Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 13 (1.4.1898)
- Date
- 1898-04-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 3 # Seile 251 Sidra. eine . Neuerung Platzgreiferl, ohne das alte Herkommen zn verletzen. Vyr Allem braucht am Freitag-Abend nicht wie am Sonntag-Vormittag etwas völlig Nenis eingeführt zu werden, sondern das Neue darf sich anlehnen an uralte Institutionen. Freilich/wird der Gottesdienst am Freitag-Abend zur Winterszeit früh begangen, in Stunden, die dem Gefchäftsmann, dein Arbeiter und selbst dem Schüler meist nicht frei sind. Aber für den größten Theil des Jahres wird es möglich sein, den althergebrachten GebetKdienst des;Freitag-Abend mit diesen neuen Einrichtungen zu verbinden und' so besonders das Unhören einer Predigt einer größeren Schaar darzubieten. Woher aber soll die Gemeinde die Prediger nehmen für diese Veranstaltungen. Bor der zur Kritik geneigten Berliner jüdischen Bevölkerung soll gut gepredigt werden. Die Predigt allein thut es nicht, sondern die gehaltvolle, die formenschöne und gedankenklare. Sachs hat, wie wir aus seinem jüngst veröffentlichten Briefwechsel mit Veit erfahren, oft einnxxddrerviertel Stunden gepredigt, das wäre für den heutigen Geschmack auch des Guten zu viel. In der Instruction fixt preußische Militärgeistliche findet sich die Bestimmung, daß keine Predigt länger als eine halbe Stunde dauern dürfe. Diese Verordnung sollte jede Homiletik als den wichtigsten Bestandtheil in sich aufnehmen. Aber auch eine halbstündige gute Predigt heischt Vorbereitungen; unsere reifere Jugend ist xxicht so leicht zu befriedigen; die Verwaltung der Gemeinde muß, wenn sie den gerechten Ansprüchen auf Erbauung genügen will, wenn beim Religionsunterrichte in den öffentlichen Schulen etwas Ersprießliches geleistet werden soll, eine große Anzahl von jüngeren tüchtigen Predigern anstellen, die als Vicare die Rabbiner unterstützen. Nur dann, xvenn die rechten Kräfte in den Dienst der Gemeinde gestellt werden, ist zu erwarten, daß der Freitagabend- Gottesdienst besonders durch die Predigt eine dauernde Anziehungskraft üben wird. Legt man diese Last den bisherigen Beamten auf, so ist kaum zu hoffen, daß diese Einrichtung sich dauernd bewähren wird. Wir werden Uns erlauben, auf diese Frage in Verbindung mit dem Jugendgottesdienste noch einmal zurückzukommen. Wien. Sonxttag den 27. März fand unter dexn Vorsitze des Vizepräsidenten Dr. Alfred Stern eine öffentliche P l en a r s itz u n g des Vorstandes der Cultusgemeinde statt. Im Einlauf befanden sich Spenden und W i d - nx u n g e n : Von einer ungenannt sein wollenden Persönlichkeit für arme würdige israelitische Familien oder Personen . . fl. 500 Legat der Frau Charlotte Alschech für das Gemeinde- Bon Josefine m Fröhlich-Fedrau anläßlich des Todestages ihres Bruders Leopold Auspitz für hilfsbedürftige Glaubensgenossen .fl. 200 Moriz Grünwald namens der Töchter der verstorbenen Frau Pauline (Philippine) Löw für Arme.fl. 50 Administration des „Pester Lloyd" für arme jüdische Schulkinder ..fl. 12 Statt eines Kranzes für den verstorbenen Herrn Leopold Klein.fl. 20 Anonymus ..fl. 2 Den Spendern wird der Dank votirt. Laut Zuschrift an den Vorstand hat der Ende Februar in P a r i s verstorbene Dr. Salomon Hayum G o l dshmit einen bestimmten Theil seines Nachlasses zur VertheiluUg an verschiedene Wohlthättgkeits-Jnstitute, vorzugsweise Lehraüstalten d'et Wiener Cultüsgemeinde letztwillig vermacht. Der englische Finanzmann S. H. G o l d s h m i t liest ein Erbe von circa vierxx'xxdvierzig Millionen G'ü l den zurückin' welches sich nähere und fernere Verwandte zu therlen chatten. Unter den im Testamente Mdachtexr erschien auch' ein Fräulein Henriette Wiener v. Welten, dem ein Zweiündzwäxkzigstel des NachÜlffe's zugedacht war. Im Laufe der Zeit hatte dieses Fräulein gleich ihren Geschwistern den Glauben gewechselt. Als' dieser Vorfall-Herrn Goldshmit bekannt wurde, verfügte ev ixk einem Codxzill zu seinem Testamente, daß Fräulein Wiener vün Welten die' H ä l \ t e ihrer E r b s ch a f t, also e ine voll er uu d e Million Gulden, an die Wiener