Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 39 (24.9.1897)
- Date
- 1897-09-24
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021169-3021208--07133-3031447- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 39 Vr. Bloch'» Wochenschrift Sette 787 der neuernannte Präsident des Oberlandesgerichtes in Wien sein Anit angetreten. Wie verhält sich zu dem wohlthuenden humanen, wahrhaft gerechten Geiste, der dieselbe durchweht, die Wirklicheit, die tatsächliche Judicirung bestimmter Richter in Wien? Greifen wir zwei Verhandlungen aus der jüngsten Vergangenheit heraus. Ein Cantinbesitzer, ein ehemaliger Küchen- Chef Sacher's (!), wie er sich mit Stolz clafsificirt, wird überführt, fortgesetzt an seine Gäste, zumeist Arbeiter, in hochgradige Färllniß übergegangenes Fleisch verkauft, hiedurch, zumindest nach unserer Ansicht, eine fortgesetzte Vergiftung verübt zu haben. Der Richter ist auch im höchsten Grade empört, er verurtheilt den Mann zu einer Geldstrafe! Derselbe hat auf diese Weise für 50 Gulden sich und diesen seinen Geschäftsbetrieb von aller weiteren Strafe losgekauft. Ja noch mehr. Es ist ohneweiters anzunehmen, daß diese Berurtheilung in seinen Augen ihm mehr eine Sicherung als eine wirkliche Abschreckung bedeutet! Stellen wir dieser Berurtheilung eine andere gegenüber. Auf der Mödlinger elektrischen Bahn wagt ein Zugführer, den es ärgert, an einer Haltestelle wartender Passagiere wegen halten zu müssen, laut zu schreien: „Jetzt soll ich wieder wegen d i e s e r j ü d i s ch e n B a g a g e h a l t e n!" Ein Passagier ruft in gerechter Entrüstung : „Was unterstehen Sie sich gegen das fahrende Publicum?" Der Zugführer antwortet: „A h, sind Sie auch ein so verfluchterJud?" Der Passagier läßt sich bedauerlicher Weise Hinreißen und versetzt diesem Zugführer eine wohl Glicht nach dem Gesetze berechtigte, aber nach dem Laienverstande sehr gesunde Ohrfeige. Dieser Passagier hat allerdings nicht aus infamer Gewinnsucht seine Nebenmenschen vergiftet, er ist herausgefordert, er hat in begreiflichem unschuldbaren Affect gehandelt — er wird aber nicht zu einer Geldstrafe, er wird zu einer Arreststrafe und zwar von fünf Tagen verurtheilt! Auf eine eigentliche juristische Beurtheilung speciell dieser beiden Fälle wollen wir hier nicht weiter eingehen, sind sie doch nur zwei einzelne unter sehr vielen gleichartigen. Aber zu einer allgemeinen Bemerkung finden wir uns veranlaßt. Es ist anzuerkennen, daß solche Urtheile von den Collegialgerichten äußerst selten erfließen. Letzere sind nänllich zumeist doch schon aus älteren abgeklärten Herren zusammengesetzt. Ganz anders steht es aber bei den Bezirksgerichten, vor denen ja diese Fälle in der Regel abgehandelt werden. Bei diesen unseren Bezirksgerichten ist nun die Geschäftseintheilung eine nach einer gewissen Seite sehr verhängnißvolle. Die Civilangelegenheiteu, welche sehr häufig wie bei Verlassenschaften u. s. w. eine bestimmte materielle Verantwortung des Amtsleiters involviren, behält sich der Bezirksrichter entweder selbst vor oder theilt sie sehr sorgsam seinen ältesten, reifsten unb vertrauenswürdigsten der ihm unterstehenden Beanrten zu. Diese Ehrenbeleidigungsklagen, Wachebeleidigungen u. s. w. Fälle, welche über Freiheit und Ehre von bisher unbescholtenen Menschen entscheiden, überläßt man der Entscheidung von jungen Anscultanten, welche ihre Eindrücke aus der Studentenzeit noch nicht verwunden haben, als Richter noch nicht voll ausgereift sind, namentlich für die Ausmessung den nöthigen T a c t des Richters noch nicht erworben haben. Jeder Kenner dieser Verhältnisse wird uns zugeben, daß der Appell an die zweite Instanz keinen ausreichenden Schutz bietet. Abgesehen davon, daß unter allen Umständen eine, wenn auch später aufgehobene Berurtheilung eine sehr schmerzhafte peinliche Erfahrung bleibt, hat es der Einzelrichter der ersten Instanz vielfach in der Hand, durch die Leitung in der ersten Verhandlung dem Rechte des Angeklagten anch schon für die zweite Instanz zu präjudiciren. Die Rede des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten war sehr — sehr schön. Aber wie sagt doch Tell: „Mit Reden ist hier nicht geholfen". Wir empfehlen dem Herrn Präsidenten, dieser Einzeljudicatur in Strafsachen seine — nicht dieser, sondern der Bevölkerung wohlwollende Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Moral vom falschen Bart. Anderwärts verfolgt der neugierige Wähler die Spuren jener Thätigkeit, welche die Männer seines Vertrauens entwickeln in den Parlamentsberichten, im politischen Theil der Zeitungen. Hierzulande ist das