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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-11-19 · 47 (19.11.1897) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
47 (19.11.1897)
Date
1897-11-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 47 9ti Vloch's Wochrnkchrist Seite 943 Hause nicht aufzuhelfen vermögen, soll dadurch eine Aufbesserung zutheil werden, daß man aus den nie versagenden Cassen der Stifte und Klöster, die so manche Barrierestockwahl ermöglicht haben, die Mittel zusammenschnorrt, um Reisekarten für bäuerliche Statisten zu kaufen, die ein Wiederaustreten der ausgesungenen Stars der antisemitischen Partei ermöglichen sollen. Eine Preisausschreibung! Wer vermag den Zweck jenes Bauerntages zu nennen, der letzten Sonntag in die Sofiensäle zusammengetrommelt wurde. Wir versprechen dem glücklichen Löser dieses Preisräthsels ein Farbentableau sammtlicher bisheriger Gesinnungen des Dr. Lueger. Bauern haben auf diesen Tag so gut wie keine gesprochen. Steiner und Eichhorn und S ch e i ch e r, also zum größten Theil Landwirthe mit — Tonsur brillirten mit abgeschmackten, unendlich verwässerten Angriffen gegen Großcapital und Judenthum und ein Redner hatte die gloriose Idee, man sollte, s ä m m t l i ch e Schulden der Spirituosen für urrgiltig erklären. Das ist wenigstens ein Capitalseinfall. Nur die Einschränkung auf Spirituosen ist nicht empfehlenswerth. Die Ungiltigkeit aller Schulden ist ein probates Mittel, deni Bauernthum, der Landwirthschaft auf die Beine zu helfen. Und dann entspricht dieser Antrag so ausgezeichnet dem Schlagwort von der st a a t s e r h a l t e n d e u, der con servativ en Bauernschaft, die allein im Stande ist, den Umsturzbestrebungen der Socialdemokratie ein Paroli zu biegen. Die Negierung, deren Vertreter ausdrücklich versprach, das Ergebniß der Berathungen des Bauerntages der eingehendsten Prüfung zu unterziehen, soll nur ja dieses ihr Versprechen halten. Sie könnte aus diesen Berathungen Mancherlei lernen. Wie wär's, wenn der Finanzminister dem guten Beispiel folgen würde? Man könnte schließlich auch die österreichische Staatsschuld ungiltig erklären, dadurch würde Oesterreich entschieden geholfen werden. Es gibt nichts über bäuerliche Hausmittel! Der Aerztefeiud E b e n h o ch hat doch Recht! Die Solidarität des Antisemitismus. Die schwarze Meute ist los! Die Allianz der Finsterlinge entwickelt eine fieberhafte Thätigkeit, die Internationale des Rückschrittes und der Dummheit riistet sich zu einem Verzweiflungskanlpfe. Und warum das Gezeter und Gejohle in den antisemitischen Zeitungen aller Sprachen und Länder? Weil jener Excapitain Dreyf u s, der auf den Teufelsinseln als ein Gefangener der französischen Regierung dahrnsiecht, zufällig jüdischer Abstammung ist. . . . Wohl gemerkt! Nichts liegt uns ferner, als für D r e y f u s im gegenwärtigen Augenblick eine Lanze zu brechen. Viel zu dunkel und unaufgeklärt ist die ganze Angelegenheit, allzuviele rmcontrolirbare Factoren haben in der Entwicklung der Schicksale jenes Mannes mitgespielt; auf manche bisher unbeantwortete Frage muß endgiltig Bescheid erfolgen, bevor man sich endgiltig über die Alternative aussprechen kann, ob man es mit der furchtbaren aber gerechten Sühne eines nationalen Verbrechens oder mit einem im Laufe der Jahrhunderte in seiner Furchtbarkeit einzig dastehenden Justizmord zu thun hat. Man kann wahrlich nicht den Vorwurf erheben, es werde eine ungebührliche Agitation zu Gunsten des Juden Dreyfus entfaltet. Was allen modernen Anschauungen von Gerechtigkeit und Justiz ins Gesicht schlägt, was eine reine Justizangelegenheit auf den politischen Markt, mitten hinein in den Lärni des Tages, in den Qualm der politischen Parteien zerrt, das ist jene mit beispiellosen! Eynismus inscenirte Antisemitenaction, die darauf abzielt, dem Juden Dreyfus jene simpelste Gerechtigkeit zu weigern, die jedem Verbrecher von gesetzeswegen gewährt werden muß. Was verlangen denn