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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-12-03 · 49 (3.12.1897) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
49 (3.12.1897)
Date
1897-12-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 49 3ti VLoch's WmtzrnphrM Gerte 985 derau nicht zu sein brauche; Mr. Bertillon erklärte, daß Dreyfus der Verfasser sei. Nichts lag vor, es wird sich das ergeben, als diese beiden widersprechenden Gutachten und doch ordnete das Kriegsministerium die Verhaftung an. Der Verhaftsbefehl trägt das Datum vom 14. October; das war ein Zeitpunkt, bevor noch irgend eine Vernehmung von Dreyfus stattgefunden hatte; am 15. October wurde er im Kriegsministerium vom Commandanten du Paty de Clam vernommen; das heißt, der Commandant dictirte Dreyfus Sätze aus dem „Bordereau" und er behauptet, daß Dreyfus bei dieser Gelegenheit gezittert habe; darauf wurde Dreyfus sogleich in das Militärgefängniß du Cherche-Midi abgeführt; es wurde seiner Frau verboten, ein Wort von der Verhaftung auch nur den eigenen Verwandten mitzutheilen; es wurde dem Gefängnißdirector eingeschärft, über die Verhaftung von Dreyfus Niemandem Mittheilung zu machen: nicht einmal in das Gefangenen-Register durfte Dreyfus mit näherer Bezeichnung eingetragen werden — nur die „Libre Parole" erfuhr die Thatsache und gab sie bekannt. Auch über eine Reihe weiterer Vorgänge sind wir vollständig durch die öffentlichen Angaben der Betheiligten unterrichtet. Du Paty de Clam verhörte Dreyfus im Gefängniß stets in Gegenwart des Gefängnißdirectors. Er erhielt kein Geständniß; Alles, was er that, bestand darin, daß er Dreyfus immer wieder veranlaßte, Worte aus dem Bordereau zu schreiben; er, der das Zittern bei der ersten derartigen Manipulation bei Dreyfus entdeckt hatte, kam dann auf die ingeniöse Idee, den Gefängnißdirector um eine Blendlaterne zu bitten. Er wollte das Licht plötzlich dem Verhafteten ins Gesicht werfen, um ihm so ein Geständniß zu entreißen; eine Phantasie, würdig eines schlechten Romanciers, aber erstaunlich am Ende des 19. Jahrhunderts. Der Gefängnißdirector wies dieses ungewöhnliche Ansinnen ab. Diese Einzelheiten stehen durch öffentliche Erklärungen, die einen Widerspruch nicht gefunden haben, fest. Was aber am 19. December 1894 und den folgenden Tagen in dem geheimen Kriegsgericht, vor dem Dreyfus zu erscheinen hatte, vorging, darüber gab es bisher zwar Mittheilungen, aber es gab keine Bürgschaft für ihre Zuverlässigkeit; heute gibt es auch diese. Auf welche Weise Bernard Lazare in seiner Schrift über Dreyfus zu ganz positiven Angaben über die Sitzung des Kriegsgerichtes gelangen konnte, wissen wir nicht, aber diese Angaben müssen zuverlässig sein, denn es liegt nunmehr ein Brief des Bertheidigers von Dreyfus, des angesehenen Advocaten Demange, an Lazare vor, in dem es heißt: »Comme je vous l’ai dit dans la visite que vous m’avez fait l’honneur de me faire, je n’ai jamais connu d’autres charges contre le capitaine Dreyfus que celles discut£es par vous . . .« Demange war einer der Wenigen, die das officielle Actenmaterial von Amtswegen kannten; seine Behauptung in Bezug auf Lazare's Schrift hat niemals eine Anfechtung gefunden und es muß daher als feststehend erachtet werden, daß der Anklageact vor dem Kriegsgericht, ich sage der Anklageact, sich schließlich auf nichts, auf absolut nichts stützte, als auf das Bordereau. Weiteres greifbares Anklagematerial kennt weder Dreyfuß noch sein Vertheidiger Demange. Und es ist daher erklärlich, daß der öffentliche Ankläger seine Rede so etwa geschlossen haben soll: Lette lettre missive (— le bordereau —) est de Pdcriture du capitaine Dreyfus. M. le commandant du Paty de Clam l’ä affirm6, MM Bertillon, Charavay et Teysonnieres Pont affirme ä leur tour; je declare qu’il est de sa main, vous le d6clarerez aussi et vous condamnerez cet homme. Daß zwei Sachverständige,'! Gobert und Pelletier, ein der Anklage ungünstiges osficielles Gutachten abgegeben haben, wurde nicht gesagt; auch wurde nicht hervorgehoben, daß das Bordereau mit den Worten endet: »Je vais partir en manoeuvres«, während Dreyfus die Manöver nicht mitmachte. Allmählich wurde die Thatsache in Frankreich bekannt, daß nur auf Grund der Handschriftvergleichung Dreyfus verurtheilt worden war. Man erinnerte Mercier, daß er von Rapports accablants gesprochen hatte; von einer »culpabilite