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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-07-30 · 31 (30.7.1897) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
31 (30.7.1897)
Date
1897-07-30
Page
– (sequence 10)
Language
German
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«eite 638 Wr. Vloch's Mochensttzrifl. Mr. 31 4. Beitrüge zu Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvalidenversicherungs-, Witwen-, Waisen-, Pensionscassen oder derlei Anstalten, soserne der Steuerpflichtige gesetz- oder! vertragsmäßig zum Eintritt in die Pensionsanstalt und Hur i Entrichtung dieser Beiträge verpflichtet ist.! 5. Lebensversicherungsprämie für den Steuerpflichtigen, ■ seine Ehegattin und seine Kinder und zwar für Ver-; sicherungen aus den Todes- oder Lebensfall (im Höchstbetrage von 100 sl.) für den Steuerpflichtigen selbst, 200 sl. für ihn sammt Gattin und Kindern zusammen. Man sieht, das Priucip ist, daß bei der i m Jänner zu s a t i r c n d e n Einkommensteuer Regiekosten und Schuldzinsen zum Abzüge gelangen. Mit Rücksicht darauf wird es sich empfehlen, schon jetzt bei Punkt 23 der Erwerbsteuererklärung (sonstige, von der Partei vorgebrachte Angaben und Bemerkungen), alle Umstände zu erwähnen, welche etwa beim Betriebe besondere Kosten verursachen, z. B. körperliche Leiden, welche einen Arzt nöthigen, einen Miethwagen zu nehmen, ferner die etwa vorhandene Verschuldung des Steuerpflichtigen womöglich mit Angabe des Gläubigers, Schuldbetrages, Zinsfußes und der etwaigen Beweisdocumente. Damit glauben wir, nach bestem Wissen und Gewissen das Wichtigste und Nützlichste über die Erwerbsteuererklärung mitgetheilt zu haben. Wer dieselbe bis zum 1. August nicht ausgefüllt hat, kann durch Nachtrag bis zum 15. August in der Regel den Ordnungsstrafen entgehen, die später nicht ausbleiben dürsten. Wir bitten also unsere Leser in ihrem eigenen Interesse, die Anleitungen, die wir in den letzten Nummern geboten haben, rechtzeitig zu benützen. Zu Auskünften über Details sind wir nach wie vor gerne bereit. Das nächste Mal wenden wir uns der Erwerbsteuer der öffentlich Rechnung legenden Unternehmungen zu, also der Actien- und Versicherungsgesellschaften,der Borschußcassen und Genossenschaften, der Gemeinden selbst, wenn sie einen Erwerb betreiben. Actuell wird diese Steuer allerdings erst im nächsten Jahre. Aber schon Goethe hat gesagt, daß es nie schadet, wenn man etwas weiß. Ein schwedischer Proselyt. Von Rabbiner Dr. B. K. in P. Aus dem vorigen Jahrhundert, das in die Verhältnisse unserer Glaubensgenossen in mannigfacher Hinsicht Licht und Aufklärung gebracht hat, stammt die Kunde von dem Uebertritt eines schwedischen Adeligen, dessen Lebensgeschichte wir im Folgenden, den Lesern nach anderweitigen Mittheilungen darbieten wollen: Nach Schweden scheinen Juden nicht vor Ende des 16. Jahrhunderts gekommen zu sein, aber das feindliche Berhältniß, welches die kirchlich gesinnten Lutheraner gegen sie einnahmen, veranlaßte viele derselben zum Uebertritt zum Christenthum. Am 29. September 1681 empfingen unter Anwesenheit König Karls XL (1660—1697) Israel Mandel und Moses Jakob mit ihren Familien, im Ganzen 28 Personen in der deutschen Kirche <Tyska Kyrka) Stockholms die Taufe, und am 2. December 1685 erÜeß derselbe König an den Bürgermeister der Hauptstadt den Befehl, daß alle Juden Stockholms binnen 14 Tagen das Land verlassen sollten; dieser Erlaß wurde ein Jahr später erneuert. Doch wird berichtet, daß derselbe König im Jahre 1690 den Upsalaer Professor in den orientalischen Sprachen beauftragte, nach Litthauen zu gehen, um die Sitten und die Lebensweise der dortigen Juden eingehend zu studiren. Die Könige scheinen unter dem Einflüsse des Clerus gestanden zu haben, wie ja auch der Umstand beweist, daß König Friedrich I. (1720 bis 1751) seinem Drängen nachgab und verordnete (20. Dci 1723), daß die im Lande Handel treibenden Juden zur königlichen Zwangsarbeit verurtheilt werden sollten. Mit Gustav HL, welcher im Jahre 1771 den Thron Schwedens bestieg, brach eine bessere Zeit an. Der erste Jude, der unter seiner Regierung nach Schweden kam und sich dort ansiedelte, war ein gewisser Jsak Ulmann, aus Parchim (Mecklbg.); der erste, der das Bürgerrecht bekam, ein Graveur Aron Jsak. Am 26. Januar 1779 erließ der Reichstag ein Gesetz, das Allen Religionsfreiheit zusicherte, selbst den Juden, nur mit der Beschränkung, daß sie nur in Stockholm und zwei bis drei anderen Städten Gotteshäuser erbauen durften; damals wurde auch der erste jüdische Friedhof angelegt, dessen ältester Denkstein die Jahreszahl 1782 trägt. Unter Aufhebung aller bisherigen Judengesetze erließ der König am 27. Mai 1782 ein Decret, wonach den Juden volle Ansiedlungsfreiheit und persönlicher Schutz zugesichert wurde, (sog. Judenreglement), bis sie mit dem Emancipationsgesetze vom 10. Juni 1838 vollends aufhörten, blos Geduldete zu heißen*). (Vergl. Lewy s oh n in Keller's Jahrbuch „Bikkurim" 1,168ff; Wick strö in in Fürst's Orient 1840, Nr. 46 und Litbl. dazu.) Was den nunmehr zu behandelnden schwedischen Proselyten anbetrifft, so berichtet Lewyso h n (a. a. O. Il, 78 f), daß ihm i. I. 1855 der Privatgelehrte Samuel M u l d e r aus Amsterdam eine kleine, von Israel Graubom vor dessen Tode verfaßte Schrift überreichte, die er (L.) in Frankens „Mtschr. f. Gesch. n. Wisst d. Judenth." (1856, S. 37 ck) veröffentlichte; auch L. della Torre gab sie tm Auszuge in der italienischen Zeitschrift »L’Educatore Israelita« 1856 (196 ck) heraus. Mulder selbst übertrug die Lewysohn'sche Arbeit unter Hinzufügnng einiger Bemerkungen iu's Holländische im Jahrbuche »Mechön ha-zedeg« und L. gab sie, nachdem er am 26. Mai 1859 als Oberrabiner nach Stockholm berufen wurde, nochmals 1866 mit Berichtigungen in hebräischer Sprache heraus. Wir kennen den aus einer alten schwedischen Adelsfamilie stammenden Proselyten nur mit seinem, nach seinem Uebertritt zum Judenthume angenommenen Vornamen A b r a h a m. G r a nbo m wurde 1680 nach dem-Tode seines Vaters in einer Prvvinzstadt geboren als einziges Kind seiner Mutter. Sie verfiel bald nach seiner Geburt in andauernde Kränklichkeit, welche sie veranlaßte, nach Stockholm zn übersiedeln, wo ihr Verwandter, der berühmte schwedische General Magnus S t e n b o ck lebte, unter dessen Fürsorge sie ruhige Tage verbrachte. Ihr Mann hatte sie in recht guten materiellen Verhältnissen zurückgelassen; gleichwohl verließ sie. da sie ihren Tod Tod herannahen fühlte, der ängstigende Gedanke nicht, was aus ihrem bald verwaisten Kinde werden würde. Sie war Lutheranerin, Anhängerin der herrschenden Kirche; aber infolge ihres eifrigen Studiums der Bibel, welche sie in einer landessprachlichen Uebersetzung las, hatte sie, obwohl sie noch nie Gelegenheit gehabt haben konnte, mit einem Juden zu conferiren, eine heiße Liebe für die im Alten Testamente fundamentirte israelitische Religion gefaßt. Und als sie ihren Tod herannahen fühlte, rief sie, da sie nicht den Muth besaß, mit ihrem Verwandten Stenbock darüber zu reden, ihr Söhnchen an ihr Sterbebett heran und sprach zu ihm: „Mein einziger geliebter Sohn' Du bist noch zu jung, um den Inhalt und die Tragweite meiner Worte zu begreifen; aber ein gutes Kind hört auf die Worte seiner Mutter und versichert ihr wohl, ganz nach ihrem Wunsche zu handeln. Darum bitte ich Dich innig: wenn Gott Dir Gesundheit und Leben schenken wird, dann sollst Du mit Umgehung des Neuen Testaments dich eifrigst mit göttlichen, heiligen Büchern der Bibel beschäftigen, und besonders in den sogenannten „fünf Büchern Mosis" sollst Du täglich lesen. Willst Du dies thun?" Als der Knabe ihre Frage bejahte, fuhr sie fort: „Schwöre es mir zu!" und das Kind leistete den erbetenen Schwur. Als Frau Granbom gestorben war. nahm sich General Stenbock des fünfjährigen Knaben aufs Wärmste an und erzog ihn mit rührender, väterlicher Fürsorge; seine Dienerschaft durfte ihn, da er ihn adoptirte, nur Stenbock nennen, und als einmal der Knabe aus der Schule heimkehrte und seinem Oheim thränenden Auges erzählte, daß ihn seine Mitschüler stets Graubom zu nennen pflegten, sandte ihn Stenbock in eine andere Schule. Mit 14 Jahren bezog der junge Granbom die Universität, um sich in zweijährigem Studium nach dem Wunsche seines Adoptiv- Vaters für den königlichen Civildienst vorzubereiten. *) Im Jahre 179H gestattete auch König (Yustav Adolf IV. gegen die Vorstellungen des Consistorinins dein Juden Moses Nathan eine Christin zu heiraten, unter der Bedingung, daß die Kinder lntheranisch erzogen würden.

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