die Wortführer der Sache Dreyfus? Sie behaupten,.neue Beweisstücke aufgefunden zu haben, Documente, die ihrer Ueberzeugung nach das erstrichterliche Urtheil als ein irrthümlich geschöpftes erscheinen ließen, sie heischen keine Gnade, sie bitten nur um Revision des Processes, um eine nochmalige Unteruchung, denn Irren ist ja inenschlich. Aber Irren ist nach dem Antisemitenorgane nicht menschlich, wenn der Jrrthum das Lebensglück eines Juden zerstört hat. Der Jude Dreyfus muß schuldig sein, mögen noch so viele Beweise seiner Unschuld nachträglich ans Tageslicht konunen, thut nichts, der Jude wird - verbannt. Dagegen muß sich der Rest europäischen Gerechtigkeitsgefühls aufbäumen, gegen jene frivole Weigerung, jene Beweisstücke auch nur zu überprüfen. Lügt und heuchelt nicht von jüdischer Solidarität, die sich im Falle Dreyfus geltend macht. Die antisemitische Solidarität der Gemeinheit feiert in dieser traurigen Affaire wüste Orgien, und schüchtern sind die Versuche, der Solidarität der Menschlichkeit zur Geltung zu verhelfen. Vom Jahrmarkt des leben«. Zum Kampf um s Recht. Wiederholt sind in den letzten Jahren officielle Versuche unternommen worden, die staatsgrundgesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung in der Zugänglichkeit aller öffentlichen Aemter für die Staatsbürger jüdischer Confession zu nullifieiren. Wir erinnern an die „berühmte" Coucursausschreibuug für die Stelle eines Salinenarztes in Hallstatt unter dem Cvalitionsministerium, an die unter der Ministerschaft des Herrn v. P l e n e r von den galizischen Finanzbehörden geforderte Beibringung des Taufscheines, an die gleiche Forderung der Heeresverwaltung bei Bewerbungen um Aufnahme in die Kadettenfchulen und schließlich an die in der „Wiener-Zeitung" zahllos wiederkehrenden Concursausschreibuugen von Gemeinden, in welchen die erledigten Stellen direct nur für arische Bewerber ausgeschrieben werden. Im Abgeordnetenhause ist über diese amtlichen Verstöße gegen die Staatsgrundgesetze mehrfach interpellirt worden. In einzelnen Fällen wurde Remedur geschaffen, in anderen nicht. Die nachfolgende Mittheilung beweist nun, daß wir von der Verwirklichung des Grundsatzes, daß die öffentlichen Aemter allen Staatsbürgern in gleichen! Maße zugänglich seien, noch immer weit entfernt sind. Ein junger Mann, Juris Doctor und Reserve-Ossicier, hatte die Absicht, im Militär-Auditoriate ein Unterkommen zu suchen. Er ist hiezu durch seinen Studieugang und seinen militärischen Rang berechtigt. Bei seiner mündlich angebrachten Bewerbung wurde ihm jedoch bedeutet, daß seine Bemühungen erfolglos bleiben würden, weil ihm sein jüdisches Glaubensbekeuntniß im Wege stehe. Es existirt nämlich eine Verordnung aus der Zeit Maria Theresias (!), nach welcher nebst anderen Qualisieations-Zeugnissen auch der „Taufschein erforderlich ist, und ans diesen Ausdruck stützt man sich bei der Abweisung jüdischer Bewerber, welche statt eines Taufscheines „nur" einen Geburtsschein v o r l e g e n können. Die Stellen im Militär-Auditoriate sind unzweifelhaft „öffentliche Aemter" im Sinne des Gesetzes. Ebenso unzweifelhaft ist es, daß die Staatsgrundgesetze allen diesbezüglichen Verordnungen aus früherer Zeit derogiren, daß also eine Verordnung aus dem 18. Jahrhundert nicht mehr Gesetzeskraft haben kann. Es steht selbstverständlich der Heeresverwaltung frei, andere, aus der persönlichen Qualification der Bewerber abgeleitete Gründe für eine abweisende Erledigung ihrer Gesuche geltend zu machen. Das Glaubensbekenntniß aber darf nicht als Hinderniß einer Anstellung angeführt werden. Geschieht dies dennoch, so ist dies eine Ungesetzlichkeit. Mehr läßt sich über die Sache nicht sagen. Daß jüdische Bewerber unter den heutigen Verhältnissen wenig oder gar keine Aussicht haben, zu Staatsanstellungen zu gelangen, ist eine leider nur zu wahre Thatsache. Wogegen mau jedoch Stellung nehmen muß, ist das offizielle

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