Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 46 (12.11.1897)
- Date
- 1897-11-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Dr. VLoch's WochrnptzrM Seite 937 Nr. 46 gelehrt wird, soll für den Gottesdienst zusammengefaßt und im Gotteshause an heiliger Andachtsstätte der Jugend in Form einer kurzen Ansprache gereicht werden. Die Exhorte soll für die Heranwachsende Jugend gleichsam ein moralisches Stahlbad bilden, aus dem sie dann getrost, weil gestärkt und gekräftigt, in die rauhe Welt der Wirklichkeit mit ihren mannigfaltigen Gefahren und Verlockungen treten kann. Wie ein Bad aber, um bei dem Bilde zu bleiben, eine ganz genaue Temperatur haben muß, wenn es wohlthuend und nicht sogar schädlich wirken soll, ebenso ist strenge Sorgfalt und Behutsamkeit bei einer an die junge Welt zu haltenden Ansprache unerläßlich. Wässerig darf sie keinesfalls sein. Ein einziges in Unachtsamkeit gefallenes Wort kann die beabsichtigte Wirkung der ganzen Exhorte sehr vermindern, ja sogar ganz aufheben. Die Predigt, selbst für erwachsene Zuhörer, darf nichts anderes sein, als die Umprägung des im heiligen Schriftthum in so reichem Maße angehäuften Schatzes an Edelmetall in kleinere Münzen, um die Hebung und Befruchtung des religiösen Lebens herbeizuführen. Der schwerfällige Barren muß gewissermaßen zerlegt und zerkleinert werden, damit die Vorschriften der Religion nach ihrem ethischen und moralischen Inhalt zum Gemeingut Aller, auch der Mindergebildeten werden können. Ist dies aber schon bei Predigten für Erwachsene der Fall, umso behutsamer müssen die Geistesgaben unserer Religion der zarten, noch unbeholfenen Jugend gereicht werden. Ja, wir gehen lwch weiter und behaupten sogar, daß der Jugend nur ein .waebsia haschekei“. nur die Hälfte dieser umgeprägten Münze geboten werden soll. Hinreichend genug .leedsLeK bedek habajis , um die Risse und Schäden im Gotteshause zu repariren und beseitigen zu helfen. Dieser halbe Hebekel muß ihr aber ganz gegeben werden. Weihe die Jugend ein in die Geheimnisse der Gotteslehre nach ihrer Weise, sie wird gewiß im Alter noch Dir Dank dafür wissen. Eine einzige kleine Legende aus dem Midrasch genügt, um die Jugend beim Gottesdienste zu begeistern und zu erbauen. Man braucht ja, man darf gar kein schweres Geschütz ins Treffen führen, um die Herzen der Jugend zu erobern. Ebensowenig darf die Exhorte die Aufmerksamkeit der jungen Hörer lange in Anspruch nehmen. Das, canonische Recht hat selbst für eine vollkommene Predigt den Zeitraum von nur einer halben Stunde festgesetzt, um die Zuhörer nicht zu ermüden. Für den Effect einer Ansprache an die zarte Jugend ist es allenfalls noch mehr von Wichtigkeit, sich' kurz zu fassen. Schnell empfänglich wie das junge Gemüth auch ist, erniüdet es eben so schnell. Die Exhorte sei daher kurz und bündig gesagt: kurz und bündig. Selbstredend ist es aber auch, daß die Ansprache entsprechend der Weihe des Ortes gehalten werde und ist alles die Lachmuskel zu erregen Geeignete vorsorglich beiseite zu lassen. Wenn wir Inden auch jenen salbungsvollen, wcihrauchdustenden Predigten von jeher abhold sind und uns gerne an geistigen Aperous von der Kanzel herab ergötzen, so darf dies bei der Jugend nur eaw ^rano aalia im buchstäblichen Sinne des Wortes stattfinden. Der Gottesdienst erheischt von