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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-07-02 · 27 (2.7.1897) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
27 (2.7.1897)
Date
1897-07-02
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 560 Dr, Vloch's Wochenlchrifl. Nr. 27 i Neue Erfahrungen auf dem Gebiete der jüdischen Geschichte und Literatur. II. ägyptische Urkunden aus den königlichen Museen zu Berlin 1894-1896. 1) Holtzmarin Oscar. Nentesta mentlicheZeitgeschichte 1895 (4—50). Ten Begriff einer „Neutestamentlichen Zeitgeschichte" faßt Holtzmmin ebenso wie Schneckenburger auf. Erjagt „der Nai.,e„Neuteftamentliche Zeitgeschichte" verspricht eine zusammenfaffende Darbietung des geschichtlichen Stoffes, dessen Kenntniß zu einem sachlich richtigen Verstehen des Neuen Testamentes nothwendig ist. Die neutestamentliche Zeitgeschichte ist demnach wie die neu-- testamentliche Grammatik und das Lexikon zum Neuen Testament ein Hilfsmittel der Auslegung. Danach bestimmt sich auch ihre Begrenzung. Sie hat von jüdischer und römischer Geschichte genau so viel zu geben als zu voller und klarer Erkenntniß der im Neuen Testament besprochenen Ereignisse,Zuständeund Ideen gehört." Von Hausrath's Werk (Neutestamentliche Zeitgeschichte, 3 Bände) unterscheidet sich demnach der Holtzmann'sche Grundriß durch die Ausschließung der Geschichte des Urchristenthums, von Schürer durch die Ausnahme einiger Stoffe aus der römischen Geschichte; auch durch umfassendere Berücksichtigung des religiösen Borstellungskreises des jüdischen Volkes im Zeitalter Christi. Verhältnismäßig ausführlich ist die Einleitung, welche nach einer Orientierung über die Aufgabe und die bisherige Literatur eine Uebersicht über die Quelle der neutestamentlichen Zeitgeschichte gibt (S. 10—56). Dem Alexandriner Philo allein sind hier 10 Seiten gewidmet (S. 35—45). Im klebrigen ist der Stoff unter drei Hauptabschnitte geordnet. L Ter geschichtliche Boden des neutestamentlichen Schristthums (S. 57—135). Außer einer sehr knappen, nur 30 Seiten (S. 57—87) umfassenden Uebersicht über die politische Geschichte Palästinas von Alexander d. Gr. bis zum Jahre 70 n. Ehr. enthält dieser Abschnitt noch folgende Capitel: Politische Geographe im Neuen Testament, Münzen und Maäße im Neuen Testament, Chronologie des Neuen Testaments. Bei der politischen Geographie werden auch diejenigen Stoffe untergebracht, welche der Verfasser aus der römischen Geschichte hereinzieht, nämlich: Die römischen Provinzen im Neuen Testament (S. 96—106) und: Italien und Rom im Neuen Testament (S. 107—110). II. Gestaltung des jüdischen Volkslebens zur Zeit der neutestamentlichen Schriftsteller (S. 136—185). Hier werden behandelt : Der Tempeldienst von Jerusalem. Synagoge und Schriftgelehrsamkeit. Das jüdische Parteiwesen. Der hohe Rath zu Jerusalem. Das Judenthnm außerhalb Palästinas. 1IL. Tie religiösen Anschauungen der Inden in neutestamentlicher Zeit (S. 186—245'. Holtzmann greift hier sehr weit und behandelt außer dem Gesetz auch den Engel- und Geisterglauben und „die hellenische Beeinslußung der jüdischen Religion." Ter ganze Grundriß bietet ans knappstem Raume eine Fülle von belehrenben Material und wird sich gewiß als ein sehrnützliches Hilfsmittel zur ersten Orientirung erweisen. Zu einer Kritik dieser Einzelheiten ist, wie ich gerne hervorhebe nur selten Anlaß. Die Arbeit ist durchwegs sorgfältig und solid. 2) GlNNpert A. La Thora. Etüde bistorique sur ses oriii'ines et son developpevnent 1895. Aus Grund der im Allgemeinen abgeschlossenen Analyse der pentateuchischen Gesetzgebung, deren Ergebnisse der Verfasser sich im Wesentlichen angeeignet hat, unternimmt er in klarer, anschaulicher Weise . eine synthetische Darstellung der Entstehung und Entw-cklung der alttestamentlicheu Gesetzgebung. Er steht principiell ans dem Boden der historisch-kritischen Betrachtung des alten Testamentes und will mit seiner Darstellung zugleich zeigen, daß. eine solche dem religiösen Interesse nicht nur nicht widerstreitet, sondern vielmehr anss Beste entgegenkommt. (Vergleiche Vorwort Seite 4.) Seine Darstellung darf bis auf einige nachher zu nennende Punkte als gelungen gelten. Nachdem er in der Einleitung Seite 9—14 die traditionelle Ansicht, daß Moses der Verfasser der pentateuchischen Gesetzgebung gewesen sei, widerlegt und die geschichtliche Bedeutung des Moses als „des Begründers des hebräischen Volkes und des geistigen Monotheismus", wie er im Dekalog Ex. 20 als dem „reinsten Reflexe des Mosaismus" zum Ausdruck gekommen sei, dargelegt hat, geht er an die Lösung seiner Aufgabe und zeigt, daß die Entwicklung des alttestamentlichen Gesetzes dieselben Phasen, wie