Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 33 (13.8.1897)
- Date
- 1897-08-13
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 33 Vr. Vloch's MvchrnptzrM Seite 671 An ge kl.: Die Leute haben zn mir gesagt: „Du kleines Mädchen, nicht wahr, Du bist ein ungarisches Mädchen?" — „Ich habe keine Zeit," antwortete ich, „ich kann mich mit Niewanden in ein Gespräch einlassen." — Als sie mich dann das anderemal ins nächste Hans trugen, verlangten sie von mir den Schlüssel zur Wohnung meiner Tante. Ich wehrte mich und dann setzten sie mich mit gekreuzten Händen auf den Boden. Dann sperrten sie das Haus ab und sind in die Küche gegangen. Bald kam das Dienstmädchen und noch ein Frauenzimmer heraus und trugen eine schwarze Kiste, in der etwas in Papier eingewickelt war, in den Keller. Richter: Wer war dabei? — Angekl.: Die Hausmeisterin, das Dienstmädchen und eine Schwester oder Verwandte der Frau, sie war blatternarbig. Richter (zum Dolmetsch): In der Voruntersuchung sagte sie, ein Mann hätte die Kiste getragen. —Angekl.: Es war wohl ein Mann auf dem Gange, aber die Kiste hat er nicht mitgebracht. Dr. B a ch r a ch: Woher konnte das Kind den Inhalt der Kiste kennen? — Angekl.: Man hat die Kiste von der Küche an mir vorüber in den Keller geführt, die Kiste war halb geöffnet. — Auf die Frage des Vertheidigers, ob ein Kind in dieser Kiste Platz gehabt hätte, erwiderte die Kleine: „Das weiß ich nicht." Auf die Frage des Dolmetsch, weshalb die Kiste ihr anffiel, erwiderte sie: „Ich fürchtete m i ch, s i e wollen mich in der K i st e ermorde n." Die Angeklagte erzählt dann, daß ihr Frau L e i t g e b eine Erdäpfelsauce gewaltsam in d e n Mund schüttete und diese Sauce habe den Geschmack von P h o sp h o r z ü n d h ö l z ch e n gehabt. Sie habe die Sauce ausgespnckt, aber ein Brennen im Munde verspürt und auf beiden Seiten des Mundes Löcher bekommen ... Richter (zum Dolmetsch): Bitte, die Angeklagte zu fragen, ob ihr Frau Leitgeb auch Ohrfeigen gab. — Tie A ugeklagte erwiderte, Frau Leitgeb habe ihr f ü n f z e h n Ohrfeigen gegeben und ihr auch einen Stoß versetzt. Der Richter fragt, wieso die Angeklagte in der geschilderten Situation dieOhrfeigen zählen konnte? Die Kleine erwidert, daß sie die fünfzehn Ohrfeigen nicht auf einmal, sondern nach und nach erhalten u n d s i ch s o die Zahl gemerkt habe. Als die Angeklagte erzählt, daß sie mit gekreuzten Armen fünf Stunden am Boden sitzen mußte, und vom Dolmetsch gefragt wird, wie sie dies aushalten konnte, erwidert sie: Ich habe es ansgehalten mit furchtbaren Qualen, die Adern sind mir bei den Händen angeschwollen, da hat mir Frau Leitgeb, um dies zu verdecken, — Handschuhe g e g e b e n. Die Angeklagte demonstrirt dabei an der Thüre des Gerichtssaales, wie sie mit gekreuzten Armen fünf Stunden lang saß und zeigte ein paar braune Handschuhe vor. Marie K a r i k a erzählt ferner, daß Frau Leitgeb, als die Drohungen nichts nützten, ihr ein Halsband mit vergoldeten P e r l e n und einen blechernen Ring schenken wollte, damit sie nur den Schlüssel hergebe. _ Richter (zum Dolmetsch): In der Untersuchung hat die Angeklagte auch von einem Mann erzählt, der ihr den Schlüssel nehmen wollte. Bitte das Mädchen hierüber zn befragen. Der Dolmetsch that dies und die Angeklagte sagt: Ein Mann war auch bei mir wegen des Schlüssels; der Manu war hoch gewachsen, hat einen schwarzen Schnurrbart gehabt und war 40 bis 45 Jahre alt. Ob dieser Mann Herr Leitgeb war, weiß ich nicht. Um 4 Uhr waren Stile im Keller und machten sich dort bei der Kiste zu schaffen. Da kam gerade die Tante zurück und schaute von der Gassentreppe zu, dann wurde ich von der Tante in ihre Wohnung gebracht. Dr. B a ch r a ch: Bitte Herr Dolmetsch die Kleine zu fragen, warum sie v o n der Tante f o r t l i e f. Die Angeklagte erwidert, sie habe sich noch immer vor den Inden gefürchtet. Auf Ersuchen des Richters fragt der Dolmetsch die Angeklagte, woher sie wisse, daß die Juden Christenkinder im Keller tödten? — Die Angeklagte erzählt hierauf, lebhaft gesticulirend, Folgendes: Ein Dienstmädchen, das bei Juden in Preßburg gedient hat, ist in Ungarn zu meinen Eltern gekommen und hat erzählt, wie man sie schlachten wollte. Man hat das Mädchen erst gemästet, dann in einen Keller geschleppt. Das Mädchen hatte einen Geliebten, einen