Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 29 (16.7.1897)
- Date
- 1897-07-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021169-3021198--06931-3031235- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 29 Vr. Vwch's WochrnptzrM Geite 595 derselben .Partei oder ihres Ehegatten"; bei Punkt 8 wieder wird die Angabe von anderen als unter Punkt 7 angeführten Betriebsstätten gefordert. Tatsächlich gibt es im Falle mehrerer Betriebsstätten drei Unterfälle. Nr. 7 behandelt den Fall vieler Betriebsstätten ein und desselben Gewerbes in einem Äeranlagungsbezirke; sie werden in einer Erwerbsteuererklärung zusammengefaßt. In verschiedenen Veranlagungsbezirken gelegene Betriebsstätten desselben Unternehmers erfordern abgesonderte Erklärungen; aber jede nimmt unter Punkt 8 auf die anderen Bezug. Verschiedene Gewerbe desselben Chefs u. Locals erfordern nur eine Erklärung; verschiedene Gewerbe in verschiedenen Localen desselbe Bezirkes machen mehrere Erklärungen nothwendig. Unter Punkt 20 sind jene Details über die Art des Geschäftsbetriebes mitzrrtheilen, welche die kurze Angabe von Punkt 6 zu einem Gesammtbild des Betriebes ergänzen sollen, was für Gemischtwaarenhandel rc. gemeint ist. bei Handelsgewerben auch ob Groß-, Detailhandel oder Mittelbetrieb (Zwischenhandel). Natürlich kommt es beim „Großhandel" nicht auf die Größe des Umsatzes, sondern darauf an, ob im Wesentlichen an Wiederverkäufer verkauft wird. Die besonderen Merkmale, die bei einzelnen Betrieben anzugeben sind, nebst den Bestimmungen über Hausirwesen und andere Fragen dürften in der nächsten Nummer zur Erörterung gefangen, nainentlich auch die Rechtsverhältnisse der Agenten. Vom Jahrmarkt des Lebens. Der geschäftsführcnde Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland: Tr. Mab bäum, Berlin. Tr. Horovitz, Frankfurt, Tr. ft n 11 m a n u, Breslau, Tr. A u e r b a ch, Halberstadt, Tr. W e r n e r, München, veröffentlicht folgende (5' r ft a r u h g : "Tiirch die Einbernfiurg eines Zionistencongrcsses und durch die Veröffentlichnng seiner Tagesordnung find so irrige Vorstellungen über den Lehrinhalt des Indenthums und über die Bestrebungen seiner Bekenner verbreitet worden, daß der Unterzeichnete Vorstand des Rabbinerverbandcs in Teutschland es für geboten erachtet, folgende Erklärung abzngebcn: t. Tie Bestrebungen sogenannter Zionisten, in Palästina eineil jüdisch-nationalen Staat zu gründen, widersprechen den inessiani scheu Verheißungen des Indenthums, wie sie in der heiligen Schrift und den späteren Religionsgnellen enthalten sind. Tas Iudenthum verpflichtet seine Bekenner, dein Vaterlande, dem sie angehörcn, mit aller Hingebung zn dienen und dessen nationale Interessen mit ganzem Herzen und mit allen Straften zu fördern. ö. Mit dieser Verpflichtung aber stehen nicht in Widerspruch jene edlen Bestrebungen, welche auf die Kolonisation Palästinas durch jüdische Ackerbauer abziclen, weil sie zur Gründung eines nationalen Staates keinerlei Beziehungen haben. _ Religion und Vaterlandsliebe legen uns daher in gleicher Weife die Pflicht auf. Alle, denen das Wohl des Indenthums am Herzen liegt, zn bitten, daß sie sich von den vorerwähnten zionistischen Bestrebungen und ganz besonders von dem trotz aller Abinahnnngen noch immer geplanten Eongreß fernhalten." Wie man ans Rom schreibt, befindet sich der vom „Osservatore Romano" .veröffentlichten Liste der kürzlich auf den Inder verbotener Bücher gesetzten Werke auch die vom Professor der Exegese an der Prager deutschen Universität, Kanonikus Tr. R o h l i n g, lHf>4, deutsch und lateinisch veröffentlichte Schrift: „Ter Zukunftsstaat. Ein Trostbüchlein." Der Sturm auf die Aerztekammer — abgeschlagen. Wir haben vor Kurzem über den von den Antisemiten unternommenen Versuch, die Wiener Aerztekamnier in ihre Gewalt zu bekommen, berichtet. Dr. Räder entdeckte, daß vierhundertfünf nach Ungarn zuständige. Aerzte derselben augehören und stellte sich darüber sittlich entrüstet, daß diese bei den Wahlen in der Aerztekammer das active und passive Wahlrecht ausüben. Der Mngistcat beeilte sich, bei der Anlegung der Listen für die demnächst stattfindende Neuwahl allen diesen, ihre Beiträge zahlenden und in Wien ansässigen ordentlichen Mitgliedern das Wahlrecht für die Aerztekammer abzusprechen und sie aus den Listen zu streichen. Selbstverständlich haben nicht nur bte_ Betroffenen, sondern auch die Aerztekammer selbst gegen diese in keinem Gesetze begründete Verfügung recurirt. Die Statthalterei hat nun ihre Entscheidung gefällt: sie hat die durch den Wiener Magistrat vorgenommene Streichung aus der Wählerliste für die Aerztekammer aufgehoben und die Neuanlegung der Listen „unter Zugrundelegung der von der Statthalterei ^beobachteten Rechtsanschauung" angeordnet. Der Erlaß der Statthalterei lautet in seinen wesentlichen Punkten wie folgt: Nach 8 6, Absatz 1, des bezogenen Gesetzes sind von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit in die Aerztekammer „a u s g esch lassen" alle Mitglieder, welche nach den bestehenden Gesetzen von der Ausübung des activen und passiven Wahlrechtes in der Gemeinde a u s g e s ch l o s s e n sind. Ueber jene Personen, welche von der Ausübung des Wahlrechtes in der Gemeinde Wien a u s g e s ch l o s s e n sind, enthalten die 4 und 5 der Gemeindewahlordnung für die Reichshaupt- und Residenzstadt Wien (L.