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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-12-17 · 51 (17.12.1897) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
51 (17.12.1897)
Date
1897-12-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Seile 1025 Nr. 51 Vr. Bwch » WmtzenMrln werden und die Armenräthe in Verbindung mit der III. Section im Wege einer bestimmten Organisation die an sie gelangenden oder von der III. Section abgetretenen Gesuche nach den Recherchen im eigenen Wirkungskreise zu erledigen haben. Insbesondere seien die von den Pflegern und Pflegerinnen selbst aufgebrachten Summen autonom zu verwenden. Die Almosen in Geld sollen die letzte Form der Unterstützung bilden, vielmehr sei auf's Eindringlichste zu befürworten, daß nach dem speciellen Falle vorerst möglichst mit Naturalien, Beistellung von Arbeit, Beschaffung des Miethzinses und dergleichen und erst dann mit Geld die Hilfe platzgreifen soll. Es sei aber auch nicht zu verkennen, daß bei so vielen Vereinen und Unternehmungen, die sich dem Zwecke des Wohlthuns widmen, dem Mißbrauch der Wohlthätigkeit Thür und Thor geöffnet werden, denn erfahrungsgemäß gelangen gerade diejenigen am Besten zu Almosen, die sich am dringendsten in den Vordergrund stellen, mft allen Schlichen und Praktiken vertraut sind und schließlich das Empfangene als gute Prise betrachten. Zur Steuerung dieses Mißbrauches hat das Comite das sogenannte Central-Register angeregt, in welchen! alle.Gaben und Leistungen ersichtlich sein sollen, die von einzelnen Vereinen! und Institutionen verabreicht wurden. Durch dieses Register würde der fernere Bestand und die freie Thätigkeit der Vereine nicht im Geringsten tangirt, sondern vielmehr ein Instrument geschaffen, lvelches den Vereinen große Bortheile darbieten würde. Hat einmal eine solche Annäherung der Vereine stattgeftlnden, dann wird sich auch der Boden für eine mehr als formelle Fühlungnahme finden. (Beifall.) Nach und nach werden wir zu einem jüdischen Wohlthätigkeitsverbande kommen, wie er in Berlin bereits in Bildung ist, der durch die Zusammenfassung der Kräfte jedes einzelnen Vereines eine desto größere Garantie für die Erreichung des Vorgesetzten Zweckes bietet. In einer Zeit, schließt Redner, in der der nationale Kampf zweier Volksstämme, die mit uns, unserer Existenz, unserer Confession gar nichts gemein haben, in den Straßenruf der Canaille ausartet: „Nieder mit den Juden!", in dem Momente, wo wir aus Bukarest hören, daß sich ein neues Haberfeldtreiben gegen unsere Glaubensgenossen entwickelt, wodurch wieder ein großes Contingent von Armen in unsere Gaue dringen wird, in diesem Augenblicke ist ein Zusammenschluß der Hilfskräfte unabweislich und das wird sich auch in unseren Vorschlägen zeigen, welche ein Gebiet betreffen, auf dem wir alle einig sind und zusämmenhalten werden, dem der Nächstenliebe und des Wohlthüens. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Nach einer kurzen Discussion über die formelle Behandlung wird die Generaldebatte auf Antrag des Herrn Dr. Hecht geschlossen. Experte Donat Ziffer er bezeichnet als den eigentlichen Zweck der Enquete die Zusammenfassung der öffentlichen mit der privaten Armenpflege, um dem Professionsbettel zu steuern. Man muß sich aber erst klar werden über den Unterschied zwischen der verpflichteten, obligatorischen Armenpflege und der freiwilligen. Die Erstere muß sich entlasten durch den Arbeitsnachweis. Die Armenpflege der israelitischen Cultusgemeinde ist aber lediglich eine freiwillige. Die obligatorische Armenpflege könne des Arbeitsnachweises nicht entbehren, bei der freiwilligen Armenpflege, und eine solche sei jene der Cultusgemeinde, sei dieser Fall ausgeschlossen. Es gebe nun Arbeitsvermittlungen nach Branchen, aber Arbeitsvermittlungen nach dem religiösen Zusammenhänge, dem Glaubensbekenntnisse, habe Redner noch nie gesehen. Wenn hie und da ein jüdischer Arbeiter verlangt wird, so werde dies mit unserer Armenpflege gar nichts zu thun haben und man begebe sich da auf ein Gebiet, das ungeheuere Kosten und Mühen verursachen wird, ohne daß der Zweck erreicht würde. Die Zusammenfassung sei geboten, aber die Evidenz soll dem einzelnen Armenbureau oder -Vereine nicht nur nicht den mindesten Eintrag thun, sondern einzig und allein ermöglichen, in gegenseitiger Kenntniß davon zu sein, was geschieht. In jedem Bezirke gibt es Frauen- und Armenvereine. Trotzdem werden die Vereine der einzelnen Bezirke von Kostgängern aus anderen Bezirken in Anspruch genommen. Die Vereine müssen die Möglichkeit haben, sich darüber Kenntniß zu schaffen, ob auch schon von anderer Seite und welcher Betrag gegeben wurde. Für ein solches Evidenzbureau