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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-07-23 · 30 (23.7.1897) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
30 (23.7.1897)
Date
1897-07-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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'Jlx. 30 Vr. Vloch's Wocheufchttfr Seite 613 Jüdische und antijüdische Missionen vor römischen Kaisern. (Aus der „N a t i o n".) In der Sammlung der Griechischen Urkunden des Berliner Museums findet sich unter der Nummer 511 ein aus Egypten herrührender Papyruslappen von dem Umfang zweier Columnen mit nicht ganz vierzig Zeilen, von denen auch nicht eine einzige unversehrt erhalten ist. Niemand würde es diesem jämmerlichen Restchen eines längst entschwundenen Zeitalters ansehen, daß es einem überaus merkwürdigen Actenstttck aus der Mitte des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung entstammt, wie mit glücklich combinirendem Scharfsinn Ulrich Wilcken erkannt hat* *). Ein Staatsproceß, der unter dem Vorsitz des römischen Kaisers Claudius (41—54) durch geführt worden ist, bildet den Gegenstand eines Protokolls, von dessen über hundert Jahre später genommener Copie hier ein Stück vorliegt. Wir erfahren den Schauplatz der Verhandlung, die Kaiservilla in den berühmten Lucullischen Gärten, werden auch über die Zusammensetzung des Gerichtshofs aus Senatoren und gewesenen Consuln, sowie — ein Umstand, der für die cause celebre bezeichnend ist — über die Anwesenheit von „Matronen", möglicherweise der Kaiserin mit ihren Ehrendamen, unterrichtet, hören ferner, daß der Audienz Tags zuvor ein Conseil vorangegangen ist, in dessen Verlaus Beisitzer aus dem Senatorenstande, die namentlich angeführt sind, die politische Seite des Klagebegehrens zu discntireu scheinen; und auch der Name des Klägers fehlt so wenig, wie der des Angeklagten. Am zweiten Berhandlungstage erscheint eine Abordnung alexandrinischer Bürger vor dem Reichsoberhaupt, um' durch den Mund einer zweifellos distinguirteu Persönlichkeit, des Gymnasiarchen I s id o r o s, „Klage zu führen gegen König A g r i p p a". Der Allkläger richtet an den Kaiser die Bitte ilm Gehör; dieser und der ganze Gerichtshof erklären ihre Zustimmung; allein schon nach dey einleitenden Worten des Verhörs bricht der Papyrus ab, ohne über den eigentlichen Klagepnnkt und anderes, was man gerne wüßte, Aufklärung gebracht zu haben. So bleibt denn die Beziehung der Parteien gleichwie ihre Persönlichkeit vorerst dimkel. Man ersieht nicht, welchem der beiden allein in Frage kommenden Träger des Namens Agrippa, die zur Zeit des Claudius den Thron in Judäa eingenommen haben, der Streich gilt. Ist mit dem Beklagten der Vater oder der Sohn gemeint, der Enkel des „großen" Jdlimäers Herodes oder der Urenkel? Urtheilt man nur nach der größeren zeitgeschichtlichen Bedeutung, so fällt der ältere Agrippa viel mehr ins Auge, dieser zeitlebens in Geldnöthen schwebende und dabei der Repräsentation huldigende, die Dieiistfertigkeit gegen den jeweili;en Herrscher in Rom mit der Behauptung der persönlichen Macht beflissen auszugleichen bemühte §ei*r, ein gekrönter Decadent vom Scheitel bis zur Sohle. Der Mann hatte Glück. Der Jugendfreund Caligula's und Günstling seines Nachfolgers, des in unserem Proceß präsidirenden Kaisers, von des ersteren Gnaden jüdischer Theilfürst mit dem Titel König, von dem für manchen Gefallen erkenntlichen Claudius in den Besitz des gesanlmten großväterlichen Reichs eingesetzt, hat er im Laufe eines Jahres (38—39) zweimal das Geschick der Juden des Ostens bestimmt, zuerst in Alexandria, ohne es freilich zu wvllen, und mit dem tranigsten Erfolg, späterhin im günstigen Sinne als Fürsprecher Jerusalems am römischen Hofe. Sein gleichnamiger Sohn, der bei des Vaters frühzeitigen! Tode im I. 44 fast noch ein Knabe ist, tritt politisch ungleich weniger hervor. Und wer ist Jsidoros der Gymnasiarch, der einen, wie wir sehen, der Majestät nahestehenden Fürsten vor dem Kaisergericht zu belangen die Kühnheit hat: Eine literarische Bezeugung dieser Figur steht längst zu Gebote, wie sich zeigen wird; allein sie ist zunächst übersehen und erst durch einen interessanten Fund jüngster Zeit in ein ungeahnt helles Licht gestellt worden. Es gelang nämlich einem Mitgliede der französischen Schule in Athen, Pierre Jouguet, unter den Papyri der Sammlung des Museums von Gizeh ein weiteres, viel besser erhaltenes, wenn auch nur 17 Zeilen umfassendes Bruchstück derselben Urkunde zu entdecken und ohne die Beihilfe des Berliner Stückes dessen Bedeutung richtig zu erkennen. Eine Abschrift in Verbindung mit einer von Emil Brugsch hergestellten Photographie setzten Th. Reinach, dem *) Griech. Urk. d. Berl. Mus. II, u. 