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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-02-04 · 5 (4.2.1898) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
5 (4.2.1898)
Date
1898-02-04
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 5 Vr. Blortz's MochrnkchvM Seite 93 von Kun stu n d historischen Denkmälern.des Judenthums veranstaltete Bortrag statt. Unter den Anwesenden bemerkten wir: Baron Alfons Rothschild, Oberrabbiner Dr. Gü de mann, den englischen Botschaftskaplan Rev. Hechler, die Vorstandsmitglieder der Cultusgemeinde Dr. Alfred Berger, Arthur v. Mises und Baurath S t i a ß n y, die Universitäts-Professoren Dr. D. H. Müller und Politzer, Oberbaurath T a u s s i g, Rector Schwär z, Ingenieur Herz v. Herten ried, Hofrath K a r e i s, die Universitätsdocenten Dr. Fleisch mann und Dr. James Moser. Med. Dr. Adolf Hofmaun, Ortsschulrath Heit, Obercantor Bauer, die Rabbiner Breyer, Brüll, Löwy, Sor und Ungerleider, den Bibliotheks-Scriptor Dr. Frankfurter, zahlreiche Aerzte und Advocaten u. A. m. Der Vortragende, Univ.-Docent Dr. S. E h r m a n n, schilderte in umfassender und gründlicher Weise die Bedeutung der hygienischen Gesetze und Vorschriften in Bibel und Talmud, ferner das Leben und Wirken hervorragender jüdischer Aerzte im Alterthum, im Mittelalter und der Neuzeit und die Verdienste der Juden auf dem Gebiete der Naturwissenschaften. Zur Ausstellung war eine Anzahl von Porträts hervorragender jüdischer Aerzte und Naturforscher gelangt. Der nächste Bortrag findet D o n n e r st a g den 10. F e b r u a r d. I., 7'/r Ü h r Abends, i m F e st s a a l e des O e st e r r. Ingenieuru n d A r ch i t e k t e n- V e r e in es, l., Eschenbachgasse 9 statt. An diesem Abend wird Herr Architekt MaxFleischer:Ueber Wasserversorgung i nt alten Iernsale m sprechen. Die Kartenausgabe erfolgt von Montag den 7. Februar angefangen im Bureau der Gesellschaft, I., Rathhaus st raße 13, 2—4 Uhr Nachmittags. Wien. Die Frage, ob Christen auf dem jüdischen Friedhof begraben werden dürfen, beschäftigt gegenwärtig unsere politischen Behörden und dürfte, der Zeitströmung entsprechend, ill verneinendem Sinne beantwortet werden. Im Jahre 1895 starb der Reichsrathsabgeordnete N e uw i r t h und wurde auf dem Wiener Centralfriedhof an der Seite seiner Gattin in einem Familiengrabe bestattet. In dem zurückgelassenen Testamente verlangte der Erblasser, daß, wenn eines seiner Kinder unverheiratet stirbt, die Beisetzung ebenfalls in der Familiengruft (auf der israelitischen Abtheilung des Centralfriedhofes) erfolgen sollte und dem Testaments-Executor wurde zur Pflicht gemacht, mit allen gesetzlichen Mitteln die Erfüllung dieses letzten Willens anzustreben. Es blieben zwei Kinder zurück: ein Mädchen, Henriette, und ein Jüngling, Lothar — Beide Katholiken. Das Mädchen wurde in Graz von einer Krankheit befallen und binnen wenigen Tagen unter Umständen dahingerafft, welche die rasche Beerdigung geboten erscheinen ließen. Henriette N e u w i r t h fand auf dem katholischen Gottesacker in Graz eine Ruhestätte. Der Testaments-Executor Dr. Arthur K u r a n d a, hievon in Kenntniß gesetzt, schritt im Sinne der letztwilligen Verfügung N e n w i r t h's um die Exhumirung der Todten und um Uebertragung der Leiche nach Wien zur Bestattung auf dem israelitischen Friedhofe ein. Die Wiener Cultusgemeinde machte ihre Zustimmung zur Beisetzung der Henriette N e u w i r t h in das Familiengrab auf