Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 8 (25.2.1898)
- Date
- 1898-02-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Gelte 144 Dr. Bloch'» Wochrnschrtst. Rr. 8 Basler Kongreß existirt nicht mehr, hat auch kein Organ zurückgelassen, das für ihn Rede und Antwort stehen und die Lügen strafen könnte, die sein Programm umzudeuten und es mit einem Inhalt zu stillen versuchen, von dem sein Wortlaut nichts weiß. Wir haben kein Recht, dem Basler Kongreß zuzutrauen, daß er planvoll sein Programm wie einen Dachsbau mit zwei Ausgängen ausgestattet habe, an deren einem die Fahne der alles vereinigenden Humanitären Fürsorge für die palästinensischm Kolonisten, an deren anderem das umstrittene Feldzeichen des Judenstaates flattert. Wir müssen glauben, daß die Wortführer des Zionismus das Basler Programm lediglich kraft eigener Autorität fälschen, nicht kraft eines ihnen gewordenen Auftrages ausdeuten, wenn sie das Streben, nach Erlangung einer öffentlich rechtlich gesicherten Heimstätte für die jüdischen Kolonisten Palästinas als eine bloße Coulisse für das Streben nach Errichtung eines Judenstaates behandeln. Allerdings brauchen die Zionisten nicht auf das Basler Programm zu schwören. Doch, wenn sie sich von ihm trennen wollen, so müssen sie das laut sagen und selbstverständlich für die Zukunft darauf verzichten, die Autorität des Basler Kongresses für sich in Anspruch zu nehmen, vielmehr bekennen, daß sie diese Autorität, so groß oder so klein sie ist, gegen sich haben. Die Verpflichtung zu solcher Offenheit ist um so größer, als die Wortführer des Zionismus wissen, daß ihre Bestrebungen von den Hörern mit denen des Basler Kongresses identificirt werden. So lange sie nicht behaupten wollen, daß das Programm des Basler Kongresses eine Heuchelei gewesen, so lange heucheln sie selbst, wenn sie nicht sagen, daß ihre Absichten von dem Basler Kongreß ausdrücklich zurückgewiesen worden sind." Das Programm des Baseler Kongresses enthält somit bloß jene Ideen, welche auch die „Oesterreichische Wochenschrift" seit anderthalb Jahrzehnten vertritt, und auf diesem Standpunkte beharren wir trotz aller Anfeindungen und gehässigen Verfolgungen von Seiten der Radau-Zionisten. Wir können uns nicht dazu erniedrigen, unserem armen Volke die trügerische Hoffnung vorzuspiegeln, daß die christlichen Staaten in der religiösen Toleranz und in dem Respect vor dem nationalen Selbstbestimmungsrecht bereits soweit vorgeschritten wären, das Land, welches die Wiege des Christenthums bildete, ohne die heftigste Gegenwehr, einem Judenstaat ausznliefern. Im besten Falle, wenn all die undenkbaren Voraussetzungen eintreffen sollten, würde dieses christliche Europa uns Bedingungen und Garantien auferlegen, so entehrend und erniedrigend, daß jeder Bürger dieses „Schutzjudenstaates" nach dem, wenn auch blos papierenen Staatsbürgerrecht in die alte Heimat sich zurücksehnen müßte. Prof. Heman in Basel, welchem das zionistische Blatt des Dr. Herzl wiederholt die genaue Kenntniß der einschlägigen Fragen und die wohlwollende Gesinnung für die Herrschen Pläne öffentlich bescheinigte, bot über die eigenartigen Voraussetzungen und Garantien eines „Judenstaates" in Palästina einige Andeutungen, die hinreichen jedem Verblendeten die Augen zu öffnen. Wer sich dem Wahne hingibt, der heimatliche Judenhaß werde uns nicht in gesteigerter Heftigkeit nach Palästina begleiten, der kennt die geistigen Mächte nicht, welche in dem derzeitigen Europa lebendig wirken. Wohl bekennen wir es ungescheut: Kommen wird einst der Tag, den der Prophet in flammender Begeisterung verheißen: „Ohne Entgelt seid ihr verkauft worden, ihr werdet ohne Geld erlöst werden", der Tag, da allein die „Gerechtigkeit" von Zion seine Fesseln löst. Allein wer auf die Bewegungen der europäischen Völkerseele horcht und einen geschärften Blick sich bewahrt hat für die Zeiterscheinungen, wird sich sagen, der Tag ist noch nicht angebrochen. Bewahren wir in unserem Herzen das zukunftssichere zionistische Ideal, aber vergeuden wir nicht unsere geringen Kräfte auf eine derzeit aussichtslose, zionistische Politik. Bereiten wir den großen Tag vor durch Förderung der Kolonisation, durch opferwillige wirthschaftliche Unterstützung der derzeitigen Bewohner des heiligen Landes, und wir dienen derart unserem Volke besser als durch