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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-12-31 · 53 (31.12.1897) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
53 (31.12.1897)
Date
1897-12-31
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 1062 Vr. Bloch's WochrnkchrM Nr. 63 zahlen können, vielfach auch bei Glaubensgenossen aus Ungarn, welche diesbezüglich auch hier eine Art „Zollgrenze" errichten möchten, trotzdem die Wiener Cultusgemeinde bei Aufnahmen in das Bersorgungshaus, in das Spital und bei der Armen- Letheilung niemals die Zuständigkeit in Betracht zieht. Dr. Stein sucht an der Hand der einzelnen Budgetposten nachzuweisen, daß das Deficit nur auf die außerordentlichen Ausgaben zurückgeführt werden muß, die eben nicht wiederkehren. Auf die Bemerkung des Referenten bezüglich der bessersituirten Steuerträger ist er der Meinung, daß mit wenigen Ausnahmen der Vorstand mit deren Verhalten zufrieden sein könne. Ihre Opferwilligkeit hat sich wiederholt gezeigt. Die günstige Abwicklung der ganzen Steuerregulirung fei der taktvollen Bemühung des verdienten Präsidenten zu danken. (Beifall.) Wir h aben ihn — schließt der- Redner — zum Beginn dieses Jahres gewählt und ihn beglückwünscht, daß er unser Präsident geworden i st, heute am Schlüsse des Jahres darf ich es wohl aussprechen, daß wir uns dazu gratuliren können, einen solchen Präsidenten zu haben. (Erneuerter Beifall.) Sie Alle werden mir zustimmen, wenn ich sage, daß unser hoch verehrter Herr Präsident als leuchtendes Beispiel sich mit voller Kraft den Gemeinde- Angelegenheiten gewidmet hat, und deshalb darf ich ihm in öffentlicher Sitzung unfern Dank aussprechen. (Lebhafter Beifall.) Es wird beschlossen, dieses Dankesvotum dem abwesenden Präsidenten schriftlich mitzutheilen. Herr Salo Cohn betont, daß die Steuerregulirung in eine wirthschaftlich ungünstige Periode fiel. Die Verhältnisse seien in allen Schichten ungünstig, im Geschäftsverkehr und in der Industrie ist Alles im Niedergang. Dennoch haben sich die Mitglieder den vielfach erhöhten Steuererfordernissen gefügt, mit nur geringen Ausnahmen ist man der Nothlage der Gemeinde helfend entgegengekommen. Das soll hiermit besonders anerkannt werden. (Lebhafter Beifall.) Herr Dr. Spitzer anerkennt den glatten Verlaus der durchgesührten Steuererhöhung, zumal trotz vielfacher Befürchtungen äußerst wenige Austritte vom Judenthum unter diesem Titel zu verzeichnen sind. Auch ohne jede Schönsärbe-ei müsse constatirt werden, daß das Deficit zusammenschrumpfe, wenn man von den außerordentlichen Ausgaben absehe. Er wünscht, daß das „ Extra-Ordinarium" im Budget besonders kenntlich gemacht werde. Herr M. Hirsch betont, daß die höheren Einnahmen hauptsächlich zur Tilgung früherer Schulden verwendet werden, was die ordentliche Wirtschaft und das Bestreben nach der Herstellung des Gleichgewichtes im Gemeindehaushalte bekunde. Nach dem Schlußworte des Referenten wird in die Specialdebatte eingegangen. Bei dem Capitel „Bethausverwaltung" ll. Stadt und III. Leopoldstadt—Einnahmen 50.828 fl., Ausgaben 80.091 fl., Ueberschuß 933 fl. sStadtj, resp. Zuschuß sll. Bezirks 30.196 fl.), wünscht Herr Dr. S t e g e r Aufklärung, wieso neuerlich 55.000 fl., bezw. 30.000 fl. als erste Rate für die Renovirung des großen Tempels und der beiden Gemeindehäuser beansprucht werden können, nachdem noch in den letzten Jahren zu gleichen Zwecken 22.000 fl. verausgabt wurden. Mit der Streichung dieser Reservepost würde doch auch sofort das Deficit verschwinden. Herr Salo Cohn verweist demgegenüber darauf hin, daß jene Renovirungsarbeiten in den letzten Jahrzehnten lediglich in der Einleitung des elektrischen Lichtes in den Tempelgebäuden bestanden, was wegen der sanitären und hygienischen Vortheile eine Nothwendigkeit war. Wenn die Gemeinde schon keine monumentalen Gotteshäuser errichten könne, wie z. B. die Berliner, so müsse sie doch die Tempel in gutem Zustand erhalten. Vielfach sind von angesehenen Mitgliedern aus dem II. Bezirk Zuschriften eingelangt, betreffend die nothwendigen Adaptirungen. Der Entschluß für die Einstellung eines so namhaften Betrages wurde lange erwogen, aber der Tempel bestehe 40 Jahre und da sei wohl eine durchgreifende Renovirung begreiflich; übrigens könnte College Fleischer, der seinerzeit auf vieles Drängen die Untersuchung und Oberleitung selbstlos und uneigennützig übernahm. die