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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-10-29 · 44 (29.10.1897) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
44 (29.10.1897)
Date
1897-10-29
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 886 Nr. 44 Dr. Vloch's Wochensttzrtst allein vor Dir erscheint, gar nicht anhören, sondern stets beide Streittheile gleichzeitig vernehmen. Der Mosaismus als Zusammenfassung von Bibel, Talmud und den Cominentatoren füllt in den Traktaten Sanhedrin, Schebuoth, Nedarim und Baba Kama Folianten über die Heiligkeit des Eides, über die Wahrhaftigkeit eines 3eugmffe§, über das Proceßverfahren, überhanpt zur Findung der Wahrheit in Schöpfung des Urtheiles. Im Sefer chassidim ß 418 heißt es: „Besser, wenn der Jude auf ein sicheres Recht verzichte, als daß er zur Erlangung desselben erst einen Eid.schwöre", und noch jetzt finden wir häufig genug, daß die Juden diese Lehren befolgen und die Ablegung eines Eides bei denselben zu den Seltenheiten gehört. Ich selbst habe in meiner Praxis den Fall erlebt, daß mein jüdischer Client, trotzdem der von ihm geführte christliche Zeuge durchaus günstig ausgesagt und den Klagegrund vollkommen bestätigt hatte, den zugehörigen Erfüllungseid nicht schwören wollte und lieber auf seinen Anspruch verzichtete. Ich will nun das Zeugniß einiger christlicher Theologen über die Heiligkeit des Eides bei den Juden anführen. Bischof Ha n n e b e r g in München sagt in seinen „Religiösen Alterthümern der Bibel" S. 379: „Wenn spätere Propheten, besonders Zacharias, den Meineid so abschreckend kennzeichneten, daß man. sich vor ihm wie vor einer unheimlichen Gewalt himmlischer Rache fürchten mußte" : „Ich lasse den Fluch ausgehen, spricht der Ewige der Heerschaaren, daß er kommt über das Haus des Diebes und über das Haus desseu, der bei meinem Namen zur Lüge schwört und bleibt inmitten seines Hauses und verzehrt es sammt seinem Holze und seinen Steinen (Zachar. Cap. 5, V. 3 und 4) —, so war das offenbar eine. Verschärfung des mosaischen Gesetzes. D-i e s e e r n st e Auffassung i st ins Christenthum übergegangen. Es ist unrichtig, daß das Judenthuni im vielbesprochenen Kol Nidre ein Mittel besitze, das Gewissen schon für die künftigen Meineide zu beruhigen." Wenn Hanneberg hiebei nichtsdestoweniger behauptet, daß das spätere Judenthum in diesem Punkte von einer laxen Moral nicht freigesprochen werden könne, so muß man nur bedenken, daß er hiebei sich auf Eisenmenger, den berüchtigten Renegaten und Fälscher, beruft und daß er die entscheidenden Vorschriften des späteren Judenthums: Maimouides und Schulchan-Aruch, gänzlich verschweigt. Im Maimoni Jad hachas. Schebuot (XI. 1) wird der Eid als ein Act der Gottesverehrung erklärt, der (ebenda Xll. 1) vollkommen verpflichtet, wenn er dem Juden auch von einem Heiden abgenommen wird, und im Schulchan-Aruch Jore Deah 237, 1, 2, wird normirt: So Einer sagt: „Ich schwöre", so ist das ein Schwur, wenn er auch dabei weder einen Namen (Gottes) noch irgend einen Hinweis darauf ausspricht, und es ist kein Unterschied, ob er den Schwur in der heiligen (hebräischen) Sprache oder in einer anderen gesprochen hat. Der Eid gilt auch dann, wenn ihn ein Goi oder ein Kind abgenommen hat. Wie kommt es nun, daß ein solcher infamer Antrag, wie der des Dr. Neumayer, der alle Merkmale der §§ 302 und 303 des Strafgesetzes in sich faßt, die eine Aufreizung zu Feindseligkeiten wider unsere Nation und Religionsgesellschaft, zumindest aber eine Beleidigung der Lehren und Einrichtungen einer staatlich anerkannten Religionsgesellschast enthält, überhaupt möglich war und daß die Staatsgewalt bis heute noch nicht diesen Dr. Neumayer und seinen Herrn Dr. Lueger hiefür zur Verantwortung gezogen hat? Denken wir uns, wir Juden würden es wagen, in solch beleidigender Absicht zu erklären, wir wollen nicht mehr von einem christlichen Richter beeidigt werden, indem wir ihm das Verständniß und das Gefühl für sittlich religiöse Empfindungen damit absprächen, daß ihm die sophistischen Lehren höher stehen, als die Lehren der Kirche und das Gesetz des Staates? Würde da der Staatsanwalt auch schweigen. Da heißt es nun wieder in der Bibel: „Du sollst nicht zweierlei Gewichte haben, gleiches Recht für Alle. Dieses zweierlei Gewicht, und zwar keineswegs in bildlichem Sinne ist auch so eine arische Tugend, die von christlichen Greislern so gerne geübt wird, daß die Marktcommissäre ihnen ihre liebevolle Aufmerksamkeit besonders zuzuwenden genöthigt sind, ebenso wie wir