Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 44 (29.10.1897)
- Date
- 1897-10-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 44 Ar. rroch's VochrnptzrM Sette 885 scheinungen des öffentlichen Lebens zu prüfen, ob in den Zuständen derselben eine Aenderung, — sei es zum Besseren oder Schlimmen — eingetreten sei. Wenn wir diese Frage speciell auf die uns zumeist berührende antisemitische Schmach anwenden, die bekanntlich unser Jahrhundert und minder bekanntlich unser Staatswesen schändet und vergiftet — so gelangen wir zu einem recht trostlosen Ergebnisse. Wir müssen leider bekennen und anerkennen, daß das Uebel in stetem Wachsthum begriffen ist. Vorerst hat es die sämmtlichen politischen Parteien erfaßt, über die wir im parlamentarischen und. politischen Leben verfügen. Wenn wir uns zunächst vorstellen, in wie viel Parteien, Fragmente und Partikelchen jene deutschliberale Partei zerfallen ist, die der staatsmännischen Kunst eines Ministers Taaffe so rühmlos unterlegen ist, die er dermaßen zu reduciren wußte, daß sie aus einer Partei, in der einst wirklich Macht, Einheitlichkeit und Bedeutung herrschte, bis zur gefügigsten Regierungspartei hinabsank, in welche Fragmente, sage ich, diese zerfallen ist, so begegnen wir keiner einzigen dieser Neubildungen, mag sie deutsche Volkspartei, katholische Volkspartei, die deutsch-nationale Partei oder wie immer heißen, in welcher der Antisemitismus nicht ein leitendes Princip aber doch anerkannt oder gern geduldet wäre; so verschieden jene Parteien auch sein mögen — durch dieses verhängnißvolle Band sind sie mit einander verknüpft. (Rufe de? Entrüstung.) Brauchen wir diesfalls mehr als die allerjüugste Nachricht zu würdigen, daß in Tirol, in diesem durch Judenreinheit so begnadeten Lande, die deutschliberale und deutschnationale Partei sich vereinigt haben in dem Zeichen des Antisemitismus, um dadurch den inneren politischen Frieden herzustellen, dort, wo der jüdische Feind gar nicht existirt und überhaupt nicht bekämpft zu werden braucht und daß zu dieser hoffnungsreichen Vereinigung ein Abgeordneter seinen Segen gegeben hat, der in der Bukowina, in bent Szerether Bezirke, von überwiegend jüdischen Wählern gewählt wurde? Nicht besser steht es mit der einstmals liberal schillernden jungczechischen Partei, welche ja Arm in Arm mit den wackeren, gesinnungstüchtigen und ehrenwerthen Christlich- Socialen das Jahrhundert in die Schranken fordert. (Heiterkeit, Beifall.) Doch nicht blos verbreitet, auch in der Intensität und Betätigung gesteigert hat sich das Uebel. Der antisemitische Wahnsinn ist bis zu einem Grade entfesselt, der die schweren Plünderungen, die in Chvdorow an den Juden begangen wurden, und die blutigen Soldatenexcesse in Taruow verschuldet hat. Eingedenk dieser Ereignisse voll Blut. Jammer und Elend kann ich eine uns überaus beschämende parlamentarische Reflexion nicht unterdrücken. Wir haben jüdische Abgeordnete im Reichsrathe, von denen keiner es für nothwendig fand, angesichts dieser furchtbaren Ereignisse selbst nur zur Wahrung des öffentlichen Gewissens die Stimme zu erheben und die Regierung zu interpelliren. Ja, noch mehr: Der Abgeordnete Dr. Straucher aus Czernowitz, der eine Interpellation einzubringen beabsichtigte und sich bemühte, die Unterschriften der jüdischen Abgeordneten insbesondere aus Galizien zu gewinnen, er stieß gerade bei diesen, auf Widerstand und die Jnterpellatton mußte unterbleiben wegen Mangels der zu ihrer Einbringung erforderlichen Unterschriften. Sprechen wir es doch ungescheut aus, daß die Wahl und die Existenz solcher jüdischer Abgeordneter ein specielles Unglück für uns ist, weil es viel nützlicher und würdiger wäre, gar nicht vertreten zu sein, als von Männern, die uns dort, wo sie für uns wirken könnten, verleugnen und ihren jüdischen Mandanten zumuthen, sie nur zu wählen und im Uebrigen die plebs misera contribuens zu bleiben. (Pfuirufe und lauter Unwillen.) Doch zurück zu unserem Thema und wir werden eine Serie bedauerlicher und kennzeichnender Erscheinungen festzustellen haben, welche aus anderen als parlamentarischen Krisen hervorgehen. (Langanhaltender Beifall.) (Den Schluß der Rede des Herrn Dr. Fialla bringen wir in der nächsten Nummer.) Referat des Herrn Dr. Mareell Hoffmanu. Geehrte Versammlung! Ueber den Antrag referiren, welchen der Vicebürgermeister Dr. Neumayer in der Gemeinderathssitzung vom 1. October 1897 unter dem Einflüsse des Bürgermeisters Dr. Lueger einzubriugen gewagt hat, heißt wahrlich nichts Anderes, als inkauäum