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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-01-14 · 2 (14.1.1898) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
2 (14.1.1898)
Date
1898-01-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 30 Nr. 2 Dr. Vloch's Wochenptzrist gäbe der gesammteu Weltgeschichte,' nicht eines einzelnen Individuums. Desto äusführlicher untersucht er die socialen Functionen aller Religionen; er erblickt sie in der durch den frommen Sinn bewirkten Abschleifung thierisch-ungezügelter Affecte zu Gunsten eines geordneten Zusammenlebens der Menschen und in der Vergeistigung des Zusammenlebens durch gemeinsame Ahncnverehrung, Ueberlieferung von Sagen und Darbringung von Opfern. „Was wir also den Religionen verdanken? Alles. Die von Lubock sogenannten religionslosen Stämme sind zugleich geschichtslos und culturnusähig. Die Religionen haben gewissen Völkern den gleichen Dienst geleistet, wie die Menschen gewissen Thierarteu: sie haben sie gebändigt, an die Scholle gefesselt, domesticirt! Im Kampfe gegen die böte Iiumaine war die Religion die zuverlässigste Waffe, welche der Mensch im Ringen um seine geistige Existenz sich geschmiedet hat." Interessant ist speciell vom jüdischen Standpunkt auch die Au,'chauung Stein's über die Zukunft der Religion. Die Hunderte von Religionssormen der Weltgeschichte haben sich mit der Zeit im Wesentlichen um acht Religionstypen krystallisirt; in dreien von diesen zumindestens, nämlich im Buddhismus, Christenthum und Islam, tritt der Ehrgeiz, eine Wcltreligion zu bilden, deutlich zu Tage. Was das Imperium romanum politisch angestrebt hat, das versucht der Katholicismus religiös. Er drängt zur Unificirung aller Religionen, Wie alle Culturvölker von der Vielgötterei zum Eingott übergegangen sind, so müssen sich auch die Formen seiner Anbetung immer mehr anähnlichen und vereinheitlichen. Kein Fortschritt der Wissenschaft kann auf die Dauer diesen Eingott entthronen; denn Gott ist dem deukgeübten Menschen ■eilte logische DenknothWendigkeit und alle Wissenschaft kamt nur beweisen, daß und welche Gesetzmäßigkeit alles Geschehene beherrscht, aber nicht warum Gesetzmäßigkeit und warum gerade diese Gesetzmäßigkeit vorhanden ist. Vereücheitlichung und Befestigung des Gottesglaubens ist nach Stein die Zukunft; was ist das aber Anderes, als der uralte Glaube des Judenthums: „Der Ewige wird herrschen über alle Völker immerdar!" Correspondenzen. Wie«. Sonntag den 9. d. M. wurde im Sitzungssaale der israelitischen Cultusgemeinde die Enquete überArmenpflege fortgesetzt u. zw. nach der Begrüßung der erschienenen Experten durch den Vorsitzenden R. v. Goldschmidt die vierte Frage in Behandlung gezogen, welche Kriterien für die Dürftigkeit und Würdigkeit bei der Betheilung grundsätzlich sestzustellen wären (Alter, Familienstand, Erwerbsfähigkeit u. s. w.) Comm.-Rath Zucker hält die Art der Armenunterstützung durch die Vereine nicht für ganz zweckentsprechend, zumal manche Vereine einen zu großen Theil der einlaufenden Summen zur Thesaurirung aufwenden. Exp. Isidor P o l l a k findet in der Nothlage des Petenten das einzig richtige Kriterium für die Unterstützung; er spricht sich dagegen aus, daß man die Hilfsthätigkeit zu dem Zwecke restringire, damit die Ausgaben mit den Einnahmen in Einklang gebracht werden. Seine Ausführungen über das Verfahren einzelner Wohlthätigkeitsvereine sind von derartiger Wichtigkeit, daß wir dieselben ausführlicher wiedergeben müssen. Er tadelt es vor allem, daß bei vielen solcher Vereine nicht die Einnahmen, die sich aus Mitgliedsbeiträgen und anderen Sammlungen recrutiren, zur Gänze vertheilt würden, wie es der herrschenden Noth gegenüber zy geschehen hat, sondern daß hier das Streben vorwaltet, zu thesauriren, um irgend welches Heim dereinst zu gründen u. s. w. Das Vermögen solcher Vereine ist daher vielfach aus nicht vertheilten den Armen gewidmeten Spenden bestehend und widerspricht der Vorgang sowohl dem Willen der Spender, die es nicht zur Thesaurirung widmeten, als dem Bedürfnisse jener so großen Zahl von Armen, welche ein Anrecht auf Unterstützung aus ihrer drückenden Nothlage haben. Es kann ihnen durchaus nicht gleichgiltig sein, daß, wenn in 20 oder mehr Jahren dereinst ein solches Heim erstünde, in welchem etwa 5—10 Personen gänzliche Unterkunft fänden, sie deshalb während der ganzen Periode zu darben haben würden, damit aus den ihnen