Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 30 (23.7.1897)
- Date
- 1897-07-23
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 622 Vr. Vloch's Vochrnlchrifl Nr. 30 gliedern der Akademie gerechtes Aufsehen erregt und von der großen Bedeutung und Tragweite der Studienreise des Professor Sternbach Zeugniß abgelegt. Professor S t e r n b a ch, eine Zierde der hiesigen Universität, gehört zu den bedeutendsten Philologen und Gelehrten. Seine reiche literarische Thätigkeit und die bedeutenden Publicaiionen desselben haben ihm einen glänzenden Namen bei den Gelehrten des In- und Auslandes verschafft. Der erst 30 Jahre zählende Gelehrte, der sich durch ein immenses Wissen auszeichnct, berechtigt zu den schönsten Hoffnungen. Stole. (Schlußfeier der Baron Hirsch- Schule.) Am 2. d. M. fand hier vor einem zahlreich versammelten, distinguirten Publicum die Schlußfeier der vor einem Jahre gegründeten Baron Hirsch-Schule statt. Zum Schlüsse der Prüfung, bei der die Kinder ausgezeichnete Erfolge in sämmtlichen Lehrgegenständen aufwiesen, hielt der beliebte Arzt und gewesenes Coinitöiuitglied eine Ansprache an das Publikum und die Schulkinder, in der er trefflich nachwies, daß nicht nur die Existenzberechtigung der Hirsch-Schulen sondern auch die zwingende Nothwendigkeit für deren Begründung zur Evidenz erwiesen sei. Wir bekämpfen durch sie, sagte er, diejenigen, die die Menschen in geistiger Umnachtung erhalten wollen, die sich der Bildung widersetzen, um selbst ohne Bildung zn herrschen. In den Pirke Awos findet man viele Anssprüche der Weisen, die auf die Nothwendigkeit des Wissens Hinweisen. Darum gab es auch bei den Juden nie Analphabeten im stricken Sinne des Wortes, denn hebräisch lesen und schreiben mußte bei den Juden jedes Kind. Wenn also der Jude auch keine profanen Kenntnisse besaß, so war er größteutheils in der heiligen Sprache bewandert. Noch heute liefern die Nichtjnden zur ungeheuren Analphabetenzahl in Galizien das größte Contingent. Der römischkatholische Pfarrer, der griechisch-katholische Canonicus als Vertreter des Ortsschulrathes und Herr Jan L i s o w s k i als Vertreter des Bezirksschulrathes dankten in warmen Worten der Schulleitung und dem Localcomite, ermächtigten Letzteres, schriftlich in ihrem Namen den innigsten Dank der edlen Baronin Hirsch auszudrücken, und vertheilten kleine Spenden unter den Schulkindern, um zum Fleiße anzuspornen. Neu-Sandec, 12. Juli. Am 8. d. M. fand hier die öffentliche Schlußprüfung an der Baron Hirsch-Stiftungsschule in Anwesenheit des Herrn k. k. Bezirks-Schnlinspectors Zagrodzski — der seit seiner hiesigen Amtswirksamkeit stets das wärmste Interesse für das Gedeihen dieser Schule bekundet — der Mitglieder des Localcomites und geladener Gäste statt, und können die Erfolge dieser Schule nicht genug rühmend hervorgehoben werden. Namentlich fand die Gründlichkeit des hebräischen Sprachunterrichtes allseitige Anerkennung, und mit Befriedigung fiel es auf, mit welcher Präcision und Nichtigkeit die Kinder der 3. und 4. Schulclasse beim Lesen des hebräischen Bibeltextes oder sonstiger hebräischer Lesestücke alle an sie von den Mitgliedern des Localcomites gerichtete Fragen in Bezug auf die grammatikalischen Formen beantwortet haben, wodurch der Beweis erbracht wurde, daß die Kinder nicht mechanisch ihr Pensum herunterleierten, sondern gründlich die hebräische Sprache verstehen und zu gebrauchen wissen. Es wäre nur noch zn wünschen, daß auch die biblische Geschichte, die doch einen integrirenden Bestandtheil des mosaischen Religionsunterrichtes bildet, eine gleich gründliche Unterrichtsbehandlung gefunden hätte. Berlin. (Professor L e v i n G o l d s ch m i d t.) Eine Berliner Depesche meldet den gestern zu Wilhelmshöhe erfolgten Tod des hervorragenden deutschen Handelsrechtslehrers Professors Levin G o l d s ch m i d t. Goldschmidt hat an der Ausgestaltung des deutschen Handelsrechtes in den letzten Jahrzehnten den lebhaftesten Antheil genommen und nicht minder als ein erstklassiger Kenner des internationalen Rechtes gegolten; Beweis dafür ist, das Goldschmidt mehrfach als Gutachter in internationalen Streitigkeiten in Anspruch genommen wurde. Sv delegirte ihn die deutsche Regierung im Jahre 1873 in das Schiedsgericht für die San-Juan-Frage, die zwischen Amerika und England schwebte. Das Hauptwerk Goldschmidt's ist sein „Handbuch des Handelsrechts", ihm schließt sich eine Fülle anderer Schriften an, theils in Büchern, theils in Zeitschriften. Er war ein geborener Danziger (1829) und studirte Medicin, ehe er sich seinen so ungewöhnlich erfolgreichen juristischen Studien hingab. Kurze Zeit inr praktischen Justizdienst, wurde er im Jahre 1855 Privatdocent in Heidelberg und dort Professor. Berlin berief ihn im Jahre 1875. In diesem Jahre trat Goldschmidt auch