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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-10-29 · 44 (29.10.1897) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
44 (29.10.1897)
Date
1897-10-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 44 Pr. VUnVs WvchrnfitzrM Seite 879 Nachlaßvermögen ihrer Mutter vorzuenthalten, erwähnen. Auch Rohling und Paulus M e y e r, die Mitarbeiter D e ck e r t's in der Talmudfälschung, bedürfen keiner näheren Charakteristik. Wer ist nun P r a n a i-t i s, der dritte Geschäftsfreund Decker t's, der Verfasser des Buches: „Das Christenthum im Talmud der Juden", aus welchem Deckert die angeblich gegen die richterliche Eignung der Juden zeugende Stelle aus Baba Kama 113 a citirt? O, auch dieser Pranaitis ist ein Ehrenmann, der würdig ist, in die Galerie der Brimanus, Rohling, Deckert und Paulus Meyer ausgenommen zu werden. Pater Justinian Pranaitis ist derselbe russische Priester, der den Kaufmann B u f f in Wassili- Ostrow auf eigenthümliche Weise um 1000 Rubel geprellt hat. Ein Unbekannter, der sich L u k a s ch e w i t s ch nennt, brachte vor einigen Jahren in die Bilderhandlung „Aranzö", deren Chef Buff ist, ein auf Metall gemaltes Bildchen, dessen Rahmen zu vergolden war. Durch Unachtsamkeit fiel beim Herausnehmen die Metallplatte in's Feuer, das Gemälde wurde versengt. Lukasckewitsch kam, es abzuholen, sah den Schaden und erklärte, das Bild gehöre nicht ihm, sondern dem Pater Pranaitis, welcher alsbald herbeieilte und ein gewaltiges Geschrei erhob: Ein Murillo, ein echter Murillo! 3000 Rubel wertb! sei unwiederbringlich zerstört und er gehöre eigentlich dem Bruder des verstorbenen Nethol'schen Metropoliten Alexander Gintowt, dem Anton Gintowt! Pranaitis erbot sich, 1000 Rubel Schadenersatz von Buff anzumhmen. 500 Rubel erhielt er sofort, 500 Rubel in Form eines Wechsels. Später erfuhr aber Buff, daß er schändlich geprellt worden sei, daß Murillo niemals derartige Sujets, niemals auf Blech und auch nicht in diesem Format gemalt habe. Die Professoren der Petersburger Akademie bestätigten diese Ansicht. Das ist der Gewährsmann des Pfarrers Deckert. Das Machwerk des Pater Pranaitis ist ans Rohling und Ecker compilirt und hat in einer russischen Broschüre schon vor Jahren seine Abfertigung gefunden. Alle Gaunerkniffe und Zuchthausgriffe, alle Handwerkspraktiken und Fingerfertigkeiten der Niedertracht sind darin enthalten, von der einfachen Verdrehung oder Unterstellung bis zum prachtvollen Lügengewebe, dessen Kette scheinheilige Bosheit und dessen Einschlag freche Nichtswürdigkeit heißt. Dabei geht eine Art naiv-alberner Freude an der eigenen Gemeinheit und Schlechtigkeit durch das Buch. Pfarrer Deckert wirft die Frage auf, ob ein Jude tauglich ist zum Richteramt über Nichtjuden. Aber hat er denn für seine Person mit ch r i st l i ch e n R i ch t e r n so angenehme Erfahrungen gemacht, ist etwa von christlichen Richtern der Pfarrer Deckert als ein Mann von strahlender sittlicher Reinheit erkannt worden? Sein Geschäftskniff mit der Villa, zu der der Grund und Boden fehlte, ist ihm gerichtlich versalzen worden; das Wiener Schwurgericht hat ihn verurtheilt und auch der Fall Wieden hat gezeigt, daß christliche Richter sich ihre eigenen Begriffe über die Ehrlichkeit Deckert's gebildet haben. Dieser Fall beschäftigte vor zwei Jahren das Bezirksgericht Währing. Im V. Bezirke, Hundsthurmerstraße 7, lebte die Näherin Caroline Wieden, Witwe nach einem kaiserlichen Diener, die als vermögend galt, zugleich aber als „Betschwester" bezeichnet wurde. Sie erkrankte und wurde ins Ottakringer Wilhelminenspital gebracht, woselbst sie nach kurzer Zeit st a r b. Sie hinterließ eine Tochter gleichen Namens, die laut Zeugniß des städtischen Arztes mit Gicht und Nervenleiden behaftet ist und die im größten Elend lebt. Sie bezieht vom Obersthofmeisteramte eine kleine Unterstützung, die aber nicht ausreicht, weshalb sie um eine Armenpfründe einfchreiten mußte. Das Mädchen wußte, daß die Mutter Vermögen besaß, allein bei der im Wilhelminenspital aufgenommenen gerichtlichen Todesfallsabhandlung hieß es, es sei keinerlei Nachlaß vorhanden. Da erfuhr sie, daß ein Jugendfreund ihrer Mutter, der Private Theodor Gelline k. Letztere kurz vor ihrem Tode im Spital besucht hatte und daß die Mutter ihm gegenüber erklärt hatte, für ihre Tochter Caroline sei gesorgt, er möge sich derselben annehmen. Zugleich übergab sie ihm ein Couvert mit dem Vermerke: „Darf erst nach meinem Tode geöffnet werden." Als Herr Gellinek von dem Ableben der Caroline Wieden sen. Kenntniß erlangte, öffnete er das