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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-04-06 · 14 (6.4.1898) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
14 (6.4.1898)
Date
1898-04-06
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 268 9x. Vlrnv'» MmdrnsidrM Str 14 und Wagen, und vor Gefahr der Plünderung höhlte der Rabbi die Deichsel des Wagens aus und füllte dieselbe mit seiner Barschaft, die sich etwa auf mehrere hundert Thalerchen belief Als sie aber südwärts zogen, so wurde das Holz von der Hitze der Sonne zerlechzt und die Goldstücke fielen eines nach dem andern heraus. Da beschuldigte der Rabbi seinen Reisegefährten des Diebstahls, und um sich das Herz zu kühlen, heißt es, biß er dem Schochet das Ohr ab. Die Reise konnte nicht —• ohne Geld und unter solchen Umständen fortgesetzt werden und die Beiden mußten sich scheiden; der Eine nach rechts, der Andere nach links. Dem Schochet glückte cs mit der Zeit, ein reicher Mann zu werden und der Rabbi fuhr schnorren, mit bis . .. hier fällt Dr. Fricdländer's Märchen mit dem wahren Sachverhalt zusammen. Wie er es aber citirt, hat dasselbe keine Spur der actucllen Wahrscheinlichkeit oder das Gepräge einer logischen Sequence aufzuwciscn. Sndermann's „Johannes" und das israelitische Sabbathgesetz. Mancher Hörer dieser Tragödie wird zu eigenthümlichen Erwägungen angeregt, wenn er darauf achtet, wie im ersten Act, fünfte Scene, ein Bürger Jerusalems den Eliakim als gründlichen Kenner des Gesetzes fragt, ob er seinem Weibe den verrenkten Fuß, der heiß und geschwollen sei, auch noch nach Anbruch des Passahfestes mit kaltem Wasser begießen dürfe. Eliakim erklärt dies als todeswürdige Sabbathschäudnng und bezeichnet schließlich ein solches Verfahren nur für den Fall als erlaubt, daß der Brand bereits hinzugetreten und dadurch Lebensgefahr entstanden sei; worauf der Bürger verzweifelt auffchreit: „Aber dann ist es ja zu spät!" Zu dieser Darstellung des israelitischen Sabbathgesetzes sei bemerkt, daß im Talmud, Traktat Sabbath, Folio 109 a, gelehrt wird: „Jemand, dessen Hand oder Fuß verwundet wurde, darf am Sabbath ohne Bedenken zur Heilung Essigumschläge machen." Dem entsprechend lehrt der Rcligiouscodex Orach Ehajim, Sabbathgesctze ß 328, Absatz 6, wo noch ausdrücklich steht, daß nicht nur bei unzweifelhaft, sondern auch schon bei möglicherweise lebensgefährlichen Bisten von Schlangen u. s. w. das Gebot der Sabbathhciligung vor dem höheren Gebote der Sorge für die Erhaltung des Menschenlebens zurücktritt. Im Anfang dieses Paragraphen liest man: „Zum Woble eines gefährlich Kranken ist es Pflicht, die Sabbathheiligung zurücktrclen zu lassen. Wer sich beeilt, die Pflicht zu erfüllen, verdient Anerkcnnuug. Wer erst (einen Gesetzkundigeu) fragt, ist (beinahe) ein Mörder". Wenn im Markus-Evangelium, Capitel 2, Vers 27, die Lehre steht: „Der Sabbath ist um des Menschen willen gemacht, und nicht der Mensch um des Sabbaths willen", so heißt es ganz ähnlich in der Mechilta, einer alten Sammlung rabbinischcr Schrifterklärungen, mit Bezug auf 2. Moses, 31, 14: „Der Sabbath ist euch übergeben, aber ihr seid nicht dem Sabbath übergeben." Toleranz und Münzprägungen. Zu dem in Ihrer sehr geschätzten Wochenschrift vom 18. März d. I. erschienenen Vortrage des Herrn Dr. Merzbacher „Ueber Judenthum, Toleranz und Münzprägungen", erlaube ich mir, Einiges hinzuzusügen, das ebenfalls und namentlich für den österreichischen Leser von Interesse sein dürfte. In den Beiträgen zur Geschichte des österreichischen Münzwesens währeud der Zeit von 1622—1624 von Johann Newald, die in den Blättern des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich erschienen sind, findet sich Folgendes: Am 12. Mai 1623 batte Kaiser Ferdinand die Errichtung einer neuen Münzstäite zu Preßburg gestattet. In dem darauf sich beziehenden Acte heißt es auch: Die Juden sind nur als Auswechsler und Eiulöser, nicht aber als Verleger zuzulassen „sintemalen es wider die Oc>nsttturioni8 Regni währe, man sie auch weder zu Preßpurg noch anderorts uit gedulden würde". Im nächsten Jahr wurde ein neuer Münzvertrag in Wien errichtet. Auf Grund dieses Vertrages vom 16. August 1624 schloß der Münzinspector Fellner über „das hiesige, unterige (Wollzeile) Kays. Münzhauss" mit Israel Wolf, befreiten Hofjuden „undt nnderschribener seiner habunden gesällschafft" ein Uebereinkommen ab. Das Prägcgcschäft wurde den Juden übertragen, Schrott und Korn hatten der Münzmeister und Wardein zu überwachen, und die Juden wurden diesfalls jeder Verantwortung enthoben. — Im Jahre 1624 sind bei der Münzstätte in St. Pölten ebenfalls als Interessenten