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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-08-27 · 35 (27.8.1897) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
35 (27.8.1897)
Date
1897-08-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 35 Vr Bloch » Mochrnptzrtfl Seite 711 stätigenden Rabbinatswerber je nach dem Bildungsgrade und der religiösen Rigorosität der betreffenden Landesjudenschast eintreten zu lassen, ohne dabei unter ein unerläßliches Minimum herabzugehen oder ein erreichbares Maximum zu übersteigen. Zu diesem Behnfe kann das Prüfungsausmaß, das von den angehenden Rabbinern oder Religionslehrern aus dem biblisch-talinndischen Schriftthum und überhaupt aus den jüdisch-theologischen Discipliuen gefordert werden darf, von jeden: Landes-Consistorimn bestimmt und dem Central-Consistorium zur Genehmigung vorgelegt werden. Es gehört kein übergroßer Optimismus dazu, die Erwartung zu hegen, daß durch ein Zusammenwirken der gegnerischen Parteien in den Eonsistorien ein Boden der Verständigung gewonnen werde, für die Einen, welche die Gegenwart in das vorige Jahrhundert zurückschrauben, wie für die Andern, welche voreilig das nächste Jahrbnildert anticipiren möchten, so daß beide einander auf halbem Wege entgegenkonimend, den wahren religiösen Conservatismus in den Veranstaltungen erkennen, das Altüberkommene lebensfähig und zukuuftsbcrcchtigt zu gestalten. Uebrigens wird es die Ehrlichgesinnten, Besserdenkenden keine sonderliche Ueberwindung kosten, für die Bürgschaften der Ordnung, des Friedens und der Gesetzlichkeit auch Opfer zu bringen und entgegenstehenden Ansichten unumgängliche Zugeständnisse zu gewähren, was allein schon geeignet erscheint, die Besorgnisse 5, wenn auch nicht gegenstandslos zu machen, so doch bedeutend zu verringern. Bedenkt man noch, daß durch jede gesetzliche Regelung der Anlas; zu Widerstreit und Widerstand vermindert und durch die Schaffung autoritativer Organe die Aussicht zu renssirenden fartiösen Umtrieben genommen wird, so läßt sich ein nicht zu unterschätzender Erfolg einer festen Organisation immerhin prognosticiren. Was auch die Ein- und Durchführung derselben an partiellem Uebelwollen, an Mißlichkeiten erregen mag, es ist verschwindend im Vergleich zu den Vortheilen, den ein solch gesetzgeberischer Act, von den verschiedensten Gesichtspunkten aufgefaßt, in seinen nächsten Folgen und weitausgreifenden Wirkungen bringen mag. Daß aber die hohe Regierung über die Mittel verfügt, dem, was sie für nothwendig und im wohlverstandenen Interesse des Staates wie einer Religionsgesellschaft gelegen erkannt, durch Maßnahmen distributiver Gerechtigkeit praktische Geltung zu verschaffen, daran ist sicherlich nicht zu zweifelil. * Das vorstehende Elaborat des Landesrabbiners Dr.Placzek ist unzweifelhaft eine bedeutende verdienstvolle Arbeit; es steht fest, daß eine Organisation des Judenthums nur durch die Consistorialverfassung möglich ist und daß eine Organisation platzgreisen muß, wenn wir nicht individualisirt von inner« und äußern Feinden anfgerieben werden sollen. Wir haben schon manche Wandlungen im Judenthum theils erlebt, theils geschichtlich vernommen; siebenmal hat das Heiligthum seinen Standpunkt gewechselt: warum soll es nicht niöglich seilt, daß alle Parteien einig die Organisation anerkennen, und die bisherige Ansicht von dem Glücke der wilden Freiheit der Gemeinden mtb Rabbiner anfgegeben wird? Zionismus und Staatsbürgerthnm. Aus Berlin wird uns geschrieben: lieber den persönlichen Streitigkeiten und den nebensächlichen Punkten, welche in der Discussion über den Zionistencongreß zur Sprache kamen, ist nicht festgestellt worden, um welche Fragen es sich eigentlich nur für die Allgemeinheit handelt. Es sind die Fragen: 1. Wie verhält sich die jüdische Religion zum Zionismus. 2. Wie verhält sich der Zionismus zum Staatsbürgerthum? Gegner Herzl's waren der Meinung, daß seine Pläne ebensowenig mit den messianischen Hoffnungen der Juden als mit den Pflichten des Staatsbürgers vereinbar seien. In dem ersteren Punkte sind die Gegner allerdings nicht einig. Rippner, der ruhigste und kaltblütigste Gegner Herzl's, stellt sich in diesem Punkt auf seine Seite, auf der Männer wie Mohilewer und Elchanan Spector stehen. Dieser Punkt darf daher als erledigt gelten, umsomehr als es sich hier um eine religiöse Frage handelt, die Jeder nach seinem Gewissen beantworten muß. Die Frage, ob der Zionismus sich mit dem Staatsbürgerthum verträgt, betrifft dagegen die Allgemeinheit. Sie muß daher in erster Linie Gegenstand der Discussion sein. Die Frage rührt Glicht erst von Herzl's Plänen her, schon Moses Mendelssohn hatte sich mit ihr zu beschäftigen. In den Gebeten um die Rückkehr nach Jerusalem wollte man schon zu seiner Zeit ein Hinderniß gegen den wahren Patriotismus sehen, uit^ deshalb ein Hinderniß