Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 51 (17.12.1897)
- Date
- 1897-12-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 51 Vr Vloch's Wochrnfitzrift Seite 1031 Marie von Glaser gehört zu den anmuthigsten und zartsinnigsten Erscheinungen unserer literarischen Jugend. Der Schimmer echter Poesie umleuchtet ihr Haupt, jener Poesie, die voll und groß aus dem Herzen, aus der Tiefe des Gemüthes emporquillt und in dem Menschen noch etwas mehr sieht als eine Bereinigung von Knochen, Muskeln und Nervenbündeln. Marie von Glaser repräsentirt ein Stück Romantik inmitten unserer schrecklichnüchternen Modernen. Sie hat den Letzteren manchen technischen Behelf, manchen stylistischen Effect abgeguckt, aber sie folgt ihnen nicht in die Abgründe des Niedrigen und Häßlichen. Wie sie selbst edel und vornehm denkt und empfindet, so glaubt sie auch bei den Menschen noch an edlere Regungen und an vornehmere Beweggründe des Wollens und Handelns, als es der Hunger und die Liebe im materialistischen Sinne sind. In ihrer Weltanschauung liegt etwas kindlich Naives, etwas von jenem Sonnengolde, das uns in den Tagen der Jugend Alles um uns her heller, farbiger, glänzender sehen läßt. Es ist dieselbe Sonne, die dem Kinde wie dem Greise leuchtet, aber der Reflex in unserer Seele ist ein anderer. Wir haben jüngst einen Aufruf Marie von Glaser's zu einem wohlthätigen Werke gelesen, der uns tief ergriffen hat. Nichts vermag einen besseren Begriff von dem Gemüthsreichthum und der innigen Gläubigkeit dieser gottbegnadeten Poetin zu geben, als die Art, wie sie vom Wohlthun spricht und sich an die Herzen der Menschen wendet. Es handelt sich um das Asyl für verkrüppelte Kinder, dessen Protectorin die Kaiserin Elisabeth ist. Und da erinnert die feinsinnige Dichterin an Elisabeth von Thüringen, das herrliche von der Legende verklärte Vorbild jener deutschen Wohlthätigkeit, die um des Gebens und nicht um des Ruhmes willen gibt. „Sie gab imb legte sich selbst Entbehrungen auf, sie gab und that es in keuschester Verschwiegenheit. Sie war die Freundin der Armen, die Trösterin der Elenden, die Helferin in der Noth, sie scheute darin kein Opfer, keine Demüthigung, keine Hintansetzung, mit einem Worte, sie that das Gute und litt dafür. So wurde sie das Vorbild der Wohlthätigen, das Ideal der Gebefrohe», die Schutz- und Schirmherrin der Barmherzigen. Und immer, bis in das wirre Getöse unserer Tage hinein, gilt vornehmen Naturen Elisabeth von Thüringen's Art wohlzuthun als die einzige, die wahre Befriedigung zu gewähren vermag." . . . Und dann spricht sie von der edlen Kaiserin: „Der Frau auf dem Throne ist die Gründung geweiht, deren Wvhlthaten und Wohlthun sich, wie bei kaum einer anderen Fürstin, vor dem Blicke der Menge verhüllen. Eine Huldigung in solcher Gestalt erscheint wie ein Tribut, den ihr die Frauen vornehmlich schulden: Die Frauen, die selbst Leid erfahren, an deren Herzen Weh genagt, die Fronen, die im Kampfe des Lebens mitten in den härtesten Prüfungen gestanden, und auch die Glücklichen, die vertrauensvoll ins Sein blicken, weil das Schicksal ihnen seine Gunst zuwendet. . . . Indem sie den ärmsten aller armen Kinder beistehen, huldigen sie der Kaiserin als Frau und Mutter. Als Frau, die tief empfunden, als Mutter, die gelitten, verloren und beklagt, wie nur Eine unter ihnen, bitterer vielleicht als die Letzte ihres Volkes. Einer hochsinnigen Kaiserin, die selbst vom höchsten Menschlichkeitsgefühl beseelt, niemals einen Unterschied kannte zwischen Kaste, Nationalität oder Confession, wenn es galt, ihr Mitfühlen zu beweisen in Zeiten der Heimsuchung, ihre Bewunderung zu bekunden für Alles, was groß und schön." Ach, der holde Wahn, der ideale Schwung der Seele reißt auch hier die Poetin fort über die harten Thatsachen des Lebens. Unsere Zeit ist erfüllt von Haß und Kampf, Scheelsucht und Neid, und das erhabene Beispiel der Dulderin auf dem Throne, die in dem Menschen nur den Menschen sieht, findet keine Nachahmung. Der Augenblick ist solch' hochherzigen Bestrebungen, solchen Werken des Gemeinsinus wenig günstig. Wie ein Ruf aus fremden Welten klingen die schönen Worte Marie von Glaser's an unser Ohr. Wir möchten wünschen, daß ihr kindlicher Glaube an den Edelmuth unserer Frauen nicht trüge, aber wir fürchten, daß es so sein wird. Hört Ihr den Trommelwirbel, der die „Amazonen" Wiens zum Kampfe ruft? In den Schlachtlärm hinein tönt ein Friedensglöcklein, das Glöcklein der Barmherzigkeit! Wer hört darauf? O, es gibt verkrüppelte Kinder, deren man sich annehmen müßte; es gibt aber Tausende und Abertausende Erwachsener, deren Gemüth verkrüppelt, deren Herz verkümmert ist, die den Unfrieden in die Welt