Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 7 (18.2.1898)
- Date
- 1898-02-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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^ette 122 Nr. 7 Vr. Vloch'» WochrnschrM. heit es vergeblich versucht, diese mit Hilfe der verletzten Eitelkeit todtzuschlageu. Das eine Mal unter Mac Mahon mit dem berüchtigten Ministerium des 16. Mai, das zweite Mal durch deu Boulangismus. Aber die Wachsamkeit und der noch immer beherrschende Einfluß der ehrlichen Republikaner vereitelte diese beiden Anschläge. An der Taktik und deu Erfolgen der Mitteleuropäischen Reaction haben jedoch auch die Clericalen und Monarchisten in Frankreich gelernt. Schon vor Jahren wurde durch Drumont und den Marquis Morös der Antisemitismus nach Frankreich verpflanzt. Die Aufstachlung der militärischen Jnstincte allein erwies sich als ungenügend, man brauchte dazu auch noch den Raceuinstiuct. Aber die Agitation blieb lange Zeit unwirksam, weil man den Zusammenhang zwischen beiden nicht herzustellen vermochte. Man suchte nach einer Gelegenheit, nach einem lebendigen Exempel, welches dem kindlichen Sinne der Massen diesen Zusammenhang augenfällig demonstrirte, und man construirte sich ein solches Exempel in der Affaire des jüdischen Capitäns Dreyfus. Ein Jude, der das militärische Ehrenkleid beschmutzt, der um eines schnöden Judaslohnes willen die Geheimnisse der nationalen Vertheidigung an den Erbfeind ausliefert — das war es, was man brauchte, um ganz Frankreich in Brand zu setzen, um die Liebe zur Frecheit unter dem beleidigten nationalen Ehrgefühle zu ersticken, und der Erfolg hat die Richtigkeit des teuflischen Calculs erwiesen Die Unschuld des Capitäns Dreyfus steht heute deshalb außer Zweifel, weil seine Richter sich mit der Schuld eines ungesetzlichen Proceßverfahrens beladen haben und mit einer schamlosen Dreistigkeit, die sich nicht auf das Bewußtsein des Rechtes, sondern auf das Bewußtsein der Macht stützt, sich weigern, die Illegalität durch eine Revision des Verfahrens gutzumachen. Darin liegt der springende Punkt des Protestes Zola. Dies lebendige Gewissen Frankreichs hat nicht für Dreyfus, sondern für das geschändete Recht seine donnernde Anklage gegen die heutigen Machthaber erhoben. Die Unregelmäßigkeiten der kriegsgerichtlichen Procedur sind von dem damaligen und derzeitigen Kriegsminister, von dem Chef und den Mitgliedern des Generalstabes, deu Beisitzern des Kriegsgerichtes, dem damaligen Staatsoberhaupte und feinen Ministern zugestanden worden. Gäbe es untrügliche Beweise für die Schuld des Dreyfus, dann hätte die Weigerung, durch eine Wiederaufnahme des Processes jene Unregelmäßigkeiten gutzumachen, keinen Sinn. Es gibt aber solche Beweise nicht, und da die Chefs des jesuitisch-monarchistischen Eomplottes im Interesse ihrer politischen Zwecke wollen, daß unter allen Umständen der Jude Dreyfus mit dem Brandmal des Verrathes bchaftet bleibe, hat man die schmachvolle Gerichtscomödie mit Esterhazy aufgeführt und begeht im Processe Zola Schurkenstreicye auf Schurkenstreiche. So ist denn die Sache des Verbannten auf der Teufelsinsel, dieses einzelnen, unschädlich gemachten Juden, zu einem welthistorischen Ereignisse geworden, von welchem die politischen Kämpfe und Strömungen nicht nur Frankreichs, sondern ganz Europas ihren Einschlag und ihre Directive empfangen. Wieder einmal, wie so oft schon im Laufe der Jahrtausende, zeigt es sich, daß alle Probleme des menschlichen Fortschrittes, alle freiheitliche und cultureüe Entwicklung untrennbar mit dem Geschicke des Juöenthnms verknüpft sind und daß überall dort, wo man diese Frecheit, diese CuUur zertrümmern, das Recht des Einzelnen wie der Völker zerstampfen will, man vorerst das Juden- Hum als den Schutzwall dieser höchsten menschlichen Güter zu vernichten trachtet. Es ist kein Zufall, daß die erlesensten Geister Frankreichs sich der Sache des Capitäns Dreyfus anuchmen und daß die geistige Elite aller Völker sich um diese tapfere Schaar und