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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-09-03 · 36 (3.9.1897) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
36 (3.9.1897)
Date
1897-09-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 36 Seite 727 Vr. Vloch's »ochrnfchrM iit den Jahren 1881 bis 1886 Assistent am ersten chemischen Universitätslaboratorium, seit 1886 Adjunct an demselben. Im letzterwähnten Jahre habilitirte er sich als Privatdocent für Chemie und supplirte im Sommersemester 1890 an der Lehrkanzel seines verstorbenen Lehrers H o f r a t h v. Barth. BZien. Mit Beginn dieses Schuljahres tritt der für die Volksschule,!!., Novaragusse 30, neuernannte Oberlehrer Herr Ignaz Weber, seinen Dienst au. Nachdem die überwiegende Mehrheit dieser Schule mosaischer Confession ist, so dürfte es für unsere Glaubensgenossen nicht ohne Interesse sein, einige Daten über die bisherige Wirksamkeit dieses Mannes zu erfahren. Oberlehrer Weber dient seit dem Jahre 1870, und zwar vom 1. Jänner 1870 bis 3. März 1883 als Bolksschullehrer und von dieser Zeit bis 15. Juli l. I. als Leiter und Lehrer der von ihm begründeten Taubstummenanstalt. 1875— j 1881 war er Obmann, respective Obmann-Stellvertreter des > Hernalser Lehrervereines. Geradezu epochal für das Taub-! stummenbildungs- und Erziehungswesen Oesterreichs war die voil ihm begründete Tanbstummenschllle in Währing (1883) die „erste" E x t e r n a t s a n st a l t dieser Art i n d e r Monarchie. Durch diese Schöpfung war es nun möglich, alle taubstummen Kinder unrerzubringen. Der Initiative W e b e r's gelang es ferner die Aufmerksamkeit der Schulbehörden und der autonomen Körperschaften aus die mißliche Lage der vielen nicht unterrichteten Taubstummen des Vaterlandes zu lenken. Seinen Bemühungen und denen des Schulrathes H i n t e r w a l d n e r, sowie des Laudesschulinspectors Dr. Carl R i e g e r ist es zu danken, daß in Errichtung und Erweiterung von Taubstummenanstalten ein edler Wetteifer sich entspann. Den Bemühungen dieser Persönlichkeiten, sowie der Mitwirknng der Schwägerin des Herrn Schulrathes H i u t e r w a l d- » e r Frau Emma K n o l l-S ch a u e n st e i n und des Philantropen Moritz Edlen v. Kufsner gelang es, einen Unterstützungsverein für mittellose Taubstumme ins Leben zu rufen. Den größten Triumph feierte Weber, als der Wiener Gemeinderath den Beschluß faßte, ein Taubstummenexternat genau nach der von ihm errichteten Anstalt im IX. Bezirk, Hahngasse 35 (gegenwärtig Gemeindegasse 2) zu errichten. Der Herr Unterrichtsminister delegirte einen hohen Fnnctionär der Unterrichtsverwaltung zu 3 Jahresprüfungen der Tanbstummen- Externatsanstalt in Währing. Diese Persönlichkeit (Hosrath Ritter v. Ullrich) war voll des Lobes über die Wirksamkeit des Pädagogen Weber. Thatsächlich erhielt Weber eine Belobung vom hohen k. k. Unterrichtsmininisterinm, zwei Belobungen vom hochlöblichen k. k. niederösterreichischen Landesschnlrathe und acht Belobungen vom löblichen Bezirksschülrathe. In den ehemaligen Religionsstationen Währing, Klosterneuburg und Tulln wirkte Weber als staatlich bestellter Religionsschulinspector, wo er viel zur Förderung des Unterrichtes beitrug. Wir können die Anstalt, sowie den II. Bezirk zu ihrem neuen Oberlehrer beglückwünschen, .schon ans dem Grunde, weil Eltern unglücklicher, abnormer, schwachsinniger oder mit eine m Sprach übel behafteter