Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 51 (17.12.1897)
- Date
- 1897-12-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 1022 Vr. Vwch's MochrnlchrM Nr. 51 Rechtsge schüft zu Stau de gekom mensei, darauf erstreckt sich die Beweiskraft der Urkunde an s i ch ni ch t." Diese ans der wissenschaftlich feststehenden und auch im Artikel VII des Einsührungsgesetzes anerkannten Unterscheidung von materiellem und formellem Rechte beruhenden Ausführungen bestätigen nur meine Anschauung, und es wird wohl bis zur Aufhebung der zur Zeit ihrer Erlassung wohlthätigen, heute aber unzeitgemäßen Bestimmungen des Hofdecretes vom Jahre 1814 dabei verbleiben, daß in hebräischer oder sogenannt jüdischer Schrift oder Sprache geschriebene Urkunden u n g i l t i g sind. Der Schulchan-Aruch. Die Antisemiten haben sich am 7. December in der ersten sächsischen Kammer eine wohlverdiente Niederlage geholt. Bekanntlich ist es eine ihrer Lieblingsideen, den Schulchan-Aruch auf Staatskosten übersetzen zu lassen. Durch diese Uebersetzung soll bewiesen werden, daß die Juden noch jetzt wesentlich andere Moralgründe haben, als die Christen. Auch die erste sächsische Kammer war mit einer Petition behelligt worden, das Buch übersetzen zu lassen. Der Einzige, der sich dafür ins Zeug legte, war Graf zu Lippe-Baruth. Wer schuf die Cultur? Gemäß der chauvinistischen Anschauung der Dühringianer soll die blauäugige blondlockige Race die eigentliche Cultur geschaffen haben. Johannes Ranke, der berühmte Münchner Anthropologe, ist anderer Meinung. In seinem Werke „Der Mensch" sagt er: „Die Cultur ist bei schwarzhaarigen Völkern bräunlick er Haut in Asien und Afrika zu ihrer ersten Blüthe gekommen, und erst zuletzt den blauäugigen, blondlockigen europäischen Nordvölkern weißer Haut von außen her als ein im Wesentlichen schon fertiges Geschenk zugetragen worden." Brief aus Nvrddeukschland. Uns im Norden drückt der Schuh gerade an derselben Stelle, wie Sie im Süden. Die Juden Oesterreichs empfinden es schmerzlich, daß in den parlamentarischen Körperschaften Niemand da ist, der auf die heftigen Angriffe der Gegner sofort Rede stehen und die Widersacher gründlick absühren könnte. Ganz dieselbe Noch drückt auch uns. Es ist weder im Abgeordnetenhaus noch im Reichstag ein jüdischer Vertreter, einige Socialdemokraten ausgenommen, die schon aus Parteirücksichten von jedem religiösen Bekenntnisse sich lossagen. Nun hört es sich freilich recht schön an, daß die Abwehr der Judenfeinde viel wirksamer von christlicher Seite aus geschähe; aber die Sache hat einen Hacken; erstens, was ist zu thun, wenn es solch edle arische Menschenfreunde, die sich für ihre jüdischen Brüder opfern, nicht gibt? Jndeß, das ist noch nicht das Wesentliche, so schlimm ist es um den Liberalismus nicht bestellt, daß nicht doch im Süden wie im Norden sich Jemand fände, der den guten Willen hat, sich unser anzunehmen. Aber wer von unseren guten Freunden hat die Kenntnisse, um einen oft wohlvorbereiteten Angriff gründlich auf der Stelle zu widerlegen und die Schlagfertigkeit ist dabei eine Hauptsache. Wenn die Angriffe nur einige Tage in's Land hinausgehen, ohne daß ihre Haltlosigkeit aufgedeckt wird, wenn eine parlamentarische Versammlung diese im vollen Brustton der Ueberzeugung vorgetragenen Lügen und Verleumdungen anhört und, da Niemand sie zurückweist, gläubig hinnimmt, so ist das ein unermeßlicher Schaden. Darum hat sogar ein Mann wie Eugen Richter jüngst in der „Freisinnigen Zeitung" die Berechtigung des Verlangens zugegeben, daß ein jüdischer Vertreter im Parlamentshause anwesend sei, um, wenn es noththut, das Judenthum zu vertheidigen; natürlich genügt hierzu nicht die jüdische Abstamnulng, sondern der Mann muß, wenn er uns wahrhaft nützen soll, mitten im Judenthum stehen. Kenutniß des jüdischen Alterthums und Erfahrung über die Verhältnisse der Gegenwart in sich vereinigen und dazu die Beredtsamkeit und den Muth besitzen, um sofort herauszutreten und die Ehre seines Glaubens und seiner Genossen zu vertheidigen, thut er dies nicht, verlegt sich der jüdische Abgeordnete auf allzu schlaues Diplomatisiren, meint er die Angriffe dadurch abzuschwächen, wenn er sich geberdet, als höre er sie nicht, versteht er endlich nichts vom Judenthum, so kann uns seine Anwesenheit eher noch schaden als nützen, denn diejenigen, die den Angriff hören und von jüdischer Seite nur eine matte oder gar keine Widerlegung vernehmen, sagen dann erst recht, an der Sache müsse