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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-08-27 · 35 (27.8.1897) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
35 (27.8.1897)
Date
1897-08-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 35 Vr Bloch'» Wochrnpchtty Sette 709 Belgiens einen bemerkenswerthen Aufsatz über „Die Deutschen i n B r ii s s e l". Dieser Aufsatz führt vor Augen, wie die Deutschen sich auf allen Gebieten in der belgischen Hauptstadt eine hervorragende Stellung errungen und sich einen ganzen nationalen Organismus, auch eine vortreffliche deutsche Schule geschaffen haben. „Allen Deutschen geht es gut. Unterrichtet, an Zucht gewöhnt, arbeitsam, ordnungsliebend, rechtlich, schellen sie vor feiuer Anstrengung zurück, um vorlvärts zu kommen." Die in den deutschen Realschulen und Fachschulen ausgebildeten jungen Leute gehen, um französisch zu lernen, nach Brüssel, um englisch zu lernen, nach England; sie suchen in guteil Häusern unterznkommen, wo sie z u e r st unentgeltli ch, selbst unter s p o t t s ch l e ch t e n B e d i n g u n g e n arbeiten; nach und nach steigen die Gehälter; sie arbeiten hart lind machen sich unentbehrlich, bis sie selbst sich selbstständig machen oder die Firmen übernehmen. So ist auch in England ein großer Theil des W e l th a n d e l s in d e n Händen der Deutschen unter e n g l i s ch e n Fi r m c ir, so wird auch der englische Handel am Eap, in Bombav, in den Straits Settlements, in Hongkong, in Schanghai, in Japan, Australien, Südamerika, Tasmanien zum Theil von Deutschen geleitet. Der Handel in Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen ist von deutschen Häusern nachdrücklich beeinflußt; in Antlverpcn nehmen die deutschen Kaufleute mit den ersten Rang ein. Hamburg wird einer der ersten Häfen der Welt; die deutsche Industrie schlägt überall die englische Industrie. Die neueste Industrie, deren Grundlage die Elektricität ist, ist fast ein Monopol für Deutschland geworden. Das Deutsche Reich ist jetzt viel fruchtbarer durch die Kraft seines Handels und seiner Industrie, als durch seine so großen Armeen zu Lande und zu Wasser." Arische Raee. Mannheim 13. August. Bor einigen Wochen wurde hier ein gewisser S. Krieg wegen versuchter Bestechung eines Militärarztes zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt. Simon Krieg ist ein „stadtbekannter, wilder A n t i s e m i t" Gesammtzahl der Juden. Nach den Berechnungen des Professors Lexis von der Göttinger Universität beträgt die Gesammtzahl der Inden 7,403.000. Ihr Procentsatz stellt sich auf 10.000 Einwohner: in Rumänien 794 Juden, in Oesterreich 478 (?), in Ungarn 418, in Rußland 317, in den Niederlanden 216, in der Türkei 143, im Deutschen Reiche 112, in Bulgarien 76, in Frankreich 16, in Italien 13, in England 12. Diese Berechnung bedarf jedenfalls noch einer Controle. Die Grabstätten der jüdischen Könige. Herr Clermollt-Ganneau verlas in der Sitzung der Academie des inscriptions et belles lettres Vom 13. August eine Studie über die wahrscheinliche Stätte der Gräber David's und der jüdischen Könige. Die ehemals von Herrn de Saucly gepredigte Lösung dieses bisher noch schwebenden Problems, derzufolge die königliche Neeropole in der Kohur-el-Moluh im Norden von Jerusalem zu erblicken ist, kann nicht mehr aufrechterhalten werden, da das seltsame Grabmal im römisch-griechischen Stile wahrscheinlich das der Königin Helene von Abadiene ist. Die Akademie müsse daher, auf ihre Autorität in diesen Fragen sich stützend, die französische Regierung, der das Grab durch Schenkung gehört, veranlassen, die Inschrift des Monumentes, das man „Die Gräber der jüdischen Könige" benannt habe, abzuändern. Der Vortragende brachte eine Menge historischer Beweise und vorzüglich genaue Studien eines unterirdischen Aquädncts, von 500 Meter Länge, der in den Felsen unter dem Hügel Ophel zur Zeit des Königs Zachias gegraben wurde, für die These zur Geltung, daß die Grabmäler der jüdischen Könige in oder au diesem Aquäduct zu suchen seien. Diese Wasserleitung, die einen wahren Tunnel bildet, beschreibt in ihrem südlichen Theile einen ungeheuren, rechtwinkeligen Umweg, für den sich bisher keine Erklärung hat finden lassen; Herr Clermont- Ganneau sucht zu beweisen, daß dieser Umweg nothwendig war, um nicht auf die jüdischen Königsgräber zu stoßen, die sich in der Tiefe des Hügels befanden. Auf diese schon vor längerer Zeit von Herrn Clermont-Ganneau entwickelten Ideen hin, hat bereits ein englischer Archäologe, Dr. Bliß, ohne den Namen des französischen Gelehrten nur zu erwähnen, Nachgrabungen angestellt, ohne indessen irgend ein Ergebuiß zu erzielen. Herr Clermont-Ganneau meint, daß das ganz erklärlich sei, weil Bliß die Nachgrabungen außerhalb des Winkels angestellt habe, während man im Gegentheil innerhalb desselben hätte nachgraben müssen. Man müsse deshalb die Operation in dieser Richtung wieder aufnehmen. Die Prüfung der diesbezüglichen Vorschläge wurde einer Commission überwiesen. Eine Conststorialverfastung für die Israeliten in Oesterreich. Motivenbericht des Landesrabbiner Dr. Plaezek zu seinem Entwürfe. Der Art. 15 des Staatsgrnndgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, der seinem Wortlaute und mehr noch seiner Anslegniig nach die Intervention der politischen Behörden gerade in kritischen folgenschweren Fällen innerer religiöser Angelegenheiten ausschließt, sowie Entscheidungen des hohen Verwaltungs-Gerichtshofes, welche nur zu geeignet sind, die schwankende Anffassnng der mangelhaften confessionellen Normen noch unbestimmter und widerspruchsvoller zu gestalten sowie die hie und da sich bemerkbar machende Renitenz gegen behördliche Anordnungen und Aufträge noch zu steigern, haben bei dem Umstande, als die Begriffe „inneren und äußeren" religiösen Angelegenheiten bei deren leicht verschiebbaren Grenzlinien sich öfter tangiren oder gar decken, haltlose chaotische Zustände geschaffen, welchen durch baldige gesetzliche Regelung ein Ende zu machen nicht nur eine Existenzfrage der österreichischen Jndenschaft geworden, sondern auch vitale Interessen der allgemeinen Staatsverwaltung empfindlich berührt. Kann es schon der weisen Fürsorge einer h. Regierung bei der Bedeutung, die sie einem religiösen Bekenntnisse überhaupt tut Staatsorganismus als unerläßlicher ethischer Grundlage beimißt, nicht gleichgiltig sein, daß nahezu 1,500.000 Staatsangehörige ihr eulturelles Leben in einer dem eigenen religiösen Bedürfnisse, wie dem allgemeinen Wähle fördersamen Weise gestalten, so wird sie sicherlich ein eminentes Interesse daran haben, ob israelitische Enltusgenossenschafren die ihnen vom Staate übertragenen Acte in legaler Weise vollziehen lassen und die geeigneten Bürgschaften dafür bieten, daß sie thatsächlich wie jede reeipirte Eonfession eine religiös sittliche Form des staatserhaltenden Gedankens darstellen. ^teht sonach die Rothwendigkeit außer Zweifel, auf legislatorischem Wege die lang ersehnte Ordnung und Bestimmtheit in die jüdischen Eultnsverhältnisse zu bringen und ihnen dadurch die Möglichkeit einer für sie und die Gesammtheit gedeihlichen Entwicklung zu geben, so ergibt sich daraus schon naturgemäß für die Judenschaft die Berechtigung, die gesetzliche Vorsorge sich zu erbitten, welche den anderen Bekenntnissen schon lange in vollem Maße gesichert ist. Das in Anssicht gestellte Gesetz zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Inden, wie lebhaft und freudig auch dessen Einbringung begrüßt würde, bliebe doch ein Stückwerk, wenn sich ihm nicht ein Normale für die innere Verwaltung im staatsgrundgesetzlichen Rahmen anschlösse und für dieselbe in einer Eonsistorialverfafsung die competeilten Instanzen geschaffen würden, welche die politischen Behörden von einem Theil der ihnen eigentlich nicht zukommenden Amtshandlungen entlasten würde und sie für den andern Theil der ihnen oft ferneliegenden Angelegenheiten einen znverläßlichen fachlichen Bcirath gewinnen ließen. Es würde auch dem das Gedeihen und den Frieden der Eultusgemeinde tief schädigenden Antagonismus zwischen Vorständen und Rabbinern begegnet werden, wenn durch die bezüglichen Gesetzesbestimmungen die Prärogativen der beiden Factoren klar umschriebene Grenzen und in den Eonsistorien eine sichere Eontrole für deren Einhaltung gewännen. In welchem Grade solche salvirende Maßnahmen vonnöthen sind, geht aus dem Hinweis auf die Eontraste im ungebührlichen Ucbergreifen der Einen in die Geltungssphäre der Anderen, wie sie in einzelnen Kronländern verschieden zu Tage treten, bis zur Evidenz hervor. Während in Galizien und in der Bukowina ein rabbinisches Orthodoxenthum den maßgebenden, alle Lebensverhältnisse durchdringenden Einfluß mit Hilfe superstitiöser, den religiösen Lichtkern arg trübender Vorstellungen namentlich bei den in der Eulrur zurückgebliebenen jüdischen Bevölkerungsclassen sich vindicirt, haben in Böhmen die Enltusvorstände der Landgemeinden das Rabbinat zur llnwiirdigkeit und Bedeutungslosigkeit herabgedrückt, und üben sie sogar die im a. b. G. B. den Rabbinern zugewiesenen Functionen aus, ohne eine Onalisication hiezu zu besitzen. Sie veranlassen beispielsweise Promulgationen, netten Aufgebotscheine, Delegationen u. s. w. aus. In Mähren, wo die Jndenschaft seit jeher einen geschlossenen Organismus mit systemisirten alten und ans Grund sanctionirrer Statuten errichteten neuen Gemeinden bildet, und durch die vierhundertjährige in allen culturellen Einrichtungen wurzelnde Institution des Landesrabbinates mehr als irgendwo ein Gleichgewicht zwischen den erwähnten gegnerischen Potenzen hergestellt ist, treten zwar die angeführten Uebelstände weniger fühlbar hervor, sie bedürfen aber darum doch noch zur vollständigen Beseitigung weirergehende Vorkehrungen. Es muß das Wohl als eine grelle Absonderlichkeit bezeichnet werden: wo die Rabbiner — wie in Galizien — ihrem Amte und Berufe am wenigsten gewachsen sind, besitzen sic uneingeschränkten Einfluß, dagegen wo sie zu den Leistungstüchtigsten gehöre», wird ihr Wirkungskreis ganz unbillig eingeschränkt und ihre Rechte auf ein Minimum reducirt, zumal seit die Schulgcsebgebung bei den Aufsichtskörpcrschaften die Rabbiner förmlich eliminirte oder ihnen die t Vorstände substimirte.

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