Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 29 (16.7.1897)
- Date
- 1897-07-16
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 602 Vr. Vloch's WochrnschrM. Nr. 29 mehrer Schüler dieser Anstalt gerichteten Disciplinarangelegenheit „die Sache zu vertuschen suchte und bei der bezüglichen Verhandlung vor dem Director des Gymnasiums von dem Schüler Isidor Schwäzer „der Lüge überführt wurde". Da ich mich seither überzeugt habe, daß diese sowie alle anderen in dem vorerwähnten Artikel gegen Herrn Professor Dr. Kukula erhobenen Anschuldigungen einer jeden thatsächlichen Grundlage entbehren, daß ich sonach bei Ausnahme des Artikels durch einen Lügner mystificirt worden bin, so erkläre ich ausdrücklich, daß ich nicht den geringsten Anhaltspunkt habe, in die unparteiische Amtsführung des Herrn Professor Dr. Kukula oder irgend eines Mitgliedes des Lehrkörpers des k. k. Staatsgymnasinms im ll. Bezirk den allermindesten Zweifel zu setzen. Ich bedauere Herrn Professor Dr. Kukula an seiner Ehre grundlos verletzt zu haben und bitte denselben um Verzeihung Dr. Josef S. Bloch. Wien. (Antisemitische Helden thate n). Auf dem Bahnhöfe in Weidlingau spielte sich am 9. d. M. um 11 Uhr Nachts vor der Abfahrt des letzten Zuges ein Vorfall ab, der großes Aufsehen hervorrief und ungeachtet der späten Stunde eine große Menschenansammlung zur Folge hatte. Eine aus sechs Herren und drei Damen bestehende Gesellschaft wurde von vier Technikern ohne jeden Anlaß gröblich iusultirt. Die Studenten postirten sich gegenüber der Gesellschaft und nach einigen demonstrativen Rufen: „Heil Bismarck, Heil Deutschland" begannen sie mit antisemitischen Bes Impfungen wie „Jüdische Bagage, das sind Juden, das sind keine Deutschen, das ist ein jüdisches Gesindel." Die auf solche Art Beleidigten reagirteu anfangs nicht auf diese pöbelhaften Reden, weil sie vermutheten, daß die Studenten angeheitert seien; diese riefen: „Schaut die feigen Juden, wie sie feig answeichen!" Einer der Studenten, ein sicherer Alfred 38 e n g e r, versetzte dem in der Gesellschaft befindlichen Kausmanne Herrn Emil Storch, welcher ihn ebensowenig wie die dlnderen beleidigt hatte, mit seinem Stock einen wuchtigen Schlag ins Gesicht, so daß ihm das Blut über dasselbe strömte. Nun stürzten sich die übrigen von den Studenten beschimpften Herren ans die Angreifer, züchtigten sie durch Stockhiebe und Ohrfeigen, und ließen polizeiliche Hilfe requiriren. Ein Zivilwachmann, der interveniren wollte, wurde von den Studenten mehreremale zu Boden geworfen, und als um Gendarmerie geschickt wurde, wollten die Studenten die Flucht ergreifen. Es gelang jedoch nur Einem von ihnen, zu entkommen, während die drei anderen Studenten festgehalten und ins Jnspectionszimmer gebracht wurden. Hier gaben sie ihre Namen an, und der Stationsvorstand richtete eine telegraphische Anfrage, an die Wiener Polizeidirection, und aus der Antwort ergab sich, daß die Verhafteten falsche Namen angegeben hatten. Jetzt erst ließen sie sich zur Angabe ihres richtigen Nationales herbei. Ihre Namen sind : Alfred W e n g e r, Victor Spuller und Josef v. Föhn. Sie wurden Früh entlassen und cs wurde die gerichtliche Anzeige gegen sie erstattet. Auch dem Rector der Technik wurde über das empörende und rohe Benehmen dieser Studenten berichtet und der Rector versprach, sie zur Verantwortung zu ziehen. Herr Emil Storch hat eine Verletzung des Nasenbeines erlitten. In Weidlingau leistete ihm Dr. D u b s k y die erste Hilfe; es mußten ihm mehrere Stunden lang kalte Umschläge gemacht werden, um die Blutung zu stillen. Herr Storch ist heute bettlägerig und befindet sich in ärztlicher Behandlung. Die übrigen von den Studenten insultirten Herren sind ebenfalls achtbare Wiener Kaufleute und Sommerparteien in Weidlingau. Brünn, 13. Juli. Der Turnrath des Brünne r Turnvereines hat folgenden Beschluß gefaßt: In Anbetracht der seitens eines Thciles der Turnerschaft eingeleiteteu antisemitischen Agitation, betreffend das Kreistu r n s e st in R e i ch e n b e r g. sowie in Anbetracht des Umstandes, daß zufolge der bisnun anher gelangten Mittheilungen seitens leitender Mitglieder des Kreisturnrath es zu befürchten ist, daß Turnvereinsmitgliedern mosaischer Consession die Betheiligung am Kreisturnfeste nicht nur erschwert, sondern vielleicht ganz unmöglich gemacht werden wird, sieht sich der Turnrath des Brünner Turnvereines bemüßigt, in treuer Verfolgung des bisnun festgehaltenen Grundsatzes voller Gleichberechtigung jeder Consession von einer Betheiligung des Brünner Turnvereines am diesjährigen Kreisturnfeste in Reichenberg im Vereinsinteresse ganz abzuse h e n. Ung-Hradisch. (E i n U k a s g e g e n d i e I u d e n und seine Folge n.) Am 7. und 8. d. M. fand vor dem k. k. Kreisgerichte Ung.