ihren Führer Zola schaart; es ist kein Zufall, daß der Kampf gegen die Freiheit und das Recht bei uns wie in Frankreich zusammenfällt mit der Hetze gegen das Judenthum; es ist kein Zufall, daß die Volksbetrüger aller Länder, um die rohen Massen für sich zu gewinnen, den Ruf: „Tod den Juden!" unter sie werfen, denn dieser Ruf ist gleichbedeutend mit dem Ruf: „Tod allem Fortschritte, Tod allem Rechte, Tod aller Geistes¬ und Gewissensfreiheit!" Und darin liegt ein Trost für uns. Denn so wenig die Menschheit jemals wieder zu einer willenlosen Viehherde gemacht werden kann, so wenig wird es gelingen, den Fackelträger dieser Menschheit, das Judenthum, zu vernichten. Eine Tücke unserer Urmenkinder- Erriehung. Das Jahr 1898, in welchem wir die Feier der 50jährigen Regierung unseres gütigen Monarchen begehen, dürfte vielen unserer vermögenden Glaubensgenossen willkommenen Anlaß zu mannigfachen Wohlthätigkeitsacten geben. Was aber könnte bei Israeliten auf eilt entgegenkommenderes Verständniß rechnen, als die Sorge um die Erziehung armer, verlassener Kinder. Gedenkt ja die heilige Schrift oft der Witwen und Waisen utld befiehlt uns, sich ihrer anzunehmen. Keine Witwe und Waise sollt ihr kränken. Wenn Du sie kränkest, so wird sie zu mir schreien und ich höre das Geschrei. (2. B. M., B. 21 und 22.) Du sollst nicht beugen das Recht des Fremdlings, der Waise und nicht zum Pfände nehmen das Kleid -der Witwe. (5. B. M. B. 17.) Aehnliche Stellen kehren oft in den biblischen Schriften wieder, in demselben Sinne sprechen die Propheten, so daß diese Lehren sich fest dem Herzen unserer Väter einprägten. In Folge der jüdischen Tradition gab es keine verlassenen Waisenkinder; sie wurden entweder von Verwandten oder wo diese fehlten, von anderen Familien der Gemeinde ernährt und erzogen. Witwen und Waisen, sie standen unter göttlichem Schutz. So lange es sich nur um die Befriedigung der nöthigsten Bedürfnisse handelte, die Wahl des zukünftigen Berufes engbegrenzt war, die jüdischen Gemeinden aus so wenigen Familien bestanden, daß eine die andere kannte, genügte diese Art der Familienerziehung. Durch das Anwachsen der jüdischen Gemeinden in den Großstädten haben sich aber die Verhältnisse wesentlich geändert. Die Zahl unterstützungsbedürftiger Waisen hatte sich speciell in Wien so vergrößert, daß die bisherige Art der Familienerziehung Nicht Mehr ausreichte, und so bildete sich denn unter der Patronanz der israelitischen Cnltusgemeinde der Verein zur Versorgung hilfsbedürftiger Waisen, der eine bedeutende Zahl Wiener Waisenkinder unterstützt und außerdem in dem von den Herren Gebrüder GUtmann gebauten und reich dotirten Waisenhause ca. 50 Mädchen vollständig erhält. Das Freiherr Max Springer'sche Waisenhaus, gestiftet von dem sel. Herrn Baron M. Springer ist durch einen eigenen Fond für alle Zeiten gesichert und beherbergt 50 Knaben, ferner versorgt das Königsberg'sche Institut stets 14—20 Mädchen. In diesen 3 Anstalten werden also ungefähr 120 Kinder, 50 Knaben und 70 Mädchen einer vollkommen ausreichenden Versorgung und Erziehung theilhaftig. Und doch bleibt ein Theil von Waisenkindern von den Wohlthaten dieser Institute nahezu gänzlich ausgeschlossen. Es sind dies die unehelichen' Kinder, zu denen auch jene gerechnet werden müssen, deren Eltern nach polnischem Ritus getraut wären. Hier ist eine Lücke in der Waisenerziehung der Großstadt, zu deren Beseitigung beizutragen jedem jüdischen Herzen Ehre machen und Freude bereiten würde. Wie soll nun den ärmsten unter deu Armen, den unehelichen Kindern geholfen werden? Sind diese Kinder in Familien oder in eine erst zu begründende Anstalt unterzubringen? Diese Frage Mird durch das Wachsen der Gemeinde von Jahr zu Jahr wichtiger und für die Zukunft der Kinder entscheidender. Zweifellos ist die Familie die Stätte, in der sich die natürlichen Bedingungen zur Erziehung des Kindes finden. Wenn die Pflegefamilie in wahrer Gottesfurcht lebt und mit treuem Fleiß im redlichen Erwerbe ihr Auskommen sucht, können