-G. vom 19. December 1890, Nr. 45) genaue und präcise Bestimmungeu. Nach diesen Bestimmungen sind vom Wahlrecht „a u s g eschlosse n": a) „wegen strafbarer Handlungen": jene Personen, hinsichtlich welcher die Voraussetzungen des 8 4, des Gesetzes vom 19. December 1890, L.-G. Nr. 45, zutreffen und b) „aus anderen Gründen" : Personen, über deren Vermögen der Concurs eröffnet wurde, während der Dauer des Concursverfahrens, und solche, welche mit der Rechnungslegung über die ihnen anvertraute Gemeindevermögens- Gebahrung im Rückstände sind. (8 5 des letztcitirten Gesetzes). K e i ne s dieser M o m e n t e w u r d e r ü ck s i ch t l i ch der v o r e r w ä h n t e u Aerzte in Frage g e z o g e n. Die Ausschließung von Personen von der Ausübung des Wahlrechtes in der Aerztekammer aus einem anderen Grunde als in den im Gesetze speciell verzeichneten Fällen ist aber u m s ow e u i g e r z u l ä s s i g, als die auf die Ausschließung beznghabenden gesetzlichen Bestimmungen strenge ausgelegt werden müssen. „ . . . Und dort in Weidlingau!" Vor einigen Jahren war hier ein Volkslied in aller Munde, dessen Refrain die Worte enthielt, welche an der Spive dieser Betrachtung fungiren, nur glauben wir, daß der Librettist wohl keine Ahnung hakte, daß sein Liedchen einmal auch in anderer Art kritisier werden wird, als es dem Sichter und auch dem Sänger vorgeschwebt. Aber, tempora mutantur et nos in illis sagt der Lateiner. Was wir früher für undenkbar hielten, wird jetzt zur traurigen Wahrheit, ivas früher von dein g r ö ß t e n Theile der Bevölkerung als Ausfluß einiger überinüthiger junger Leute betrachtet worden wäre, in heute Folge der Verhetzung und Verrohung. Vor 2 Tagen war in den Journalen die Notiz, daß ein angesehener Wiener Kaufmann, dessen Firma allgemein bekannt ist, in Gesellschaft von Freunden und Bekannten, alif dem Bahnhof zn Weidlingau von Technikern angerempelt und sogar thätlich insultirt wurde und nach Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe die Rückreise nach Wien antreten mußte. Wenn auch die sauberen Eumpane des heiligen Earl und seiner mit derlei Bravourstücken reichlich ansgestatteten, als Studenten doch. jedenfalls der besseren Elaste angehören sollenden, leider aber nicht dorthin gehörenden Raufbolde verhaftet wurden und diese Heldenthat vor dem Gericht noch ein Nachspiel haben dürfte, so ist doch ans der Thatsachc allein, daß Wiener Gäste, wenn sie zufällig auch Inden und, auf öffentlichen Orten 'attaguirr werden, zn entnehmen. welch tiefe Wurzeln der Antisemitismus bereits gefaßt hat, und ist es kaum vorherznsagen, wohin wir in diesem Moment noch gerathen werden. Tie Theorien der der—ühmren Gregorig, Geßmann und wie diese Ranbthiere in menschlicher Gewandung noch heißen mögen, werden befolgt, und ist es nur schade, daß die Lehrer selbst, nicht die Anführer und, die dann doch endlich einmal auch mit dem von ihnen so sehr gefürchteten Gericht in nähere Bekanntschaft kämen. Aber für uns Juden ist ans diesem Bubenstreich auch eine Lehre entstanden, eine beherzigenswerthe Lehre, die wir in diesen Blättern schon des Oeiteren klargelegt haben: Bleiben wir von allen Ausflugsorten oder iog e n a n' n r e n Sommerfrischen ferne, dann kann uns nicht das Schicksal des Herrn Emil Storch ereilen. Was diesem Herrn in Weidlingau passkrte, kann uns Juden täglich in Purkersdorf, Nentengbach, Baden und Mödling, aber auch in Grinzing, Sievering und Pötzleinsdorf treffen, da die ge fa m m te. Umgebung 'Wiens vom Antisemitismus angewgen ist und sogar von dieser ätzenden Krankheit lebt. Wenn wir den dorr ihren stabilen Wohnsitz habenden Feinden durch nufere Abstinenz ihr Leben verbittern und ihnen die Einnahme schmälern, dann sollen sie nur zn Gregorig & Co. gehen, der^ sie -hinanswerfen wird! E. I. Befähigungsnachweis in Theorie und Praxis. Als eine der Grundursachen des Niederganges des Handwerkes und der Verschlechterung der Lage des Mittelstandes wird von den Antisemiten die schreckliche Gewerbefreiheit bezeichnet, und um das