Couvert und fand darin zu seinem Erstaunen zwei vom Pfarrer Dr. Josef Deckert eigenhändig geschriebene Bestätigungen, aus denen hervorgeht, daß Frau Wieden dem genannten Pfarrer in seiner Eigenschaft als Präsidenten des Weinhauser St. Josef-Kirchenbauvereines ihr Vermögen von 2265 fl. 23 kr. am 10. September 1888 zur Aufbewahrung übergab. Die arme und sieche Tochter gab dies Alles dem Bezirksgerichte Währing bekannt und dieses forderte Pfarrer Dr. Deckert auf, das ihm anvertraute Vermögen der Verstorbenen binnen acht Tagen bei Gericht zu erlegen. Dr. Deckert antwortete schriftlich: „Da der Unterzeichnete keinenNachlaß der Caroline Wieden in Verwahrung genommen, sondern eine Summe Geldes für den St. Josef-Kirchenbau verein übernahm, mit Vorbehalt lebenslänglichen Fruchtgenuffes, ist derselbe nicht in der Lage, dem Aufträge Folge zu geben." Nun hatte aber Frau Wieden Herrn Gellinek mündlich erklärt, daß beim Pfarrer Deckert ein Nachlaß für ihre Tochter erliege und hatte an Gellinek überdies — wie bereits oben erwähnt — zwei von der Hand Dr. D e ck e r t's stammende Bestätigungen überlassen, die im Originale dem Gerichte zur Verfügung gestellt wurden. In dem ersten Schriftstück de dato 10. September 1888 bestätigt Dr. D e ck e r t die Uebernahme von drei Sparkassebüchern mit der Einlage von 2265 fl. 23 kr. Die zweite, vom Cassier des Weinhauser Kirchenbauvereines, Franz Fasching, und Dr. D e ck e r t gefertigte Urkunde besagt ausdrücklich, der Kirchenbauverein habe die Vollmacht zurVerwaltung des'Vermögens der Frau Wieden angenommen; nach ihrem Tode haben ihre Rechte an die beiden Töchter Anna (diese ist bereits gleichfalls gestorben) und Caroline überzugehen. Das Bezirksgericht Währing hat mit Rücksicht auf den klaren Wortlaut der beiden Urkunden den Pfarrer Dr. Josef D e ck e r t darauf aufmerksam gemacht, daß seine gerichtliche Eingabe mit dem in den beiden Schriftstücken, die von seiner Hand stammen, dargestellten Sachverhalte nicht ü b e r e i n st i m m e, er werde daher neuerlich aufgefordert, den Nachlaß binnen acht Tagen bei Gericht zu erlegen. Wenn die religiös-sittlichen Anschauungen, die Pfarrer Deckert bei dieser merkwürdigen Verlassenschafts-Geschichte bekundete, jene des gesammten christlichen Volkes wären, dann allerdings hätte er Recht mit der Behauptung, daß diese Anschauungen mit jenen der Juden nicht identisch sind. Aber glücklicher Weise gehören auch im Christenthum Priester von der moralischen Beschaffenheit des Pfarrers Deckert zu den seltenen Ausnahmen, und im Falle Wieden hätte ein jüdischer Richter Herrn Deckert, ebenso wie der christliche, zur Herausgabe des widerrechtlich vorenthaltenen Nachlaßvermögeus verhalten. Der Pfarrer Deckert hat nicht die jüdischen Richter als solche, sondern alle ehrlichen Richter ohne Unterschied der Confession zu fürchten. Dem „Vaterland" haben wir nachstehende Berichtigung zugesendet: Herrn Heinrich Langer, verantwortlicherRedacteurdes „Vaterlan d", Wien. Heute wurde mir die Nummer 290 des „Vaterland" vom 20. Oktober 1897 gezeigt, in welcher ein von Herrn Dr. Deckert gezeichneter Artikel unter dem Titel: „Jüdische Richter (Ein Wort zur Verständigung)" erschien, welcher in seiner Gänze gegen mich und die von mir herausgegebene und redigirte „Oesterreichische Wochenschrift" gerichtet ist. In diesem Artikel werden Crtate aus der „Oesterreichischen Wochenschrift" entstellt und in tendenziöser Weise wiederbegeben und mein Name geradezu zur Zeugenschaft für eine Reihe falscher Behauptungen und unwahrer Thatsachen aufgerufen. Auf Grund des § 19 Preßgesetzes ersuche ich daher um die Aufnahme der nachstehenden Berichtigung in gesetzlicher Form und Frist: Es ist unwahr, daß die „Oesterreichische Wochenschrift" behauptete, daß die Juden als solche für den Justizdienst größere Talente mitbringen als ihre christlichen Mitbewerber. Wahr ist vielmehr, daß behauptet wurde, die gesteigerten Anforderungen an die persönliche Tüchtigkeit, welche mit der Einführung der neuen Civilproceßordnung und mit der Erlassung der Sprachenverordnuugen verbunden sind, machen es schwieriger, bei Ernennungen, beziehungsweise Beförderungen von der persönlichen Fähigkeit abzusehen und Rücksichten auf Confession und Abstammung in den Vordergrund zu stellen. Es ist unwahr, daß ich in unbescheidener Weise christliche Juristen und Richter herausgefordert habe. Wahr ist vielmehr, daß ich eine christliche deutschnationale Autorität der Rechtswissenschaft, Professor Felix Dahn, citirt habe, welcher in seinem Werke: „Die Könige der Germanen"

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