bezüglich der Heiligkeit des Eides auf die prächtigsten Musterbilder der Antisemitenführer Hinweisen können: Stöcker, Leuß, Freiherr v. Hammerstein, Rohling und der jüngste Teutonenheld mit dem falschen Ehrenwort kann sich auch schon sehen lassen! Der Eid soll also nicht gemeinsam sein, während doch Alles, was das Christenthuni all sittlicher Kraft und wahrer Menschlichkeit besitzt, zuvörderst aber feinen Monotheismus und den Stifter seiner Kirche selbst den Inden zu danken hat. „Wer ' aber jegliche Gemeinschaft mit dem Geiste des Judenthums j leugnen will, der muß das Christenthum verleugnen, der muß! die Lehre des Rabbi Jesuah von Nazareth ablegen und zur! Anbetung Wotans zurückkehren. Thatsächlich haben Dühring und! Schönerer die äußerste Consequenz gezogen und hat Letzterer auch i seinen eigenen Wotankalender. Wie verheerend aber auf den Charakter die seit der anti- - semitischen Aera fortwährend zur Geltung gebrachte Entrechtung ' der Juden wirkt, das wird am traurigsten durch folgende Erzählung illustrirt: Der Justizminister habe den Wnnsch geäußert, daß bei den Neuernennungeil von Richtern auch eine gewisse Anzahl jüdischer Bewerber, die ans dem Advocatenstande sich meldeten, berücksichtigt werden mögen. Wie groß war aber sein Erstaunen, als die jüdischen Bewerber ihrem Gesuche gleich den Taufschein beigelegt hatten, den man diesmal gar nicht verlangt hatte. Zu Auscultanten jedoch wurde im Krakauer und Lemberger Oberlandesgerichtssprengel kein einziger Jude ernannt, die Thüre wurde ihnen zugeschlagen und der Eintritt in den Richterstand ist den Juden jetzt für lange verwehrt. Wir haben gesehen, wie die tiefsten ethischen Lehrsätze, die seit Jahrtausendeu Gemeingut der Völker geworden sind, von dem Mosaisuius aufgestellt worden sind, die habeil trotz aller Verfolgungen die Juden allezeit durchdrungen, weil sie eben eitlen integrirenden Theil des jüdischen Religion s systems bilden. Dadurch sind wir gehärtet und gestählt, so daß wir nicht umzubringen sind. Wir, haben überdauert die Griechen des Antiochus, die Römer eines Titus und Hadrian, die furchtbaren Magier der Sassaniden, die Verfolgungen unter König Johann I. von England im XIII. Jahrhundert, die Verfolgungen in Spailien zu Ende des XV. Jahrhunderts, die Verfolgungen während der Kreuzzüge, wir werden auch die jetzigen Verfolgungen überdauern, wir sind stärker, denn in uns lebt die Wahrheit und das ewige Licht. Wir sind der „ewige Jude", weil wir ewig sind, so lange es Menschen geben wird. Denn es gehen die Principien des Mosaismus in ethischer, wie in socialer und politischer Richtung weit über die B e st r e b u n g e n unserer Zeit,hin aus und noch die spätesten Geschlechter werden aus ihm Kraft und Nahrung ziehen. Wir sind der Lichtbringer und das Sonnenlicht leuchtet immer, es kann nur bisweilen verdunkelt, von düsteren Nebeln umschattet werden. Moses war es und seine Lehre, die Bibel, unsere Bibel, die schlechtweg das Buch genannt wird, unsere Bibel ist das Buch der Welt geworden, aus dem Erleuchtung und Gesittung, die Erkenntniß Gottes und des ewigerr Sittengesetzes über die ganze Welt sich wie ein Meer ergoß; kamajim lajom mechassim. Das sind wir Juden, die wir uns stolz das auserwählte Volk Gottes nennen! Und mit diesem unseren die Jahrtausende überdauernden Lehr- und Gedankeninhalt sollten wir aus der großen Gemeinschaft der Völker hinaus gedrängt werden können, die doch, soweit sie nur Cultur und Gesittung besitzt, u n s e r e n Stempel trägt! Jüngst haben wir gelesen, daß die aus dem russischen Sibirien vertriebenen Juden in der Mongolei gastliche Aufnahme fanden. Auch früher schon haben die Mongolen den Juden sich weit milder als die abendländischen Herrscher gezeigt. Als Dschingis-Khan's EnkelBatu 1258 Kleinasien eroberte/wo bedeutende Judengemeinden waren, da ließ er ihnen ihre ältisraelitische Verfassung, ihre Jurisdiction. Bei den Mongolen hatten es also die Juden im 13. Jahrhundert besser als in Oesterreich im 19. Jahrhundert! Ihr Vereinsvorstand legt daher als Erwiderung auf den Antrag Dr. Neumayer Ihnen folgende Resolution zur Annahme vor: Resolution. Mit Rücksicht auf den in der Sitzung des Wiener Gemeinderathes vom 1. October 1897 seitens des Vicebürgermeisters Herrn Dr. Neumayer gestellten und durch den Vorsitzenden Bürgermeister Dr. Lueger zur öffentlichen Verlesung zugelassenen, die Ausschließung der österreichischen Richter jüdischer Confesfion von der gerichtlichen Function der Abnahme des Eides von

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