Soldaten, der es beschützte. Der kam einmal ins Haus und fand das Mädchen nicht, ulld da er erfuhr, daß seine Geliebte in einem Keller in einer Kiste versteckt sei, machte er sich sofort auf die Suche. In dem Hause, wo sie war, hat man aber, damit der Soldat nicht in den Keller gehen könne, das Thor abgesperrt — ein großes, eisernes Thor — der Soldat wollte hinein und konnte nicht. Da ist er in den Hvfraum hinübergeklettert. Es war 11 Uhr Nachts. Nun sah er den Keller beleuchtet und kam gerade dazu, als man das Mädchen gehalten und eine alte Frau das Messer gezückt hatte, um das Mädchen zn schlachten. Da kam der Soldat n tempo, zog seinen Säbel und schlug die Alte mit einem Schlage nieder. Das Mädchen war gerettet und der Soldat hat eine Belohnung bekommen. Richter (zum Dolmetsch): Bitte Herr Toctor, die Angeklagte zu fragen, wie oft das Dienstmädchen diese Geschichte erzählt hat? Die Angeklagte entgegnet, daß sie nur einmal diese Erzählung gehört habe. — Dr. B a ch r a ch läßt die Kleine befragen, ob sie auch Religion in der Schule gelernt habe. Die Angeklagte verneint dies. Richter: Bitte die Angeklagte zn fragen, ob ihr Jemand ausgetragen hat, diese erlogene Geschichte zu erzählen, denn erfunden ist ja die Geschichte doch. — Angekl.: R e i u. (Dann auf eindringliches Zureden des Dr. Kalman, die Wahrheit vor Gericht zu sprechen): Ich sage die Wahrheit, was die Leute mir gethan haben und nichts Anderes. Stuf die Frage, wie sie glauben konnte, daß die Leitgebs Juden seien, erwiderte sie: „Sie sehen so aus, deshalb habe ich üe dafür gehalten!" Als Vertheidiger der Kleinen stellte Dr. B a ch r a ch nun den Antrag, den Geisteszustand des angeklagten Kindes, dessen V e r a n t w o r t u n g u n d B e n e h m e n das größte Erstaunen Aller Hervorrufen müsse, durch einen Gerichtsarzt, eventuell durch einen Psychiater untersuchen zu lassen, da man hier offenbar mit einem krankhaft v e r a ntagten Kinde, das keine Erziehung genossen, zu thun habe. Richter (zu Dr. Kalman): Da Sie, Herr Doctor, das Kind nochmals vernommen haben und durch den directen Verkehr mit der Angeklagten deren Geisteszustand näher kennen gelernt haben dürften, bitte ich, mir zu sagen, welchen Eindruck das Kind auf Sie gemacht hat. Dr. K a l m a n: Ich muß sagen, daß das Kind von einer unheimlichen I n t e l l i g e n z ist. Ich konnte mich der Erinnerung an einen analogen Fall nicht erwehren, nämlich daß die Angeklagte mit jenem Kinde große Aehnlichkeit aufweist, das in dem berühmten Tisza- EszlarerProcesse eine traurige Rolle gespielt hat, nämlich mit dem Knaben Moriz Schar f. Auch dort war eine ganze Kette von Unwahrheiten und Phantasien in Form von Wahrheit gehüllt. Ich habe mir alle Mühe genommen, diese Psyche zu ergründen, und bin überzeugt, daß wir es mit einem k r a n kh a f t v e r a n l a g t e n Kinde zu thun haben, und daß das Kind zu dieser Räubergeschichte aus Angst. durch die Tante bestraft zu werden, kam. Die Tante hat die Strafe mit einer Züchtigung begonnen. Wenn man bedenkt, daß sie das Kind in einer geradezu unmenschlichen Weise drei Tage und drei Nächte allein verschloß, so scheint diese Tante eine nicht sehr zart veranlagte Dame zn sein. Und nun muß das Kind bei der Lüge, durch die es sich retten wollte, daß man ihr nämlich den Schlüssel nehmen wollte, bleiben. Allein es ist nicht mehr Consequenz, wenn sie diese Lüge wiederholt, sondern es ist bei ihr schon zu einer Wahnvorstellung geworden, in die sie sich hineingelebt hat. Richter: Wenn ich Sie, Herr Doctor, recht verstanden habe, halten Sie die Angeklagte für geistig nicht ganz normal? D r. K a l m a n : Ich finde kein zutreffenderes Wort, als : Das ist A l l e s unheimlich — auch die Intelligenz. Wenn man berücksichtigt, daß sie keine Erziehung, kaum einen Schulunterricht gelwssen, so staunt man über die Ausdrucksweise und Logik des Kindes. Es spricht ja d r u ck f ä h i g u ng a r i s ch. Vertheidiger Dr. B a ch r a ch : Und wie steht es mit der Phantasie? Richter: Die ist jedenfalls sehr e n twickelt. Da der Richter gleichfalls der Ansicht war, daß die Arrgeklagte geistig nicht ganz normal sei, gab er de m St ntrage des Vertheidigers, den Geisteszustand des angeklagten Kindes gerrchtsärztlich untersuchen zu lassen, Folge und vertagte zu diesem Zwecke die Verhandlung.