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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-11-05 · 45 (5.11.1897) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
45 (5.11.1897)
Date
1897-11-05
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 45 Vr Vlvch's IvtriyrnsthrM Sette 915 füllt von dem Bestreben, die Anforderungen der Gegenwart mit den Satzungen der jüdischen Religion in Einklang zu bringen. Olmütz, 31. October. Die „Extrapost" meldet: Das Freitag Nachts auf den vor einigen Monaten eingeweihten monumentalen Tempel in Olmütz versuchte Bombenattentat hat innerhalb der Bevölkerung die allergrößte Entrüstung hervorgerufen. Bon dem Thäter hat man bisher noch keine Spur. Bürgermeister Brandhuber hat sich mit einem Aufruf folgenden Inhaltes an die Bevölkerung gewendet: „In der Nacht vom 29. auf den 30. October 1897 hat eine ruchlose Hand versucht, den monumentalen israelitischen Tempel am Maria Theresienplatze in Olmütz durch eine gelegte Bombe in die Luft zu sprengen. Demjenigen, welcher der Sicherheitsbehörde zur Entdeckung und Feststellung des Thäters führende Anhaltspunkte bekannt gibt, wird eine Belohnung von 100 Kronen zugesichert." Allgemein ist hier die Ansicht verbreitet, daß es sich um ein Bubenstück handelt, wiewohl Fachleute die Erklärung abgeben, daß das Sprenggeschoß nicht mit Pulver, sondern mit Dynamit gefüllt war. Das Sprenggeschoß selbst bestand aus einer 20 Centimeter langen Schmiedeeisenröhre, deren Durchmesser 5 Centimeter und deren Stärke 4 Millimeter betrug; an beiden Enden war das Geschoß durch eingegossene Pfropfen aus Zink abgeschlossen. Einer dieser Propfen war durchbohrt, um die Zündschnur einführen zu können. Bereits in der Vorwoche war ein Fenster des Tempels von einem Unbekannten eingeschlageu worden. Beschädigt sind zwei Lampen des Vestibules, die Mauern desselben, sowie die gemalten Glasscheiben der Thüre. Gablonz a. d. N. In der Vorstandssitzung der israelitischen Cultusgemeinde zu Gablonz a. d. N. vom 26. October 1897 wurde die folgende Resolution einhellig gefaßt: „Der in der öffentlichen Sitzung des Wiener Gemeinderathes vom 1. October aus der Mitte seines Präsidiums eingebrachte und trotz erhobenen Widerspruches öffentlich verlesene Antrag enthält so schwere gegen das Judenthum, seine religiöse Grundlage und das moralische Verhalten seiner Bekenner gerichtete Anschuldigungen und Unterstellungen, daß eine Abwehr derselben eine sittliche und religiöse Pflicht geworden ist. Die Heiligkeit des Eides, eine der sittlichen Grundlagen der israelitischen Religion, ist für Jeden, der das hebräische und jüdische Schriftthum von der Bibel angefangen bis herab zu den neuesten für den Jugendunterricht bestimmten Religionsbüchern auch nur theilweise und oberflächlich kennt, so sehr über-jedem Zweifel erhaben, daß eine ausführliche Widerlegung einer entgegengesetzten Ansicht weder nothwendig, noch geboten ist. Die sittliche Eignung für die Heilighaltung des Eides läßt sich den Bekennern der israelitischen Religion umsoweniger absprechen, als sie es waren, in deren Mitte vor mehr als 3000 Jahren der Dekalog entstand und ohne Unterbrechung bis heute in Geltung und Uebung blieb, so daß während dieses langen Zeitraumes diejenige seiner Vorschriften, welche der Heiligkeit des Eides gewidmet ist, nicht weniger in das sittliche Bewußtsein der Israeliten eindringen mußte, als bei denen, welche sich erst viel später zu dem im Dekaloge niedergelegten sittlichen Grundsätzen bekannten. Was endlich das praktische Verhalten der einzelnen Israeliten gegen die Heiligkeit des Eides betrifft, so beweist die Geschichte von jenem Tage an, als Josua sich auch einen durch List und Betrug ihm abgelockten Eid zu halten für verpflichtet erklärte, bis herab auf die Gegenwart, welche durch den Mund der Statistik spricht, daß die Bekenner des Judenthums in jener Richtung kein größerer Borwurf treffen kann, als diejenigen einer anderen Religion. — Somit dankt die Cultusgemeinde Gablonz dem Vorstande der Cultusgemeinde in Wien für sein Eintreten für die Ehre unserer Religion und schließt sich der von ihm in der öffentlichen Sitzung vom 10. October angenommenen Resolution vollinhaltlich an. Kofsow. (Der Eid der Juden.) Angesichts der in Ihrer letzten Nummer von Herrn Dr. Theodor Weltsch in Prag gegen die vom Wiener erzantisemitischen Vicebürgermeister so frech und muthwillig erhobene Verdächtigung gegen den Eid eines Juden gebrachten Erklärung eines christlichen Verhandlungsrichters, dem der Eid eines Juden Wahrheit verbürgt, habe ich noch folgende damit übereinstimmende Begebenheit hinzuzufügen: Beim hiesigen Bezirksgerichte wurde vor dem Bezirksrichter — jetzt Landesgerichtsrath — die von dem