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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-11-05 · 45 (5.11.1897) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
45 (5.11.1897)
Date
1897-11-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr 45 Vr. BUnVs WvchruptzrM Gerte 903 Bloch, daß er die Juden nicht allen christlichen Juristen, sondern vielen derselben vorzieht. Bescheiden ist obige Behauptung gewiß nicht und die christlichen Juristen müßten ein sehr geringes Ehrgefühl besitzen, wenn sie sich durch dergleichen Ausbrüche jüdischen Größenwahns nicht herausgefordert fühlten. — Daß irgendwo und irgendwann die Juden als solche oder gar als Richter besonders beliebt waren, weil sie für Richterstellen geeignet schienen, will ich dahingestellt sein lassen, weil dies mit dem bekannten Ausspruche des Tacitus, mit den Verordnungen der Kirche und mit der uralten Erfahrung im Hellen Widerspruche steht. Jedenfalls dürften heutzutage die Juden die unpassendsten Schiedsrichter zwischen den arischen Deutschen und Czechen fei« und von beiden Seiten entschieden abgelehnt werden. — Und wenn sich Bloch zum Schluffe in die Brust wirft und ausruft: „Ich, „Rabbi" Bloch, werde nicht zugeben, daß alle Talmudjuden sich zum Grundsätze bekennen, sie seien das auserwählte Volk, als solches besser, denn alle übrigen und zur Herrschaft über sie bestimmt", so hat er dazu eigentlich gar kein Recht. Ec bekennt sich nicht einmal offen als Talmudlude, ist nicht der gesetzliche Vertreter derselben und ist, wenn er sich auch „Rabbi" nennt, kein Rabbi mehr, sondern „exrabbinirt!" Falls er obige Grundsätze des Talmud leugnet, kennt er den Talmud schlecht und ist kein giltiger Zeuge in dieser Sache. D r. Deckert. Wir sandten der Redaction des „Vaterland" hieraus folgende Berichtigung. An Herrn Heinrich Langer, verantwortlicher Redacteur des „Vaterland" in Wien. In Bezug auf den Artikel: „Jüdische Richter" von Dr. Deckert in Nr. 298 von Donnerstag, den 28. October 1897, Ihres Blattes, ersuche ich auf Grund des § 19 des Preßgesetzes um Aufnahme nachstehender Berichtigung in der gesetzlichen Form und Frist: Es ist u n w a h r, daß es kühn sei, zu behaupten, daß die im „Vaterland" erwähnte jüdische „Wochenschrift" nicht behauptet habe, daß die Juden als solche für den Justizdienst größere Talente mitbringen, als ihre christlichen Mitbürger. W a h r - ist vielmehr, daß in dem von mir berichtigten Artikel des „Vaterland" vom 20. October 1897 bei Citirung der diesbezüglichen Stelle aus meiner „Oesterr. Wochenschrift" vom 17. September 1897 Herr Dr. Deckert das Wörtchen „nur" (weil nur die Juden jene größeren Talente besitzen) absichtlich zum Zwecke der Mißdeutung eingefügt hat, welches in dem betreffenden Artikel gar nicht enthalten war. Es ist unwahr, daß ich mich nicht einmal offen als „Talmudjuden" bekenne; Wahr ist vielmehr, daß ich mich jederzeit zu den Grundsätzen des Talmud offen bekannt habe. Es ist unwahr, daß ich Grundsätze des Talmud leugne, unwahr, daß es überhaupt ein Grundsatz des Talmud sei, die Juden als auserwähltes Volk seien besser denn alle übrigen und zur Herrschaft über sie bestimmt. Wahr ist vielmehr, daß laut der beim k. k. Landesgerichte in Strafsachen in Wien vorliegenden, von den im Proceffe Rohling-Bloch durch dieses Gericht bestellten und in Eid genommenen christlichen Sachverständigen Professor Dr. August Wünsche und Prof. Dr. Theodor Nöldecke erstatteten Gutachten sub. Nr. 135 der diesbezügliche Text wie folgt lautet: »Himmel und Erde rufe ich als Zeugen an» daß ob Israelit oder nicht Israelit» ob Mann oder Weib, Sclave oder Sclavin — es kommt Alles aus die Thal an» ein Jeglicher nach Maßgabe seines Handelns» ruht aus ihm der heilige Geist." Wahr ist ferner, daß ich diesen Grundsatz nie verleugnet habe. Es ist unwahr, daß ich den Talmud schlecht kenne und darum kein giltiger Zeuge in dieser Sache wäre. Wahr ist vielmehr, daß die vorbenannten christlichen Fachautoritäten, welche