511. Hermes XXX. (95) S. 485 ff. Jouguet seinen Fund überlassen hatte, in den Stand, die Urkunde als ein Ganzes zu behandeln und auch das Verständniß des bereits bekannten größeren Theils erheblich zu fördern*). Jsidoros hat einen Genossen gefunden. Trocken vermerkt das Protokoll : „L a m p o n zu Jsidoros: Ich sehe schon den Tod vor Augen". Wie? Wessen Tod? Es bleibt keine Wahl: den eigenen oder den Tod beider — der Ankläger! Nun erinnern wir uns einer Stelle im Eingang der erwähnten Borberathung wo, wie es den Anschein hat, ein solcher Ausgang in Erwägung gezogen wird: „Der Senator Torquinis spricht den Kaiser an: (Führt man diesen Mann zum) Tode, so wirst Du das ganze (Alexandrien in Aufruhr versetzen)". (Nach Reinach's Ergängungsversuch). Immerhin klingt dies alles nicht wenig befremdend; daß aber Jsidoros in der That in die Defensive gedrängt ist, läßt schon die folgende Zeile erkennen: „Claudius Cäsar: Viele meiner Freunde hast Du getödtet Jsidoros", eine Apostrophe, auf die auch schon der Schluß des Berliner Fragments („Claudius Cäsar: (Du erhebst Beschwerde) gegen meinen (Freund und hast bereits) zwei meiner Freunde (zu Grunde gerichtet)") hinspielte. Jsidoros bleibt die Antwort nicht schuldig: „Dem Fürsten gehorcht' ich, der dazumal befahl; auch Du magst nennen, wen Du willst, ich bin bereit, ihn anzuklagen." Ein so cynisches Sykophantenthum geht augenscheinlich dem Kaiser über seinen Horizont; „Wahrlich Du bist ein Mensch ohne jeden Takt, Jsidoros", wodurch jedoch dieser, keineswegs eingeschüchtert, entgegnet: „Ich bin kein Bedienter und kein Mensch ohne Takt, sondern der wohlansehnlichen Stadt Alexandria Gymnasiarch; Du aber —" die schwere Insulte, die hier offenbar folgte, läßt sich kaum crrathen, so gründlich ist hier das Blatt zerstört. Nur ein „Du wardst verworfen" ist noch wahrzunehmen, der letzte Trumpf des um sein Leben Spielenden.*) Wiederum nimmt, wenn die Lesung das Richtige trifft, der Gefährte das Wort: „Was können wir denn anders thun als einem verrückten Regenten den Platz räumen?" Und dann hebt der Kaiser an: „Diejenigen, denen ich den Vollzug der Todesstrafe an Jsidoros und Lampon. schon früher befahl" — aber die Sentenz kommt nicht zum Abschluß, auch das Fragment von Gizeh entläßt uns mit einem Fragezeichen. Aber ob nun Lampon's Todesahnungen gegründet waren oder nicht, zu dem von der klägerischen Partei gewünschten Erfolg, zwischen dem Judenkönig und seinem kaiserlichen Protector Unfrieden zu säen, hat ihr Schritt keinesfalls geführt. Wenn Sueton von dem Kaiser sagt, er sei in processualischen Dingen ganz merkwürdig sprunghaft gewesen, bald umsichtig und scharfsinnig, dann wieder unüberlegt und überstürzt, mitunter läppisch und geistesabwesend (*menti ai-,»!»), die Anwälte Hütten seine Langmuth in unglaublicher Weise mißbraucht, Parteien sich ihm gegenüber zu Schimpfreden, ja Thätlichkeiten Hinreißen lassen, so wird man den einen oder andern dieser Züge in unserm Document wiederfinden wollen: immerhin bleiben gewisse Schwierigkeiten bestehen, deren wir vielleicht zum Theil Herr rverden können, indem wir nunmehr den Spuren der mehrerwähnten beiden dunkeln Ehrenmänner genauer folgen. Zu diesem Zweck ist es nöthig, auf die oben angedeuteten, dem Proceß unter Claudius um etliche Jahre vorausliegenden Begebenheiten, an denen Herodes Agrippa I. Antheil hat, zurückzukvmmen. Als dieser, auf der Reise von Rom nach seinem neuen Königreich begriffen, mit glänzendem Prunk seinen Einzug in Alexandria Hielt, ließ es sich der Mob der Hauptstadt nicht nehmen, gegen den verhaßten Parvenü durch eine wenig geschmackvolle Parodie zu demonstriren. Zum unfreiwilligen Helden dieser Scene wurde ein stadtbekannter armer Teufel, ein Idiot, ausersehen und in dem Aufzug eines geflickten Lumpenkönigs ans syrisch als Herrscher acclamirt. Es bedürfte nur dieser Anregung, um eine Judenhetze in optima forma zu veranstalten, bei der kein Gräuel der Brandschatzung und Mißhandlung bis zum Todtschlag fehlte. Diesem wüsten Treiben gebot der egyptische Statthalter, Avillius Flaccus, keinen Einhalt, im Gegentheil, gehäufte Maßregelungen chicanösester Art, gekrönt durch die öffentliche *) Revue ckes etucles juives, XXXI, 161 ff. *) Neuerdings ist auf wiederholte Prüfung des Originals hin eine Lesung vorgeschlagen worden, die auf dem Namen der „Jüdin Salome" basirt. Der Name kommt im herodeischen Geschlecht mehr als einmal vor, ohne daß indeß Beziehungen des Kaisers zu einer seiner Trägerinnen bekannt wären, die zu einer derartigen Grobheit Anlaß gäben. Soll sie aber an die Adresse Agrippa gehen, so müßte er als anwesend gedacht sein, wofür sonst nichts in der Urkunde spricht.

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