Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 34 (20.8.1897)
- Date
- 1897-08-20
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 698 Dr Vlvch's Wochrnschrlfl Nr. 34 wenn dieses auch noch so dauernd wäre. „Neben die zeitliche Dauer treten als fernere Merkmale der Ehe hinzu: eine, wenn auch noch so primitive Arbeitstheilung, gemeinsame Fürsorge für die Nachkommenschaft, insbesondere aber eine gewisse Rechte, aber auch gewisse Pflichten schaffende Begrenzung der sexuellen Functionen. Es treten hier mit einem Worte Imperative auf, die nach und nach zu festen Reglementationen führen. Diese Abgrenzung erfordert eben eine Instanz, welcher eine Überwachung dieser Imperative obliegt." Mit diesem Meistergriff ist eigentlich die ganze Streitfrage schon entschieden, respective gegenstandslos gemacht. In den der Gesellschaftsordnung vorausgehenden Zuständen der bloßen „Gemeinschaft" war sicherlich eine Ehe in diesem Sinne nicht möglich; es fehlte eben eine sociale Instanz, welche sie in Ordnung gehalten hätte. Ob damals die bloße mehr oder weniger dauernde „Beweibung" des Mannes mit einem oder mit mehreren Individuen abwechselnd oder zugleich stattgefunden habe, verliert sehr an Wichtigkeit. Nach Morgan soll ursprünglich eine unterschiedslose Geschlechtsgemeinschast, daun eine Gkmeiuschaft nur innerhalb derselben Generation, dann die exogame Ehe mit Meidung der eigenen Geschwister oder Stammesgenossen stattgefunden haben. Aus dieser habe sich die unter einer Stammesmutter vereinigten Gens entwickelt, die Zeit des sogenannten „Mutterrechtes", des historischen Amazoueuthums mit Polyandrie. Erst in der „Paarungsfamilie", welche den Ehebegriff durch strengen Ausschluß der Polyandrie noch schärfer fixirte, beginnt die rechtliche Suprematie des Mannes über die Frau und findet zugleich der Uebergang vom Mutterrecht zum Vaterrecht statt; man könnte vom Standpunkte unserer Anschauungen fast sagen: vom Mutteruurccht zum Vaterunrecht, nämlich von der Polyandrie zur Polygamie. Allmälig treten innerhalb der polygamischen Familie die Kebsweiber von der Hauptsrau zurück; die Einehe siegt auf der ganzen Linie, mit gelegentlichen Rückfällen durch Ehebruch. Welche Folgerungen zieht nun Ludwig Stein aus dieser ganzen, von ihm in der Hauptsache zugegebenen Entwicklung? Durchaus nicht, wie die Socialisten, daß die Einehe eine vorübergehende Erscheinung unserer Zeit sei, sondern etwa im Sinne Hamerling's in seinem noch jetzt viel zu wenig gewürdigten Socialepos „Der König von Sion", daß die Einehe ein natürliches Product des ganzen Culturprocesses und die unentbehrliche Voraussetzung jeder beharrenden Cultur ist, daß der Kamps gegen die Einehe als geradezu kulturfeindlich gebrandmarkt werden müsse, daß nicht das Verhältniß zwischen Mann und Frau, sondern das zwischen Mutter und Kind der feste Keim der Familie ist und daß die Ehe selbst die Tendenz hat, sich immer mehr zu verpersönlichen, immer mehr aus physische Factoren zu concentriren, auf Freundschaft, Hochachtung, Gemeinschaft des Denkens, Fuhlens und Strebens, auf die himmlische statt auf die irdische Liebe, auf die Seelenharmonie statt auf das „Eigenthum an den Geschlechtseigenschaften." (Kant.) „Es scheint ausgemacht, daß die Primitivehe, die, nur aus dem concreteften Bedürfnisse entsprungen, eine ästhetische Auslese kaum geahnt hat, die menschliche Race keineswegs in dem gleichen Maße zu verschönern und zu veredeln geeignet war, wie die spätere Jndividualehe. — Hat sich aber die Einehe als geäaltveredelnd und racenhebend erwiesen, dann hat sie dem Heutlebenden nicht blos darum als rechtlich unantastbar zu gelten, weil Staat, Kirche und Moral sie fordern, sondern zunächst deshalb, weil der Naturlauf selbst auf dieselbe hingewiesen, ja hingedrängt hat . . . Und mögen auch rechtliche, moralische und religiöse Vorstellungen wandelbar sein, das Naturgesetz ist es nicht, und nur barer Wahnwitz wird sich demselben entaegenzustemmeu suchen." _ LorrespondenM. Wien. An dem Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers fanden in allen Gemeindetempeln und Bereins-Bethäusern der Wiener