Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 13 (1.4.1898)
- Date
- 1898-04-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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©ntr 348 Binär’* BOnärenfärrtlt Nr 13 Erfindung. — Herr Grün bäum kam aus eigenem Antriebe ins Bureau und brachte die Angelegenheit zur Sprache und bei der königlichen Staatsanwaltschaft zurAnzeige; esschweben gegenwärtig Verhandlungen. Anders. Das „Deutsche Volksblatt" hat sich selbstverständlich nicht veranlaßt gesehen, die erlogene Mittheilung zu widerrufen. Eine Blutgeschichte. Das „Deutsche Volksblatt" berichtete am 18. März über eine Gerichtsverhandlung von dem Bezirksgerichte Reichenau in Böhmen, welche auf die Entstehung und Verbreitung von Blutmärchen unter der christlichen Bevölkerung ein charakteristisches Licht wirst. Angeklagt war die Fabriksarbeiterin Marie B l ü m e l wegen Uebertretung des ß 308 St.-G., betreffend die Verbreitung der die öffentliche Sicherheit beunruhigenden Nachricht, daß ihr die Buchhändlerswitwe Agnes F r i e d m a n n, eine Jüdin, die mit ihr allein in einem Zimmer schlief, in der Nacht Blut entzogen habe. Die angeklagte Marie B l ü m e l erzählte in der Verhandlung' sie sei gesund zu der F r i e d m a n n gekommen, und nun sei sie so geschwächt, daß sie gar nicht arbeiten kann und daß sie sich zum Gericht habe führen lassen müssen. Der Friedmann habe sie aus Büchern vorgelesen, die sie von der Schule ihres Heimatsortes (Jawornik) entlehnt hat. Diese Bücher haben aber der Friedmann nicht gefallen, sie wollte eine andere Lectüre haben; daraufhin brachte die Blümel Bücher, die sie von einem Cousin ausgelichen hatte, und zwar „Der Berggeift" und „Der schwarze Benes ch". Aus dem „Berggeist" hatte sie der F r i e d m a n n die ersten Capitel vorgelesen, in denen erzählt wird, daß die Gräfin Walburg anderen Personenim Schlafe Blut entzogen hat, so daß diese zu Tode geschwächtwurden, ohnevondiesemZustande auch nur das Geringste zu wissen. Bei dieser Lectüre habe die F r i e d m a n n gerufen, der Blitz hätte die Gräfin Walburg dafür erschlagen sollen. Etwa vierzehn Tage später habe sich die B l ü m e l Abends vollkommen gesund zum Schlafen niedergelegt, am nächsten Morgen beim Aufstehen sei sie dagegen aus einer Ohnmacht in die andere gefallen, so daß sie die F r i e d m a n n gar nicht in's Leben zurückzurufen vermochte, und erst ihre (der B l ü m e l) Mutter, die zufällig hinzukam, konnte sie aus der Ohnmacht erwecken. Dann empfand die Blümel dauernd eine große Schwäche, aber sie sei doch in die Arbeit gegangen, da sie gehofft habe, die Schwäche werde vergehen. Als sie nun Morgens so schwach zur Erholung im Zimmer auf und ab ging, bemertte sie, daß ein Rock der Friedmann auf dem Fußboden liege; sie habe den Rock aufgehoben und darunter ein Nachtgeschirr bemerkt, das zur Hälfte mit Blut gefüllt war. Am Frettag, den 28. Jänner d. I., habe sie zum Nachtmahl Kaffee getrunken, den die Friedmann gekocht hat; kurz darauf habe sie eine solche Schläfrigkeit befallen, daß sie sich schon um 8 Uhr Abends niedergelegt habe. Sie sei aber nicht eingeschlafen und da habe sie gehört, wie die Jüdin rief, „Marianka!"; sie (die Blümel) habe sich aber nicht gemeldet und darauf rief die Friedmann zum drittenmale: „Schlafen Sie?" — Etwa um Mitternacht darauf fühlte die Blümel eine schwere Last auf der Brust, als wenn sie Jemand drücken würde; instinctiv habe sie darauf eine Bewegung zur Abwehr mit der Hand gemacht und habe mit derselben die Person getroffen, die über sie gebeugt dastand. Die Blümel meint, es sei die F r i e d m a n n gewesen, denn als sie ihr den Schlag versetzt, habe die Person zwei fremde Wörter ausgesprochen, die sie zwar nicht verstanden, wobei sie aber die F r i e d m a n n an der Stimme erkannt habe. Die Blümel gibt weiter an, sie habe dabei sehr große Schmerzen in der Brust verspürt. Am Morgen, als sie wieder ganz geschwächt aufstand, sei sie zwar noch in die Fabrik gegangen, doch als sie da noch plötzlich Nasenbluten bekommen habe, erklärte sie, sie werde nimmermehr zu der F r i e d m a n n gehen. Die angeklagte Marie Blümel behartte auch in der Verhandlung bei ihrer Behauptung, daß ihr die Jüdin im Schlafe Blut entzogen habe. Nach dem Verhöre der Angeklagten wurde der Befund der Gerichtsärzte verlesen, welche die Marie Blümel nach ihrer Verhaftung untersucht hatten. Die Gerichtsärzte fanden an der Vorderseite der Brust einen intensiv rothen, unregelmäßigen Flecken von 6 bis 7 Centimeter Länge und 0-5 bis l Centimeter Breite. Ferner fanden sie zu beiden Seiten der Brust fast symmetrisch je eine Abschürfung von der Länge einer halben Nadel und in der Mitte eine weit größere Abschürfung, die schwach geröthet war. Darauf wurden die ärztlichen Gutachten verlesen, im Ganzen drei, denn da sich die Gerichtsärzte Dr. Riegel und Dr. Prosa über