u. A. die befreiten Hofjuden Laslo Lathner, Veit Prodt, Jonas Apt, und Josef Plon betheiligt. Der spanische Gesandte, Graf de Ognate hat auch^ Juden zum Betriebe in der spanischen Münze zu Wien zugelasten. Nach der Einstellung des Betriebes der spanischen Münze in Wien verlegten einige Betheiligte ihre Thätigkeit nach St. Pölten. Bei der Gegenreformation mußten die Juden und Calvmer St. Pölten verlassen. Das Rathsprotokoll vom 29. August 1625 sagt: Nachdem die Gegenreformation in St. Pölten glücklich beendet ist, so wollen sich die Calviner und Juden wieder durch das Münz- und Schmelzwesen in die Stadt einschleichen. Damit diesem Unheil nun aber bei Zeiten vorgebeugt werde, so hat der Rath beschlossen, den Juden und Calvinern die Räumung der Stadt binnen acht Tagen aufzutragen. Später wurde aber noch ein weiterer Termin von zwei Monaten zugestanden, laut Protokoll vom 11. September 1625. Auch in der Münzstätte zu Brünn waren Juden bei dem Betriebe betheiligt. Der Kaiser befahl am 13. August 1624, daß der von Zwirner mit Christoph Spillmann und Max Löwen, Juden, errichtete Vertrag umzuschreiben sei, und die Münzung in Brünn und Olmütz nunmehr „mmpliciter in Unserem Namen geführt werden solle." Zn Ende des dreißigjährigen Krieges wurde dann der Antrag gestellt, die Brünner Münzstätte bei den schweren Zeiten an Juden zu verpachten. Adolf Lemberger, Schlöglmühl. Major Burg. Prinz Kraft zu Hohenlohe-Jugelfingen, früher General der Artillerie und Generaladjutant Kaiser Wilhelms 7. erzählt in seinem soeben erschienenen Buche „Aus meinem Leben" (Bd. I. S. 222 f. Berlin 1897): „In dieser Zeit (1883) starb auch der Major Burg, Zeichenlehrer an der Artillerieschule, ein Israelit seines Glaubens, an der Cholera. Sein Leichenbegängniß war hochinteressant, denn als activer Officier mußte er mit militärischen Ehren begraben werden, die Judenschaft verlangte aber die Leiche zur Erfüllung von allerhand Förmlichkeiten, bei denen die Anwesenheit aller Nichtjuden ausgeschlossen war. Es steht dieser Fall wohl einzig in der Welt da, daß man sich nämlich um eine Choleraleiche gestritten hätte. Endlich einigte man sich folgendermaßen: Wir brachten die Leiche mit militärischen Ehren aus dem Sterbehaus in das Leichenhaus auf dem Judenkirchhof, dort mußte am Sarge der Rabbiner in Gegenwart der Officiere die Leichenrede halten. Hierauf ward die Leiche an die Judenschaft zur Erfüllung ihrer geheimen Gebräuche übergeben. Dann machte aber die Grablegung die größte Schwierigkeit. Die strenggläubigen Juden schließen hiebei alle Anwesenheit der Christen aus und tragen den Todten, Trab laufend, von Osten her in das Grab. Wir aber wollten und mußten die drei Salven geben, wenn die Leiche in die Gruft und eingesegnet ward. Es wurde vereinbart, daß es uns überlassen bliebe, den richtigen Moment zu den drei Salven zu erspähen. Unser Commandeur ermittelte auch einen Beobachtungspunkt, von dem aus der Judenkirchhof übersehen werden konnte, und ließ sich ein Zeichen geben. Der jüdische Major war bei Juden und Christen allgemein beliebt gewesen. Daß er trotz seiner militärischen Laufbahn streng am orthodoxen Judenthum festgehalten, daß er es trotz seines Judeuthums bis zum Major gebracht hatte, das machte ihn zu einer Berühmtheit in der ganzen Judenschaft. Unter uns Officieren genoß er aber die allgemeine Liebe trotz seiner recht komischen Seiten, weil er sehr gutherzig, freundlich und nobel war. Es sammelte sich daher eine ungeheure Menge Leidtragender, die der Beisetzung beiwohnten. Alle Officiere der Artillerie erschienen selbstredend. Außerdem fehlte aber fast kein in Berlin wohnender Jude, vornehmen oder geringen Standes, und diese Zahl ist nicht gering. Rechnet man die Zahl der Neugierigen hinzu, die durch solche Ansammlungen von Menschen sonst noch so herbeigelockt werden, so wird man die Angaben der Polizei nicht für übertrieben erachten, welche die versammelte Volksmenge ans 60.000 schätzte (Berlin hatte damals etwa 400.0<>0 Einwohner.) Am Kirchhof vor dem Schönhauser Thor standen die Massen dicht gedrängt. Nichts konnte sich vor- oder zurückbewegen. Mit Mühe war der Raum für den Leichenzug frei gehalten. Mit Schwierigkeiten drängte sich die aus Reiterei der reitenden Artillerie bestehende Leichenparade zum Platze der Aufstellung und lud die Pistolen. Neugierig schielten viele Tausende von dunklen Augenpaaren über die stark gebogenen semitischen Nasen hinweg nach dem Gebühren der Reiter. Stundenlang dauerten die Förmlichkeiten, stundenlang hielten, die hundert Reiter, stundenlang harrte die neugierige ungetanste Menge.

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