als Vertreter der Stadt Leipzig in den deutschen Reichstag ein, aber nur für zwei Jahre. Er war Mitglied der nationalliberalen Partei. In einem Nachruf, den ihm Hofrath Grünhut in der „Neuen Freien Presse" widmet, heißt es: „Die Bedeutung Goldschmidt's läßt sich kurz pracisircu : Er war der universellste Jurist der Gegenwart. Mit eineiu suchenden Wissen, einer profunden Gelehrsamkeit und einem seltenen juristischen Scharfsinn ausgezeichnet, hat sich Goldschinidt namentlich um die Dogmengeschichte des Handelsrechtes die unvergänglichsten Verdienste erworben. Tic historische Forschung war sein Lieblingsgebiet. In dieser Richtung bildet er einen Gegensatz zu einem anderen bedeutenden Handelsrechtslchrer: Thöl, der vorwiegend Dogmatiker war und die Historie erst in zweite Reihe stellte. Gleichwohl war Goldschmidt kein einseitiger Historiker. In ihm vereinigte sich, was zu den großen Seltenheiten gehört, die Vorliebe zu der historischen Richtung mit einem äußerst intensiven Durchdringen der Rechtsdogmen, welche er bis in die entferntesten Details beherrschte. Goldschmidt-war nicht etwa, wie andere hervorragende Historiker, der Gegenwart entrückt, sondern stand mit beiden Füßen mitten im praktischen Leben und hatte stets einen offenen Sinn für die Bedürfnisse der Zeit und für die Allforderungen, 'welche der in ewigem Fortschritte befindliche Handelsverkehr an das Handelsrecht stellt. Deshalb war Goldschmidt nicht nur ein glänzender Rechtslehrer, sondern auch ein hervorragender Richter. Durch fünf Jahre fungirte Goldschmidt als Rath beim Bundes-Handelsgericht zu Leipzig, welches später in das Rcichs-Oberhandelsgericht umgewandelt wurde. Seine Urtheile aus der damaligen Zeit haben durch die außerordentliche Sapacität und tiefe Gelehrsamkeit der Begründung europäische Berühmtheit erlangt, wie denn überhaupt die Rechtsprechung des Leipziger obersten deutschen Forums, dem außer Goldschmidt unter Anderen auch Pape und Hahn angehörten, damals auf der Höhe stand. Gleichwohl fühlte Goldschinidt, daß sein eigentlicher Beruf nicht auf dem Gebiete der Justiz, sondern der Rechtswissenschaft liege. Er nahm die akademische Earriere, welche er in Heidelberg begonnen und durch den Nebertritt zum Leipziger Gerichte unterbrochen hatte, wieder auf und folgte einem Rufe nach Berlin, wo er als Lehrer des Handels- und Wechselrechtes durch zwanzig Jahre eine ungemein ausgedehnte, segenbringendc Thätigkeit entfaltete." Halle. (Vorgehen der E i s e n b a h n Verwaltung gegen antisemitischen Unfug.) Als am 19. Juni ein jüdischer Kaufmann aus Halle a. S. sein am Bahnhofe zn Köln zur Aufbewahrung gegebenes Handgepäck abholte, sah er am Fenster des Anfbewährungsranmes eine in Form der Fahrkarten hergestellte grünweiße Empsehlungskarte mit der auffälligen Ueberschrift: „Judenfreies Hotel- Restaurant K ö l n e r H o f". Auf die an den Beamten gerichtete Frage, wie die Karte an diesen Platz komme, erhielt er die Antwort: „Das geht Niemand etwas an!" — Auf eine dieserhalb erhobene Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat die K ö n i g l. Eisenbahndirection Köln unter dem 30. Juni folgenden Bescheid ertheilt: „In der ans Ihre Beschwerde vom 24. d. M. sofort angestellten Untersuchung hat nicht ermittelt werden können, durch wen die von Ihnen eingesandte Karte in den Gepäck-Aufbewahrungsranm gelangt ist. Es wurde auch kein Anhalt dafür gefunden, daß einer der nicht in unserm, sondern im Dienste eines Privatunternehmers stehenden Gepäckaufbewahrer, oder das übrige Personal an der Verbreitung jener anstößigen Karte mitgewirkt habe. Es haben sich nur Anhaltspunkte für den Verdacht ergeben, daß die Karten durch einen Beauftragten des Frankfurter Gasthauses im Bahnhof vertheilt und ausgestreut worden sind, ohne daß dies durch unsere Angestellten bemerkt wurde und hätte verhindert werden können. Auf alle Fälle hat sich der Gepäckaufbewahrer einer groben Ungehörigkeit schuldig gemacht, daß er die Karte, sobald er ans dieselbe aufmerksam gemacht war, nicht sofort entfernte und sich überdies gegen den Herrn, der ihn auf die Karte aufmerksam machte, der von Ihnen geschilderten bedauerlichen Ungehörigkeiten schuldig machte. Der Schuldige wurde ermittelt und entsprechend bestraft. Wir haben Anordnungen getroffen, daß die beklagten Ungehörigkeiten sich nicht wiederholen." Memel. Die Ausweisung ausländischer Juden aus Memel dauert immer noch fort und nimmt, nach der „Mem. Allgem. Ztg.", immer strengere Formen an. Das Blatt schreibt: „In letzter Zeit sind wieder einige Personen in Haft genommen worden. Die Seelenzahl der Ausgewiesenen ist eine bedeutende, darunter auch kränkliche und schwächliche Personen, Greise, von Alter und Schwäche gebeugt, die ohne Gefahr für ihre Gesundheit die Beschwernisse einer Auswanderung kaum zn ertragen im ^yrrrajjfäi