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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-04-01 · 13 (1.4.1898) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
13 (1.4.1898)
Date
1898-04-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 13 Vr. Bloch*» WochrnlchrM Seite 247 und Boden in den verschiedenen Kronländern und in welchen Verhältnissen participiren hieran Staatsbürger jüdischen Bekenntnisses? Wie groß ist die Zahl der Realitäten-, Haus- und Grundbesitzer christlicher und Me jüdischer Confession? Wie hoch beläuft sich die hypothekarische Belastung des gesammten Realbesitzes in Oesterreich und wieviel entfällt davon auf Besitzer christlicher und jüdischer Confession? ad 3 : Wie hoch ist das Gesammtbekenntniß des Einkommens für alle im Reichsrathe vertretenen Kronländer und in welchem Verhältnisse steht zu dieser Gesammtsumme das Einkommenbekenntniß der Staatsbürger jüdischen Glaubens? Wie viele Personen in den verschiedenen Kronländern bekennen sich zu den verschiedenen, im Gesetz über die Personal - Einkommensteuer angeführten Einkommenstufen und wie vertheilen sich dieselben nach dem Religionsbekeuntniß? ad 4: Wie viel Staatsbürger jüdischen Glaubens fristen ihr Dasein als Taglöhner, Lohnarbeiter, Bedienstete und Angestellte, wie viele betreiben ein tandwerk, tüte viele haben sich einem freien Berufe als ehrer, Professoren, Advocaten, Aerzte, Schriftsteller, Künstler oder Pcivatgelehrte zugewendet? ad 7: In welchem Verhältnisse steht die Zahl der in einem bestimmten Zeiträume gerichtlich bestraften Juden zu der Zahl aller Criminalfälle in demselben Zeiträume? Wie stellt sich insbesondere das Verhältniß zwischen Inden und Nichtjuden in den Delicten der Veruntreuung, des Betruges, des Diebstahls, des Wuchers, des Raubes, des Todtschlages, des Mordes, der Nothzucht, der Unzucht, der Blutschande, der öffentlichen Gewaltthätigkeit, der Wachebeleidigung, der Lebensmittelverfälschung und der Wahlbestechung? In welchem Verhältnisse gehört die christliche und jüdische Bevölkerung den kaufmännischen Berufen an und wie hoch ist demgemäß der perceutuelle Antheil von Juden und Nichtjuden an den aus gewinnsüchtiger Absicht verübten Delicten? Wien, am 28. März 1898. Für den Vorstand der „Oesterreichisch- Israelitischen Union*: (Folgert die Unterschriften.) Wir billigen selbstverständlich durchaus Zweck und Wortlaut der Petition, hätten aber im Interesse einer umso wirksameren Abwehr des bübischen antisemitischen Angriffes gewünscht, daß auch statistische E r h e b u n g e n über die in den letzten Jahren wegen biffamirenber Verbrechen und Vergehen zahlreich verurtheilten antisemitischen Führer gefordert worden wären. Man weiß, daß es eine ganz eigene C r i m inalität des Antisemitismus gibt, bei welcher namentlich Meineid, Documentenfälschung, Diebstahl und Veruntreuung öffentlicher Gelder, S t i m m e n k a u f, W u ch e r, N o t h z u ch t und Verführung z u r U n z u ch t, j a s e l b st Sodom i e als charakteristische antisemitische Verbrechen hervortreten. Das Jndenthmn in den Märztagen. Unter den erbärmlichen Lügen, mit welchen die antisemitische Presse die fünfzigjährige Erinnerung ait die Märztage beging, war die erbärmlichste jene, daß die Revolution des Jahres 1848 fast ausschließlich von den Juden gemacht wurde, daß diese vordringlich und anmaßend sich an die Spitze der Volksbewegung gestellt nnd mit der allgemeinen Erhebung nur ihre eigenen Interessen gefördert haben. So sehr auch diese Behauptung im Widerspruche mit den geschichtlich erhärteten Tatsachen steht, so wurde und wird sie doch von dem kleinbürgerlichen Anhänge der christlich-socialen Partei vielfach geglaubt. Der Liebenswürdigkeit des Herrn Landesrabbiners Dr. B. Placzek in Brünn verdanken wir nun zwei historische Documente, welche beweisen, daß unsere Glaubensgenossen in jenen sturmbewegten Tagen sich nicht nur ihrer Pflichten gegenüber Kaiser und Reich voll bewußt waren, sondern daß ihr erster Gedanke nach dem Anbruch des Freiheitsmorgens auf ruhigen und maßvollen Fortschritt und auf die Erschließung nützlicher Thätigkeiten für jene Hnnderttausende von Juden, welche durch die unmenschlichen Judenordnungen des Vormärz an productiver Arbeit gehindert wurden, gerichtet war. Es sind dies zwei Aufrufe, welche der Ober-Landesrabbiner von Mähren, Hirsch, am 23. März 