uns zwar Freudigkeit, er erfordert Lust, aber sicherlich keine Lustbarkeit. Zur Belustigung führen wir unsere Kinder nicht ins Gotteshaus. — Eine nach Form und Inhalt gut gehaltene Exhorte bildet gewiß einen mächtigen Anziehungspunkt und ist im Stande, unsere Jugend für ihr Volk und ihre Religion zu begeistern. Und wahrlich, es thut dies noth in unserer überaus materialistisch gesinnten Zeit! Denn sagen wir es nur rund heraus. Schon der kleine Käsehoch in den unteren Classen, wie wir dies leider zu oft wahrnehmen, glaubt, der grünende Aronsstab sei durch Jahrtausende trocken geworden und bedürfe des — Wasser s. In dieser ganz richtigen Voraussicht hat der löbliche Vorstand der Wiener Cultusgemeinde ganz besonderes Gewicht gelegt auf die Exhorte beim Judengottesdienste. Daß das erstrebte Ziel im vollsten Maße erreicht werden möge, das walte Gott! Dr. D. K a n i tz. Tisza-Eszlar in Mödling. Wie erinnerlich, fand Anfangs August dieses Jahres in Mödling gegen ein elfjähriges Mädchen Mariska K a r i k a eine Verhandlung wegen falscher Aussage, beziehungsweise wegen Verbrechens der Verleumdung statt. Das Kind hatte bei seiner Tante in Mödling zum Sommeraufenthalte gewohnt, als diese plötzlich verreisen mußte und das Mädchen allein auf einige Tage zurückließ. Von Furcht erfüllt, suchte das Kind bei einer benachbarten Sommerpartei, der Frau L e i t g e b, Zuflucht. Als die Tante nach drei Tagen zurückkehrte und, über das Mädchen erzürnt, dasselbe züchtigen wollte, erzählte die Kleine, Frau Leitgeb, die „Jüdin", habe sie m ihr Haus gelockt, um sie zu ermorden. Das Kind berief sich dabei auf das Märchen vom Ritualmord. Nach der hierauf eingeleiteten Untersuchung gegen Frau Leitgeb, die übrigens Christin ist, stellte sich heraus, daß das Kind in allen Stücken gelogen habe. Daraufhin erhob der staatsanwaltschastliche Functionär gegen Mariska Karika die Anklage wegen Verleumdung. Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgerichte in Mödling stellte Dr. Adolf B a ch r a ch, der Vertheidiger der Angeklagten, welche, ohne zu stocken, in unheimlicher Ruhe und in gewählten Worten alle möglichen Lügen erzählte, den Antrag, den Geisteszustand des Kindes zu untersuchen. Der Gerichtshof gab diesem Anträge Folge. Nach dem Gutachten des Wiener Gerichts - Psychiaters leidet das Kind an beginnendem Verfolgungswahn. Die Kleine ist nach diesem Gutachten in ihrer körperlichen Entwicklung sehr zurückgeblieben. Obwohl einerseits ihre Kenntnisse sehr gering sind, entwickelt sie doch anderseits eine auffallende Phantasie. Durch den Aufenthalt in Mödling in einer ihr fremden Umgebung wurde das Kind ängstlich und nnßtrauisch und gerieth, als sich überdies seine Tante entfernte, in einen so erregten Zustand, daß es unter Benützung der Fabel vom Ritualmorde sich als Gegenstand eines Attentates hinstellte, um sich bei der Tante wegen der nicht erlaubten Entfernung zu entschuldigen und so einer Züchtigung zu entgehen. Die Kleine gab ihre Erklärungen im Gerichtssaale im Tone vollster Ueberzeugung ab, wobei jedenfalls Illusionen, möglicherweise auch Haüucinationeu thätig waren. Das Delict stellt sich nach dem erwähnten Gutachten zweifellos als Ausfluß krankhafter Anlage dar, und es besteht dermalen, ein in Entwicklung begriffener Verfolgungswahn, der bei dem jugendlichen Alter