gegen die Gleichstellung der Juden. Mendelssohn machte gegen diese Auffassung geltend, daß der Staat sich nur um die Handlungen seiner Unterthanen zu sorgen habe, nicht um deren Gesinnungen. Diese Erwägung ist durchaus treffend, denn anderenfalls wäre Gesinnungsriecherei die natürliche Folge, und es wäre ein Mangel an Consequenz, wenn es in einem solchen Staate nicht eine Inquisition gäbe. Darin besteht eben das widerliche Princip im Wesen der Inquisition, daß sie Gesinnungen prüfte, ihre Greuel sind auch von den weltlichen Machthabern ihrer Zeit verübt worden. Es ist genau dasselbe, ob Jemand „Reichsfeind" genannt wird, weil er Fortschrittler ist, oder ein schlechter Patriot, weil er Zionist ist. In beiden Fällen wird eine Kategorie Bürger zum Richter über die Gesinnungen ihrer Mitbürger gemacht. In praxi wird sich jede Regierung mit einer Gruppe Zionisten, welche für die derzeitigen Regierungsvorlagen eintreten, für später aber die Errichtung eines jüdischen Staates oder ihre Auswanderung nach Palästina erstreben, leichter verständigen als mit Gegnern ihrer Vorlagen, welche im Lande bleiben wollen. Herr Rippner meint allerdings, daß logisch die Liebe zu zwei Vaterländern nicht neben einander bestehen könne, wenn das auch vielleicht bei der unlogischen Natur des menschlichen Herzens gelegentlich möglich sei. Nun ist es ja klar, daß die Liebe zu Zion gänzlich von der beabsichtigten Errichtung eines jüdischen Staates unabhängig ist. Sie kann genau so stark von Jemand empfunden sein, der die Errichtung Zions nur vom Messias erwartet. Augenscheinlich müßte auch bei diesem die Liebe zu Zion mit der Vaterlandsliebe unvereinbar sein. — So behaupten denn auch die nationalen Ultras unter unseren Gegnern und Freunden. Und wenn man sich auf den Rippner'schen Standpunkt stellt, mit Recht. Ans diesem Gesichtspunkt heraus hat ja auch verschiedentlich eine Correctur an unseren Gebeten stattgefunden. Die Frage, ob eine Liebe zu zwei Vaterländern möglich sei, stellt sich augenscheinlich auch für einen Jeden, der auswandern will oder ausgewandert ist. — Darf der Staat Jemand, der in einigen Jahren auswandern will, seine Beamtenstellung nehmen? Sicherlich nicht. Oder wird er Jemand, der in einigen Jahren auswandern will, der im klebrigen besonders qualificirt ist, eine Stellung nicht verleihen? Daran ist ebenfalls nicht zu denken. Und wird nicht an Carl Schurz, der aus einem deutschen Unterthan ein amerikanischer Bürger nicht nur, sondern ein amerikanischer Senator geworden ist, gerade die Anhänglichkeit an „beide Vaterländer" gerühmt? Eine Schwierigkeit könnte augenscheinlich nur bei Conflicten zwischen beiden Vaterländern entstehen. Einem Conflict entgeht aber auch der nicht, der sich nur seines gegenwärtigen Vaterlandes erfreut, aber neben seiner Vaterlandsliebe auch nur ein Atom Kosmopolitismus hat, oder, da dieses Wort mißliebig geworden ist, sagen wir auch nur ein Atom Gerechtigkeitsgefühl gegen Menschen, die außerhalb der Landesgrenzen wohnen. Wie stellt er sich, wenn sein Vaterland einen ungerechten Krieg beginnt? Seine Wünsche werden verschieden sein, je nachdem bei ihm das Rechtsgefühl oder der Patriotismus stärker ist, seine Pflicht als Staatsbürger thut jeder anständige Mensch als etwas Selbstverständliches, gleichgültig, welches seine Neigungen sind. Weit schwerer ist ein Conflict denkbar, wenn es sich einerseits um einen gegenwärtigen, andererseits um einen zukünftigen, in einem anderen Erdtheil erhofften Staat handelt. Hier sind praktisch grobe Conflicte gar nicht möglich, und es ist deshalb nicht abzusehen, weshalb die Zionisten nicht ebenso gute Bürger des österreichischen Staates wären, wie deutschnationale Juden. Schönerer und seine Partei waren in ihren laut genug geäußerten Wünschen hochverrätherisch. Die Wünsche verdichteten sich nicht zur That, weil der österreichische Staat noch zu mächtig und das Deutsche Reich zu anständig war. Sicher aber ist, daß die Erfiillung der Schönerer'schen Wünsche nicht möglich wäre, ohne eine Zertrümmerung des österreichischen Staates. Die Verwirklichung der Herzl'schen Pläne aber kann dem österreichischen Staat in keiner Beziehung Schaden thun. Und d a soll der Jude, der Schönerer folgt, ein guter österreichischer Patriot sein, der Jude, der He r z l folgt, aber nicht! Wir wollen auf der einen Seite gar nicht auf das Meritorische der Herzl'schen Pläne eingehen, denen wir nur in sehr beschränktem Maße beistinnnen. Auf der anderen Seite wollen wir nicht hervorheben, daß die Juden, die sich zur Gefolgschaft Schönerer's hergeben, sich als Juden verächtlich machen. Wir wollen vielmehr, wie gesagt, nur die staaatsbürgerliche Seite der Frage berühren. Und hier kann die Antwort nur lauten: Eine jüdischuätionale Bewegung ist für den österreichischen Staat schlimmsten

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