tragen und die Grausamkeit als höchste Tugend preisen! Heldenthat eines jüdischen Arztes. Unter bedeutenden, durch die gegenwärtigen Witterungsverhältnisse hervorgerufenen Schwierigkeiten, erfolgte am verflossenen Sonntag ein Krankentransport von der Rax nach Payerbach. Herr Kronich jun., der Sohn des Pächters des Erzherzog Otto-Schutzhauses am Thörl auf der Raxalpe, war unter besorgnißerregenden Symptomen erkrankt. Sein Vater richtete telephonisch an mehrere Aerzte der Umgebung die Bitte, seinem Sohne Hilfe zu bringen, alleintrotzdem die Familie K. in deutschnationalen Kreisen einer großen Popularität sich erfreut, hat keiner der arischen Aerzte es gewagt, die völlig verschneiten Wege zum Thörl zu betreten, bis sich endlich der jüdische Arzt Dr. Robert Mayer in P a y e r b a ch, der erst Abends angerufen wurde, ohne viele Umstände sofort entschloß, den Aufstieg zu unternehmen. Dr. Mayer, der kein gewandter Tourist ist und uoch nie die Rax im Sommer, geschweige in solcher Jahreszeit bestiegen hat, machte sich in Begleitung eines Führers, ausgerüstet mit Schneeschuhen, noch in der Nacht auf den Weg und erreichte glücklich die Schutzhütte. Er erklärte den Zustand des Kranken als einen sehr bedenklichen, traf die nöthigen ärztlichen Anordnungen und unternahm nach mehrstündiger Rast den Abstieg nach Payerbach. Am nächsten Tage, Sonntag, machte Dr. Mayer dem Patienten den zweiten Besuch unter denselben schwierigen Verhältnissen. Er fand dessen Zustand so verschlimmert, daß er nur den Rath ertheilen konnte, den Kranken sofort in ein Wiener Spital transportiren zu lassen, da nur von dem Ausgange einer unumgänglich nothwendigen sehr schweren Operation die Erhaltung des Lebens des jungen Mannes zu erhoffen sei. Die Diagnose des Arztes, die sich auch als vollkommen richtig erwies, lautete auf Darmverschlingung. Der Transport wurde von zehn Holzknechten glücklich durchgefiihrt. Der Patient wurde in warme Decken gehüllt und auf eine Tragbahre gelegt, die abwechselnd von vier Personen getragen wurde; so ging es die ziemlich steilen und in Folge des herrschenden dichten Schneegestöbers doppelt gefahrvollen Wege hinab. Der Vater, Herr K r o n i ch sen. und der Arzt Dr. Mayer begleiteten die Spedition. Wiederholt mußten die Träger Halt machen, weil der Arzt dem Kranken behufs Linderung der großen Schmerzen Morphium injiciren mußte. Endlich langte der Zug glücklich in Payerbach an. Hebräische Urkunden als gerichtliches Beweismittel in Oesterreich. Löbliche Redaction! In Ihrer Nummer 50 bringen Sie unter der Ueberschrift: „Hebräische Urkunden als gerichtliche Beweismittel" einen dem „Lemberger Israelit" entnommenen Aufsatz, in welchem die Anschauung ausgesprochen wird, daß nach den neuen (am 1. Jänner in Wirksamkeit tretenden) Civilproceßgesetzen die bisherigen Beschränkungen in Betreff von Urkunden in hebräischer Sprache oder Schrift aufgehoben sind. Diese Anschauung scheint mir ganz irrig zu sein, und ich halte es für meine Pflicht, etwaigen Jrrthümern in dieser Hinsicht, die unter Umständen verhängnisvoll werden könnten, schleunigst vorzubeugen. Gegenüber dem Hinweis auf § 294 der Civilproceßordnung muß ich auf Artikel Vll des Einführungsgesetzes Nachdruck legen, wonach die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes, durch welche die Beweiskraft einer Privaturkunde von bestimmten Erfordernissen abhängig gemacht wird, unberührt bleiben. Eine solche Vorschrift des bürgerlichen Rechtes ist die Anordnung d:r im bezeichneten Aufsatze citirten Hofdecrete, insbesondere jenes vom ,-ahre 1814; denn dieses setze fest, daß hebräische Urkunden — nicht etwa „keinen Beweis machen", sondern „für ungiltig und nichtig angesehen werden" sollen. Diese Bestimmung wird also durch § 295 nicht berührt. Denn wenn Jemand eine Urkunde in hebräischer Sprache oder Schrift ausgestellt hat, so würde gemäß § 295 C. P. O. nur als bewiesen anzunehmen sein, daß er sie wirklich unterschrieben hat. Welches die restlichen Folgen dieser Unterschrift sind — darüber enthält § 295 nichts, darüber gibt das materielle Recht, oder wie unser Gesetz sich ausdrückt, das bürgerliche Recht Aufschluß uud dieses wird gemäß Artikel Vll durch die neue Gesetzgebung nicht berührt, das heißt, nach wie vor sind in hebräischer Schrift oder Sprache ausgestellte Urkunden ungiltig. Ich befinde mich mit dieser Ansicht in voller Uebereinstimmuug mit dem Berichte der Permanenz-Commission, welcher besagt, „daß das Vorhandensein, einer Urkunde nicht mehr beweist, als daß die Aussage oder Willenserklärung, die ihren Inhalt bildet, von dem Aussteller gemacht wurde; ob und welche Rechtsfolgen daraus entsprungen seien, ob mittel st der Erklärung ein