Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 50 (10.12.1897)
- Date
- 1897-12-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 50 Dr. Bloch's Wmtzenphrifr. Sette 1007 Ein antisemitischer Cautionsschwindler. Dem Strafgerichte in Prag wurde der 37 Jahre alte Franz Stroug a l, Gründer, Eigentümer, Herausgeber und Reoacteur des antisemitischen Blattes f/Listy z Prahy" (Blätter aus Prag), eingeliefert, weil er in dem dringenden Verdachte steht, zahlreichen Personen, welche er in seiner Redaction, Administration und Expedition unter den verlockendsten Aussichten angestellt hatte, nicht nur keinen Gehalt gezahlt, sondern ihnen auch ihre - Cautionen vorenthalten zu haben. Es scheint, daß Strougal, welcher 37 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier Kinder ist, das Blatt nur zu dem Zwecke gegründet habe, um sich auf den Cautionsschwindel verlegen zu können. Hebräische Urkunden als gerichtliches Beweismittel in Oesterreich. Es ist notorisch, daß die Mehrzahl der gewerbetreibenden Juden in Galizien und Bukowina ihre Correspondenzen, Rechnungen, Geschäftsbücher, ja sogar Compromisse, Schiedssprüche und Contracte in hebräischer Sprache beziehungsweise mit hebräischen Buchstaben ausfertigen. Dieses enorme Gebiet processualer Beweise ist bis jetzt brach, gelegen; denn obgleich Privaturkunden in jeder beliebigen Sprache und mit beliebigen verkehrsüblichen Schrifkzeichen abgefaßt werden können, so ist ausnahmsweise mit Hofdecret vom 22. October 1814 Nr. 1106 verfügt worden, daß die in der hebräischen Sprache oder auch nur mit hebräischen und jüdischen Buchstaben geschriebenen Urkunden null und nichtig sind. In demselben Sinne bestimmt das Hofdecret vom 19. Februar 1846 Nr. 938 — trotz Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. December 1867 Nr. 142 (wie Ullmann in seinem österreichischen Civilproeeßrechte Seite 368 richtig bemerkt), — daß eine Unterschrift in hebräischen oder jüdischen Lettern nur als Handzeichen gelte. Jüdische Documente sind also bis jetzt im gerichtlicheil Verfahren ohne alle Bedeutung gewesen, obschon anderseits gemäß F.-M.-E. vom 13. August 1865, Zahl 17.776 die Sprache der Urkunden und Schriften auf die Gebührenbemessung ohne Einfluß ist und beispielsweise nach dem F.-M.-E. vom 26. Mai 1866 Zahl 3291 die hebräische Kethuba toussofa der Gebührenpflicht unterliegt. Die neue Civil-Proceßordnung schafft, wie der „Lemb. Jsr." hervorhebt, in dieser Beziehung Wandel, indem sie im 8 294 normirt: „Privat-Urkunden begründen, sofern sie von den Ausstellern sind, vollen Beweis dafür, daß die in denselben enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern herrühren." Die bisher normirte Einschränkung der Beweiskraft nur auf jene Urkunden, welche nicht in hebräischer Sprache oder mit hebräischen Buchstaben ausgefertigt sind, ist in das neue Gesetz nicht a u f g e n o m m e n worden. Bezeichnend hiefür ist namentlich ein Absatz der erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage, welcher lautet: „Wenn eine Privaturkunde als Beweismittel benützt werden soll, so muß sie ein Merkmal an sich tragen (d. i. die eigenhändige Fertigung), das dafür spricht, daß die Urkunde von dem angeblichen Aussteller herrührt, und welches zugleich geeignet ist, das Substrat für einen etwa erforderlichen Echtheitsbeweis zu bieten. In eine nähere Beurtheilung der Beschaffenheit dieser Unterzeichnung kann in einem Gesetz nicht eingegangen werden, welches den Grundsatz der freien Beweiswürdigung angenommen hat." Blutaberglaube in China und — Deutschland. In einem sehr interessanten Aufsatz über „Mission und Christenthum in China" lesen wir in der „Kölnischen Zeitung" vom 23. November folgenden auch für die ritualmordgläubigen Antisemiten Mitteleuropas beherzigenswerthe Zeilen: „Selbst für diejenigen wohlthätigen Einrichtungen der Missionäre wie Waisen- und Krankenhäuser, deren guter Zweck, sollte man meinen, ohne Erläuterungen ins Auge fallen muß, haben die Chinesen nicht das geringste Verständniß; auch diese bekräftigen vielmehr ihr Mißtrauen und sind der Anlaß zu dein unausrottbaren Glauben geworden» daß die Missionäre Kinder stehlen und tö'dten, um aus den Augen Arzneien zu verfertigen, sie zu ihren Photographien zu gebrauchen und dergleichen mehr. Wir Mitteleuropäer find schnell fertig, solchen Aberglauben in das finstere Mittelalter zu verweisen nnd ihn für einen Prüfftein des Culturzustandes im heutigen China zu nehmen; denn wir haben bereits vergessen, daß sich vor einigen Jahren zu Xanten am Rhein ein Proceß über den Ritualmord der Juden