Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 33 (13.8.1897)
- Date
- 1897-08-13
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021169-3021202--07018-3031326- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 678 Vr. Vlvch's Wochenlchrifl Nr. 33 Das Schicksal aller anderen Werthp a p i e r e, d i c B e st e n e r u n g der Cvupo n s 2 c., kurz b i c st euerliche B e h a n d l il n g de S R e n t i e r s in O e st c r r e ich wird de it Gege nst and n n s e r e r n ä ch st eit Betr a ch t n n a e n bilden. Correspondenzen. Wie«. Aus Anlaß des allerhöchsten Gebnrtsfestes Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef 1. findet Mittwoch, den 18. August um!> Uhr Vormittags in den Tempeln der israelitischen Cnltnsgemeinde ein solenner Gottesdienst statt. Wir erhallen folgende Zuschrift: Voreheliche Redaction der „Oesterreichischen Wochenschrift." Wien. Am 18. August, als am allerhöchsten Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers, werden in den Gotteshäusern aller Confessioneu Oesterreichs und auch außerhalb der Reichsgrenzen feierliche Gottesdienste abgehalten, um allen Segen des Himmels ans das erlauchte Haupt des allgeliebten Herrschers herabzustehen. Besonders feierlich begeht unsere glorreiche Armee den Geburtstag ihres obersten Kriegsherrn und den Glanzpunkt der Festlichkeiten bildet wohl die Feldmesse. Eine solche wird heuer auf dem Manöverfelde in Mähren, wo das?. und II. Corps (Wien und Krakau) gegeneinander operiren werden, abgehalten. Da in diesen beiden Corps eine große Anzahl unserer Glaubensgenossen unter Waffen stehen, die das Herzensbedürfnis; empfinden auch ihrerseits sich zu einem Gottesdienste nach ihrem Ritus ans diesem Anlasse zn versammeln, würde es sich wohl geziemen, daß die löbliche Wiener israelitischen Cnltnsgemeinde. als die erste Gemeinde des Reiches, bei der hohen Manöver-Leitung um Tcsignirung des in Ungarisch-Hradisch domicilirenden k. u. k. Feldravbiners, behufs Abhaltung einer Feldmesse am Manöverfelde ansuchen soll und um die Verfügung bitten, damit unsere Glaubensgenossen aller am Manöverfelde sich befindenden Regimenter hiezu versammelt lverden. Hochachtungsvoll F. Wien. Geehrter Herr Redacteur! Die größere Muße, die mir die ländliche Stille verleiht, benützend, blättere ich in englischen Zeitungen und ersehe hieraus manches bemerkenswertste Detail über das Jubiläum der Königin Victoria, das vielleicht auch Ihre Leser interessiren dürfte. Eine der Hauptpersonen bei diesem Jubiläum war, wie bekannt, der jüdische Lordmayor Londons, Sir Fandet Philipps, der gelegentlich des denkwürdigen Festzuges eine so hervorragende Rolle spielte. Mit Purpurmautel und goldener Kette angethan und in Begleitung der Sherifs erwartete er zu Pferde den königlichen Zug an der Grenze der Stadt, um einem alten Gebrauch zufolge der Königin das Schwert der City zu überreichen, und - bald darauf hatten der Lordmayor und seine Gemalin die Ehre, der Königin beim Mausion House huldigen zu dürfen. Das Banket und das lunch, die der Lordmayor und seine Gemalin zu Ehren des Jubiläums der Königin im Mansion House gaben, wurden durch die Gegenwart von Mitgliedern der königlichen Familie ausgezeichnet. Die höchsten politischen Würdenträger Englands, die colonialen Premiers, die Botschafter der fremden Mächte, die hervorragendsten Vertreter des weltlichen und geistlichen Adels waren zugegen. Große politische Reden wurden während des Bankets gehalten und kein Geringerer als der Premier von England, Lord Salisbury, toastete ans den Lordmayor und seine Gemalin. Er besprach den glücklichen Zufall, der gerade jetzt einen so ausgezeichneten Mann an die Spitze der City von London gestellt hatte. In geistreicher und launiger Weise betonte Lord Salisbury die forensische Beredtsamkeit des Lordmayors während der Empfänge und seine glänzende Leistung zu Pferde während des Festzuges (wohl eine Anspielung auf den scharfen Ritt des Bürgermeisters vom Temple Bar zum rechtzeitigen Empfange der Königin beim Mansion House) und meinte zuletzt, man müsse zugeben, daß die Stadt London wohl niemals einen besseren Lordmayor oder einen solchen, der größere und herrlichere Pflichten zu erfüllen hatte, aufgewiesen hat. Er fuhr fort: „Ich trinke ans die Gesundheit des Lordmayor und der Lady Mayoreß, dieser ausgezeichneten Dame, welche