das Gutachten nicht zu einigen vermochten, wurde noch ein dritter Arzt Dr. K al e n s k y, zugezogen, der ein theilweise abweichendes Gutachten abgab. D a s G u t a ch t e n sämmtlicherAerzte lautete dahin, daß eine Blutentziehung nicht stattgefunden habe. Der Vertheidiger Dr. R o e e k stellte mit Rücksicht auf die abweichenden Gutachten der Sachverständigen den Antrag, es möge die medicinische Facultät um ein Gutachten angegangen werden, d e r G e i st e s z u st a n d der Marie Blümel untersucht werden, namentlich ob sie anHalluci Nationen leide, schließlich, daß ihre gegenwärtige Kränklichkeit und deren Ursachen festgestellt werden mögen. Das Gericht gab diesem Anträge nicht Folge, worauf das Verfahren fortgesetzt wurde. Auf Verlangen des Vertheidigers wurde die Agnes F r i e d m a n n persönlich vor das Gericht vorgeladen, damit die ganze Angelegenheit gehörig aufgeklärt werde. Die F r i e d m a n n erklärte alle Angaben der Blümel für unwahr und als Wirkung der Lectiire von blutigen Romanen Darauf wurden die Capitel aus dem Romane „Der Berggeist", die seinerzeit die Blümel der Fried mann vorgelesen, verlesen. Das Gericht sprach schließlich die Angeklagte Marie Blümel mit der Begründung frei, daßsiedurchdasLesenvon Blutromanen aufgeregt wurde, daß ihr i nt Schlafe davon träumt e, was sie i n d e n R o m an e n gelesen, daß sie d e n T r a u m .f ü r W i r k l i chkeit gehalten und ihn als angeblich G eschehenesweitererzählte. Die Wiedergabe dieses Berichtes im „Deutschen Bolksblatt" ist bezeichnend dafür, für wie dumm und verblödet Herr Bergani seinen eigenen Leserkreis hält. Er selbst muß constatiren, daß das ganze Märchen in der durch das Lesen von Schundromanen erregten Phantasie der Angeklagten entstanden ist, er klammert sich aber an den von den Gerichtsärzten Vorgefundenen rothen Fleck an der Brust der Blümel. Wir können Herrn Bergani auch das Geheimniß dieses Fleckes verrathen. Er rührt nach dem gerichtsärztlichen Befund von dem Druck e i n es zu engen Mieders her. Auf eine kleine Unterschlagung mehr oder weniger kommt es ja dem einstigen Ehrenbürger von Mühldorf nicht an. England und der Fall Dreyfus. Die englischen Schriftsteller, welche den Plan gefaßt hatten, Zola eine allgegemeine Zustimmungs-Adresse zu senden, haben ihre Absicht auf Anrathen des Herrn Gosse fallen gelassen. Hierzu bemerkt die „Saturday Review" in ihrer Nummer vom 5. März, es sei ganz richtig gewesen, daß man die Adresse mit Rücksicht auf die guten Beziehungen zu Frankreich nicht abgesandt habe und fügt dann hinzu: „Niemand bestreitet, daß Zola ein edles Werk vollbrachte, indem er die französische Regierung oder vielmehr die Armee, die die Regierung terrorisirt — dadurch provocirte, daß er es übernahm, einen Mann zu vertheidigen, von dessen ungesetzlicher Verurteilung er überzeugt ist. Jeder weiß auch, daß der ganze Proceß Zola eine schmähliche Ungerechtigkeit darstellt, wurde er doch von einem Richter geleitet, der entweder bestochen oder aber durch die Kundgebungen des Pöbels eingeschüchtert (frigthened) war und der hoffentlich niemals in einer anständigen englischen Familie empfangen werden wird, wenn er es ja wagen sollte, England zu besuchen." Der New-Iorker Correspondent der „Dimes" sagt: „Das Resultat und noch mehr die Methode des Zola-Proceffes haben die Amerikaner denken gemacht, ob französische und amerikanische Ideen über die Bedeutung einer freien Regierung thatsächlich so viel Gemeinsames haben. Zola, der hier nie beliebt war, hat sich jetzt durch seine tapfere Verteidigung Dreyfus' allgemeine Achtung erworben." Nach einer etwas übertriebenen Lobrede auf das Gerechtigkeitsgefühl der Amerikaner fährt er dann fort: „Der gänzliche Mangel an Gerechtigkeits- und Billigkeitsgefühl, den französische Gerichte. Officiere, Minister, die Kammer und anscheinend auch die Mehrheit des Volkes in gleichem Maße gezeigt haben, veranlaßt die Amerikaner, sie Alle als Schuldige hinzustellen. Man sagt hier mit Recht, das einzige Verbrechen, dessen Zpla sich schuldig gemacht hat, war seine kühne Vertheidigung eines Wehrlosen. Nach Ansicht der Amerikaner hat Dreyfus — schuldig oder unschuldig — Anspruch auf eine gerechte Behandlung seiner Sache von Seiten der Gerichte; diese ist ihm aber niemals zu Theil geworden. Der sogenannte Antisemitismus, diese blinde Wuth der Franzosen gegen eine historische Race, kann in Amerika keine Heimat, keine Freunde oder Verteidiger finden. Seit > langen Jahren haben viele Amerikaner für das französische Volk nur Gefühle aufrichtiger Bewunderung gehegt, jetzt können sie sich aber der Ueberzeugung nicht verschließen,- daß eine fast 30jährige Periode sogenannter republikanischer Regierung mit der moralischen Corruption oder der moralischen Unzurechnungsfähigkeit eines großen Theils einer großen Nation — hoffentlich nicht für immer — geendet hat." E. K.