abspielen konnte, Und daß noch im Jahre des Heils 1896 eine in der Reichshauptstadt Berlin erscheinende Zeitung zu schreiben wagte, „beim Schächten werde das Blut unschuldiger Christenkinder getrocknet und zu Pulver gestoßen, woraus dann Pillen gedreht würden, die die Judengemeinden in Osterwein und Osterkuchen auflösen." Vielleicht, fügt das Kölner Blatt hinzu, ersteht auch uns einmal ein Montesquieu, um uns in „chinesischen Briefen" etwas am Ohr zu zupfen. Sicher aber sei, daß jener Aberglaube in China allgemein verbreitet und daß er zugleich mit der Verletzung des Fengschui die Triebfeder'zu mancher Erhebung gegen die Mifsionäre geworden ist, deren Ziel vor Allem die Zerstörung der Christenhäuser wäre. Arischer Pferdehandel in judenreiner Zeit. In einem sogenannten „Hausvater" vom Jahre 1712, den ein Leser der „Bolkszeitung" jüngst in einer alten Familienbibliothek entdeckte, finden sich weitläufige Beschreibungen der Kniffe und Betrügereien beim Pferdehandel in früheren Jahrhunderten. Nach diesen eingehenden Erörterungen ist wohl anzunehmen, daß gerade bei diesem Handel noch weit mehr betrogen wurde als heute; in dem angezogenen Buche nehmen die Anführungen der verschiedenen Arten des Betruges und der Mittel, sich dagegen zu schützen, nicht weniger als 4 Capitel, gleich 70 Folioseiten ein. Zum Schluß wird die Summe aller Kunstgriffe in einem Gedicht aus der Feder eines Herrn Rachel niedergelegt, welches seiner drastischen Komik wegen auch heute noch Interesse haben dürfte: Und wer kann alle Griff' des Pferdbetrugs aussprechen. Es sind der Künst' so viel als Kohlen in den Zechen, Als Hasen in dem Busch, als Prahler ohne Muth, Als Metzen ungedeckt, als Junkern ohne Gut. So viel als Mohrenland hat Kokusnuß und Affen. Als Läuse in dem Krieg in alten Röcken schlaffen; Als Mücken in der Luft, zu hohe falsche Ehr, Als Titel ohne Grund und sonsten nichtes mehr. So viel als Löcher sind in einem härnen Siebe, Als Schneider zu Paris, als auf der Mühle Diebe. Als England gute Schaf, als Schweden Steine trägt. Als Fiekgen schwarze Flöhe mit beiden Daumen schlügt. So viel als Härlein stehen auf dicker Zobelmützen, Als Sperling in dem Lenz, als Frösch' in allen Pfützen, Als Köpfe sonder Hirn, als Tropfen in dem Rhein, Als Flüche bei dem Spiel, als Narren bei dem Wein. Hieraus kann nun, wie noch hinzugefügt wird, ein Jeder das Facit gar leicht ziehen. Menschenhandel in Rußland. In der russischen Zeitschrift „Rußkaja Starina" erschienen vor einigen Jahren „Aufzeichnungen eines Dorfgeistlichen", von M. Oettingen ins Deutsche übersetzt. Sie bilden den unlängst erschienenen fünften Band der „Bibliothek russischer Denkwürdigkeiten" (herausgegeben von Professor Dr. Schiemann, Cottascher Verlag, Stuttgart). Dieses Buch bietet einen überaus lehrreichen Beitrag zur Sittengeschichte des Zarenreiches. Darin wird auch von regelrechtem Menschenhandel berichtet. Viele Gutsbesitzer betrachteten ihre Bauern wie das liebe Vieh; nein sie behandelten sie schlimmer als Hunde. Ein Gutsherr nannte seinen Diener Barbaß (ein Hundename) und pfiff ihn stets an. Die Hundezüchter, das war allgemein bekannt, tauschten Hunderte von Bauern gegen einen Hund aus. Ganze Dörfer wurden für einen Jagdhund hingegeben. Die Besitzer kleiner Landgüter, denen es an jungen Mädchen fehlte, kauften bei einem Gutsbesitzer solche um 25 Rubel das Stück. Damals bezahlten Gutsbesitzer für junge Windhunde 3000 Rubel. Somit wurde ein solches Thier 120 Mal höher geschätzt, als ein Mensch, oder 120 Mädchen standen im Werth einer Hündin. W. Windelband über Spinoza. Einer der neuesten und bedeutendsten Bearbeiter der Philosophiegeschichte, Professor Windelband in Straßburg behandelt in den „Präludien" (Borträge zur Einleitung in die Philosophie, S. 89) die allgemein wissenschaftliche Bedeutung Spinoza's und deffen Charakter wie folgt: „So gut wie nur irgend einer der Heroen der menschlichen Denkarbeit ist Spinoza der leuchtende Beweis dafür, daß es keine wahre Genialität und keine höchste Entfaltung geistiger Kräfte gibt ohne die Größe des Charakters. Wenn die Geschichte der Philosophie immer mit gewisser Feierlichkeit bei dem Namen Spinoza anhält und über seine Bedeutung mit besonderer Vorliebe sich ergeht, so rührt das vor Allem daher, daß bei ihm ebenso sehr der Mensch unser Herz gewinnt, wie der Philosoph unseren Geist fesselt; und es ist weniger der Reiz des Tragischen in seinem Geschick, welches er mit Manchem theilt. als vielmehr der ergreifende Eindruck wahrer, innerer Größe, worauf dies allgemeine Interesse an seiner Persönlichkeit