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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-02-18 · 7 (18.2.1898) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
7 (18.2.1898)
Date
1898-02-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 7 Seite 125 Vr Vloch's WochrnschrM Krone, der sie eine ergiebige und reichlich ausgenützte Einnahmsquelle waren, sie nicht schützen konnte. Zuerst zur wenig neideuswerthen Stellung von verkäuflichen und verpfändbaren Kammerknechten herabgedrückt, dann, ungeachtet aller schwer erworbener Schutzbriefe, von Adel und Volk verfolgt, berauot, grausam zertreten und aus allen Positionen, in denen sie ein noch so kümmerliches Dasein fristeten, verdrängt, zogen die gehetzten Juden unter Rücklassung der zerstörten Synagogen und geschändeten Gräber in dichten Schaaren nach dem slavischen Osten, wo noch religiöser Friede herrschte. Das dünn bevölkerte Land hatte Raum genug für die zahlreichen Einwanderer, die Cultur hatte noch nicht den Menschen auf den Menschen gehetzt, der breite Raum zwischen Adel und Bauer war durch keinen Bürgerstand ausgefüllt und in diese weite Lücke konnten die Juden einrücken, ohne anzustoßen, ohne ein Interesse zu verletzen, ohne Mißgunst und Unwillen zu erregen. Hier lebten sie einige Zeit unangefochten unter der Gunst der polnischen Herrscher, den Handel, den Verkehr und die Steuerkraft des Landes fördernd, bis ihnen in die Städte deutsche Kanfleute folgten, auch hier den Concurrenzkampf aufnahmen und mit Hilfe des verleiteten Pöbels, der stets , gegen den Schwachen gewonnen werden kann, die deutschen Judenverfolgungen ins Polnische und Ruthenische übersetzten. So zogen auch hier Stürme über das Leben der armen Flüchtlinge und entwurzelten wiederholt, was sie in der neuen Heimat angebauet; konnte auch hier das Schicksal mit ihnen nicht versöhnt werden, wurden sie auch hier, wo sie für einige Zeit ein ruhiges Asyl fanden, von lüsternen Edelleuten und ihren gierigen Malidataren, von der losgelassenen Meute der Leibeigenen, ansgepreßt, ausgebeutet und straflos ausgeraubt, bis 1173 Mieczyslaw den Thron von Großpolen bestieg und mit einem kräftigen Griff diesen heillosen Zuständen ein Ende machte. Er belegte jede beu Juden angethane Unbill mit denselben Strafen, die auf Majestätsbeleidigung und Kirchenraub standen; er beschützte sie gegen die Willkür des kleinen Adels und übertrug ihnen die Münzprägung, so daß die Münzen jener Zeit Umschriften in hebräischer Quadratschrift trugen. Diesem Vorgehen blieb auch, nach der durch Mißvergnügte bewirkten Entthronung Mieczyslaws dessen Bruder Kasimir und nach diesem, dessen Nachfolger Heinrich der Bärtige, treu. Unter ihrer Herrschaft erfreuten sich die Juden in Polen voller Handels- und Verkehrssreiheit, sowie ungestörten Besitzes von Grund und Boden. Diesem schönen Wetter folgte mit dem Regierungsantritte Königs Boleslaw V. im Jahre 1239 ein rascher Umschlag. Die deutschen Handwerker, die er ins Land zog, fachten das Feuer des Religivnshasses an, Raub und Mord traten au die Stelle des langgehüteten Friedens; das fanatisirte Volk hielt sich für die unfreiwillige Ruhe schadlos, das Leben und Eigenthum der Juden waren vogelfrei und so hoch stieg die Noth, daß sich ein Theil entschließen mußte, in das frühere Elend, nach Böhmen und Deutschland zurückzukehren, wo sie jedoch der Henker erwartete. Blos im Großherzogthum Kalisch erfreuten sich dieselben eines ganz besonderen Schutzes, seitens des regierenden Herzogs Boleslaws. Angesichts des herrschenden Hasses gegen Juden erließ er 1264 für Großpolen nach dem Muster des berühmten und oft nachgebildeten Gesetzes des Herzogs Friedrich des Streitbaren von Oesterreich ein Judenstatut, welches weitgehende Privilegien enthielt, in welchem die Juden der Competenz der ordentlichen Gerichte entzogen und dem Rechtsspruche des Regenten selbst direct unterstellt wurden, in welchem der Eidesleistung eines Juden volle Beweiskraft beigelegt und zu einer Criminalklage gegen einen Juden die Zeugenschaft zweier Christen und zweier Juden von unbescholtenem Rufe geheischt wurde. Ferner wurden ihnen freie Religionsübung, unbeschränkter Handelsverkehr, Schutz der Synagogen uub des Besitzes und zufolge der Bullen der Päpste Gregors IX. und Jnnocenz IV. voller Schutz gegen die schon damals florirende Anschuldigung des Gebrauches von Menschenblut gewährleistet. In Streitigkeiten unter einander, waren sie vom Magdeburger Rechte eximirt und der eigenen Gerichtsbarkeit unterstellt. Der Entführer eines jüdischen Kindes wurde als Dieb bestraft. Gewaltthätigkeiten in den Wohnungen von Juden wurden als räuberischer Ueberfall geahndet. An seinen Feiertagen durfte kein Jude zu Gericht citirt werden und Derjenige, der sich einer Verunehrung einer Synagoge schuldig machte, mußte eine Strafe von zwei Steine (64 Pfunde) Pfeffers an den Palatin