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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-08-20 · 34 (20.8.1897) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
34 (20.8.1897)
Date
1897-08-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 34 Vr. Vlortz's Wochrnfchrtfl. Lette 693 Aus dein Angeführten entnehmen Sie, daß wir keine Credit-, sondern Anlagegeschäfte machen, und ist nachgewiesen, daß die Sicherheit dieser Anlage überhaupt nicht überboten werden kann; was die Zinsen betrifft, so werden diese gerne gezahlt, da die jüdischen Geldgeber bei solchen Geschäften ungenirt 3 bis 4 Percent per Monat nehmen, so daß unser Unternehmen dem j ü d i s ch e n W u ch e r besonders e n t g e g e n t r i t t. Die Einlagen unserer Theilnehmer werden mit 7‘/° percent verzinst. Eine Verzinsung der Einlagen mit 7'/, Percent ist bei den gegenwärtigen Geldverhältnissen gewiß sehr verlockend, zumal den Einlegern laut obigem Prospect für ihre Capitalien „p u p i l l a r m ä ß i g e Sicherheit" geboten wird. Es handelte sich .nun darum, möglichst viele Einleger fiir die „S e c u r i t a s, christliche S p a ru n d Vorschußgesellschaft" zu gewinnen. Zu diesem Zwecke wurden „Reifende" in die Provinz geschickt, deren Ausgabe es war, vernwgeudere Personen dahin zu bestimmen, daß sie ihr Geld bei der „Securitas" anlegen. Einer dieser reisenden Acquisiteure war der hochwürdige Herr Dionys G u z m r c s, wie sich das aus einem uns vorliegenden, an einen Gasthofbesitzer in Laa gerichteten Schreiben ergibt. Dieses Schreiben ist vom 14. Novenlber datirt. Nach der Angabe desselben belief sich zu jener Zeit das „Gesellschaftsvermögen" bereits auf 100.000 fl. Nun kann man das eigentlich nicht als „Vermögen" der Gesellschaft bezeichnen, denn es handelt sich da um das Geld von Einlegern, also um fremdes Geld, und die betreffende Summe muß nicht als ein Activum, sondern als ein P a s s i v u m der Gesellschaft bezeichnet werden. Ueber solche Kleinigkeiten scheint man jedoch in der Geschüftsleitung der „Securitas, ch r i st l i ch e Spar- und B o r s ch u ß g e s e l l s ch a f t" hinweggegangen zu sein. Bei dem reichlicheren Zuflusse von Einlagsgeldern fühlte diese Geschäftsleitung sich veranlaßt, den ursprünglich auf 7l4 Percent festgestellten Zinsfuß für Einlagen »auf fünf Percent herabzusetzen; dafür aber wurde den Einlegern ein Gewinnantheil in der Höhe von 1 bis 1'/-> Percent „garantirt". Dem Acquisiteur von Einlagen wurde eine Provision von 1 Percent der Einlagssumme bewilligt; was der hochwürdige Herr Dionys G u z m i c s für seine Thätigkeit als Acquisiteur von Acquisiteuren an Provision oder Gehalt bezog, ist aus dem uns vorliegenden Materiale nicht ersichtlich. Man kann sich aber einen beiläufigen Begriff davon machen, wie viel diejenigen Personen an Percenten zahlen mußten, welche bei der „Securitas, christliche Spar- und Bo rs ch u ß g e s e l l s ch a f t", die zur Bekämpfung des indischen Wuchers gegründet wurde, Darlehen ausgenommen haben. Denn die „Securitas" zahlte ja selbst ihren Einlegern 5 Percent Zinsen, 1 bis r/2 Percent Gewinnantheil, 1 Percent dem Acquisiteur, ferner unbestimmbare Percente den Reisenden, und schließlich mußte doch auch die Regie bestritten werden. Die Bureaux des Unternehmens waren in der Leopoldstadt, Glockengasse 21 etablirt. Bor ungefähr sechs Wochen entfernte sich der Chef des Unternehmens, der Herr Gustav S e l d o e n aus Wien, unter der Angabe, daß er gegen den 8. August von seiner Reise zurückkehren werde, um dann sofort, wenn die Einlagen in die gesellschaftliche Casse die Höhe von 200.000 Gulden erreicht haben werden, die „Securitas" nach den Bestimmungen des Gesetzes als Genossenschaft mit beschränkter Haftung registriren zu lassen. Der 8. August war verstrichen, vergebens aber wurde auf die Rückkehr des Herrn Directors bis zum heutigen Tage gewartet. Das erschien begreiflicherweise beunruhigend und verdächtig, und — als in der feuerfesten Casse des Unternehmens Nachschau, gehalten wurde, fand man dieselbe — leer. Wo befindet sich Herr Gustav Seldoen, und was in diesem Falle noch wichtiger ist, wo ist das gesellschaftliche Vermögen, das heißt das Geld der Einleger? Diese Frage kann nicht mit Bestimmtheit beantwortet werden. In der Leopoldstadt circulirt jedoch das Gerücht, die Angehörigen des Herrn Gustav S eldeo n hätten von demselben einen Brief — „aus A m e r i k a" erhalten. Darin soll der Herr Director der -.