lärmende Agitationen, welche das Mißtrauen des Sultans und die Eifersucht der christlichen Völker wecken. Unseren verehrten Gegnern aber, welche so vielfache bereitwillig empfangene Förderung mit einem prononcirten vordringlichen Undank zu zahlen wissen, bringen wir heute aus unserem alten national-jüdischen Schriftthum einen kleinen Satz in Erinnerung. „In den Brunnen, aus welchem Du getrunken, sollst Du keine Steine werfen". Vom Jahrmarkt des Lebens. Ein Erlaß? g^gen den Antisemitismus ist, wie der „Ostdeutschen Rundschau" aus Deutschböhmen mitgetheilt wird, an alle Schulleitungen des Landes ergangen. Der Erlaß soll lauten: „Die in letzter Zeit in einzelnen Orten des Landes vorgekommeneu judenfeindlichen Excesse, welche zum größten Theil sogar in Beschädigung des Eigenthums von Personen israelitischer Konfession ausarteten, lassen es nothwendig erscheinen, der antisemitischen Bewegung b esondere Beachtung zu schenken. Die Schule hat in dieser Beziehung dahin zu wirken, daß die Jugend von Allem ferngehalteu werde, was der in der Schule zu pflegenden Menschenfreundlichkeit widerspricht. Zufolge hohen Erlasses des Präsidiums des k. k. L a n d e s s ch u l r a t h e s vom 2. Februar 1898, Nr. 23 wird den Leitern der öffentlichen und privaten allgemeinen Volks- und Bürgerschulen aufgetragen, den unterstehenden Lehrkräften den Erlaß des hohen Präsidiums des k. k. Landesschulrathes vom 8. März 1895, Z. 52, betreffend die Förderung der n a t i o u a l e n und konfessionellen Duldsamkeit an den Schulen in Erinnerung zu bringen mit dem nachdrücklichen Bemerken, daß es die erziehliche Pflicht jeder Lehrperson ist, die Schulkinder zu einer verträglichen Gesinnung auch gegenüber d e n A n g e h ö r i g e n der israelitischen Konfession anzuleiten, und daß eine jede Lehrperson der Schuljugend in dieser Beziehung nicht nur selbst ein gutes Beispiel zu geben, sondern auch das Verhalten der Schulkinder innerhalb und außerhalb der Schule eifrigst zu überwachen habe." Ein enthobener Armenrath. Wir erhalten folgende Zuschrift: „Löbliche Redaction! Wenn man die Mittheilung aus dem Stadtrathe über meine Amtsenthebung liest, so muß man glauben, daß ich zumindest anvertraute Gemeindegelder veruntreut habe. Ich habe aber sonst nichts gethan, als einer Witwe behufs Schulgeldbefreiung ihres Sohnes, der am Konservatorium die Prüfung mit Auszeichnung bestand, ein Mittellosigkeitszeugniß unterschrieben, dessen Vidirung von Seite des Obmannes des Armenrathes, Herrn Lichtblau, nur aus dem Grunde verweigert wurde, weil die Frau eine Jüdin ist. Ueber eine Anzeige, welche vor mehr als einem Jahre beim magistratischen Armendepartement in dieser Angelegenheit gegen mich von Seite der Armeninstituts-Vorstehung gemacht wurde, habe ich die Mittellosigkeit dieser Witwe vollständig nachgewiesen. Der Grund meiner Enthebung liegt einzig und allein darin, weil ich in der letzten Armenrathssitzung dem Obmanne Parteilichkeit vorwarf und dessen Behauptung, ich hätte die Armeninstituts-Stampiglie allein und heimlich auf das erwähnte Mittellosigkeitszeugniß gedrückt, in öffentlicher Sitzung als eine Unwahrheit bezeichnete. Seit circa zehn Jahren Armenrath, rufe ich die während dieser Zeit mit mir im Verkehre gestandenen Unmassen von Armen (darunter 95 Percent Christen) als Zeugen an, daß ich stets objectiv und gerecht meines Amtes gewaltet Habe, denn auch nicht ein Einziger hat während dieser Zeit gegen mich eine Klage erhoben. Ich bin mir bewußt, meine Pflicht nach bestem Gewissen erfüllt zu haben. Durch die Enthebung von meinem Ehrenamte seitens des dermaligen Stadtrathes fühle ich mich weder gekränkt, noch in meiner Ehre verletzt. Hochachtungsvoll Adolf S p i e l m a n n." Das Leichenbegängnis der Ermordeten. Wir erhalten folgende Zuschrift: Geehrter Herr Redacteur! Gestatten Sie mir, in Ihrem vielgelesenen Blatte eine ernste Anfrage an die löbliche Cultusgemeinde, respective an den Vorstand der „Chewra-Kadischa" zu richten: Am 14. d. M. wurde die Colporteursgattin Anna W l c s e k in der Stumpergasse Nr. 23, eine Jüdin, von ruchloser Hand ermordet. Am 18. Februar fand auf der israelitischen Abtheilung des Centralfriedhofes das Leichenbegängniß des unglücklichen Opfers statt. In einem Zeitungsberichte über diese Ceremonie heißt es: „Der Sarg wird in die Grube gesenkt. Kein Pre-