der israelitischen Abtheilung von der Zustimmung des Magistrates abhängig und die politische Behörde er st er Instanz versagte ihre Ei nw i l l i g u n g. Der Magistrat nahm den Standpunkt ein, daß die Gemeinde Wien als Eigenthümerin des Centralfriedhofes verlangen könne und müsse, daß auf der israelitischen Abtheilung nur Israeliten begraben werden. Was jene Bestimmung in den confessionellen Gesetzen betrifft, wonach eine Religionsgemeinde die Beerdigung eines ihr Nichtangehörigen nicht verweigern dürfe, soferne es sich um eine Beisetzung in einem Familiengrabe handelt — so erklärte der Magistrat seine Rechtsanschauung dahin, daß jene Bestimmung nur insolange Anwendung finde, als der Tobte noch nicht beerdigt ist. Aus allen diesen Gründen dürfe die derzeit auf dem katholischen Friedhofe in Graz ruhende Henriette Neuwirth in dem Familiengrabe auf der israelitischen Abtheilung nicht bestattet werden. Dem Berlassenschasts-Abhandluugspfleger wurde das Recursrecht an den Stadtrath gewahrt und diese Körperschaft theilt die Auffassung des Magistrates. Der Testaments-Executor hat bereits gegen diese Entscheidung die Berufung an die Statthalterei ergriffen und man darf auf das Erkenntniß gespannt sein. Groß-Enzersdorf. (Eilftes S p e n d e n v e rz e i ch u i ß zum T e m p e l b a u.) Sammlung durch Herrn Fabian Galia 2 ft. 50 kr.; Sammlung durch Herrn Emil Kohn 3 fl.; Ö>. Dukes, Floridsdorf 5 fl.; Miujan - Verein Groß - Enzersdorf l0 fl.; N. N., Wien 50 kr.; Dr. Hermann Wengraf, Floridsdorf 5 fl.; S. Markus, Floridsdorf 1 fl.; Heinrich Sinai, Floridsdorf 1 fl.; Earl Sinai, Floridsdorf I fl.; Leopold Gerstl, Floridsdorf 1 fl.; Epvler, Floridsdorf 1 fl.; Abeles, Floridsdorf 1 fl.; Roseufeld's Witwe. Floridsdorf 1 fl.; W. Duldner, Floridsdorf 1 fl.; T. Strauß, Floridsdorf 1 fl.; N. N., Floridsdorf 2 fl.; Stern u. Comp., Floridsdorf 2 fl.; Adolf Reiniger, Floridsdorf 2 fl.; Ignatz Löw 1 fl.; Mathilde Hahn 1 fl.; S. Weinwnrm, Floridsdorf 10 fl.; I. Baumgarten, Wien 5 fl.; Schulz und Pollak, Budapest 10 fl.; E. H. Friedmann, Wielicka 10 fl.; Brav, Lerhaupt n. Comp., Tuchov 5 fl.: Gebrüder Grödl, Tolna-Wiznia 10 fl.; Dr. Sommer, Wall.-Meseritsch 1 fl.; Adolf Sonnenfeld, Buchdruckergehilfe, Gr.-Enzersdorf 2 fl.; Dr. Ignatz Brüll, Floridsdorf 5 fl.; 0 0 0, Floridsdorf 1 fl.; Bernhard Glaser, Floridsdorf 3 fl.; Julius Eisinger, Floridsdorf 2 fl.; Adolf Wodak, Floridsdorf 2 fl.; M. Hirsch, Floridsdorf 2 fl.; Brüder Buchwald, Floridsdorf 10 fl.; detto gesammelt, Floridsdorf 11 fl.; S. Keßler, Floridsdorf 3 fl.: Emanuel Schlesinger, Floridsdorf 5 fl.; Buchwald. Floridsdorf 3 fl.; Brüder Stein, Floridsdorf 5 fl.; Carl Schöps. Floridsdorf 1 fl.; Blumenthal, Floridsdorf 1 fl.; Dr. Weil, Leopoldsdorf 5 fl.; Jfak Friedmann, Aspern 1 fl.; Kraus u. Comp., Wien 1 fl.; Fischer und Rosenbaum Leop. 1 fl.; Josef Pollitzer, Lassee 1 fl.; Melaki Hirschler, Nagy-Tombrau 5 fl.; Wilhelm Berger, Gr.-Enzersdorf 3 fl.; Abraham Mandler, Markgraf-Nensiedl 5 fl.; Cultusgemeinde Nikolsburg 5 fl.; Cultusgemeinde Auspitz 5 fl.; Ignatz Reichsfeld, Wien 10 fl.; Alexander Neumann, Wien 5 fl.; Josef Kohn, Wien 5 fl. Summe 200 fl. Mit den bereits ausgewiesenen 4478 fl. zusammen 4078 fl. Weitere Spenden mögen entweder an den Minjan-Verein in Groß-Enzersdorf oder an den Gefertigten gesendet werden. Heinrich R e i ch s f e l d, Obmann des Tempelbaucomitss in Groß-Enzersdorf. Prag, 28. Jänner. Der hiesige czechisch-antisemitische