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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-12-03 · 49 (3.12.1897) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
49 (3.12.1897)
Date
1897-12-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 49 Vr. Bloch'» Wochentchrifl Seite 991 ^«seastfaHeKiir. Mögliche für einen solchen Glaubensbrnder zu leisten. Er bat um Ausnahme seines schwachsinnigen Kindes im Stephanie- Asyl. Zunächst erhielt er an eine ärztliche Autorität eine Empfehlungskarte zur Untersuchung des Kindes. Der Professor gab im Parere an: „Im höchsten Grade bildungsfähig, es wäre eine Sünde, wenn das Kind zu Grunde ginge". Leider ist aber der Vater nach Ungarn zuständig. Herr Stiaßny begab sich mit der vom Burghauptmanne erhaltenen Empfehlung zum magistratischen Referenten, damit aus kurzem Wege Protokoll ausgenommen werde wegen der Zuständigkeit. Zur Ehre des früheren Gemeinderathes muß bemerkt werden, daß bei solchen Fällen ohneweiters die Zuständigkeit ertheilt wurde. Die Allgelegenheit ist noch im Zuge. Mittlerweile wurde ihm gerathen, er möge um einen halben Freiplatz einreichen, welcher bei besonders berücksichtigungswertheu Fällen auch gewährt wurde. Derselbe Referent sprach sich aber mit aller Entschiedenheit dagegen aus und gebrauchte einen Coup, der den Ausschuß machtlos machte, indem er beantragte, statt vier halbe Freiplätze — darunter zwei israelitische Kinder — zwei ganze Freiplätze an Wiener Kinder zu verleihen. Auch da stellte Commercialrath Stiaßny den Antrag: Die Bittsteller sind nicht abzuweisen, er werde sich bemühen für die Zeit bis Erlangung der Zuständigkeit die ganze Pensionsgebühr zu beschaffell und der Herr Präsident werde ermächtigt, das Kind dann sofort ohne weiteren Beschluß auszuuehmen. Herr Stiaßny schrieb an Freifrau v. Hirsch-Gereuth, und die hochherzige Dame gewährte die Bitte. Mr das dritte Kind erklärte Baron Springer sich bereit, die Hälfte zu zahlen, und für die andere Hülste wurde noch kein Wohlthäter ermittelt. Prag. („K au st nicht bei Jude n".) Aus P r a g erhalten wir zu der von uns wiederholt besprochenen Assaire Tetzner in Görkau eine Zuschrift, nach welcher die Firma Gustav Tetzner ihren antisemitischen Commis Kling er, der an der Spitze der Görkauer Judenhetzer steht, noch immernichtentlassen hat. Solange aber dieser Mensch in Görkau bleibe, werde er, selbst gegen das Verbot seines Chefs im Geheimen weiter agitiren! „Wären die Tetzner's heißt es in der Zuschrift, „keine Antisemiten, dann hätten sie den Burschen sofort entlassen. Uebrigens ist der junge Tetzner als ein Hauptantisemit bekannt. Jetzt macht man aus der Noth eine Tugend, aus Angst, die Kundschaften zu verlieren. Tetzner bekam nämlich den Artikel der „Oesterreichischen Wochenschrift" von vielen jüdischen Kunden zugeschickt und muß Allen gegenüber sich rechtfertigen. Wir können nur neuerdings unsere Mahnung wiederholen, daß kein jüdischer Geschäftsmann mit dieser Firma in Verbindung trete, solange dieselbe ihren antisemitischen Comptoiristen nicht entlassen hat. Karlsbad. (Verein zur Bekämpfung des Anti s e m i t i s m u s.) Nachdem von Seiten der maßgebenden Kreise in unserer Stadt bisher die Bestrebungen der Antijuden, welche diese den Curort tief schädigende Hetze bei uns eröffnet haben, nicht entgegengetreten wurde, beabsichtigt, wie uns mitgetheilt wird, bereits eine Anzahl Personen in unserer Stadt die Gründung eines „Vereines zur Bekämpfung des Antisemitismus in Karlsbad", damit diese Schmach des Jahrhunderts in dem internationalen Curorte sobald wie möglich wieder verschwinde, der Einfluß der deutschnationalen Antijuden-Schädlinge überhaupt und der Karlsbader deutschnational-antisemitischen Schädlinge im Besonderen gebrochen und die Bevölkerung zu gemeinsamer Abwehr gegen diese Zwietrachtstreuer in unserer Gemeinde schreite. Die Ausarbeitung der Statuten dieses Vereines hat bereits begonnen und sollen dieselben sobald als möglich der k. k. Statthalterei überreicht werden. Boskowitz. (Friedeimeigenen Lager.) Sonntag, den 21. d. M. fand hier die Delegirtenwahl der Bezirkskrankencasse statt. Die Arbeitsgeber haben 13, die Arbeitsnehmer 35 Delegirte zu wählen. Nun haben wir in Boskowitz eine Filiale der Schuhwaarensabrik Jacob Fridezko aus Wien, deren Vertreter Herr Sigmund Z a h e l ist. Dieser Herr entblödete sich nicht, einer Wählervorbesprechung beizuwohnen, in welcher man die Ruse „Hinaus mit den Juden und mit den Socialdemokraten" nur zu oft hören konnte. Die Wahl ist schriftlich und zur Bequemlichkeit der Wähler werden die Namen der Candidaten gedruckt, und so muß es sich Herr Jacob Fridezko gefallen lassen, ohne sein Dazuthun unter berüchtigte Antisemiten zu kommen. Unwillkürlich drängt sich jedem die Frage auf: Ja, gab denn die Firma Jacob Fridezko