Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 37 (10.9.1897)
- Date
- 1897-09-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 746 Dr. VLortz's Wochen,christ. Nr. 37 seine Souveränetät zu lassen, daß das Judenthum in seiner heutigen Verfassung einer Armee gleicht, in welcher der Eine rechts, der Andere links, der Dritte geradeaus marschirt, wo man auf einander schießt statt auf den Feind, wo der Rabbiner über seinen Roschekolik, der Vorstand über seinen Domesticationsversuchen an ganz Israel und dessen Roth vergißt, wo Niemand Ordre parirt, ja eigentlich Niemand Ordre gibt. Ein solcher Zustand ist politisch dasselbe wie die alte Liturgie mit ihrem disciplinlosen Geschrei. Darum ist die Hauptsache für eine Regeneration des Judenthums, daß überhaupt eine Organisation erfolge. Der Gemeiudebund ist nicht gestattet worden, der Rabbinerbund wird schwerlich gestattet werden und würde, selbst wenn er existirte, von dem hierarchiefeindlichen Judenthum keineswegs als legitime Vertretung des Laienelements anerkannt werden. Diesen beiden Schwierigkeiten weicht mit außerordentlicher Feinheit der Entwurf des Landesrabbiners Dr. Placzek aus. Er rechnet mit den Anschauungen der Aemter, mit den berechtigten Ansprüchen der Laien. Aber es ist nicht Jedermanns Sache, zwischen den Zeilen zu lesen und sich über die tieferen Motive eines sachkundigen und geistvollen Mannes klar zu werden. Es ist wahr, daß das Wort „Consistorium" geeignet ist, in gewissen Kreisen Bedenken zu erregen. Wir haben die ewige Nachahmung satt; vor lauter Assimilation entäußern wir uns der eigenen Seele; wohin hat die allzu eifrige Anpassung geführt? Das ist Alles sehr richtig. Aber sieht man denn nicht, daß das Wort „Consistorium" eben nichts als ein Wort ist? Kann man denn ein Consistorium, dessen Majorität aus Laien besteht, vernünftiger Weise mit dem aus Domherren bestehenden Consistorium eines Bischofs vergleichen oder „hierarchischer Gelüste" bezichtigen? Wo ist der Bischof, wo sind die Domherren? Ist das eine Jmportation unjüdischer Einrichtungen, wenn wir etwas ganz Anderes unter demselben Namen organisiren, wie er in anderen Confessionen üblich ist? Aber warum dann diesen Namen? Doch offenbar, uni allen etwaigen Besorgnissen vor irgend einem (huhu!) Sonderbunde jüdischer Gemeinden, vor irgend einer cknäaea irredenta, die im Stillen Sr. Majestät dem Sultan huldigt — was würden nur unsere sehr monogamisch gesinnten Damen dazu sagen? — im Vorhinein zuvorzukommen. Ein Bund, sei es von Gemeinden, sei es von Rabbinern, kl-ugt gar verdächtig neu, fremdartig, bedenklich und könnte eine Art jüdischen Carbonarithums, eine Geheimverschwörung zur Beschneidung aller Oesterreicher bezwecken. Aber der Name „Consistorium" allein genügt, um jede Garantie hochlöblicher Intentionen zu geben. Soviel politische Psychologie haben alle einflußnehmenden Factoren, um überzeugt zu sein, daß die Herren „Consistorialräthe" ihren wunderschönen Titel und ihre 8—10 fl.-Diäten nicht auf's Spiel setzen werden, um irgend welchen mit Ansteckungsgefahr bedrohten Tendenzen zu huldigen. Es ist einfach ein Act politischer Klugheit, einer harmlosen Institution auch von vornherein die Stampiglie der k. k. Hochlöblichkeit auszudruckeu. Organisiren muß sich die Judenheit eines Landes und selbst der ganzen Welt; das gibt der Gegner des Consistorialplanes, der unter der Chiffre K in der letzten Nummer dieses Blattes sich in übrigens etwas rückständiger Weise geäußert hat, selbst zu. Aber wie soll die Judenheit sich organisiren, wenn man ihr es nicht gestattet? Glaubt K wirklich, daß man den Juden irgendwo einen internationalen „Gemeindebund" u. dergl. gestatten wird oder daß sich die Ernstzunehmenden unter rhnen auch nur entschließen werden, internationale Judencongresse zu organisiren und so die stets bereite Verdächtigung vaterlandsloser Gesinnung z. B. in Deutschland oder in Frankreich noch mit