etwas sein, denn sonst würde der Jude die kecke Rede nicht schweigend hinnehmen oder mit so unzulänglichen Worten erwidern. Die Wunde ist aufgedeckt worden, aber die Heilung steht hüben wie drüben noch ans, und doch zeigt es sich bei jeder Gelegenheit, daß auch hierzulande der Antisemitismus seine Rolle nicht ausgespielt hat. Ju der Stadtverordnetenversammlung von Berlin sitzt gegenwärtig nur ein Antisemit, aber dieser Herr ist wundersamer Weise gerade in dem Viertel gewählt worden, in welchem die königlichen Schlösser und Hofämter liegen und mehrere hundert kleinere Hofbeamte haben seine Wahl herbeigeführt. Dabei steht der Mann als Kirchenvorsteher in offenem Widerspruche mit den kirchlichen protestantischen Behörden und hat jüngst im Gemeindekirchenrath seines Sprengels die Wahl des antisemitischen Pastors Jskraut auf's Eifrigste betrieben und durchgesetzt, der jedoch von den Consistorien entschieden abgelehnt worden ist, und dieser Mann wird trotzdem von Hofbeamten gewählt. Da nun wohl Niemand an die unabhängige Gesinnung dieser kleinen Beamten glauben wird, so beweist dies, welche Stimmung in höheren Hofkreisen herrscht, das ist um so merkwürdiger, als doch der Kaiser selbst den Extrem-Kirchlichen nicht gewogen zu sein scheint und überdies soll die Zurücknahme der Ausweisungsordre, welche den ruffisch-jüdischen Familien in Memel zugegangen war, auf die persönliche Initiative des Kaisers zurückzuführen sein. Auch für die Organisation des Judenthums gilt der Satz, daß wir im Norden unter denselben Uebelständen wie die Juden Oesterreichs leiden. Die Regierung soll, wie man sagt, neue gesetzgeberische Maßregeln planen, um die Verschiedenheit zwischen den in Alt-Preußen und den in Neu-Preußen geltenden Gesetzen äuszugleichen. Hat die Regierung wirklich solche Absichten, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß in der neuen Ordnung den Rabbinern eine andere Stellung eingeräumt werden wird, als sie jetzt in Alt-Preußen einnehmen, denn in Hannover, Nassau, Kurhessen hat von jeher der Rabbiner einer gewissen staatlichen Anerkennung sich erfreut. Auch die Subvention des jüdischen Cnltus seitens des Staates hat, wenn sie auch pecuniär nicht bedeutend war, einen principiellen Werth. Aber schon gegen die Möglichkeit einer Aenderung des gegenwärtigen Zustandes erheben viele ihre Stimmen. Das Judengesetz von 1847, dessen Urheber Friedrich Wilhelm IV. ein sehr bescheidenes Maß von Wohlwollen gegen die Juden gehegt hat, wird in allen Tonarten gepriesen. Hiebei wird vor Allem Folgendes übersehen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß die kirchlichen Gemeinden auf sich selbst gestellt sein sollen und daß die Geistlichen gerade so viel Autorität besitzen sollen, als sie sich durch ihre Persönlichkeit erringen. Der Mann soll das Amt ehren, nicht das Amt den Mann. Aber dieser Grundsatz, so schön, wenn er allgemeine Anwendung findet, kann schädlich werden, wenn er nur bei einer kleinen Minorität im Lande Geltung hat, während bei der großen Majorität die Geistlichkeit eines außerordentlichen, vom Staate geschützten Ansehens sich erfreut. Daß die Rabbiner nicht ganz die angemessene Stellung in Alt-Preußen haben, geht schon aus einer einfachen Thatsache hervor. In Preußen studirt nur eine ganz kleine Schaar von Jünglingen jüdische Theologie. Seit mehreren Jahrzehnten kann jede Rabbinatsvacanz, die in Berlin eintritt, nur durch Ausländer besetzt werden. Das beweist doch jedenfalls, daß die jüdische Jugend in Preußen, die sich den Studien widmet, die Stellung und das Amt eines Rabbiners in Preußen nicht als beneidenswerth betrachten. Wie gesagt, nicht nach allgemeinen Principien allein lassen sich diese Fragen lösen, sondern unter Rücksichtnahme der amtlichen Würde, welche sonst der Geistlichkeit im Lande eingeräumt wird. Was in Amerika recht ist. braucht darum noch nicht für Altpreußen zu paffen. Gilt es die Repräsentation nach Außen, jo möchten die Juden gern, daß der Rabbiner dem christlichen Geistlichen gleichgestellt werde und tadeln entweder die Regierung oder den . Rabbiner, wenn der Rabbiner zurückgesetzt wird. Aber in der inneren Verwaltung der Gemeinde soll der jüdische Geistliche nicht drein reden, selbst in den Fragen nicht in denen er doch durch Wissen und Erfahrung vor Anderen competent ist. Zudem wird auch in großen Gemeinden durch Parteistreit, einfach das religiöse Interesse gefährdet. In einer altjüdischen Gemeinde wurde einmal ein Rabbi gewählt, der durch talmudi-