Verein Narodni Obrana, der eilte äußerst lebhafte Agitation gegen die Deutschen und Inden betrieb, wurde wegen Üeberschreitung seines statutarischen Wirkungskreises von der Statthalterei aufgelöst. Der Bereinsobmann, der czechisch-radicale Redacteur Johann Klecanda, wurde von der behördlichen Verfügung bereits in Kenntniß gesetzt. Zugleich mit dem Hauptvereine erscheinen sieben Z w e i g v e r e i n e desselben außer T h ä t i g k e i t gesetzt. In der Begründung dieser Verfügung heißt es: Im Verlaufe seiner bisherigen Thätigkeit hat derVerein in seinenVersammlungen und Schriften einen schroff feindlichen Standpunkt gegenüber einzelnen Classen der Gesellschaft, nämlich gegen die Israeliten und Deutschen, eingenommen und hat diesen feindlichen Standpunkt insbesondere mit den auf die „Reinigung Prags vom Deutschthum" abzielenden Beschlüssen vom 19. August 1897, sowie durch die Aufmunterung zur wirthschaftlichen Boyeottirnng der genannten Gesellschaftsclassen seitens der Vereinsmitglieder und seitens der weiteren Oeffentlichkeit, beziehungsweise durch die Empfehlung des Losungswortes s8väj k swemu«, welches den eben erwähnten wirthschaftlichen Boycott besonders bezeichnend ausdrückt, an den Dag gelegt. Zu diesem Zwecke hat der Verein im Jahre 1897 auch eine Flugschrift „Reelame-Adreßbuch" in einer bedeutenden Zahl von Exemplaren herausgegeben und in der Vorrede alle Leser ersucht, sich nicht mir selbst nach dem Inhalte der Flugschrift zu richten, sondern auch in ihren Kreisen dahin zu wirken, daß überall das heilbringende Losungswort »Sv“j k svemm, welches der Verein ins Leben rufen will, zum Durchbruch gelange und so zum wirthschaftlichen Erfolge und zur nationalen wie politischen Kraft verhelfe. Diese Mittel, die thatsächlich zur Erreichung des VereinSzweckes angewendet wurden und welche in der Feindschaft gegenüber bestimmten Classen der Gesellschaft und in der beabsichtigten Schädigung ihrer wirthschaftlichen Interessen beruhen, erscheinen im Widerspruche sowohl mit den Statuten, als auch mit dem Gesetze, und zwar im Hinblick auf § 302 St.-G. Weiter ist erwiesen, daß Versammlungen dieses Vereines aufgelöst werden mußten, weil sie entweder — wie insbesondere die Versammlungen am 21. Juni und 19. August 1897 und 14. Jänner 1898 — einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter trugen oder weil sie entgegen den Bestimmungen des Vereinsgesetzes vom 15. November 1867 veranstaltet, beziehungsweise, auch nachdem sie aufgelöst worden waren, fortgesetzt wurden. Schließlich hat sich der Verein auf den Gebieten der Gesetzgebung und der Exekutivgewalt eine Autorität angemaßt, und zwar in einer durch den Druck veröffentlichten, an den Bezirksausschuß in Chotebor gerichteten Zuschrift vom 1. November 1897, welche von der k. k. Staatsanwaltschaft in Prag wegen Uebertretung des § 302 St. G. mit Beschlag belegt wurde." Im weiteren Verlaufe heißt es in der behördlichen Entscheidung, daß die Statthalterei den Verein wegen Ueberschreitnng seines statutarischen Wirkungskreises und weil er den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes nicht mehr entspricht, sowie schließlich wegen Ausfertigung eines Erlasses, dessen Inhalt den Bestimmungen des 8 20 des Vereinsgesetzes widerspricht, für aufgelöst erklärt und zugleich dessen Thätigkeit einstellt. Daniit werden auch zugleich alle Ortsgruppen des Vereines in Böhmen aufgelöst.

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