ihrem Vertreter die Vollmacht antisemitisch zu wählen, oder that er dies aus eigener Machtvollkommenheit? Weiß die Firma Jacob Fridezko, daß sie einen Antisemiten aussütrert? Auch bei dem hiesigen jüdischen Advocaten, Herrn Dr. Marcus H a l p h e n, ist ein Sollicitator augestellt, der ein Antisemit comme il faut ist. Dieser findet sein größtes Vergnügen darin, in Gasthäusern über Juden und Judeukuechte zu schimpfen. Obwohl Herrn Dr. H a l p h e n bereits die Augen geöffnet wurden, kann er sich doch nicht entschließen, dieses antisemitische Früchtchen vor die Thüre zu setzen. Berlin. Professor Emil B r e s l a u r hielt am 23. November einen durch Solo- und Chorgesänge erläuterten Vortrag über das Thema : „Gibt es altjüdische o d e r nationaljüdische Melodien?" Redner stellte eine Anzahl Synagogengesänge aus älterer und neuerer Zeit zusammen mit Gesängen ganz gleichen orientalischen, slavischen und deutschen Charakters, und bewies dadurch sowohl wie durch die Aussprüche hervorragender jüdischer und christlicher Gelehrter aus alter und neuer Zeit, daß die Synagogengesänge keinen specifisch jüdischen Charakter tragen, sondern unter dem Einflüsse der Musik der Völker, unter denen die Juden gelebt haben, entstanden sind. Dadurch, daß diese edel melodischen, gemüthstiesen Gesänge durch Jahrhunderte den Juden in den trübsten Zeiten der Verfolgungen zum Trost gereicht haben, sind sie geweiht worden und sollen ihney heilig bleiben für alle Zeiten. Die Solo- und Chorgesänge, ausgesührt durch den unter Leitung des Vortragenden stehenden Synagogenchor der Resormgemeinde, die Damen Frau Kornatis und Beyer, die Herren Franz Boienthal und Kantor Nathan, an der Orgel begleitet von Herrn Franz Grunicke, erläuterten ausdrucksvoll die Darlegungen des Vortragenden. Die den großes Saal bis zum letzten Platz füllenden Hörer, unter ihnen Professor Joachim und andere Vertreter der Kunst und Wissenschaft folgten dem Bortrage mit lebhaftem Interesse. Berlin, 13. November. Ein recht erbauliches antisemitisches Stimmungsbild entrollt eine Verhandlung, welche vor dem hiesigen Schöffengerichte gegen den Privatbeamten E n ck e, den Candidaten phil. Stephan und den Schaukwirth Witte stattfand. Die beiden Erstgenannten waren der Körperverletzung, der letztere der Sachbeschädigung beschuldigt. Witte spürte in einer Nacht gegen ein Uhr noch das Bedürfnis, mit seinem Schwager einen Schoppen zu trinken und betraten zn diesem Zwecke ein auf ihrem Wege liegendes Bierlocal. In diesem schien eine lustige Gesellschaft beisammen zu sein, denn als die späten Gäste eintraten, wurde ihnen von allen Seiten „zugeprostet" und Witte von einem Gaste mit der Frage „angeulkt", „ob er etwa Jude sei". Dies ist nun nicht der Fall. Witte glaubte aber, dem Frager keine Rechenschaft schuldig zu sein und antwortete deshalb mit dem etwas orakelhaften Satze: „Manchmal ja, manchmal aber auch noch mehr." Andere Gäste sprangen hinzu, die Beiden waren im Nu umringt, aus dem Hintergründe ertönte es: „Juden raus!" und „Ahlwardt hoch!", und die nicht mehr genügende Kraft besitzenden Argumente der streitenden Parteien wurden durch erhobene Biergläser verstärkt, wobei Witte mit Bier begossen wurde. Die Wogen der Erregung gingen darob aufs Neue in die Höhe. Plötzlich schien sich der „Spuk von Resan" zu wiederholen: von unsichtbarer Hand getrieben, schwirrten Bierseidel durch die Lust und nahmen ihren Weg in der Richtung nach den beiden Bedrohten. Witte wurde auch zweimal getroffen und durch einen solchen Wurf an der Backe verletzt, so daß das Blut hervorquoll. Damit nicht genug, er wurde gepackt und gewaltsam aus dem Local entsernt. Da er seinen Schwager in Gefahr glaubte, wollte er wieder hineindringen und als ihm dies nicht gelang, soll er aus Wuth die Scheibe einer Glasthür mit seinem Stock zertrümmert haben. Der Staatsanwalt meinte, daß dem Witte in der That sehr übel mitgespielt worden sei, und sprach die Hoffnung aus, daß die beiden ersten Angeklagten als „gebildete" Menschen Scham über ihr Verhalten an jenem Abend empfinden würden. Es sei festgestellt daß Stephan mit einem von ihm geworfenen Bierseidel die Verletzung des Witte verursacht habe, Encke dagegen zwar geworfen, aber nicht getroffen habe. Letzterer sei daher nur wegen Wersens von harten Gegenständen auf Menschen mit 20 Mark Geldstrafe zu bestrafen. Gegen Stephan beantragte er, lediglich damit seine Carriere nickt ganz verdorben werde, keine Gesängnißstrase, sondern nur eine Geldstrafe von 100 Mark, gegen Witte, der sich von der begreiflichen Wuth habe hinreißen lassen, 20 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof entsprach bezüglich des Stephan dem Anträge des Staatsanwalts, indem er aus 100 Mark Geldstrafe erkannte, bezüglich der An-

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