seien aber die Kosten zu groß, deshalb soll em solches von der Cultusgemeinde geschaffen werden, welches alle privaten Wohlthätigkeitsvereine in ihrer Thätigkeit zu unterstützen hätte. Bor der Schaffung von Arnnnsectionen in jedem Bezirke, die als freiwillige Armenpfleger zu gelten und auch das Jncasso zu besorgen haben, warnt jedoch Redner aus das Entschiedenste. (Ohorufe.) Herr Zifferer erörtert nun das Elberfelder System. Dasselbe habe nur die dauernd zu Versorgenden im Auge. Wir aber haben mit dauernd zu Versorgenden nichts zu thun, diese müssen von der Heimatsgemeinde versorgt werden. Unser Armenpfleger hat nur die Recherchirung zu übernehmen. Da könne man ihm doch nicht nach dem Elberfelder System eine bestimmte Anzahl zuweisen, weil man nicht wisse, wie viele Arme ansuchen werden. Man müsse beide Methoden befolgen. Die Gemeinde sorgt für die dauernde Unterstützung und hiefür sollen Armenpfleger und -Pflegerinnen ausgenommen werden. Aber dieselben dürfen keine Freiwilligen sein. Freiwillige Pfleger würden nur den bestehenden Wohlthätigkeitsvereinen Concurrenz machen. (Widerspruch.) Bezüglich der fünften Frage bemerkt Redner, daß die Schaffung eines Evidenzbureaus doch noch einen wunden Punkt offen lasse, die verschämte Armuth. In solchen Fällen müßte eine Ausnahme gestattet sein, z. B. daß die erste Unterstützung nicht registrirt wird; nur das Centralbureau niüßte davon Kenntniß haben. Experte Sigmund Trebitsch hält die möglichste Centralisirung des Armenwesens für das Zweckmäßigste, findet es aber unbegreiflich, daß neben der Armenanftalt noch eine Central- Armenanstalt bestehen soll. Das vertheuert die Kosten der Administration. Oft betragen die Kosten derselben 20—30 Percent, die dem eigentlichen Zwecke entgehen werden. Um dies zu vermeiden, könnten in den verschiedenen Bezirken Armenräthe acquirirt werden, welche aber nur Recherchen zu pflegen und an die Gemeinde zu berichten Hütten. Bevor aber an die Schaffung neuer Institutionen gegangen wird, sollten die bestehenden Anstalten gekräftigt »verden. Ein Verband aller Vereine sei eine schöne Idee und Redner wäre daher für die Einsetzung eines Comites, welches mit dem Vorstande Fühlung nimmt, in die Gebahrung Einsicht hat und sich Bericht erstatten läßt, um nöthigenfalls helfend einzugreifen. Als Vorstand des Waisenvereines appellirt Redner an den Eultusvorstand um Zuweisung einer größeren Subvention. In früheren Jahren habe der Vorstand sich ablehnend verhalten unter Hinweis auf das Gebahrungsdeficit. Nun sei aber die Cultussteuer auf das Füuf- bis Zehnfache erhöht worden (Widerspruch seitens einiger Vorstandsmitglieder), da m ü s s e für die Wohlthätigkeitsanstalten etwas gethan werden und vor diesen sollte doch der Waisenverein in erster Reihe unterstützt werden. Der Präsident der israelitischen Cultusgemeinde Herr kaiserlicher Rath Heinrich K l i n g e r ergreift das Wort zu folgender Richtigstellung: „Das sehr geachtete und verdiente Gemeindemitglied Herr S i g nt. Trebitsch, Vorstand des Waisenvereines, hat heute hier sein Anliegen um Erhöhung der vom Vorstände dem Waisenvereine gewährten Jahressubvention damit motivirt, daß die Vermögensverhältnisse der Cultusgemeinde nunmehr angeblich wegen der auf das „Fünf- bis Zehnfache vorgenommenen Erhöhung der Cultussteuer" günstige geworden seien. Dem gegenüber sehe sich der Präsident, so sehr es im Programm des Vorstandes steht, sich an der Debatte nicht zu betheiligen, vielmehr nur die Aeußerungen der Experten entgegen zu nehmen, doch bemüssigt, die vielfach irrig verbreitete Ansicht tvegen der Cultussteuerregulirung thatsächlich richtig zu stellen. Bon den circa 15.000 Steuercontribuenten der Gemeinde konnten circa 8000 die niedrigste Steuer Bezahlenden nicht in Betracht gezogen werden. Die bei den anderen, circa 7000, durch die Schätzungscommission vorgenommene Erhöhung betrage endgiltig circa 20 fl. per Steuerzahler im Durchschnitte und in Summa nur um ungefähr sieben Zehntel mehr als die im Vorjahre eingenommene gesammte Cultussteuer. Es habe sich nicht um eine Steuererhöhung, sondern um eine Regulirung gehandelt, theilweise wie Eingeweihte behaupten, um eine Gutmachung deffen, was manche wohlhabende Mitglieder der Gemeinde jahrelang zu wenig bezahlt haben. Zudem komme in Betracht, daß der Vorstand bemüssigt war, bei einer großen Anzahl von Steuerträgern den schlechten Erwerbsverhältnissen Rechnung zu tragen und aus dieser wie aus manch anderer, hier der Discussion sich entziehender Rücksicht Steuernachlässe zu bewilligen. Nach alldem müsse der Präsident constatiren, daß die Mittel der Cultusgemeinde noch immer als ungünstig und in

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