israelitischen Cultusgemeinde solenne Festgottesdienste statt. Besonders feierlich gestaltete sich der Gottesdienst in den festlich beleuchteten Tempeln in der Innern Stadt und in der Leopoldstadt. In ersterem hielt Herr Oberrabbiner Dr. Moriz G ü d e m a n n, in letzteren! Herr Rabbiner Dr. Adolf Schmied! vor dem zahlreich versammelten Publicum die Andachtsrede, den gesanglichen Theil der Feier besorgten die Herren Obercantoren Singer und Goldstein mit dem gesammten Chorpersonale und unter Orgelbegleitung in herzerhebender Weise. Zum Schlüsse der Feier wurde bei geöffneter Bundeslade die Volkshymne gesungen. Sämmtliche in Wien weilenden Mitglieder des Vorstandes waren bei den Festgottesdiensten anwesend; darunter Herr Vicepräsident Landesschulrath Dr. K o h n, Herr Vertreter k. k. Baurath Theodor Ritter v. Goldschmidt, Herr Moriz Hirsch. Der Beamtcnkörper der Cultusgemeinde hatte sich vollzählig eingefunden; im Stadttempel unter Führung des ersten Secretärs Herrn Dr. Theodor Lieben, im Leopoldstädter Tempel unter Führung des Secretär-Stellvertreters Herrn Dr. Emil Adler. Die Festpredigten in den übrigen Synagogen wurden abgehalten : vom Herrn Rabbiner Dr. Jonathan Wolf im Fünfhauser Gemeindetempel, vom Herrn Rabbiner Dr. Moritz Deutsch im Ottakringer Gemeindetempel, vom Herrn Rabbiner Wilhelm S o r im Währinger Gemeindetempel, vom Herrn Rabbiner Dreier im Tempel in der Leopoldsgaffe, vom Herrn Rabbiner Dr. T a g l i ch t im Mariahllfer Tempel, vom Herrn Rabbiner Dr. G e l b h a u s im Tempel des IX. Bezirkes, vom Herrn Rabbiner Reich im Margarethner Tempel und vom Herrn Rabbiner L ö w y im Tempel in Favoriten. Wien. (AllgemeineHausirerversammlung.) Der „Erste österreichische Rechtsschutzverein für Hausirer" beruft auf Grund § 2 und 3 seiner Statuten für den 21. August I. I. um 2 Uhr Nachmittags in Hirsch's Saallocalitäten II. , Taborstraße 36 „zum goldenen Widder", eine allgemeine Hausirerversammlung mit nachfolgenderTagesordnung ein: 1. Stellungnahme gegen den überhandnehmenden unbefugten Hausirhandel. — 2. Fassung einer Resolution gegen den willkürlichen Vorgang einzelner Provinzgemeinden im Ertheilen des Visums. — III. Aufnahme neuer Mitglieder. — Zu dieser Versammlung sind alle Hausirer ohne Unterschied der Confession, Nationalität und des Geschlechtes höflichst eingeladen. Der Zutritt ist nur gegen Vorweisung eines rechtsgiltigen Hausirbuches oder Hausirbewilligung gestattet. Wie». (Zur Sammlung für die Ueberschwemmte n.) In einigen Tagen soll hier die Sammlung „von Haus zu Haus", respective von Partei zu Partei in Angriff genommen werden, welche für unseren Bürgermeister von besonderem Erfolg werden soll, indem, wie e r hofft, sich Niemand ansschließen wird und hierdurch ein ansehnliches Resultat für die antisemitischen Freunde unseres Stadtoberhauptes in Aussicht steht. Wir Juden sind nun in erster Reihe berufen, gegen dieses Manöver mit dem Aufgebote unserer ganzen Kräfte Stellung zu nehmen, denn von diesen eingesammelten, für die Ueberschwemmten der Reichshauptstadt bestimmten Geldern werden unsere betroffenen Glaubensbrüder nicht Einen Heller erhalten. Unter Aegide des antisemitischen Gemeinderathes, unter den Augen eines Lueger dürfen wir uns unter keiner Bedingung dazu herbeilassen, uns auf den vom Hausbesorger vorgelegten Bogen zu zeichnen; wir müssen unseren Standpunkt, unsere Position festhalten, wir müssen dem antisemitischen Hausbesorger, der in seinen freien Stunden zu den enragirtesten Anhängern Lueger's und dessen Consorten gehört, ohne jede wie immer geartete Rücksicht die Thüre weisen und wenn wir schon für die durch ein solch furchtbares Elementarereigniß Betroffenen etwas thun wollen, so weisen wir es directe dem Armen-Jnstitute der Cultusgemeinde zu, so geben wir es unseren Glaübensbrüdern, die seitens der an allen Enden und Ecken sichtbaren Feinde unserer Confession keines, nicht des allergeringsten Almosens für würdig befunden werden! E. I. Wien. Man schreibt uns aus B e r l i n: Das berühmte allegorische Gemälde „Pro p hetis cheErscheinungen" von Prof. GerolamoNavarra ist in der Permanenten Industrie- und