn bei der Regierung verleumdeten. In Folge dessen wurde er für einige Zeit von seinem Amte suspendirt. Erst dann, als die Behörde von seiner Unschuld überzeugt wurde, wurde er wieder in sein früheres Amt eingesetzt. Im Jahre 1643 wurde er von der großen Gemeinde zu Krakau Per Acclamation zum Oberrabbiner ernannt. Nachdem er die schriftliche Vocation von dieser altehrwürdigen Gemeinde erhalten batte, verließ er Wladimir und reiste mit seiner Familie nach Krakau, wo er Dienstag den 28. Marcheschwan anlangte. Am darauffolgenden Sabbath-Abend, versammelten sich die Vorsteher der Gemeinde in ihrem Locale in der alten Synagoge, um den Act seiner Aufnahme zu vollziehen. Er selber schildert diesen feierlichen Act in folgender Weise: „Die drei obersten Gemeindebeamten mit den Gem'eindedienern holten mich mit Fackeln nach dem Gemeindehause ab, wo ich unter Glückwünschen meine Vocation empfing. Als ich nämlich in das Zimmer trat, gratulirten mir Alle, und ließen mich den obersten Sitz einnehmen; der erste Vorsteher führte das Wort und zeigte mir in dem Protokolle den, Act meiner Aufnahme als Stadt- und Landrabbiner, nebst allen darin ausgesprochenen Rechten und Pflichten. Ich dankte in kurzen, gewichtigen Worten und schloß dann mit einem Dankgebet gegen Gott, worin ich die Gemeinde und ihre Vertreter segnend einschloß." (Meg. Eba.) Hier in Krakau erfreute er sich der lang ersehnten Ruhe wie der allgemeinen Liebe, Hochachtung und Verehrung. Es war ihm endlich doch vergönnt, den Rest seiner Tage in Ruhe und Frieden verleben, zum Heile und Wähle seiner Glaubensgenossen segensreich wirken und die Wissenschaft pflegen zu können. Er zeichnete sich nicht blos als großer Meister auf talmudischem Gebiete, sondern auch als gediegener Kenner der profanen Wissenschaften vortheilhaft aus. Er soll auch ein vorzüglicher Mathematiker gewesen sein. Am 9. August 1654 wurde Heller im Alter von 75 Jahren vom Schauplatze seiner segensreichen Thätigkeit abberufen. In seiner letzten Krankheit wurden ihm die Beinamen Gerson und Schaul beigelegt. Durch seine mannigfachen, höchst gediegenen Werke, besonders durch seinen Commentar zur Mischnah „Tosefot Jomtob" hatte er sich ein ewiges unzerstörbares Denkmal errichtet. Correspondenzen. Wien. (Das Jubiläum des Obercantors G o l d st e i n.) Am 1. d. M. beging der Obercantor der israelitischen Cultusgemeinde Herr Josef G o l d st e i n das Jubiläum seiner vierzigjährigen Amtsthätigkeit. Aus diesem Anlasse wurden dem Jubilar mehrfache Ehrungen zu Theil. Um halb 9 Uhr Vormittags fand im Leopoldstädter Tempel ein Festgvttesdienst statt. Der Sitz des Jubilars war in prächtigster Weise mit Blattpflanzen und Blumen geschmückt und auch der übrige Tempelraum prangte in gleich schönem Schmuck. Beim Hauptgottesdienste fungirte der Jubilar mit verstärktem Tempelchor. Beim Verlesen des biblischen Wochenabschnittes ertheilte der Assistent des Jubilars Cantor Moriz Blatt demselben den Segen, worauf dieser selbst, aufs Tiefste ergriffen, dem Vorstände und der Gemeinde den Segen ertheilte, welcher von den das Gotteshaus dicht füllenden Andächtigen stehend angehört wurde. Rabbiner Dr. Schmied! hielt eine tiefergreifende, geistvolle Festrede. Unmittelbar nach beendetem Gottesdienste wurde der Jubilar in seiner im Tempelgebäude befindlichen Amtswohnung, die in einen förmlichen Blumenhain umgewandelt war, beglückwünscht. Als erste Deputation waren in Vertretung des' Cultus- und Bethausvorstandes die Herren Präsident-Stellvertreter und Gemeinderath Dr. Alfred Stern und Doctor Gustav K o h n an der Spitze anderer Mitglieder des Vorstandes erschienen, beglückwünschten ihn in herzlichsten Worten und überreichten ihm ein ansehnliches Ehrengeschenk nebst einem ehrenvollen Schreiben namens des Cultusvorstandes. Ein gleich ehrenvolles Anerkennungsschreiben sandte der Bethausvorstand, sowie die Vertretung der türkisch-israelitischen Gemeinde. Namens des österreichisch-ungarischen Cantorenvereins beglückwünschte den Jubilar eine Deputation mit dem Vereinsr Präsidenten Herrn Obercantor Josef Singer an der