im Proceffe Rohling-Bloch vom k. k. Wiener Landesgerichte als Sachverständige bestellt waren, nicht nur meine in diesem Proceffe gegenüber den Anwürfen des Professor Rohling in Prag vom Talmud gegebene Darstellung überhaupt, sondern auch insbesondere die vom Professor Rohling itirten und von mir im hebräischen Original vorgelegten Talmudtexte — nahezu 400 an der Zahl — nur in jener von mir gegebenen Uebersetzung als wissenschaftlich richtig und genau bestätigt haben. Dr. Josef S. Bloch, Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift", Centralorgan der gesammten Interessen des Judenthums. Berichtigungsklage der „Oesterr. Wochenschrift" contra D e ckert- „ B atexl and". Sowohl die vorstehende Berichtigung als auch die in unserer letzten Nummer publicirte als Erwiederung auf die im „Vaterland" von Pfarrer Dr. Deckert gegen die jüdischen Richter veröffentlichten Hetzartikel hat das genannte Blatt nur in Bruch st ücken zum Abdrucke gebracht. Es wurden namentlich jene Talmudstellen, welche Herr Dr. Bloch nach dem Wortlaute der von den beeideten Sachverständigen im Proceffe Rohling- Bloch angesertigten Uebersetzung citirt hatte, insbesondere die schon von Rohling wiederholt breitgetretene uud mißbrauchte Stelle Baba Kama 113», ferner eine Aeußerung des Erzbischofs von Canterbury im englischen Oberhause über die Reinheit und Heiligkeit des jüdischen Sittengesetzes eliminirt. Auch in der vorstehenden zweiten Berichtigung wurde die Stelle aus dem rabbinischen Schriftthum: „Himmel und Erde rufe ich als Zeugen an, daß, ob Israelit oder nicht Israelit, ob Mann oder Weib, Sclave oder Sclavin, ein Jeglicher nach Maßgabe seines Handels, ruht auf ihm der heilige Geist" — weggelassen. Diese Streichungen sollten Herrn Dr. Deckert vor der Anklage der offenen Fälschung und der notorischen Unwissenheit schützen und der Unannehmlichkeit entheben, derartige Zeugnisse für die Reinheit und Heiligkeit des jüdischen Sittengesetzes den clericalen Lesern des „Vaterland" zur Kenntniß bringen zu müssen. Umso wichtiger war es jedoch für Herrn Dr. Bloch, auf dem Abdrucke des vollen Wortlautes seiner Berichtigungen zu bestehen. Er strengte daher wegen unvollständiger Wiedergabe der beiden Berichtigungen gegen das „Vaterland" durch seinen Vertreter Herrn Dr. Marcell H o f f m a n n, Wien, I. Bezirk, Werderthorgasse 14, die Berichtigungsklage an, über welche am 3. d. M. vor dem Bezirksgerichte Alsergrund verhandelt wurde. Nach einem ausgezeichneten Plaidoyer des Herrn Dr. Marcell Hoffmann und einigen sachlichen Bemerkungen des Herrn Dr. Bloch legte der Richter dem angeklagten Redacteur des „Vaterland" nahe, die beiden Berichtigungen nochmals in ihrem ursprünglichen, vollen Wortlaute in einer der nächsten Nummern zuul Abdruck zu bringen. Der Angeklagte war vorsichtig genug, auf diese fteiwillige Reparatur einzugehen und erklärte sich auch bereit, die Kosten des Klagevertreters zu tragen. Der volle Wortlaut der beiden Berichtigungen ist im „Vaterland" bereits im Abendblatt vom 3. November 1897 erschienen. Eine wichtige Conferen; in Berlin. Berlin, 35 October. Die „Freie israelitische Vereinigung" hat vor einigen Wochen nachstehende Einladung zu einer Conferen z, betreffend innere Colonisation, ergehen lassen: „Jeder Mann israelitischer Herkunft, gleichviel welche weltpolitischen, nationalen, religiösen Anschauungen er hege, welcher Partei er angehöre, muß sich in seinem Ehrbewußtsein tief berührt fühlen, daß wir im öffentlichen Leben und ebenso im bürgerlichen Verkehr von einer allgemeinen socialen Würdigung der Juden noch weit entfernt sind. Was immer für Beweggründe und Umstände geschichtlicher und subjektiver Natur hierbei Mitwirken, so läßt sich nicht verkennen, daß die Beschränkung der Mehrzahl der Israeliten auf bestimmte Berufs¬ und Erwerbszweige, ihre viele Jahrhunderte hindurch gewaltsam herbeigeführte Entfteuidung von den wichtigsten Beschäftigungen zum

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