1848, also unmittelbar nach der am 15. März ertheilten Zusage einer Verfassung, und am 13. März 1849, also kurz nach dem Regierungsantritte des Kaisers Franz Josef, an die israelitischen Gemeinden in Mähren gerichtet hat. Der erste Aufruf gibt zunächst der Freude darüber Ausdruck, daß mit der Erringung der verfassungsmäßigen Freiheit auch die jahrelangen heißen Wünsche der Juden Erhörung finden dürften. Dann heißt es wörtlich: „Aber nur durch Bescheidenheit und Ruhe kann uns geholfen werden! Nur die durch Stellung und Einsicht Berufenen wollet Ihr Euer Wort, da wo es noththut und Früchte tragen kann, für Euch führen lassen; und sie werden es thun mit aller Kraft, die die Wahrheit, und aller Entschiedenheit, die das Recht, und mit aller Begeisterung, die das Ziel verleiht. Aber auch nur s i e lasset Eure Sache führen und erwartet den Ausgang mit Zurückhaltung und Geduld." „Ich beschwöre Euch bei Eurem und unser Aller Heil, wachet über Euch und Euere Angehörigen! Nur ein bescheidenes Entgegenkommen wird das Wohlwollen Eurer Landesbrüder Euch gewinnen; nur bescheidene Aeußer u n g e n über Eure jetzigen und künftigen Verhältnisse im Vaterlande werden Eure Verständigkeit bekunden; nur bescheidene Ehrerbietung und unverbrüchlicher unverkürzter Gehorsam gegen alle Eure Vorgesetzten und Obrigkeiten Euer Pflichtgefühl und Euren O r dnungssinn bezeugen und nur auf solche Weise wollet der Zukunft getrost entgegenharren." Der zweite Aufruf vom 13. März 1849 gibt dem jubeln den Danke darüber Ausdruck, daß Franz Josef I. den Juden die Freiheit, das Recht, die Menschen- und Bürgerwürde wieder gesichert habe. Der Name Franz Josef I. werde mit Flammeuzügen für immer in den dankbaren jüdischen Herzen leuchten. Der Aufruf fährt sodann fort: „Für st und Vaterland erwarten, daß wir fortan unsere Jugend solchen das Staatswohl fördernden E rwerbsthätigkeiten zuwenden, welche uns bis jetzt versperrt gewesen, und das eigene Wohl fällthier mit demWohledesBaterl a n d e s zusammen. Ackerbau und Handwerk, dem muß unsere Jugend fortan zugewendet werden, dafürlaßtuns thätig sein und in diesem Sinne ein Denkmal stiften, das würdig sei, den gefeierten Namen Franz Josef 1. zu verewigen." So dachten die Führer Israels weise und maßvoll in dem ersten Freudenräusche über die Erlösung aus Jahrhunderte langer Schmach! So dachten sie und so handelten sie, und ihre Gedanken und Thaten sind unauslöschliche Zeugnisse gegen die Verleumder von heute. Wieder eine Lüge des „Deutschen Bolksblatt". Das „Deutsche Bolksblatt" vom Donnerstag den 24. März 1898 meldet den Lesern unter der Spitzmarke: Wir lesen im Posener „Postep": Aus Szopienic in Oberschlesien wird geschrieben: Eine geheimnißvolle Geschichte erregt seit dem vergangenen Samstag die hiesige christliche Bevölkerung,' aus deren unklarer Fassung nur die nachfolgenden Facten zur öffentlichen Kenntniß kamen. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich am 9. d. M. das Gerücht, daß das ungewöhnlich hübsche 20jährige Dienstmädchen Marianne T w a r d o ch aus Szopienic, die seit einiger Zeit bei dem jüdischen Händler Israel Grünbaum diente, am 4. d. mitten in der Nacht, als sie aus dem Schlafe erwachte, plötzlich zu ihren Eltern flüchtete und zu Hause schwer krank darniederliegt. Die ärztliche Untersuchung des Mädchens soll die Feststellung einiger Wunden auf der Brust desselben ergeben haben, die ihm jemand Fremder zugefügt haben muß. Der Zustand des Mädchens ist sehr bedenklich und sie wurde auch mit den Sterbesacramenten versehen. Die Polizei bar bereits die ganze Angelegenheit in die Hand genommen und den Juden G rü n b au m bereits verhört; als derselbe den Weg zum Amtsgebäude unter Polizeibegleitung machte, schrie die Menge: „Nieder mit dem Juden!" Man glaubt, daß es gelingen werde, den Schleier von dem geheimnißvollen Vorkommniß mit Hilfe des Gerichtes ganz zu entfernen. Der Berliner Abwehrverein publicirte aber folgende, auf seine Anfrage erhaltene Auskunft: Der Amtsvorsteher Rosdzin, 18. März 1898. No. 1773/98. Auf die gefällige Anftage vom 11. d. M. theile ich ergebenst mit, daß mir heute erst eine Abschrift des fraglichen Arttkels zu Gesicht gekommen ist und ich zu meiner Verwunderung gelesen habe, daß Grünbaum zu feiner Vernehmung escorttrt worden sei. — Es ist dies eine

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