seine Mühe theilt und ihn bei seiner schweren Arbeit unterstützt. Mögen sie noch lange, noch viele Jahre dieser glänzenden Epoche der Geschichte Englands eingedenk sein, in welcher sie eine so hervorragende Rolle gespielt haben." Die „City Preß" schreibt: „Eine zarte Aufmerksamkeit der Königin gegenüber dem Lordmayor gelegentlich der Audienz des Gemeinderathes in Windsor ist bis jetzt noch nicht zur allgemeinen Kenntniß gelangt. Nachdem die Königin ein langes und lebhaftes Gespräch mit Sr. Lordschaft geführt hatte, ließ sie das Fremdenbuch holen und ermächtigte den Lordmayor, seinen Namen einzutragen; gleichzeitig stellte die Königin das Verlangen, daß auch das Fremdenbuch von Mansion House nach Windsor gebracht werde, damit sie ihren Namen darirr verzeichnen könne. Wohl selten ist ein so hervorragender Beweis königlicher Gunst dem „König der City" zu Theil geworden." Die „English Mail" macht, indem sie all die Episoden bespricht, in welchen der Bürgermeister Londons, Sir Fandel Philipps, in so ausgezeichneter Weise das englische Volk während der Jnbilänmstage repräsentirt hatte, hiezu folgende charakteristische Bemerkung: „Kein Lebender, der vor 60 Jahren Zeuge der Krönung der Königin war, hätte vorhersehen können, daß die Persönlichkeit, die 60 Jahre später beim Empfang der Menge fremder Prinzen und Gesandten ans allen Theilen der Welt, dem Throne am nächsten stehen und namens des englischen Volkes die Honneurs machen sollte, wie dies der Bürgermeister von London eben jetzt in wahrhaft königlicher, schier unübertroffener Weise gethan, ein Semite — ein Jude feUt werde. Es mag wohl der Königin an ihrer Wiege gesungen worden sein, daß sie einst ihr diamantenes Jubiläum feiern werde aber ich bezweifle, ob die Amme des Jndenknäbleins Philipp's jemals geträumt haben konnte, daß ihr Säugling.eines Tages „König" der Stadt London werden würde." Hochachtungsvoll R v s a F e i g e n b a u m. Einer vom Münzerpaar. Herr Karl Richard W e i ß associirte sich mit dem bekannten Jacob M ü n z e r unter der Firma M ü n z e r u n d W e i ß, welche jedoch bald ansgelöst wurde, wobei es zu Differenzen zwischen M ü n z e r und Weiß kam. Am 5. Juli 1806 betrat nun Weiß das Terrassencafä in Margarethen, wo M ü n z e r mit einem Bekannten Billard spielte. Weiß wandte sich an den Partner M ü n z e r's mit den Worten, ob er wisse, mit wem er spiele, M ü n z e r sei „ein abgestrafter Betrüger", ein qualificirter Gewohnheitsbetrüger", er sei „ein gemeiner Bnb" und „sein bester Freund habe gegen ihn die Srrafanzeige gemacht". Münzer erhob nun gegen Weiß dre Privatklage wegen Ehrenbeleidigung und klagte ihn bald darauf auch deshalb an, weil er sich einem gewissen F i s ch h v f gegenüber dahin geäußert hatte, wenn Münzer die Eyrenbeleidigungsklage gegen ihn erhebe, werde er ihm Nachweisen, daß er ihn zn einem falschen Eide habe verleiten wollen. In dem Verfahren, ivelches nun beim Bezirksgerichte Wieden stattfand, zog - M ü n z e r, als der Strafact ans Lemberg in Wien anlangte, die Anklage wegen der Beschimpfung, daß er „ein qualificirter Gewohnheitsbetrüger" sei, zurück. Sohin wurde Weiß wegen der Beschimpfung „gemeiner Bnb", wegen der Schmähung, daß „der beste Freund M ü n z e r's gegen ihn habe die Anzeige machen wollen" und wegen der Beschuldigung, „er habe ihn zu einem falschen Eide verleiten wollen", schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 100 fl. verurtheilt. Gegen das Urtheil des Bezirksgerichtes Wieden legte nun Weiß durch seinen Rechtsfreund Dr. L ö w e n f e l d Berufung ein. Bei der Appellverhaudlung wurde nun Weiß bezüglich der Beschuldigung der Verleitung zum falschen Eide f r e i g e s p r 0 ch e n, mit der Begründung, daß wenn auch objectiv kein Verbrechen der Verleitung zu einer falschen Zeugenaussage vorliegen sollte (wie die Staatsanwaltschaft meine) Weiß doch berechtigt war, diese Beschuldigung zu erheben, weil er eine Verleitung zn einer falschen Zeugenaussage schon darin erblicken konnte, daß ihm M ü n z e r zumuthete, etwas zu bestätigen, wovon er (W e i ß) keine Kenntniß hatte. Bezüglich der Schmähung: der beste Freund habe gegen Münzer eine Strafanzeige machen wollen, erachtete der Appellsenat wohl den vom Gesetz geforderten strengen Wahrheitsbeweis für nicht erbracht, dagegen ermäßigte er insoferne, als erwiesen