Kinder, jederzeit bei Weber Rath und Hilfe finden werden. Die Klagen Bergani's. Aus K r e m s wird berichtet: Am 9. Septeniber findet vor dem hiesigen Kreisgerichte die bereits einmal vertagte Berusnngsverhandlung über die Klage Bergan i's gegen den Landtagsabgeordneten August D ö tz statt. Dieser Letztere hatte nämlich in einer Wählerversammlung erklärt, er halte es mit der Ehre eines Mannes unvereinbar, einer Partei anzugehören, die einen Bergani zu ihrem Mitgliede zähle. Die für den 6. September beim hiesigen Kreisals Schwurgericht anberaumt getoesene Verhandlung über die Klage des Vergant gegen den Wiener Redacteur Franz Stein wurde vom Repertoire abgesetzt, da V e r g a u i die Klage z ur ü ck z o g. Dagegen ist über die vom Wiener Landesgericht ans hiesige Gericht gewiesenen Klagen Bergani's gegen I r o und Ohme noch keinerlei Entscheidung getroffen worden. Eine Zurückziehung der Klagen ist bis jetzt nicht erfolgt, und erst nach Rechtskraft des in Wien gefällten Urtheils im Bergani-Proceß können die Acten ans hiesige Gericht eingesendet werden. Die Exceffe in Pilsen. , Man schreibt uns ans Pilsen vom 26. d. M.: „Die czechisch-national-antisemitischen Excesse in Pilsen hatten bereits ihr erstes Nachspiel im Gerichtssaale. Angeklagt war der Czeche Wenzel T r e m r, Zimmermann, 43 Jahre alt und verheiratet, wegen Vergehens des Auflaufes. Er war am 22. d. M., um 8 Uhr Abends während des Vorgehens des Militärs gegen die Rotte der Excedenten verhaftet worden. Der Gerichtshof verurtheilte ihn zu strenge m A r r e st in der Dauer von drei Wochen, jede Woche verschärft mit einem Fasttage." Nikolsburg. (T re er st e B r e s ch e.) In Rikolsburg gelangte vor wenigen Tagen die Oberlehrerstelle an der' deutschen Volksschule der dortigen politischen Jndengemeinde zur Ausschreibung. Tie Bewerber müssen christlicher Confession sein, weil die Mehrzahl der Schulkinder an dieser iüdis ch e n Schule der christlichen Konfession angehört. Es ist dies die erste Bresche, welche in die ehrwürdigen Institutionen der selbstständigen politischen Jndengcmeinde Mährens geschossen wird, wenn es auch nicht das erste Sniiiptoni für die allinälige Versandung dieser einst so reich sprudelnden Onellen jüdischen Lebens in unserem Vaterlande bildet. Tie Ausschreibung entspricht dem (besetze-, dast sie aber auch den Thatsachen entspricht, ist tief betrübend. Ja wohl, die paradoxe Erscheinung ist eingetreten, daß die Inden in den mährischen Städten ihre Kinder in die Schulen der politischen Ehristengemeinde schicken und daß in den Schulen der politischen Indengemeinden die Christenkinder anfangen in der Majorität zu sein. Wie das gekommen ist? Tie Erklärung liegt nicht in der Emancipation und der damit verbundenen Freizügigkeit allein, sondern zum größeren Theil, in der Verminderung des jüdischen Bewußtseins. Ans den alten Indengassen hat die Wanderung in die christlichen Stadttheile, dann in die Landes- und die Reichshauptstadt stattgefnnden. Was da aus dem Ghetto hinauszog in die „freiere Luft", das verlor auch allgemach Sinn und Verständnis für altjndifches Wesen. Auf dem Hauptplaye der „Ehristenstadt" reiht sich heute ein jüdisches Geschäft, ein jüdisches Wohnhaus an das andere, lind in diesen Familien lebt nicht mehr der jüdische Geist der Väter und Urväter. Eine krankhafte Sucht zur Assimilation hat sie erfaßt. Sie steuern noch zur Eultnsgemeinde, aber sie