renovare, Unseliges erneuern, Gefühle der tiefsten Erregung neu zu wecken. Wir sind es ja schon gewöhnt, uns täglich und stündlich von den Antisemiten beleidigen zu lassen, Zurücksetzungen und Rechtsverkürzungen zu erdulden und, da dieselben bisher gemeiniglich socialer und politischer Natur, auch resignirt zu tragen. Wir können uns eben nicht helfen, da die Staatsgewalt dem „Herrn von Wien" gegenüber, der die Führung dieser schmachvollen Bewegung in Händen hat, es jederzeit unterläßt, uns in der uns staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung zu schützen. Dieser Antrag Neumayer aber dringt uns in die Seele, greift uns an unser Heiligstes, an unser religiöses und sittliches Empfinden, an das ewig waltende Sittengesetz unserer jüdischen Lehre, mit dem doch wir allein die Welt beglückten, unserer Religion, der doch das Christenthum seinen Daseinsgrund zu danken hat! Wem schwillt da nicht die Zornesader, wer wird da nicht bis ins tiefste Innere, bis in die letzte Fiber und Faser seines ganzen Seins mächtig erregt in Entrüstung ob solcher Niedertracht und niedriger Verleumdung? Wohl hat unser Cultusvorstand, wohl haben auch unsere jüdischen Gemeiuderäthe durch ihre entschiedenen Proteste unserer Empörung gegen solchen Frevel würdigen Ausdruck gegeben, und wir hoffen, daß unser Cultusvorstand auch fernerhin auf der Wacht stehen und gegebenen Falls — und für solche Fälle wird Dr. Lueger schon sorgen, so lange bis er selbst fällt — auch noch nachdrücklicher und weit energischer zum Schutze unserer Rechte nach Außen für uns eintreteu werde. Es ist ja wahr und wir stimmen darin mit unserem Cultusvorstande auch vollkommen überein, wir haben es wirklich nicht nöthig und wir können darauf verzichten, die Anwürse zu widerlegen, welche gegen die uns schon in unserer Religion vorgeschriebene Heiligkeit des Eides gerichtet wurden. Das 3. und 9. Gebot des Deralogs enthalten eine ganz stringente Vorschrift über die Heiligkeit des Eides: „Du darfst den Namen Gottes nicht zum Falschen aussprechen" und „Du sollst kein falsches Zeugniß ablegen wider Deinen Nächsten." Bei den Juden war der Eid von jeher eine heilige religiöse Handlung, bei den Christen wurde er als solche von den Juden übernommen. Wenn es nun in verschiedenen Bibelstellen, 3. Buch Mos., Cap. 19, heißt: „Du sollst nicht lügen" — „Du sollst das Recht nicht beugen" — „Du sollst bei Gottes Namen nicht falsch schwören, sonst entweihst Du den Namen Gottes" — „Du sollst kein falsches Urtheil schöpfen" — „Du darfst kein Ansehen und keine Nachsicht bei Gericht kennen, mit Gerechtigkeit sollst Du richten", so sind dies Principien, die, wenn wir auch keine Dogmen haben, für uns religiöse Vorschriften bilden, die uns ins Blut übergegangen sind. In Capitel 21—23 des zweiten Buches Moses und ergänzend im dritten Buch Moses Capitel 19 ist ein ganzes Strafgesetz regelrecht codificirt, dort sind die einzelnen Delicte mit den zugehörigen Strafsanctionen genau aufgezählt: Verletzung der persönlichen Freiheit, Körperverletzung, Mord und Todtschlag, Verletzung des Eigenthums begangen durch Raub, Diebstahl, Veruntreuung, Behalten eines Fundes, was Letzteres selbst heute noch viele Ungebildete für erlaubt halten : ferner Delicte der Entehrung und Verführung, Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung, Mißbrauch der Amtsgewalt, Geschenkannahme in Amtssachen, Blutschande, Unzucht wider die Natur, Verleumdung, Betrug durch Ablegung eines falschen Zeugnisses, endlich Brandlegung, also fast genau alle Delicte des heutigen Strafrechtes. Eines nur erscheint in der Bibel nicht ausgenommen, das Delict der Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Moses dürfte vorahnend dieses Delict in jenem gegen Brandlegung inbegriffen gedacht haben, da der verheerende Brand, den die Antisemiten mit der immerfort lohenden Fackel der Zwietracht und des Hasses zwischen den einzelnen Classen der Gesellschaft angezündet haben, wohl einer in Brand gesteckten Scheune gleichkommen dürfte. Interessant ist zugleich, in welcher Weise Bibel und Talmud dem Richter die Parteienvernehmung zur Findung der Wahrheit vorschreiben. Die Bibel 2. B. M. Cap. 23, B. 1 verbietet : „Du sollst ein falsches Gerücht nicht aussprechen"; dieses wird von den Commentatoren Onkelos und Jonathan, sowie auch von der Septuaginta dahin übersetzt: „Du sollst ein falsches Gerücht nicht annehmen, das vom Talmud in Sanhedrin 7., 2. dahin erläutert wird: „Du sollst als Richter nicht ein falsches Gerücht a u f n e h m e n, Du sollst als Richter eiue Partei, die