des Mädchens jedenfalls zu den größten Seltenheiten zählt. Reminiscenzen an eine ihr angeblich in Preßburg einmal erzählte Schauergeschichte, die sie in phantastischer Weise ausgeschmückt wiedergibt, dann die in ihr schon festgewurzelte Meinung, daß ihre Nachbarn Juden seien, regten sie zur Erfindung einer ähnlichen Fabel an, mittels deren sie sich ihrer Tante gegenüber als Gegenstand eines von der Nachbarin an ihr verübten Attentates hinstellte. Sie behauptet, von dieser durch Geschenkanbot verlockt, dann mißhandelt worden zu sein; die Frau habe ihr mit Phosphor vermengten Kartoffelbrei gewaltsam in den Mund geschoben, um sie dann mittels einer schwarzen Kiste in den Keller zu tragen und dort zu ermorden. Thatsächlich war sie aber von der Nachbarin, einer Christin, anläßlich der Abwesenheit ihrer Tante freundlich eingeladen und liebevoll behandelt worden. Nichts deutet in ihrem Benehmen auf bewußte Lüge hin; sie bringt ihre Phantasieproducte im Tone innerster Ueberzeugung vor, ist durchdrungen von der Richtigkeit ihrer Behauptungen. Sehr bemerkenswerth ist, daß die Kleine von ihren Ideen noch fortdauernd krankhaft beeinflußt und zweifellos einem V e r f o l g u n g s - wahn verfallen ist, indem sie sich beängstigt und unsicher fühlt, behauptet, daß ihre Feinde hinter den Fenstervorhängen sie auf Schritt und Tritt beobachten; sie hört dieselben murren, Spott- und Drohrufe ausstoßen; sie weicht dem Hause der Nachbarin im weiten Bogen aus. Versuche einer Correctur ihrer Wahnideen sind erfolglos. Wie das von Professor Fritsch erstattete Gutachten zum Schluß hervorhebt, ist das Mädchen zweifellos psychopathisch veranlagt und befindet sich seit Monaten in einem durch krankhaft gesteigerte Phantasie und Sinnestäuschungen unterhaltenen Zustande psychischer Störung. Auf Gruud dieses Gutachtens wurde das Verfahren gegen die Angeklagte e i n g e st e l l t und die Angehörigen angewiesen, die I nternirnng der Geisteskranken in einer Heilanstalt zu veranlassen. Israelitisches Btiudeninstitut. Sehr geehrter Herr Redacteur! In der Nr. 44 vom 29. Oetober Ihres geehrten Blattes erschien unter der Spitzmarke „Die Sammelbüchsen des Ferienheim" ein Artikel, dessen Inhalt, so schmeichelhaft derselbe im Eingänge meiner Person gedenkt, als der Schöpferin derJdee der Sammelt örbchen, dennoch im Interesse des Israelitischen Blindeninstituts auf der Hohen Warte einer Berichtigung bedarf. Es wird in dem Artikel gesagt, daß der Bestand des genannten Institutes durch munificente Legate gesichert erscheint, was nicht richtig ist. Durch die Munificenz einer großherzigen edlen Wohlthäterin, wurde es dem Curatorium des Blindeninstitutes dieses Jahr möglich, den schon lange nothwendig gewordenen Umbau der Anstalt auszuführen, und dadurch sind wir allerdings in die Lage gekommen, eine größere Anzahl armer blinder Kinder aufzunehmen. Allein mit der Zahl der Zöglinge wachsen auch die jährlichen Erhaltungskosten sehr bedeutend, . und mehr als j e ist das Blindeninstitut jetzt auf die Beiträge seiner Mitglieder und auf das Erträgniß der Sammelkörbchen angewiesen. Ich ersuche ergebenst um Veröffentlichung dieser Berichtigung, damit nicht irrige Auffassungen über die Lage des Institutes im Publicum platzgreifen. Hochachtungsvoll Cäcilie Adler, Curatorin des Blindeninstitutes Hohe Warte.