„Securitas" mittheilen, daß er in Sicherheit sich befinde, was die „Securitas" von sich nicht sagen kann. Befähigung zum Rabbineramte. Ter Minister für Cultus und Unterricht Dr. Freiherr von G a u r s ch hat durch Verordnungen das für das Amt eines Rabbiners in Steiermark, Salzburg, sowie im Küstenlande erforderliche Maß allgemeiner Bildung bestimmt. Diesen Verordnungen zufolge haben die Candidaten für das Amt eines Rabbiners in Beziehung auf ihre allgemeine Bildung nachzuweisen, daß sie zum Mindesten das Obergymnasium vollständig mit gutem Erfolge zurückgelegt haben. Jenen gegenwärtig in Verwendung stehenden Rabbinern oder die Stelle eigentlicher Rabbiner vertretenden selbstständigen Rabbinats- Functionären, welche als solche bereits vor dem 15. April 1890 dauernd bestellt waren und gegen deren Bestellung in der Eigenschaft als Rabbiner von Seite der staatlichen Cultusbehörde keine Einsprache erhoben wurde, wird die Nachweisung allgemeiner Bildung erlassen. Auch werden die Landesregierungen ermächtigt, den Rabbinatscandidaten behufs ihrer Anstellung als Rabbiner in vorkommenden rücksichtswürdigen Fällen die Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung im Namen des Herrn Ministers zu erlassen. Eine Cvnststorialverfastung für dir Israeliten in Oesterreich. Daß eine Organisation der Israeliten Oesterreichs höchst an der Zeit ist, beweist das in allen jüdischen Jnteressenkreisen sich knndgebende Verlangen nach Verbindungen. Es gibt sich dieses Verlangen als Geineindebund, als Rabbiner-, Lehrer-, Cantoren- und andere Verbände kund. Und selbst die zionistischen Verbindungen sind nur Ahnungen einer mit der Organisation des Judenthums schwangeren Zeit. Alle diese Verbände bedeuten aber nur eine Auseinandervereinigung des Judenthums, und bei ihren Realisirungen müßte man sagen, es kreisen die Berge und gebären eine Maus. Sie wären wahrlich der Wehen der Zeit nicht werth. Nun hat die Regierung das Verlangen nach Gründung eines Gemeindebundes abschlägig beschieden, dem vorgelegten Statut die Genehmigung versagt. Sie ging dabei von. der Erwägung ans, daß ein solcher Verband eine Stätte für Geltendmachung von Sonderinleressen fein und Ursachen für Zerwürfnisse bergen könnte, au denen Oesterreich schon übergenug hat und am Ende noch einer allgemeinen gesetzlichen Organisation schädigend vorzugreifen geeignet wäre. Dein geplanten österreichischen R a b b i nerve r b a n d, der aus dem bereits bestehenden böhmischen und dem in Gründung begriffenen mährisch - schlesischen Rabbinerverband sich entwickeln soll und schon ans dem einen Grunde nicht lebensfähig sein kann, weil von den ungefähr 700 österreichischen Rabbinern höchstens 100 demselben beitreten würden, dürfte es bei den competenten Regierungsstellen nicht besser, als dem Gemeindebunde ergehen. Denn während der böhmische Rabbinerverband, aus wirklichen, un abweislichen Bedürfnissen herausgewachsen, Anerkennung und Förderung verdient, kann man ein Gleiches schon nicht mehr von dem mährischen sagen, da in Mähren die Stellung der Rabbiner eine confolidirtere ist und diese im Landesrabbinat einen festen Halt und einigenden Mittelpunkt besitzen. Ein Zusammenfassen und Zusammenraffen disparater, von Natur auseinanderstrebender Elemente kann nie durch Vereine, die wie „Kikajons" über Nacht entstehen und über Nacht vergehen, erfolgen — das wird jeder Ein- und Umsichtige zugestehen — sondern nur durch eine gesetzlich geregelte und gesicherte, mit den nöthigen Garantien ausgestattete Organisation. Das Bedürfniß nach einer Organisation der österreichischen Judenschaft tritt aber immer mehr zu Tage. Der Ruf darnach wird von allen Seiten laut und es scheint hoch an der Zeit zu fein, endlich an die Arbeit zu gehen! Unwillkürlich kommt Einem dabei die Abhandlung „Consistorien" von dem mährischen Landesrabbiner Doctor Placzek im „Union"-Kalender vom Jahre 1895/96 wieder in den Sinn, welche als eine zeitgemäße Anregung,

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