de cet officier absolument certaine«; NUN gab es aber nur ein einziges Schriftstück, das zwar eine Majorität von Sachverständigen — es waren drei — als von Dreyfus herrührend bezeichnete; aber zwei Sachverständige bestritten diese Angabe, wie konnte man da von erdrückenden Beweisen und einer absolut sicheren Schuld sprechen? Nun ereignete sich ein Zwischenfall, dem, wie mir scheint, die größte Bedeutung beigemeffen werden muß. Am 15. September 1896 machte der General Mercier zu seiner Bertheidigung im „Eclair" die Mittheilung, daß die Annahme unrichtig sei, als habe die Berurtheilung nur auf Grund des Bordereau stattgefunden. Dem Kriegsgericht habe außerdem ein Brief Vorgelegen des deutschen Militärattache in Paris an den italienischen Militärattache, in dem es hieß: »Decidäment, cet animal de Dreyfus devient trop exigeant.« Dieser öffentlichen Behauptung voll Mercier ist niemals widersprochen worden; aber fest steht auch, daß der Vertheidiger Demange und Dreyfus selbst dieses Anklagematerial nicht kannten und niemals gekannt haben. Auch behauptet Bernard Lazare, daß General Mercier in das Berathungszimmer des Kriegsgerichts, als man ein Nichtschuldig aussprechen wollte, einttat und jenes neue Schriftstück vorzeigte, das die Verurtheilung herbeiführte und das Dreyfus selbst und sein 33ertheidiger niemals zu Gesicht bekommen haben. Demange will an solche Möglichkeit nicht glauben, er schreibt: »Excusez-moi de ne pas oser croire a cette enormite d’une communication faite aux juges en «dehors de l’accuse et de son defenseur.> Demange glaubt nicht an diese Ungeheuerlichkeit; aber Mercier selbst behauptet diese „Ungeheuerlichkeit" — unklugerweise und keiner der anderen Betheiligten widersprach ihm. Man muß also in diesem Falle dem General Mercier glauben. Ueber die Schuld oder Unschuld von Dreyfus entscheidet dieser Zwischenfall nicht, aber wenn es feststeht, daß die Richter auf Grund von Material ihr Urtheil fällten, das weder der Vertheidiger noch der Angeklagte kannten, so ist dies augenscheinlich ein Revisionsgrund des Processes, der unter allen Umständen bei civilisirten Nationen durchschlagen muß.! Die einzige Frage ist also: sagte General Mercier die Unwahrheit, als er im „Eclair" behauptete, die Berurtheilung habe sich auch gestützt auf den Brief: »Decidement, est animal de Dreyfus devient trop exigeant.« Ist diese Behauptung wahr, wie man doch annehmen muß, denn von diesen Thatsachen hatten alle Richter Kenntniß, dann hatte sich jene enormitß zugetragen. Wenn dieser Punkt in den Vordergrund gerückt wird, sollte eine Revision des Processes ganz abwendbar sein. Eine Revision ist freilich keine Freisprechung. Nach viertägigen Berathungen bei geschlossenen Thüreu war die Berurtheilung allein erfolgt auf Grund der Gutachten von Schreibfachverständigen. Nnn hat General Mercier einen neuen Stteich gemacht, der sich wiederum als überaus unglücklich erwies, um das zu erhärten, was erhärtet werden sollte. Mercier hatte immer behauptet, aus Gründen der internattonalen Politik könnte das Material, das die Berurtheilung herbeigeführt habe, nicht veröffentlicht werden. Nachdem er zum Unglück für sich damit begonnen hatte, im „Eclair" den Brief »cet animal de Dreyfus« zu veröffentlichen, veröffentlicht er drei Wochen später, am 10. November 1896, im „Matin" das Bvrdereau selbst im Facsimile, wiederum zum Unglück für sich. Daß das Bordereau in den Schriftzügen und im Inhalt völlig richttg wiedergegeben sei, wurde von allen Seiten anerkannt. Daraufhin wurden Crepieux-Jamin, Gustave Bridier, de Rougemont, Paul Moriaud, E. de Marneffe, Gray Birch, Th. Gurrin, I. H. Schooling, D. Carvalho, Ames, Hoctös und Preyer, hervorragende Gelehrte auf dem Gebiete Frankreichs, Englands, der Schweiz, Belgiens, Deutschlands, Amerikas rc., angegangen; und sie alle behaupten in motivirten Gutachten, daß Dreyfus nicht das Bordereau geschrieben habe. Das beweist nichts weiter, als die eine Thatsache, die man nie aus dem Auge laffen sollte: Die Schriftvergleichung ist ein Beweismittel von äußerst zweifelhaftem Werth. Dieses Beweismittel kann einen gewissen Werth haben, um andere schwerwiegende Verdachtsmomente in gewissem Umfange zu unterstützen; auf dieses Beweismittel aber allein eine Berurtheilung zu stützen, wie es hier geschehen ist, erscheint als eine neue Ungeheuerlichkeit.

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