Scheinargumenten zu versehen? Oder gar Geheimbündeleien, Ritualmordlügen suggeriren? Da sei Gott vor! Also bleibt doch keine andere Organisation übrig als die den Behörden jeden Landes noch am ehesten sympathische Organisation einer allgemeinen Aufsichtsbehörde. Aber eine Organisation soll nach L nicht erfolgen, „um eine Hierarchie im Judenthum zu schaffen" oder um „die Form der Kutte und des Käppchens der Prediger aller Tempel festzustellen", sondern um die Selbstständigkeit unseres Glaubens zu wahren gegen jeden Glaubenszwang von Außen wie von Innen und um menschengeschlechtliche Bildung aller unserer Glaubensgenossen herbeizuführen und die vollste Gleichberech tigung für uns und unsere Brüder zu erkämpfen! Darum weg mit dem Consistorium! Auch die Israelitische Allianz hat diesen Zweck blos geahnt und nicht erfüllt; die Rabbiner haben in einer solchen Organisation keinen Platz, sie sollen vielmehr die Indifferenten in ihren Gemeinden erwärmen, dann werden Localcomites entstehen, jüdisches Leben wird pulsiren, die Organisation da sein. Amen! Selah! Sehr schön! Aber welches bessere Mittel gibt es, den Eifer der Rabbinen und den Ehrgeiz der Laien anzufeuern, als die Thätigkeit des Consistoriums und die Aussicht auf die Theilnahme an derselben! Woher weiß denn unser Einsender, daß die Mitglieder des künftigen Consistoriums sich immer nur über die Käppchen der Rabbiner unterhalten würden? Sollten sie nicht schon durch ihre Zusammenkünfte Gelegenheit finden, auch über die Noth der Zeit ihre Gedanken auszutauschen? Man wird ja selbstverständlich die verdienstvollen Vorschläge des Herrn Dr. Placzek nach der Absicht ihres eigenen Urhebers, des wohlbekannten Naturforschers und Belletristen Placzek, also sicherlich keines bornirten Dogmatikers, nicht als unabänderlich geoffenbarte Gebote des Herrn zu betrachten haben. Es wird beispielsweise noch sehr zu erwägen sein, ob das Consistorialgebiet L (Triest und die ehemaligen illyrischen Provinzen) für seine 6300 Israeliten eines besonderen Landesconsistoriums bedarf odernichtvielmehr mit A (SBieit und Alpenländer, damals 110.000 Israeliten) verbunden werden könnte. Es wäre vielleicht überhaupt möglich, die Organisation so zu vereinfachen, daß nur drei Landesconsistorien nöthig wären (I. Wien und Jnnerösterreich bis Triest, 2. Sudetenländer. 3. Galizien und Bukowina), was sich wDen der innerhalb jeden Gebietes ziemlich homogenen politischen und rituellen Verhältnisse mehr empfehlen würde, als etwa die radicalere Beschränkung auf ein Centralconsistorium, die auch leicht vorgeschlagen werden könnte, bei der aber allerdings eine Majorisirung heterogener Elemente mehr zu besorgen wäre. Man wird auch über die Vertheilung des Laien- und Seelsorgerelementes discutiren können und vor Allem eine schärfere Abgrenzung der Befugnisse wünschen müssen, vielleicht selbst eine principiell aus Begutachtung eingeschränkte Competenz, damit nicht den Gemeinden, die ja im Judenthum die Kosten des Cultus zu tragen haben, ihnen mißliebige Persönlichkeiten aufgedrängt oder ihnen dringend -erwünschte Reformen ferngehalten werden können. Kurz, die Vorschläge sind nach mancher Richtung einer Verbesserung fähig, aber auch jeder Sorgfalt in dieser Beziehung würdig. Man muß sie nur vernünftiger Weise als das betrachten, was sie sind, nämlich nichts als die mit Recht ersehnte, aber momentan kaum durchführbare Organisation des Judenthums selbst, sondern als eine Vorstufe dazu, als ständige Gelegenheit zur Verständigung seitens einer über jeden Verdacht fanatischer oder internationaler Bestrebungen völlig erhabenen, regelmäßig zusammentretenden Notablenversammlung. Alles Bessere wird dadurch nur erleichtert! * * * Von anderer Seite wird uns geschrieben: Der Kritikus K, der in der vorigen Nummer dieses geschätzten Blattes einen geharnischten Artikel gegen die Consistorialverfassung losließ, hat davon merkwürdigerweise nichts