Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 41 (8.10.1897)
- Date
- 1897-10-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Nr. 41 Seite 822 Vr. Vlortz'» Wochenschrift. Raw Hai Gaon aus Tunis (gest. 1038) schreibt in Teschubot ha-geonim Fol. 166, daß der Eid den Juden auch dann v flich tet, w en n er aufVer l an g e n e in es M o h am m edaners auf den Namen Allah schwört. Das sind die „sophistischen Lehrsätze des Talmud" über die Rechtsverbindlichkeit eines von Andersgläubigen abgelegten Eides. Man vergleiche dagegen die Rechtsanschauung des auf die Staatsgrundgesetze vereidigten Advocaten und Vicebürgermeisters Neumayer. Dieser famose Schildknappe des Jesuitismus kann sich allerdings für seine Auffassung auch auf gewisse „sophistische Lehrsätze" über den -Eid und den Richterberuf stützen, die freilich nicht dem Talmud, sondern arischen Schriftstellern entnommen sind. Hermann Busenbaum (1600—1668) sagt in seiner Medulla Theologiae moralis: „Mit Zweideutigkeit zu schwören, wenn ein gerechter Grund und die Zweideutigkeit selbst erlaubt ist, ist nichts Böses; demi wo das Recht ist, die Wahrheit zu verbergen und sie ohne Lüge verborgen wird, geschieht dem Eide keine Mißachtung." Emanuel Sa (1530—1596) sagt in den Aphorismi confessionarum: „Jemand kann, wenn die Noth drängt und er sich nicht an den Vorgesetzten wenden kann, seinen E i d s ch w u r brechen. Derselbe, ebenda: „Wer der Artigkeit wegen schwört: „Bei Gott, ich werde nicht gehen, ich werde es nicht thun", verletzt den Eid nicht, wenn er geht, wenn er es thut." Johannes de Alloza schreibt in seinen kiores summarum: „Ein Zeuge, welcher durch einen einzigen Eid viele Unwahrheiten bekräftigt, begeht nur eine Sünde." Johannes Maldonatus, Sumumla schreibt pag. 57: Ferner darf ein Richter den Angeklagten, den alle gerichtlichen Zeugnisse für schuldig erklären, zum Tode verurtheilen, obgleich er s e l b st mit Sicherheit weiß, daß derselbe unschuldig ist". Herr Neumayer fürchtet für das „sittlich-religiöse Gefühl, für die „Heiligkeit des Sittengesetzes", wenn der Eid von jüdischen Richtern abgenommen wird. Die ausschließliche Bestellung christlicher Richter wäre also eine untrügliche Versicherung gegen Meineid. Aber das Verbrechen des Meineides ist nirgends häufiger verbreitet als bei den Bekennern des Judenhasses, ja der Meineid ist direct eine Säule und Existenzbedingung des Antisemitismus. Mit den Meineiden R o h l i n g's, S t ö ck e r's und Anderer wurde die antisemitische Heilslehre bekräftigt. Auch das christliche Bekenntniß allein schützt noch nicht vor dem Meineide. Vor einiger Zeit sah sich der Breslauer Fürstbischof Dr. K o p P genöthigt, folgende Verordnung zu erlassen: „Mit tiefstem Schmerze habe ich aus den Mittheilungen der staatlichen Behörden ersehen müssen, daß in den Schwurgerichtsbezirken Oppeln und Ratibor seit längerer Zeit eine auf gegenseitige Erdeshilfegegründete und geradezu bandenmäßig organisirte Gesellschaft besteht, welche darauf abzielt, mit dem verbrecherischen Mittel des Meineids bei eingeleiteten Untersuchungen — namentlich durch den Alibibeweis — oder bei schwebenden Processen Wahrheit und Recht zu untergraben und die Rechtsordnung und Rechtssicherheit auf das Aeuß erste zu gefährden. Wie hätte ich wohl ahnen können, daß es in meiner Diöcese und namentlich unter meinen oberschlesischen Diöcesanen, deren tiefe Frömmigkeit und Religiosität ich wiederholt kennen gelernt habe, Personen geben könne, bei denen das Bewußtsein von der Heiligkeit des Eides so tief gesunken oder vielmehr völlig geschwunden wäre und welche die Warnung der heiligen Schrift ganz vergessen hätten: „Es soll kommen das Strafgericht in das Haus des falsch in meinem Namen Schwörenden und es soll bleiben mitten in seinem Hause und verzehren sein Holz sammt seinen Steinen!" U m so nothwendiger wird es sein, die Heilig Haltung des Eides in den Gläubigen wieder zu heben und zu wecken, und beauftrage ich deshalb den Hochwürdigen Pfarrclerus, aus diesen traurigen Vorkommnissen einen neuen Anlaß zu wiederholten nachdrücklichen Belehrungen und Mahnungen über den entsetzlichen Frevel des Meineids in Predigt, Christenlehre, Religionsunterricht und allen sonst sich darbietenden Gelegenheiten zu entnehmen." Die Diöcese des Fürstbischofs K o p p umfaßt ganz Preußisch-Schlesien und das österreichische Schlesien. In beiden Ländern ist der Antisemitismus stark verbreitet. Dr. K o p p spricht es nicht direct aus, aber wer die Verhältnisse kennt, weiß es, daß unter dieser „bandenmäßig organisirten Gesellschaft" die Antisemiten verstanden sind. Merkwürdig sind die Worte, welche das Wiener „Vaterland" dem Mahnruf des Fürstbischofs anzufügen sich verpflichtet erachtete. Es heißt da: „Es wäre aber gut, wenn sie nicht blos von den unteren Schichten, sondern auch von den sogenannten gebildeten Ständen, namentlich aber auch von beeidigten Amtspersonen beachtet würden. Nähmen z. B. Letztere es mit ihrem Eide ernster, es gäbe weit bessere Zustände." Also auch ben Amtspersonen wird eine Hinneigung zum Meineid nachgesagt. Das ist jedenfalls bemerkenswerth. Die Casuistik des Meineides ist niemals so reich gewesen, als seit dem Umsichgreifen des Antisemitismus., Den führenden Geistern Rohling und Stöcker reihen sich würdig andere hervorragende Antisemitenhäuptlinge an. Wir nennen den antisemitischen Reichstagsabgeordneten Hans L e u ß, den antisemitischen Millionär Josef H. F e u k a r t, den antisemitischen Agitator R'o t h aus Hackenheim, den antisemitischen Zeitungseigenthümer Adolf Theiß in Darmstadt, die sämmtlich wegen Meineides mit Zuchthaus bestraft wurden. Sie Alle sind Deutsche und haben den falschen Eid vor deutschen und christlichen Richtern abgelegt und das in ihrer Brust „unauslöschlich eingewurzelte religiöse Gefühl", „das dem deutschen Volke eingeprägte Sittengesetz" hat sie von dem. Verbrechen nicht abgehalten. Das sind köstliche Illustrationen zu. der Begründung des Antrages Neumayer, und gewiß, für diese Art sittlicher und religiöser Anschauungen hätten jüdische Richter so wenig Verständniß und Gefühl gezeigt, als es die christlichen Richter gehabt haben. Herr Dr. N e u m a y e r, der für seinen Beruf und seine Ehrenstellung keinerlei Befähigung und keine andere Befugniß als die seiner Abstammung mitbringt, glaubt, daß damit alle Mängel der Intelligenz und des Charakters ausgeglichen seien. Für die im höchsten Maße verantwortliche Thätigkeit eines Rechtsanwaltes sind aber doch noch andere Eigenschaften erforderlich als der Zufall der Geburt und der Stammesangehörigkeit. Politisches Corotkenkhum. Unsere Liberalen mit Nachsicht des Liberalismus haben wieder ein gelungenes Heldenstückchen geleistet. Diese Herren, die von Eompromiß zu Eompromiß schreiten, bis sie sich iu den Augen der Bevölkerung so gründlich compromittirt haben, wie sie es gegenwärtig sind, haben neuerdings bewiesen, daß auf sie das alte Wort paßt: „Gelernt haben wir nichts, aber arrogant sind wir geworden." Unter der Aegide der Herren Weitlof und Comp, wurde iu der letzten Generalversammlung des Deutschen Schulvereins ein Beschluß gefaßt von Luegerischer Zweideutigkeit und Schneiderischer Un—genirtheit. Die Juden werden nicht aus dem Deutschen Schulverein herausgeworfen, sie dürfen drinnen bleiben. Der Weg in's Cassenzimmer wird ihnen nicht versperrt. Der Cassier hat nicht den strengen Auftrag bekommen, jeden Gulden Mitgliedsbeitrag auf seine Beschnittenheit oder Unbeschnittenheit zu prüfen. Aber der Verein hat nichts dagegen, wenn sich in seinem Schoße judenfresserische Gemeinden bilden, wenn sich seine Mitglieder als Gesinnungsgenossen der Herren Schönerer und Wolf fühlen und sich zu judenreinen Ortsgruppen zusammenstellen. Es wird in Hinkunft möglich sein, daß in einer Stadt zwei Ortsgruppen des Vereines bestehen, eine judenreine und unverfälschte, die Schmul Leeb Kohn zu einem begeisterten „Heilo!" veranlassen könnte und ein, sozusagen: Schulvereinsghetto. Aber die Beiträge der deutschnationalen Schmul Leeb Köhne und der gewöhnlichen Köhne in der jiidischen Ortsgruppe des Schulvereines — sie werden ihren Platz finden in ein und derselben Cassa, in der des Deutschen Schulvercins. Daß das jüdische Geld non ölet, diese Heilslehre aller Antisemiten von den mittelalterlichen Bischöfen angefangen bis zu den modernen Luegers, hat nunmehr auch der fortschrittsbegeisterte Weitlof als Kampfparole ausgegeben. Man würde es vielleicht eher begreiflich finden, wenn Herr Weitlof seine verschlissenen Freiheitshosen, seinen unmodern gewordenen Liberalismusspencer in den Kleiderschrank hängen und die moderne Tracht des judenftessenden Demagogenthums anziehen würde. Es wäre ein derartiges Beginnen, an dem Herrn Weitlof und Seinesgleichen auch nicht seine verwaltungsräthlichen Beziehungen hindern können, immerhin anständiger, als die Doppelzüngigkeit, mit der sich Jemand zum Liberalismus bekennt und andererseits dem Antisemitisnius die weitgehendsten Eoncessionen macht. Es wäre sympathischer, als jenes politische Cocottenthum, das gleich-