die Gesetzgebungen anderer Völker durchlaufen hat: göttliche Orakel, Gewohnheitsrecht, codificirtes Gesetz (Seite 110). Er unterscheidet eine Periode der mündlichen (Seite 15—52) und eine Periode der geschriebenen Thora (Seite 53—113). Nach der Erklärung, des Wortes Thora auf Grund der Etymologie und des Sprachgebrauches als Belehrung, und zwar immer göttlicher Belehrung schildert Gampert zunächst (Seite 15 ff), wie sich die Thora in den Händen der Priester, der berufsmäßigen Träger der Thora, an einzelnen Loosorakeln allmälig zum Gewohnheitsrechte entwickelte, daß im neunten Jahrhundert im Bundesbuche Ex. 20-2-. bis 23.,§ und dem Dekalog Ex. 34 seine ersten Aufzeichnungen fand. Diese priesterliche Thora, die mit der Zeit einen vorwiegend culturellen Charakter annahm, bedeutet nach Verfasser einen Abfall von dem Grundgedanken des Mosaismus. Sie würde Israel durch Begünstigung einer grob-sinnlichen Auffassung Jahve's an den religiösen und nationalen Ruin gebracht haben, wenn nicht die Propheten (Seite 37—52), die alte mosaische Thora, die im Dekalog Ex. 20 ihren elastischen Ausdruck gesunden habe, erneuert hätten. Die Propheten waren demnach »de veritables reformateurs« (Seite 40). In der deuteronomischen Gesetzgebung (Seite 53 ff), mit der wir in die Periode der geschriebenen Thora eintreten, sieht Verfasser mit Recht einen ans prophetische Initiative zurückzuführenden Compromiß zwischen Prophetenthum und Priesterthum, demzufolge die Propheten ihren für die Gegenwart unfruchtbaren idealen Standpunkt ausgegeben und sich auf den Boden der volksthümlichen Religion gestellt hätten, um von hier aus eine Reformation durchzuführen. Richtig schildert der Verfasser die bedeutsamen Folgen, die diese Gesetzgebung trotz ihrer Erfolglosigkeit für die weitere Entwicklung der Religion Israels und der Thora gehabt hat. Im Besitz eines geschriebenen Gesetzes blieb Israel auch im Exil das Volk Jahve's. Anderseits aber wurde durch die beginnende Herrschaft des Buchstabens die freie, unabhängige Wirksamkeit der Propheten für immer lahmgelegt. Dies begründet den in der folgenden Periode (Seite 76 ff) bemerkbaren „Nebergang vom Prophetismus zum Levitismns", wie er namentlich im Ezechiel hervortritt und sich auch in den vom Exil gebotenen Versuchen einer „Restauration" der Thora bemerklich macht. Diese Versuche hätten nicht sofort officielle Geltung erlangt, vielmehr sei auch nach dem Exil das Deuteronomium die officielle Gesetzgebung geblieben. Aber der neue Tempel habe einen neuen Cult verlangt, der vorläufig durch die vom Deuteronomium noch nicht völlig abgeschaffte mündliche Thora der Priester geregelt worden sei. Unterdessen sei aber eine neue Cultordnung auf Grund der von Ezechiel und seinen priesterlichen Mitarbeitern gemachten Entwürfe von der in Babylonien zurückgebliebenen Priesterschaft ausgearbeitet worden. Dieses neue Gesetz habe Ezra im Jahre 458 nach Jerusalem gebracht, es aber erst im Jahre 444, also nach 13 Jahren in denen er die schlimmsten Mißstände abzustellen und den Widerstand der jerusalemischen Pricsterschaft zu brechen gebabt hätte, feierlich promulgirt. Dieses Gesetz sei unser Priestercodex (P.) in seiner ursprünglichen Gestalt. Mit ihm habe die Entwicklung der Thora ihren wesentlichen Abschluß erreicht. Bald nach 444 sei P. mit JED. (Jehovah-Elohim-Deuteronomium) zu einem historisch-legislativen Gesammtwerke vereinigt, und dieses sei dann die officielle Thora der jüdischen Kirche geworden. Dies ist in großen Zügen der Inhalt der vorliegenden Schrift. Man wird dem Verfasser zugestehen müssen, daß er die geschichtliche Entwicklung der Thora im Ganzen richtig und in Uebereinstimmuug mit den Resultaten der Kritik dargestellt hat. Er hat dabei nicht nur die einzelnen Gesetzgebungen treffend charakterisirt und sie aus ihrer Zeit heraus befriedigend erklärt, sondern auch den Zusammenhang nachgewiesen, in dem jede spätere Gesetzgebung zn der früheren steht, so daß uns die gesummte Thora trotz ihrer verschiedenen zeitlichen Ausgestaltungen als eine Einheit erscheint und es uns begreiflich wird, daß der Name des Moses, der die Institution der Thora, wenn nicht geschaffen, so doch in den Dienst der nationalen Religion gestellt hat, bis aus die jüngste Zeit mit dieser Thora verbunden blieb. Vor Allem hat der Verfasser es auch verstanden, den Antheil, den jede einzelne Gesetzgebung an der religiösen Erziehung des Volkes, und die Bedeutung, die namentlich das Priestergesetz für die Vorbereitung dieses Volkes aus das in der Fülle der Zeiten erschienene, von den Propheten verkündete Heil gehabt hat, mit seinem religiösen Takte heranszuzustellen.

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