israelitische Cultusgeuxeinde fixr wohlthätige Zwecke abzutretey habe. Bor Kurzem schied Herr Goldshmit aus dem Leben und ixn Sinne feiner testamentarischen Bestimmung wird Fräulein Wiener von Welten aus eine Million Gulden zu Gunsten der hiesigen israelitischen Cultusgcmeinde verzichten müssen. Vom Ortsschulrath der B r i g i t t e n a u ist ein Dan k.s ch r e i b e it an den Vorstand eingelangt für dessen Spende von 1000 Speise- und 1500 Brotnxarken und 75 fl. zur Anschaffung von Winterkleidern für arme israelitische Schülerinnen. Der Gerneinde-Bibliothekar Hammerschlag bringt in einer Zuschrift die F e r t i g st e l l u n g des R e a l- Kataloges zur Kenntn'.ß. — Der Vorsitzende bemerkt, daß damit ein vorzügliches Werk geschaffen sei, welches die Benützung der Bibliothek wesentlich erleichtere. Die II. Section habe dem Bibliothekar für seine mehr als fünfjährige mühevolle Arbeit den Dank ausgesprochen und den-Abschreibern eine Remuneration bewilligt. Eine Zuschrift des magistratischen Bezirksamtes 1 mit dem Aufträge, binnen drei Wochen von den Galerie n d e s S t a d t t e m p e l s je z xv e x N o t h a u s g ä n g e auzxlbringen, lvird dem Baucomitä als dringliche Angelegenheit abgetreten und sodann zur Tagesordnung übergegangen. Die Freiherren Nathaniel und Albert von Rothschild haben aus Anlaß des fünfzigjährigen Regierungsj u b i l ä u m s des Kaisers 200.000 Kronen in vierpercentxgen Renten zur Errichtung einer „F r e i h e r r l i ch e n von R o t h s ch i l d's ch e n K ü n st l e r st i f t u n g" gewidmet. Nach dem Stiftbriefe soll die Zuerkennung nxxr an österreichisch - ungarische Staatsbürger erfolgen, deren jüdisches Glaubensbekenutniß feststeht und die ihr D o m i c i l in Oesterreich haben; anspruchsberechtigt sind i xx erster Linie jene K ü n st l e r unb Künstlerinnen, welche auf dem Gebiete der Architektur, Bildhauerei, graphischen Künste, Malerei oder musikalischer C o in p o s i t i o n Beweise ihres Talentes schöpferischen Wirkens gegeben haben, dann jene, die bereits die Fähigkeit erlangt haben, das betreffende Kunstfach selbstständig auszxxüben. Aus den Zinsen gelangen Stipendien von wenigstens fl. 300 bis höchstens fl. 2000 in der Regel einmal jährlich zur Verleihung durch ein C u r a t o r i u m, bestehend aus dem jeweiligen Präsidenten der Cnltxxsgemexnde, 2 vom Cultusvorstande, 3 von dem Vorstande der Gesellschaft für Sammlung und Conservirung von Kunst- und historischen Denkmälern des Judenthums zu ernennenden Mitgliedern und einem von den Stiftern oder dereix Rechtsnachfolgern zn nominirenden Mitgliede. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die erste Anreg u ix g zu dem hochherzigen Acte der Ober-Rabbiner Dr. G ü d e m a n n mit einem Bortrage in obgenannter Gesellschaft gab, worauf bei den Stiftern mehrfache Berathungen stattfanden, an denen der Präses kaiserlicher Rath Klinger, Baxrrath Stiaßny, R. v. Sonuenthak, Prof. Brüll, Maler Horovitz und Redner theilnahmen. Der Vorstand beschließt einstimmig und unter lebhaftem Beifall, die Stiftung anzunehmen und den Stiftern in einem besonderen Schreiben zu danken. Herr Dr. Steiner referirt über den „O e st e rreichisch-Jsraelitischen Bund", dessenStalxxten mit jötxen des im Vorjahre proponirten „Allgemeinen österreichisch-Jsraelitischen Gemeindebund" fast übereinstimmen. Da die Statuten des Letztere« von der Regierung nicht genehmigt wurden, wurde die Beschwerde an das Reichsgericht erhoben, welche jedoch infolge eines mit der Regierung getroffenen Vereinbarung. auf Grund denen die Aenderung des Titels xxnd einiger statutarischer Bestimmungen erfolgte, zurückgezogen xvorden ist. Es wird ohne Debatte beschlossen, die constituirende Versammlung Ende April einzuberufen, sodann 18 Ausschixßmttglieder zu wählen und dis Mitgliedsbeiträge zu fixiren, sowie eine programmatische Besprechung abzuhalten' Die Äussendung von Fragebogen zur Vorbereitung des statistischen Materiales hat an alle österreichischen Cultusgemeinden sofort zu geschehen. Den Einberxrfern des vorjährigen Gemeindebundes, den Berfaffern des Statutes, insbesondere aber dem Präsidium und»