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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-12-03 · 49 (3.12.1897) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
49 (3.12.1897)
Date
1897-12-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 982 Nr. 49 Vr Vkntz's Sprachenfrage neuerdings anbahnen und endlich gegenüber jenen demagogischen Elementen, welche namentlich in der Reichshauptstadt den Racenhaß entfesselt hatten, der staatlichen Autorität und dem Gesetze zum Siege verhelfen. In seiner Antrittsdeclaration hat das Ministerium Badeni diese höheren Staatsaufgaben deutlich und klar gekennzeichnet. Gras Badeni hat ausdrücklich erklärt, daß er den unfruchtbaren, von der Civilisation ablenkenden Bestrebungen cntgegentreten und die gesellschaftliche Ordnung erhalten wolle, ein Passus, der direct als eine Kriegserklärung an den Antisemitismus gedeutet wurde Dieser Erklärung entsprach es auch, daß Gras Badeni wenige Tage nach Uebernahme der Regierung die Wahl Dr. Lueger's zum Bürgermeister Wiens zur kaiserlichen Bestätigung nicht vorschluq und diese Ablehnung im Abgeordneteuhause mit folgenden Worten motivirte: „Ich kann die Wahl Doctor L u e g e r's n i ch t z u r k a i s e r l i ch e n Bestätigung Vorschlägen, weil die erforderliche Bürgschaft für eine streng o b j e c t i v e. sachlich e, v o n jeder agitatorischen Tendenz freie, allen Classen der Bevölkerung gegenüber gleichmäßige, den Anforderungen der Autorität volle Rechnung tragende Führung der Verwaltung nicht außer Zweifel st eh t." Die folgenden Ereignisse sind noch in Aller Erinnerung. Die christlich-sociale Majorität wählte Dr. Lueger entgegen der Allerhöchsten Willensmeinuug zum zweiten Male zum Bürgermeister und dieser nahm die Wahl mit folgenden Worten an: „Es ist meine Pflicht, zum Kampfe überzugehen und denselben fortzuführen — das Volk von Wien wird nicht zurückweich en. Und das „Volk von Wien" setzte sich in Bewegung. Der Kampfruf Lueger's fand auf der Straße ein tausendstimmiges Echo, ein Massenaufgebot des antisemitischen „Prlger"thums erschien in der kaiserlichen Burg und mußte aus derselben mit gefälltem Bajonett vertrieben werden. Drohend erhob Dr. Lueger seine Faust und seine parlamentarische Garde inscenirte im Abgeordnetenhause einen Sturm, der erst in den jüngsten Obstructionsdebatten seines Gleichen fand. Von der Galerie herab brachten sie die Hochrufe auf Lueger, fanatisirte Weiber durchzogen unter Johlen und Schimpfen die Straßen der Stadt, und so wild, so maßlos war die Aufreizung der Massen, daß selbst das päpstliche Organ sich gegen diese „volksverführerische" Art, gegen den Antisemitismus, „der durch die Straßen läuft und nicht übel geneigt ist, sich in der Plünderung und dem Massacre der Juden zu äußern", wendete. Graf Badeni selber führte aber später Herrn Lueger zur Audienz in die Hofburg und dessen neuerliche Wahl zum Bürgermeister erhielt die kaiserliche Bestätigung. In diesem Ereignisse ist der Ausgangspunkt für die Schwierigkeiten zu suchen, welche Graf Badeni so bergehoch selbst auf seinen Weg gehäuft hat, daß er dieselben schließlich nicht mehr zu überwinden vermochte. In einem wichtigen, wie sich nun herausstellt, dem wichtigsten Punkte hatte er sein Programm durchlöchert. Statt den gesellschaftlichen Frieden herzuftellen, statt der Autorität des Gesetzes Achtung zu verschaffen, war er dem Terrorismus der Straße gewichen, hatte er die Demagogie legitimirt. Die Folge dieses Fehlers äußerte sich sofort auch in dem zweiten Punkte seines politischen Programmes. Das Beispiel Lueger's hatte die nationalen Parteien gelehrt, wie man es machen müsse, um dem Willen einer Minorität gegenüber jenem der Regierung und der Parlamentsmehrheit Geltung zu verschaffen. Ganz abgesehen von der Frage, ob die Erlassung der Sprachenverordnungen ein geschickter politischer Schachzug war oder nicht, ob die Deutschen in ihrem