-Hradisch gegen den Kaufmann und Cultnsvorstand in Straßnitz, Herrn Max Reiß, die Strafverhandlung wegen des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 81 St. G. und wegen Uebertretung des § 312 St. G. statt. Die Anklage machte dem Beschuldigten zum Vorwurf, daß er bei der vom Bürgermeister verfügten Confiscation zweier von ihm erstandenen Hühner den Bürgermeister Johann Horn y mit dem Stocke bedroht und sich seiner Arretirung gewaltsam widersetzt habe Den Vorsitz bei der Verhandlung führte Laudesgerichtsrath M i ck, die Anklage vertrat Staatsanwalts- Substitut Paul, als Vertheidiger stand dem Angeklagten Dr. Josef Winter zur Seite. Der Angeklagte erklärte sich nichtschuldig und verantwortet sich folgendermaßen: Der Bürgermeister Joh. § o r ul) hege gegen ihn aus verschiedenen privaten Gründen eine große Feindschaft, welche noch aus den Zeiten seines seligen Vaters datire. Diese Feindschaft vergrößerte sich noch dadurch, daß er (Max Reiß) sich einmal genöthigt sah, , die Frau des Horny gerichtlich aus Zahlung eines schuldigen ' Betrages zu belangen und dieselbe auch sachfällig wurde. Reiß war auch Hauptmann der Feuerwehr und H o r n y suchte ihn aus Neid um diese Ehrenstelle zu bringen und oft kamen Beide in den Sitzungen der Feuerwehr in Streit. Endlich gelang es Horny — der früher gut deutsch war, später enragirter Czeche wurde — die Feuerwehr zu czechisiren und Reiß ans seiner Stellung zu verdrängen. Am ersten jüdischen Neujahrstage des Jahres 1896 Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr, als eine größere Anzahl Juden bei dem Marchslnsse versammelt waren, um einer Religionsübung nachzugehen, und dort ihre Gebete verrichteten, machten sich mehrere Mitglieder der Feuerwehr, die unweit eine Uebuug abhielten — darunter befand sich auch der Sohn des Bürger in e i st e r s Horny— den Spaß, mitten unter die Versammlung, mit Wasser hineinzuspritzen. Es wurde sofort die Anzeige an die Gendarmerie erstattet. Am nächsten Tage sagte Bürgermeister H o r lt y zu Reiß, er solle die Anzeige zurnckziehen, „sonst werde es schreckliche Folgen haben". Reiß erklärte jedoch, die Anzeige nicht zurückzuziehen. Am 16. September v. I., am Vorabende des Versöhnungstages, erflvß ein Verbot des Bürgermeisters Horn y, daß kein Auswärtiger und kein Jude am Geflügelmarkt seinen Bedarf an Hühnern vor 8 Uhr Morgens decken dürfe, weil die Juden angeblich schon zeitlich früh Alles zusammenkaufen und dadurch die Preise für die anderen Bewohner erhöht werden. Reiß, der von diesem übrigens ganz gesetzwidrigen Ukas nichts wußte (es wird bemerkt, daß dieser Befehl vom Bürgermeister allein ohne Zuziehung des Gemeindeausschusses erfolgte) kaufte 2 Hühner um 70 kr. Beim Kaufe der Hühner stand neben ihm der Polizeicommissär Benes ch; da riß ihm ein Polizeimann die Hühner aus der Hand und sagte: „Die Juden dürfen nicht kaufen!" Reiß fragte, wer dies verboten habe, worauf der Polizeimann antwortete, der Bürgermeister. Reiß fragte sohin den Bürgermeister, warum ihm die Hühner genommen werden, worauf dieser sagte, er solle schweigen, sonst werde er ihn einsperren lassen, die Polizeilente herbeirief und mit den Worten : „P a ck t s den Kerl, steckt ihn i u's Loch!" die Arretirung des Reiß anordnete. Da ihn die P.olizeileute beim Halse packten und würgten, wurde er fast besinnungslos und weiß nicht, was weiter geschah. Er hat seines Wissens die Polizei nicht berührt. Nach der Affaire mußte Reiß den Arzt holen lassen. Im Zeugenverhör sagten die beiden Polizeileute, welche die Arretirung Vornahmen, belastend conform der Anklage aus, mußten aber zugeben, daß der Angeklagte sie nicht verletzt hat. Dagegen war die Aussage von 20 Zeugen entlastend für R e i ß. Der Angeklagte wurde nach einer glänzenden Vertheidigungsrede des Dr. Josef Winter vom Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 81 St. G. f r e i g e f p r o ch e n und nur wegen Uebertretung des § 312 St. G. unter Berücksichtigung der großen Aufregung, des provocirenden Benehmens des Bürgermeisters Horn y und der bisherigen Unbescholtenheit zu einer Geldstrafe von 10 fl. verurtheilt. Angeklagter in diesem Processe war eigentlich Bürgermeister Horny, der „Judenfreund", der von Seite der Vertheidigung und sogar von Seite des Vorsitzen-