fühlen sich nicht mehr Eins mit dem Genossen in der „Gasse". Sie geizen förmlich darnach, ihre Kinder in die Ehristenschule zu schicken, obgleich in der alten Iudenichule auch Ehristenkinder einen sehr tüchtigen Unterricht genießen. Selbst die besseren Familien in der „Gasse" wollen von der Iudenschule nichts wissen. Immer armseliger, immer dürftiger wird das jüdische Leben in den politischen Indengemeinden, deren Autonomie der Form nach noch besteht, ihren Inhalt aber längst verloren hat. Und so bietet denn Nikolsburg, einst eine feste Burg des Iudenthums in Mähren, das beschämende Schauspiel, daß in die von der Iudengemeinde erhaltene Volksschule ein christlicher Oberlehrer seine» Einzug hält. Das ist fürwahr eine blutige Ironie auf die gesetzlich ausgesprochene, de facto aber längst wieder vernichtete Gleichstellung der Inden. Es fehlt nur noch, daß Herr Ernst Schneider die Forderung erhebe, es möge an der Nikolsburger „Iudenschule" die räumliche Trennung der Indenvon den Christenkindern dnrchgefnhrt werden. Man male sich nur einmal ans, zu welch Ungeheuerlichkeiten man in der Nikolsburger Jndengemeinde und bald vielleicht auch anderwärts gelangen wird, wenn diese antisemitische Forderung verwirklicht werden sollte. Die Juden werden dann mit ihrem Gelde eine Schule erhalten, in welcher die Ehristenkinder zu wüthende» Judenhassern erzogen werden. Das Nikolsburger Ereigniß schreit förmlich nach der 'Aufhebung der selbstständigen politischen Judengelneittdendamit aber erlitte das Judenthum in Mähren einen furchtbaren Stoß. Wie dem Vorbeugen? Niemand verlangt die physische Rückkehr in die finsteren Ghettohäuser. Aber die Rückkehr zur guten alten Tradition, zur Einheit und Einigkeit, zum Schutze der ehrwürdigen jüdischen Institutionen, die kann und muß verlangt werden, lieber dem stolzen Bewußtsein ihres Staatsbürgerthums mögen sich unsere Glaubensgenossen in Mähren wieder in verstärktem Maße von dem Bewußtsein ihres Iudenthums durchdrrngen lassen, dann wird die Gefahr, welche dem Erbe ihrer Väter droht, abgewendet werden. Lundenburg, 31. August. Am 18. August l. I. waren es 25 Jahre, daß Herr Rabbiner Dr. Groß in die hiesige Gemeinde ausgenommen wurde. Derselbe hatte wohl nicht die Absicht, dieses Jubiläum irgendwie festlich zu begehen, die wackere Cultusgemeindevertretung ließ es sich jedoch nicht nehmen, ihren verehrten Rabbiner durch eine schwungvoll gehaltene Adresse, in welcher sie die Gefühle i der Gemeinde für denselben zum Ausdrucke brachte, als auch durch 1 ein erhebliches Ehrengeschenk zu erfreuen. Herr Vorsteher Adolf | Schreiber und dessen Stellvertreter Herr Gabriel Stern begaben sich demnach am 29. d. WL mit einer Deputation des Gesammtvorstaiides, bestehend aus den Herrn JUDr. I. Ezuczka, Emannel Holländer, Ioici Hoffmann zun., in die Wohnung des Jubilars, wo Herr Vorsteher Schreiber denselben bei Ueberreichung der Adresse in einer warmen, die Bedeutung des Tages hervorhebenden Ansprache beglückwünschte. Die Adresse lautet: Eu er Eh rw ürd e n! Gedrängt von den Gefühlen aufrichtiger und tiefster Verehrung bringt die israelitische Gemeinde Lundenburg Euer Ebrwürden die innigsten Glückwünsche dar zu dem erhebenden Tage, an dem Euer Ehrwürden und mit Ihnen die ganze Gemeinde das f ü n f u n dzwanzigjährige Jubiläum Ihrer segensreichen Amtsthärigkeit in Lundenburg feiern.

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