nicht der Fall. Wer Neues vom Wirken nnd Schaffen der antisemitischen Abgeordneten erfahren will, der lese aufmerksam die Gerichtssaalrubrikder Tagesblätter, in der diese Sorte von Mandatsträgern neben den „Denkbuben" und anderen Verbrechertypen zu den regelmäßig wiederkehrenden Erscheinungen zählt. Die Herren F o l l e r und Herzog, deren strafgerichtlicher Extract fteilich nicht hinreicht, ihnen die hauptstädtische Reife der Verganis und der Mittermayers zu schaffen, sind Stammgäste der provinzialen Bezirksgerichte. Man weiß von ihnen Nichts, als daß sie Antisemiten sind — der Eine frißt die Juden mit Kornblumenschmuck und der Andere garnirt sie mit weißen Nelken —, das genügt, um ihnen Mandate zu schaffen . . . Aber halt, wir thun den Beiden Unrecht. Wir wissen weit mehr von ihnen, wir erfreuen uns einer detaillirten Kenntniß dieser Persönlichkeiten. Wir kennen ja all' die Lumpereien, Charakterlosigkeiten und moralischen Blößen, die sie einander nachsagen und ohne sonderliche Schwierigkeiten auch Nachweisen. Jeder Jude ist von Geburt auf corrupt, jeder Vollblutarier hat die Moral mit Löffeln gefreffen, erfteut sich eines Anständigkeitspatentes, eines Privilegiums, unter allen Umständen ein Ehrenmann zu sein. Für Herrn Herzog jeder Arier mir Ausnahme des — Follers, des Badener Luegers, des Mannes, der, wie Jener behauptet, mit einem falschen Bart auf galante Abenteuer ausging, während seine Frau im Sterben lag. Für Herrn Folter wiederum jeder Arier, von dem Teutonen Herzog, dem Schönerer-Söldling, abgesehen. Für uns Hütten diese Dinge so gut wie gar kein Interesse. Uns gehen die Beziehungen des Herzog zur Casse des Schloßherrn von Rosenau so wenig an, wie die des V e r g a n i zur Gemeindecasse von Mühldorf. Und auch die üppigen Johannistriebe des Herrn F o l l e r sind uns gleichgiltig. Wir glauben gar nicht daran, wir halten die ehebrecherische Galanterie, die da behauptet wird, sammt dem Romanrequisit des falschen Bartes für eine Ausgeburt üppiger Phantasie, von der wir uns nur wundern nnd kränken, daß sie nicht eine — orientalische genannt werden kann. Und jetzt sind wir an deni Punkt angelangt, wo das Duell Herzog-Foller auch für uns Juden von bedeutungsvollem Interesse wird. Angenommen, die Geschichte vom falschen Bart und was drum und dran hängt ist wahr, dann ftagen wir Herrn Herzog: Gibt es denn auch andere als — „jüdische W ü st l i n g e". Ist es denkbar, daß das hochherrliche Arierthum sich zu den fleischlichen Sünden herabläßt, die der landläufigen Antisemitenlogik zufolge den Semiten und nur ihnen Vorbehalten sind. Aber jetzt melden Sie sich, Herr F o l l e r, zum Wort. Sie kreischen: Erstunken und erlogen! Kein Wort ist wahr! Gut und recht, würdiger Schüler des Meisters Lueger! Aber gibt es denn auch anderen, als s e m i t i s ch e n L u g u n d Trug? Kann die bekannte teutonische Wahrheitsschwärmerei also entarten? Das ist die Moral vom falschen Bart. So kleinlich der Anlaß, er zeigt die politische Lebenslüge der antisemitischen Parteien aller Schattirungen in ihrer ganzen Größe und Nacktheit. Ei« gutes Mittel. Im „Freien Volksblatt" lesen wir folgende Rathschläge für Bergani und gleichgesinnte Seelen: „Vor uns liegt der Sendbote des „göttlichen Herzen Jesu", eine in Innsbruck erscheinende Monatsschrift des Gebers-Apostolates. Mit Genehmigung der geistlichen (!) Obern, herausgegeben von Josef M a l f a t t i. Aus den vielen wunderthätigen Dingen, welche hier gedruckt stehen, wollen wir nur Nachstehendes wiedergeben und Herrn v. Bergani besonders zur Beachtung empfehlen: „Im Laufe dieses Frühlings kam mir der „Sendbote des göttlichen Herzens Jesu" ganz unerwartet in die Hände und ich habe ihn seitdem alle Monate gelesen und ganz besonders auf die Gebetserhörungen geachtet! In letzter Zeit kam ich selbst in den Fall, mich in einer Casseangelegenheit einer mir anvertrauten Casse mit größerem wichtigen Verkehr, an das Herz Jesu zu wenden, damit ich vor Schaden bewahrt werde und war ich später bei der Abgabe der Gelder ganz erstaunt und ich bin es jetzt noch, daß Alles bis auf einen ganz kleinen Betrag in Ordnung war, währenddem ich fast sicher ein ziemlich großes Manco vermuthete. Ich kann nicht anders als vermuthen, daß mir mein Vertrauen zum Herzen Jesu geholfen hat, und ich kann dafür nicht genug danken! — Ich will dieses im „Sendboten" veröffentlichen lassen, um Andere, wenn sie in Noth (!!!) kommen, zu ermuntern." Also, lieber Verganew, und hört es alle ihr Bank- und Caffenbeamte und auch ihr Defraudanten, merkt es wohl — wenn eure Caffen nicht stimmen, so betet nur und sagt es dem