Juden Eifermann gegen den Christen D e w d i u k eingebrachte Bagatellklage auf Bezahlung eines Betrages verhandelt. Als ein entscheidender Umstand zu erweisen war, erkannte der Richter auf die Beeididung des Juden Eifermann. Dieser entschloß sich, lieber auf die Forderung zu verzichten, als den Eid, den er wohl hätte leisten können, abzulegen. Daraufhin wendete sich der Jude E i f e r m a n n an den verhandelnden Bezirksrichter und meinte, daß derselbe in einem Streite zwischen einem Juden und einem Christen ausnahmslos nur dem Juden den entscheidenden Eid deshalb zuschiebe, weil der Richter mit Bestimmtheit darauf rechnen könne, daß der Jude jedes Opfer eher bringen werde, als sich der peinlichen Eidesablegung zu unterwerfen. Der Richter, der in Richterkreisen ein Muster der Gerechtigkeit ist und dem jede Parteilichkeit fernliegt, widerlegte den Eifermann damit, daß er erfahrungsgemäß den Eid eines Juden für besonders glaubwürdig erachte. Herr Dr. Neumayer muß es sich also gefallen lassen, daß nicht alle arischen Richter seines Schlages sind. Fünfkirchen, 25. October. Die ungarischen Blätter bringen eine Notiz über das Revolutionsjahr 1848—49 und veröffentlichen ein Actenstück des gefürchteten H a y n a u vom 22. October 1849, welches an den Grasen Moriz A l m a s y, als „Vorstand der k. k. Kameralverwaltung in Ungarn" gerichtet war und — selbstverständlich vom gegnerischen Standpunkte aus — das gehörige Verhalten der Juden in den Jahren 1848—49 bestätigt. Auch Göngey, Klapka, Szemere, Horvath und T a n c s i c s liefern Zeugnisse dafür, daß die Juden mit ihrem Blute den Boden des Vaterlandes tränkten, wie I o k a i, der ungarische Schriftstellerkönig, vor einigen Tagen in einem Budapester Tagblatt in Form einer Erzählung erwähnt. Bon der Werthschätzung, welche die Magyaren unseren Glaubensgenossen entgegenbringen, zeugt auch die folgende Thatsache. Die Szolnoker israelitische Gemeinde hat bei dem dortigen Magistrate um ein Darlehen von 60.000 fl. zum Bau einer Synagoge angesucht, welchem Ansuchen der Gemeinderath einstimmig willfahrte, indem die Stadtbehörde die Haftung für das Darlehen übernimmtund außerdem die Zinsen für dies es Capital zu zahlen sich verpflichtete. Fürwahr ein schöner Zug brüderlicher Toleranz, umsomehr als an der Spitze der Gemeindeverwaltung ein Mann sitzt, der gleichzeitig als Präsident der Katholikenautonomie fungrrt und welcher das Ansuchen der israelitischen Gemeinde mit warmen Worten befürwortete. A. B. Berlin, 27. October. (Zur Rabbiner wähl.) Endlich, endlich soll das vacante Amt eines conservativen Rabbiners besetzt werden. Nachdem man sich entschlossen hatte, mit dem Modus der Probe- oder Gastpredigten zu brechen und nachdem der bedeutsamere Beschluß gefaßt war, den neu zu wählenden conservativen Rabbiner von der Pflicht, in den Synagogen Oranienburger- und Lindenstraße zu predigen, zu entbinden, wurde eine Subcommission nach Breslau entsendet, die dort am Schemini Azeret der Predigt des Rabbiners Dr. Rosenthal beiwohnen und über den gewonnenen Eindruck berichten sollte. Der Bericht der Delegirten fiel so günstig aus, daß die Rabbinerwahlcommission in ihrer letzten Sitzung e i n st i m m i g beschloß, die Wahl des Herrn Dr. Rosenthal dem Repräsentanten- und Borstandscollegium zu empfehlen. — Dr. Ferdinand R os e n t h a l ist im Jahre 1839 in Ungarn geboren, „lernte" in den Jeschibot zu Eisenstadt und Preßburg, sowie auch bei dem entschlafenen Rabbiner Dr. B. H. Auerbach in Halberstadt; seine Gymnasialstudien absolvirte er in Ungarn, seine Universitätsstudien in Berlin und Leipzig. In der letztgenannten Stadt zum Dr. phil. promovirt, wurde er 1865 in Beuthen, O.-Schl.. zum Rabbiner gewählt, wo er 22 Jahre, getragen von der Liebe und Verehrung der Gemeindemitglieder, ja sämmtlicher Stadtbewohner, segensreich wirkte, bis ihn die Breslauer Gemeinde zum Nachfolger des sel. Landesrabbiners Tiktin an die Alte Synagoge berief. — Den Lesern der „Oesterreichischen Wochenschrift" ist Herr Dr. Rosenthal aus seinen interessanten Beiträgen in guter Erinnerung. Bloefti. (Officieller Antisemitismus.) Gestern wurde hier ein den Kriegern von 1877 gewidmetes Denkmal in Gegenwart des Königs, der Minister, der Spitzen der Civil- und Militärbehörden und sämmtlicher privater Vereine enthüllt. Der Fonds zur Anschaffung dieses Denkmales wurde durch öffentliche Subscriptionslisten aufgebracht und in Berücksichtigung des Umstandes, daß die hiesigen Juden verhältnißmäßig mehr beisteuerten, als die Stockrumänen, fand sich das betreffende Jnitiativ-Comite veranlaßt, auch unseren Rabbiner und den Präses des Vereines heimischer, der Militärpflicht nachiBBHHi

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