leisten. Auf Entweihung jüdischer Gräber stand strenge Ahndung und Bermögensconfiscation. Beamte, die von Juden höhere Abgaben erpreßten, waren als gewöhnliche Straßenräuber zu behandeln. Zur Erhebung einer Anklage gegen einen Juden, einen Christen ermordet zu haben, bedurfte es dreier christlicher und dreier jüdischer Zeugen. Erwies sich die Anklage als grundlos, so verfielen die Ankläger jener Strafe, die der Jude hätte erleiden müffen, wenn sie begründet gewesen wäre. Kein Volk der Erde war so sehr das Spiel der Ebbe und Fluth des Schicksals als das Volk Israels; bald sonnte es in der Gunst der Herrscher, unter deren Scepter es lebte; bald war es die Beute von Sturm und Drangsal und Verfolgung. Es gab kaum eine Generation, die nicht böse, blutige Tage erlebte. Und so kam wieder eine prüfungs- und leidensreiche Periode, welche ein Vierteljahrhundert dauerte und ihren Höhepunkt erreichte, als die vom Papst Johann XXII. im Jahre 1316 in Polen eingeführte Inquisition in den Dominikanerklöstern von chakau und Lemberg ihres blutigen Amtes waltete. Trotz der ftüheren päpstlichen Bullen, lebten die Blutbeschuldigungen wieder auf; die Schutzgesetze des Herzogs Boleslaw von Kalisch geriethen nach und nach in Vergessenheit; die Kirche verfolgte die Juden, der Adel sog an ihrem Wohlstand; unbezahlte Anlehen wechselten mit offenen Erpressungen und das Volk folgte willig dem Beispiele der Ortstyrannen, da es keine Strafe zu fürchten und Absolution zu erwarten hatte. Wieder wurde es Tag. Wladyslaw Lokietek gelangte zur Regierung, vereinigte Großmit Kleinpolen, gab dem Reiche eine einheitliche Jurisdiction, hob die Sondergesetze für Juden überhaupt auf, sie den christlichen Landesgenossen gleichstellend und jedes äußere Merkmal verwischend. Die Juden nahmen die Landestracht an, trugen Säbel und goldene Ketten, leisteten Militärdienste, kämpften in Litthauen, in der Ukraine, in Kaminitz- Podolski, bei Ostrog und im Kloster von Sokal für das Adoptivvaterland. Diesen Begünstigungen folgten später durch clericale Einflüffe einige Beschränkungen und das Schicksal der Juden begann wieder sehr bedenklich zu werden, als Casimir der Große den polnischen Thron bestieg und rasch die Boleslaw'schen Gesetze gegen die Blutbeschuldigungen promulgiren ließ, die schon wieder aufzuleben begannen. Nicht blos die Liebe zur schönen Schneiderstochter Esterka in Opoczno dürfte die humane Behandlung der Juden veranlaßt haben, sondern die auch sonst wiederholt manifestirte liberale Gesinnung des großen Monarchen, der daraus die Vortheile für sein Land erkannte, in das auch zahlreiche Juden aus dem benachbarten Deutschen Reiche flüchteten und hier gastfreundliche Aufnahme fanden, als infolge des schwarzen Todes, der 1348 in Deutschland zum Ausbruche kam und für den man die Juden verantwortlich machte, furchtbare und blutige Verfolgungen derselben stattfanden. Die Reichthümer, die die Juden mitbrachten, kamen dem Lande zu Gute. Es wurden Straßen angelegt; Städte, Klöster, Kirchen und Synagogen gebaut, der Handel gefördert, der Werth der Feldproducte gehoben und nichts störte während der Regierungszeit Casiniirs des Großen die Eintracht zwischen den verschiedenen Bevölkerungen und Confesfionen im polnischen Reiche, dem damaligen Eldorado der viel verfolgten und arg gehetzten Juden. Diese schöne Periode in der Geschichte der polnischen Juden nahm mit dem Leben Casimirs ein Ende. An seinem Grabe trauerte ihr guter Genius. Dem früheren Glanze folgten Verfall und Reaction, Willkür und Gesetzesverletzung. Die Zügel der Regierung entglitten den schwachen Händen Ludwigs d'Anjou, deren sich fanatische Mönche bemächtigten. Die Schutzgesetze der Juden wurden durchlöchert, ihre Rechte zertreten, ihre Synagogen zerstört, ihr Eigenthum geplündert oder vernichtet und sie selbst unter dem verhängnißvollen Einflüffe des Predigers Johann von Capistrano und seines Gönners, des Cardiuals Zbigniew Olesnicki, ohne Recht und Gerechtigkeit vielfach gemordet. Der höhere Adel sowie Bischöfe zeigten sich zwar humaner, konnten aber nicht viel gegen die fanatische Hetze des niedern Clerus und der Ordensmönche ausrichten, gegen welche sich selbst ein durch eine Deputation in Rom vom heiligen Vater erwirkter Schutzbrief wirkungslos blieb. Es hieß eben: Gott ist hoch und Rom ist weit. Beide Geschlechter mußten an der rechten Schulter ein rothes Abzeichen tragen und so die Angriffsobjecte für jeden beute- und rauflustigen Hallunken bilden. Am schlimmsten erging es ihnen, als 1464 die Kreuzfahrer auf dem Wege nach Ungarn Polen passirten. Am Osterdienstag jenes Jahres war die Krakauer Judenstadt der Schauplatz von Mord, Brand und Plünderung, und es war nur dem Einschreiten des Bischofs Gruszczynski zu danken, daß nicht sämmtliche jüdische Einwohner Krakaus ausgerottet wurden.

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