Kampfe gegen Wochenschrift dieselben das Recht für oder gegen sich hatten, muß man doch sagen, daß sie diesen Kampf nicht mit den Waffen des Geistes, nicht auf dem Boden des parlamentarischen Rechtes, sondern mit der Faust, mit der nackten Gewalt geführt haben. Und wieder ist diese Faust, wieder ist die Politik der Straße Siegerin geblieben. Ein dem gefallenen Ministerpräsidenten freundliches Organ, das „Vaterland", constatirt in seiner Nummer vom 29. November: „Infolge des äußerlichen Zusammentreffens der Umstände erscheint die Entlassung Badeni's und die Berufung des Baron Gautsch als ein Sieg der Gasse." ÄMZ Und soweit ist die Gleichgiltigkeit gegen Recht und Gesetz gediehen, daß die gestürzte Regierung selbst, nachdem sie einmal den unheilvollen Pfad der Conivenz gegen die Politik der Fäuste betreten hatte, das Gefühl für die Grenzlinie zwischen Recht und Unrecht, Gesetzmäßigkeit und Gesetzlosigkeit verlor und sich Hinreißen ließ, die verfassungsmäßige Grundlage des Parlaments anzutasten. Offen wurde vom „Rechte der Nothwehr" von „Gewalt gegen Gewalt" gesprochen und damit ein höchst gefährliches Beispiel für alle Jene gegeben, welche die Autorität durch Brutalität vernichten wollen. So erfreulich der Sturz einer Regierung ist, die auf solche Weise innerhalbder kurzen Frist von zwei Jahren gerade auf dem von ihrem Ausgangspunkte entgegengesetzten Pole angelangt war, mit umso schwereren Bedenken müssen doch die Vorgänge, welche zu diesem Sturze führten, jeden aufrichtigen Patrioten erfüllen. Jener geschichtliche Sonntag, an welchem die Erbitterung der in den Straßen wogenden Menge plötzlich in Hellen Jubel umschlug, jene Sturmscenen, die das Parlament in seinen Grundfesten erbeben machten, die ganze unheilvolle Epoche, welche mit der Mißachtung der verfassungsmäßigen Rechte der jüdischen Staatsbürger begann, in der Nichtachtung der nationalen Rechte der Deutschen ihre Fortsetzung fand und erst in dem Augenblicke endete, wo bereits die Sistirung der staatsbürgerlichen Rechte Aller drohte — diese traurige Epoche, in welcher das Faustrecht sich stets siegreicher erwies als das geschriebene Verfassungsrecht — das Alles kann leicht vorbildlich werden für die ganze fernere Entwicklung unseres öffentlichen Lebens. Graf Badeni war an oem Tage verloren, wo er den Agitator Lueger zu einer Amtsperson machte. Dieser erste entscheidende Sieg des Racen- und Classenhasses in Oesterreich war nicht geeignet, die nationalen Parteien Mäßigung und Achtung vor dem Gesetze zu lehren. Und hier liegt auch die furchtbare Schwierigkeit, welche sich seinem Nachfolger entgegenthürmt. Das Ministerium Gautsch wird als eine Regierung der Beruhigung und Vermittlung bezeichnet. Will sie diesen Effect erreichen, dann müßte eine Reinigungsarbeit von Grund auf begonnen, daun müßte mit dem ganzen abscheulichen Inventar des Racenhasses aufgeräumt werden. Wir können uns nicht denken, daß Ruhe, Ordnung und Gesetzlichkeit in wünschens- Werthem Maße wiederkehren, wenn man zwar der deutschen Minorität Garantien gegen die Unterdrückung durch die slavische Majorität schafft, die jüdische Minderheit aber noch fernerhin schutzlos dem wüthenden Hasse der arischen Mehrheit preisgibt. Wenn man die Wiederkehr der Gesetzlichkeit will, dann muß man sie ganz wollen — eine Einschränkung, eine Exemption gibt es da nicht. Nichts reizt mehr zur Nachahmung, als die Durchbrechung der gesetzlichen Schranken auch nur an einem einzigen Punkte. Als das Ministerium Badeni ins Amt trat, erklärten wir vom Standpunkte der jüdischen Interessen, daß wir es nicht nach seinen schönen programmatischen Worten, sondern nach seinen Thaten beurtheilen werden. Dasselbe gilt vom Ministerium Gautsch. Wir Juden können an Kämpfen nicht theilnehmen, in denen die Gewalt der Fäuste entscheidet. Wir sind numerisch eine verschwindende Minorität im

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