Informationen geben. Herr Dr. Sieger replicirt gegenüber Herrn Cohn, daß in den vor 8 Jahren für Renovirungen verwendeten 22.000 fl. die Auslagen für die Jnstallirung des elektrischen Lichtes nicht enthalten sind, damals wurden rund 19.000 .fl. zumeist für bauliche Zwecke und der Rest für Glaser-, Spengler-, Schlosser-, Anstreicher- und Schieferdeckrrabeeiten verausgabt. Bon der Nothwendigkeit der Renovirung habe er sich selbst überzeugt, aber das sei nach so kurzer Zeit und so enormen Ausgaben denn doch auffällig. Herr Salo Cohn hält seine Angaben bezüglich der Kosten für die elektrische Beleuchtung aufrecht. Herr Dr. Stein glaubt das Mißverständniß dem Dr. S t e g e r dahin aufklären zu können, daß nach der authentischen Zusammenstellung in den Jahren 1887 und 1888 jene Schäden reparirt wurden, welche bis zu jenem Zeitpunkte entstanden waren, seither aber mit Aus nah me des elektrischen Lichtes für den Tempel keine Renovirungskosten eingelaufen seien. Herr Architekt Fleischer klärt den Sachverhalt auf. In ausführlicher Weise bespricht er die Einzelposten und weist darauf hin, daß die auszusührenden Arbeiten in keinem Zusammenhang stehen mit der früheren Renovirung. Referent Dr. Stern rechtfertigt im Schlußwort unter genauer Prüfung der Ziffern sehr eingehend die vorgeschlagenen Posten und ergreift die Gelegenheit, die gewohnte selbstlose und unentgeltliche Beaufsichtigung der Arbeiten durch Herrn Fleischer anzuerkennen. Die Positionen des II. und III. Capitels werden sodann — genehmigt. Capitel IV, V und VI (Bethaus-Verwaltung der ehemaligen Vororte — Einnahmen 12.751 fl., Ausgaben 23.349 fl., Zuschuß 10.598 fl.) werden ohne Debatte a n g e n om m e n. Bei Capitel VII (Sonstige Bethäuser und Subventionen an Vereinsbethäuser rc. — Einnahmen 6000 fl., Ausgaben 24.338 fl., Zuschuß 18.038 fl.) tritt Herr Dr. Spitzer für die Erhöhung der Subventiousreserve von 3000 fl. auf 5000 fl. ein, damit nachträgliche Gesuche nicht abgewiesen werden. Dagegen sprechen sich aus zunächst die Herren Dr. Stein und H i r s ch. Letzterer mit dem Hinweis, daß sud Punkt 5 ohnedies schon 5000 fl. für Subventionen an Vereinsbethäuser eingestellt sind und sohin eine über 50percentige Reserve wohl genug hoch ist; ferner die Herren Dr. G r ü n f e l d und R. v. G o l d s ch m i d t. Bei der Abstimmung werden die Positionen des Vertreter - Collegiums genehmigt. Herr von Mises führt bei der Specialpost „Organisirnng des Koscherfleisch-Verkaufes — 1000 fl." an, daß diesbezüglich die Verhältnisse seit Langem sehr arg liegen, denn das zum Verkauf gebrachte Fleisch entspreche zumeist nicht den Anordnungen des Rabbinates. Ueber Beschluß des Vorstandes wurde daher ein Comite zum Studium dieser Frage eingesetzt, dem auch Redner und Dr. Berger angehöre, und Beide hätten eine kleine Studienreise gemacht. Demnächst werde eine Vorlage unterbreitet werden, daß die Schächter und Maschgichim (Aufseher) als Beamte der Gemeinde dieser unterstehen sollen; dadurch würden sie von den Fleischhauern unabhängig gemacht und diese gehalten werden, nur wirklich koscheres Fleisch zu verkaufen. Durch ein Uebereinkommen zwischen Gemeinde uud Fleischern können die Kosten durch einen Pauschalbetrag oder im Wege einer Specialgebühr beschafft werden. Capitel X und XI (Prediger und Rabbiner, besondere rituelle Zwecke.) werden gleichfalls ohne Debatte a«Peil omme n. Ebenso eine Post von 500 fl. für einen Seelsorger zur Vornahme ritueller Functionen bei Sterbenden in den Krankenhäusern (Anregung Herr v. Mise s). Bei Capitel Xlll, „Uuterrichtswesen" (Einnahme 22.700 fl., Ausgabe 85.000 fl., Zuschuß 62.390 fl.). Hiebei bemerkt Referent Dr. Stern, daß zwar unter den Einnahmen 21.000 fl. als Beitrag der Commune für dieses Schuljahr eingestellt erscheinen, daß die Gemeinde aber den Beitrag für das letzte Schuljahr in fast gleicher Höhe noch nicht bezahlt hat. Wenngleich der Anspruch nach dem sogenannten Katechetengesetz ein gesetzlicher ist. erhält dennoch die. Cultusgemeinde die gebührende Zahlung so spät-wie möglich, wobei nicht gerade behauptet werden soll, daß eine Absicht dabei sei. Auf Anregung des Herrn Dr. Steiner wurde die Errichtung von Lese-Uebungsschulen in Aussicht genommen und hiefür ein Betrag von 2000 fl. präliminirt; nachdem es sich zeigte, daß manche Kinder in der Schule beim Lesen nicht recht fort können,

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