entzogenen Summen die Errichtung ermöglicht wird! Die geschätzten weiblichen Wohlthäterinnen, die mit so viel Eifer ihres Amtes als unermüdliche Werberinnen walten, mögen auch diese Seite der Frage in Betracht ziehen und der Noth durch rasche und ausgiebige Hilfeleistung steuern, denn es handelt sich hier um sehr große Summen alljährlich, die geeignet sind, viele große Noth abznschneiden. Ohne in eine Specialisirung einzugehen, wird hervorgehoben, daß in Wien über 600 Privatwohlthätigkeitsvereine bestehen, die nach meinen Schätzungen mehr als eine Million Gulden jährlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und das Arrangenrent der zahllosen Wohlthätigkeitskränzcheu, Concerte, Akademien erzielen und werden von diesen Eingängen durchschnittlich über fl. 300.000 zurückbehalten und nicht vertheilt, um als Fond angesammelt zu werden, und da bleibt die Frage offen, ob ihnen denn die gesetzliche Berechtigung hierzu znsteht, die nach meiner Auffassung ihnen mangelt, da sie sich als Vereine zur Linderung der Noth constituirt haben und daher bemüssigt seien, ihre Einnahme bis auf einen kleinen Rest zur Vertheilung zu bringen. Es wäre dies statutarisch festzulegen und würde ich über eine etwa zehnpercentige Reserveansammlung nicht hinauszugehen für gesetzlich statthaft halten, indem ich mir erlaube, die Aufmerksamkeit der geschätzten Borstehung auf den wunden Punkt in unserem Armenwesen zu lenken. Dr. Ascher und Comm.-R. S t i a ß n y schließen sich dem Vorredner an. Frau Ottilie B o n d y tritt decidirt für die Anwendung des Elberfelder Systems in seinem ganzen Umfang ein; dadurch wäre mit einem Schlage die ganze Frage der Reform der . Armenpflege gelöst. Experte Dr. L ö w y legt Gewicht auf die Erhebungen, welche die Grundlage der für die Armenpflege sehr wichtigen Armenstatistik bilden würden. Er gliedert die Kriterien in solche, welche sich auf das Einkommen beziehen, und solche, welche den Verbrauch betreffen. Zu den ersteren gehören die Erwerbsfähigkeit, welche sich auf die Gesundheit und das Alter gründet, die Erwerbsmöglichkeit sowie eine eventuelle Verpflichtung zur Unterstützung seitens Verwandter oder Communen, zu letzteren der Familienstand, Wohnungszins n. dgl. Exp. T r n k a schildert den Modus, der bei der Armenpflege im 16. und 17. Bezirk eingehalten wird, und empfiehlt schließlich die Ueberlassung der Armenpflege in den einzelnen Bezirken an die dortigen Wohlthätigkeitsvereine. Frau Eisenberger ist der Ansicht, daß die Criterien nur von Fall zu Fall festgestellt werden können. Zur fünften Frage, ob die Unterstützungen des Cultusvorstandes bei eingetretener Armuth als Almosen,. Handgelder, in Baargeld oder zum Theil in Naturalgaben, durch präventive Hilfe gegen Verarmung durch Hilfscassen, Arbeitsvermittlung rc. erfolgen soll, spricht sich Exp. Brod entschieden gegen jede Art einer Arbeitsvermittlung mit confessionellem Charakter aus. Exp. Lichten st adt befürwortet die Vertheilung von Naturalgaben, bei welcher viel weniger Mißbrauch möglich wäre, als bei der Bäargeldbetheilung und eine weitverzweigte Organisation der Arbeitsvermittlung. Die Experten Friedmann Steiner und A u s p i tz conformiren sich den Vorschlägen Herrn B r o d. Frau Eisenberger hält die präventive Hilfe für das Ideal einer rationellen Armenpflege. Nach mehr als zweistündiger Dauer wurde die Sitzung mit der Erledigung der fünften Frage geschlossen. Der Vorsitzende gibt die Absicht des Vorstandes bekannt, die restlichen orei Fragen in einer Abendsitzung zu behandeln. Wien. (Zum Amtsjubiläum des Herrn Dr. Theodor Lieben.) Dr. Theodor Lieben ist in Prag am 18. März 1843 als Sohn des berühmten, vor mehreren Jahren verstorbenen Prager Gelehrten Koppelmann Lieben geboren. Nach Absolvirung der Gymnasialstudien in Prag, widmete er sich der Jurisprudenz und legte die diesbezüglichen Studien an 'der Wiener Universität zurück. Nach Beendigung derselben war er vom Jahre 1870 bis 1873 im Staatsdienste thätig. Er ist am 1. Februar 1873 als Secretariats-Adjunct an der Seite des damaligen Secretärs Dr. Ludwig August Frankl in die Dienste der Gemeinde getreten, wurde am 1. März 1882 mit der Leitung des Secretariates betraut und am 15. October 1882 zum Secretär der Gemeinde ernannt und steht als solcher an der Spitze des Beamtenkörpers der israelitischen Cultusgemeinde. -Wir erhalten folgende Zuschrift:

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